
Die Krankenhaustagegeldversicherung übernimmt Kosten, die bei einem Klinikaufenthalt anfallen und nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.
Eine Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt ab dem Tag, an dem dein Krankenhausaufenthalt beginnt und endet am Tag deiner Entlassung. Samstage und Sonntage werden einberechnet. Diese Zusatzversicherung zahlt allerdings nur bei einem medizinisch notwendigen, stationären Aufenthalt. Sie zahlt zum Beispiel nicht bei kosmetischen Operationen und leider auch nicht bei ambulanten oder teilstationären Behandlungen, selbst wenn diese sehr langwierig und zeitintensiv ausfallen sollten. Bitte beachte, dass das Tagegeld dieser Krankenzusatzversicherung erst nach deinem stationären Aufenthalt in einer Klinik ausgezahlt wird, du also in Vorkasse gehen musst. Aber sobald du aus dem Krankenhaus kommst, reichst du einfach eine Bescheinigung deines Aufenthaltes im Krankenhaus ein und bekommst eine Auszahlung ohne nennenswerte Wartezeiten unbürokratisch auf dein Konto überwiesen.
Krankenhaustagegeld wird so lange gezahlt wie deine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus dauert. Allerdings gibt es konkrete Ausnahmen. Zum einen ist da die Entbindung. So freudig solch ein Ereignis auch sein mag – Krankenhaustagegeld gibt es im Falle einer Entbindung längstens für 10 Tage, sofern ein längerer Aufenthalt nicht medizinisch notwendig ist.
Die zweite Ausnahme kann eine stationäre Rehamaßnahme nach einer Heilbehandlung in einem Krankenhaus betreffen. Das Krankenhaustagegeld ist normalerweise dafür bestimmt, in der konkreten Krankenhaussituation kurzfristig finanzielle Abhilfe zu schaffen. Für viele Versicherungen gehört eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme im Anschluss an eine Heilbehandlung leider nicht zum Leistungskatalog des Krankenhaustagegeldes.
Übrigens wird das Krankenhaustagegeld auch ausbezahlt, wenn du zum Beispiel während eines Aufenthaltes im Ausland dort ins Krankenhaus musst. Es ist ortsunabhängig. Und steuerfrei ist es auch.
Die Krankenhaustagegeldversicherung dient in erster Linie dazu, anfallende Kosten während deiner stationären Behandlung zu decken. Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kommen auf dich zum Beispiel für jeden Tag, den du im Krankenhaus verbringst, Gebühren in Höhe von 10 Euro zu. Zwar gilt diese gesetzlich vorgeschriebene finanzielle Zuzahlung „nur“ für 28 Tage pro Kalenderjahr, der Höchstbetrag ist also auf eine Höhe von 280 Euro gedeckelt. Aber dieses Geld musst du bezahlen – und dafür könntest du das Tagegeld dieser privaten Zusatzversicherung verwenden.
Aber nicht nur dafür. Du brauchst einen Babysitter? Eine Tagesmutter? Es entstehen Fahrtkosten für deine Familie, wenn diese dich besuchen möchte? Oder du hast ein Haustier, das in eine Tierpension muss? Solche Kosten können sich während eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus summieren. Mit der Krankenhaustagegeldversicherung kannst du diese Kosten begleichen oder zumindest deutlich reduzieren. Letztlich steht dir das Geld zur freien Verfügung und du musst niemandem gegenüber Rechenschaft für seine Verwendung ablegen.
Allen gesetzlich krankenversicherten Personen entstehen im Falle eines stationären Klinikaufenthaltes finanzielle Mehrkosten. Dabei interessiert es die gesetzliche Krankenversicherung nicht, ob du noch Student bist, in einem Angestelltenverhältnis als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin arbeitest, selbstständig oder Freiberufler bist, ob dein Einkommen hoch ausfällt oder eher gering. Gerade für junge Familien ist die Krankenhaustagegeldversicherung daher sinnvoll, wenn zum Beispiel der Fall eintritt, dass Kinderbetreuung organisiert werden muss und dir durch einen Krankenhausaufenthalt Extrakosten entstehen, deren sich ansonsten keine andere Versicherung annimmt. Das gilt auch für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung.
Zunächst einmal kommt es darauf an, wie hoch dein Krankenhaustagegeld im Falle eines Falles ausfallen soll. Viele Versicherungen bieten gestaffelte Angebote á la 25, 50, 75 oder 100 Euro pro Tag an, andere überlassen dir die Auswahl vollkommen individuell und akzeptieren auch krumme Beträge, du kannst also bei vielen Versicherern deine eigenen Wünsche äußern. Berechnet wird dein Tarif in der Regel nach den Kriterien Alter und Beruf. Bist du zwischen 18 und 40 Jahre alt, kannst du davon ausgehen, dass dein monatlicher Versicherungsbeitrag etwa ein Fünftel des zwischen dir und der Versicherung vereinbarten Krankenhaustagesgeldsatzes betragen wird.
Die meisten Versicherer deckeln den Tagessatz, den sie auszahlen, auf 100 Euro, einige erlauben aber auch Abschlüsse bis zu 150 und 200 Euro; bei Kindern und Jugendlichen wird der Betrag zumeist auf 75 Euro maximal begrenzt. Ob du gesetzlich versichert oder privat versichert bist, das spielt keine Rolle: Rechtlich betrachtet stellt das Krankenhaustagegeld eine so genannte "versicherungstechnische Zusatzleistung" dar, die du über eine private Zusatzpolice abschließt. Es spielt also für den Abschluss überhaupt keine Rolle, ob du in einer GKV oder einer PKV versichert bist.
Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, dann hast du im Falle einer Erkrankung mit einhergehender Krankschreibung erst einmal sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung von deinem Arbeitgeber. Leider gibt es Erkrankungen, die einen längeren Ausfall bedingen. In diesem Fall zahlt dir dann deine Krankenkasse im Anschluss an die sechs Wochen Krankengeld. In der Regel sind dies 70 Prozent vom Brutto und nie mehr als 112,88 Euro pro Tag. Es entsteht also nach den sechs Wochen möglicherweise ein unschöner Leerraum in deinem Portemonnaie. Willst du diesen Auffangen und absolut auf Nummer Sicher gehen, dann brauchst du eine Krankentagegeldversicherung, die diesen Einkommensunterschied, der durch die Umstellung auf Krankengeld entsteht, ausgleicht. Die Krankentagegeldversicherung ist also etwas völlig anderes als die Krankenhaustagegeldversicherung.
Wer über eine Krankenhaustagegeldversicherung nachdenkt, sollte sich die Zeit für eine gründliche Beratung nehmen. Die CLARK-Experten ermitteln gemeinsam mit dir deinen individuellen Bedarf anhand deiner Lebensumstände sowie auf Basis bestehender Versicherungen. Und so geht's weiter: