Lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung? Wie gut ist die private Krankenversicherung wirklich? Alle Vor- und Nachteile auf einen Blick.
In der privaten Krankenversicherung entscheiden individuelle Faktoren wie dein persönlicher Gesundheitszustand, dein Alter bei Vertragsbeginn sowie die Leistungen, die du abgedeckt wissen möchtest, über den monatlich zu zahlenden Krankenkassenbeitrag. Damit unterscheidet sich die private Krankenversicherung deutlich von der gesetzlichen, wo nicht die enthaltenen Leistungen ausschlaggebend für den monatlichen Beitrag sind, sondern dein Einkommen. Aufgrund des demografischen Wandels und einer immer älter werdenden Gesellschaft ist anzunehmen, dass zudem immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen werden, um sie finanzierbar zu halten. Das kann dir in der PKV nicht passieren. Dort schließt du mit dem Versicherer einen Vertrag, mit dem dir die enthaltenen Leistungen garantiert werden.
Der größte Vorteil der privaten Krankenversicherung liegt in der Beitragsgerechtigkeit. Wer viele Leistungen in Anspruch nimmt – sei es aufgrund von Vorerkrankungen, einem höheren Alter bei Eintritt oder ganz einfach, weil man sich mit einer Rundum-Sorglos-Pauschale am wohlsten fühlt –, der zahlt einen höheren Beitrag als derjenige, der weniger Leistungen abruft, weil er beispielsweise eine höhere Zuzahlung vereinbart hat.
Das ist in der gesetzlichen Krankenversicherung anders. Dort ist der Beitrag nicht an die Leistungen geknüpft, sondern an dein Gehalt. Bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (2021: 58.050 Euro Bruttojahresgehalt, bzw. 4.837,50 Euro pro Monat), zahlt jeder Versicherte einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent seines Einkommens, zuzüglich des Zusatzbeitrages, den jede Krankenversicherung individuell festlegen kann. Durchschnittlich sind das noch einmal 1,3 Prozent (Stand: 2021). Insgesamt fallen also monatlich 15,9 Prozent deines Bruttogehalts an Krankenkassenbeitrag an. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, beispielsweise 6.000 Euro brutto, für den fällt monatlich ein Krankenkassenbeitrag von 769,16 Euro an. Hinzu kommt der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung, der noch einmal 3,3 Prozent beträgt bzw. 3,05 Prozent, wenn du Kinder hast. Das sind zusammen 19,2 Prozent deines Gehalts, also bis zu 928,80 Euro.
Wer angestellt ist, hat einen Vorteil, denn hier beteiligt sich der Arbeitgeber zu gleichen Teilen am Beitrag zur Krankenkasse. Statt 15,9 Prozent fallen also nur 7,95 Prozent Beitrag zur Krankenkasse an, im genannten Beispiel also “nur” 384,58 Euro, bzw. 464,40 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung.
Das gilt im gleichen Maß jedoch auch für Angestellte, die in der privaten Krankenkasse versichert sind. Hier beteiligt sich der Arbeitgeber bis zur Höhe des halben Beitragssatzes zur Kranken- und Pflegeversicherung. Also bis zu den oben genannten 464,40 Euro. Alles, was darüber hinaus geht, zahlst du.
Angestellte können darauf bauen, dass der Arbeitgeber sich zur Hälfte am Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Wer jedoch selbstständig ist, der muss den vollen Beitrag von 15,9 Prozent bezahlen. Hier kann es sich schnell bezahlt machen, von der GKV in die PKV zu wechseln. Denn gerade in jungen Jahren sind die Beiträge zur PKV in der Regel niedriger, vor allem dann, wenn das eigene Einkommen nahe an der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Wenn du nicht sicher bist, ob sich ein Wechsel in die PKV für dich lohnen kann, frag die CLARK-Experten. Sie machen mit dir den Bedarfscheck und holen für dich ein individuelles Angebot ein.
Privat versicherte Patienten müssen nicht erst zu ihrem Hausarzt, um sich eventuell an einen spezialisierten Facharzt überweisen zu lassen. In vielen Tarifen der privaten Krankenkasse besteht freie Arztwahl. Dies spart unter Umständen viel Zeit, wenn ein Patient mit einer seltenen Krankheit einen renommierten Arzt aufsuchen will, der jedoch ohne Kassenzulassung praktiziert.
Kommt es zu einem Klinikaufenthalt, haben PKV-Patienten häufig einen Anspruch darauf, von einem Arzt ihrer Wahl behandelt zu werden. Außerdem sind sie nicht an die Einweisung in eine bestimmte Klinik gebunden und können sich beispielsweise in einer Privatklinik behandeln lassen. Während der stationären Behandlung können Privatpatienten sich wünschen, in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht zu werden.
Behandlungen beim Heilpraktiker (im Sinne des Deutschen Heilpraktikergesetzes) werden mittlerweile von vielen privaten Versicherern bezahlt. Aber Vorsicht: Wenn du bereits vor dem Abschluss einer PKV weißt, dass du Heilpraktiker-Leistungen in Anspruch nehmen wirst, solltest du dich informieren, ob die von dir gewünschten Leistungen auch von deiner zukünftigen PKV bezahlt werden! Manche Leistungen sind nur Bestandteil spezieller Tarife.
Während du in der GKV stets denselben Prozentsatz deines Einkommens an Beiträgen abführen musst, egal, welche Leistungen du in Anspruch nimmst, kannst du in der privaten Krankenversicherung einfach den Tarif wechseln, wenn du feststellst, dass du bestimmte Leistungen nicht brauchst. Dies ist vom Gesetzgeber festgelegt worden, auch um sicherzustellen, dass die PKV ihre Versicherten nicht in den Ruin treibt, sollte das Geld mal etwas knapper sein. Natürlich kannst du auch jederzeit Leistungen hinzubuchen und deinen Tarif somit upgraden. Dann jedoch kann es geschehen, dass dich dein Versicherer vorher bittet, eine erneute Gesundheitsprüfung durchzuführen.
Ärzte von privatversicherten Patienten haben Therapiefreiheit. Das bedeutet, dass Ärzte nicht auf die Therapie- und Heilverfahren beschränkt sind, die in den Katalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wurden. Privat Versicherte profitieren hier unter Umständen von den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und haben einen klaren Vorteil gegenüber gesetzlich Versicherten.
Je nach gebuchtem Tarif sind hohe Kostenerstattungen für Zahnersatz möglich. Benötigt der Versicherte beispielsweise ein Zahnimplantat, steuern viele private Krankenversicherungen zwischen 60 und 90 Prozent bei, sowohl beim Implantat als auch bei der Krone. Auch dies ist ein deutlicher Vorteil der PKV gegenüber der GKV, die gerade im Bereich der Zahngesundheit erhebliche Lücken aufweist. Zuzahlungen von vierstelligen Beträgen sind dort keine Seltenheit.
Ein Nachteil der privaten Krankenversicherung ist: Sie steht nicht jedem offen. Vor allem für Angestellte sind die Hürden hoch, denn deren Jahreseinkommen muss über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Diese liegt 2021 bei 64.350 Euro und wird jedes Jahr angehoben. Sie gilt nicht nur für gesetzlich Versicherte, die gerne in die private Krankenkasse wechseln möchten, sondern auch für Privatversicherte, die gerne in der PKV bleiben wollen. Heißt: Steigt die JAEG schneller als das Gehalt und fällt das Gehalt dadurch unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird man in der Regel wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig. Die einzige Ausnahme bilden langjährige Privatversicherte. Diese können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkassen befreien lassen.
Wer von der GKV in die PKV wechseln will, wird im Antrag mit Fragen zu seinem aktuellen Gesundheitszustand sowie zu Vorerkrankungen konfrontiert. Mit diesen Fragen möchte der Versicherer dein persönliches Krankheitsrisiko einschätzen. Da sich die Preise im Gegensatz zur GKV nicht am Einkommen orientieren, sondern nur an den zugesagten Leistungen, fallen Alter und Vorerkrankungen entsprechend ins Gewicht, weil sie Aufschluss darüber geben, wie häufig du möglicherweise eine Leistung in Anspruch nehmen wirst. So werden unter anderem Fragen zum aktuellen Gewicht, zum Zustand des Gebisses, nach chronischen Krankheiten oder nach bereits erfolgten Therapien gestellt. Bei der Beantwortung dieser Fragen ist absolute Ehrlichkeit angesagt: Wenn du hier flunkerst und Krankheiten verschweigst, kann deine Versicherung auch zehn Jahre nach Abschluss des Vertrags unter anderem Risikozuschläge von dir fordern.
Die Gesundheitsprüfung ist auch mit ein Grund, warum es sich lohnt, sich möglichst früh mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung zu beschäftigen. Denn je jünger du bist, desto kürzer ist in der Regel deine Krankengeschichte und desto günstiger sind in der Regel die Beiträge.
Wer einmal privat krankenversichert ist, kann nur in Ausnahmefällen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dadurch soll verhindert werden, dass sich junge, gutverdienende Menschen wegen der zunächst günstigeren Konditionen der privaten Krankenversicherung aus dem Umlagesystem der GKV verabschieden, nur um dann später, kurz vor Renteneintritt, wenn mit der Rente auch das Einkommen und damit der Beitrag zur GKV sinkt, wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
Ein verbreitetes Vorurteil gegenüber der privaten Krankenversicherung ist, dass sie mit zunehmendem Alter des Versicherten immer teurer würde. Wie hinter jeder Behauptung verbirgt sich auch hier ein wahrer Kern. Denn natürlich werden in der privaten Krankenversicherung ab und an die Beiträge angehoben. Das müssen sie auch, schon allein um die jährliche Inflation von durchschnittlich 2 Prozent zu kompensieren oder um dir die neuesten Therapiemöglichkeiten anbieten zu können.
Aber auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung steigen regelmäßig, und für Gutverdiener tun sie das sogar jedes Jahr. Denn Gutverdiener, die für eine Mitgliedschaft in der PKV in Frage kommen, zahlen nicht nur dann höhere Beiträge, wenn der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wieder einmal angehoben wird. Zuletzt geschah das zum Jahreswechsel 2020/2021, als der Beitrag von durchschnittlich 1,1 % auf 1,3 % angehoben wurde. Gutverdiener zahlen mit jeder Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung – und die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich angehoben. Betrug sie 2020 noch 4.687,50 Euro pro Monat, sind es 2021 schon 4.837,50 Euro pro Monat. Das ist die Grenze des Einkommens, bis zu der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Wer also monatlich 6.000 Euro verdient, zahlte 2020 monatlich durchschnittlich 735,94 Euro Beitrag (15,7 Prozent von 4.687,50). 2021 zahlt er bereits 769,16 Euro (15,9 Prozent von 4.837,50 Euro). Und während in der privaten Krankenversicherung die Leistungen gleich bleiben, ist der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung laufenden Veränderungen unterworfen. Aufgrund des demografischen Wandels ist hierbei zu erwarten, dass Leistungen eher gestrichen als hinzugefügt werden.
Da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht an das Einkommen, sondern an die vereinbarten Leistungen gekoppelt sind, steigen die Kosten der PKV relativ zum Einkommen bei Renteneintritt tatsächlich einmal stark an: Das Einkommen sinkt, die Beiträge bleiben gleich. Versicherer kompensieren diesen Effekt durch ein sogenanntes Rückstellungsvermögen, das während des Arbeitslebens gebildet wird. Je länger man Mitglied der PKV ist, desto größer ist dieses Rückstellungsvermögen und desto größer ist die Entlastung im Alter. Darüber hinaus bieten viele Versicherer sogenannte Beitragsentlastungstarife an, bei denen heute etwas mehr Beiträge gezahlt werden, mit denen im Ruhestand die Kosten gedrückt werden können. Wer gesetzlich rentenversichert ist, erhält außerdem einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des halben Beitragssatzes. Statt derzeit 14,6 Prozent fallen also nur 7,3 Prozent an.
Falls du noch mehr darüber wissen möchtest, schau dir das nachfolgende Video an, das sich genau mit diesem Vorbehalt auseinandersetzt, oder frag unsere CLARK-Experten.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und Ehepartner in der PKV nicht mitversichert. Für jedes weitere Familienmitglied muss jeweils ein eigener Vertrag pro Person abgeschlossen werden. Kindertarife sind allerdings deutlich günstiger, da für diese keine Altersrückstellungen gebildet werden.
Faire Beiträge, mehr Leistungen und kein Warten mehr auf Facharzttermine: Die private Krankenversicherung eröffnet Zugang zu einer exzellenten medizinischen Versorgung – und wer es sich leisten kann, sollte sich frühzeitig mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung beschäftigen. Denn wer früh beitritt, zahlt geringere Beiträge.
Doch die richtige Tarifwahl ist das „A“ und „O“. Wer sich einmal für einen Versicherer entschieden hat, der sollte ihn nicht mehr wechseln. Daher empfiehlt es sich, zuvor das Gespräch mit einem unabhängigen Berater zu suchen, der dir beim Vergleich der Tarife helfen und die Feinheiten erklären kann. Die CLARK-Experten helfen dir dabei, den Tarif zu finden, der am besten zu dir und deinen Lebensumständen passt.
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