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Soziale Pflege­versicherung: Basisabsicherung bei Pflegebedürftigkeit

  • Die Pflege­versicherung übernimmt einen geringen Teil deiner Pflegekosten
  • Die Mehrkosten musst du tragen
  • Sorge daher mit einer privaten Pflege­versicherung vor
Focus Money Siegel
  • Wer jung, gesund und aktiv ist, macht sich selten Gedanken um das Thema Pflege. Doch mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden.
  • Statistisch betrachtet benötigt jeder Dritte ab 80 Jahren Hilfe, um den Alltag zu bewältigen, zum Beispiel durch Angehörige oder eine Pflegekraft. Der Staat hat dafür gesorgt, dass du die Kosten für die Betreuung nicht alleine schultern musst.
  • Die soziale Pflege­versicherung, auch gesetzliche Pflege­versicherung genannt, sowie die private Pflegepflicht­versicherung sichern dich ab.

Soziale Pflege­versicherung – was ist das überhaupt?

Die Pflege­versicherung gehört – wie die gesetzliche Kranken­versicherung, Arbeitslosen­versicherung, Renten­versicherung und gesetzliche Unfall­versicherung – zu den Sozial­versicherungen in Deutschland. Damit ist sie Pflicht für alle Versicherten – egal ob diese gesetzlich oder privat versichert sind. Die Pflege­versicherung soll dich finanziell unterstützen, wenn du pflegebedürftig wirst. Etwa wenn du im Alter oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, selbstständig deinen Haushalt zu führen oder deinen Alltag zu bewältigen. Sie ist im SGB XI geregelt.

In Deutschland leben aktuell knapp 5 Millionen pflegebedürftige Menschen. Diese Zahl wird weiter steigen, bedingt durch die geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1969 sowie die steigende Lebenserwartung. Diese Entwicklungen bringen erhebliche finanzielle Herausforderungen sowohl für die gesetzliche Pflege­versicherung als auch für die Betroffenen mit sich. Die Pflege­versicherung übernimmt nur einen Teil der entstehenden Kosten, sodass der Eigenanteil der Pflegebedürftigen, der im Schnitt bei mehr als 2.800 € pro Monat liegt, für viele eine erhebliche Belastung darstellt.

Was bedeutet „pflegebedürftig“ genau?

Als pflegebedürftig gilt eine Person, wenn sie länger als 6 Monate nicht in der Lage ist, ihren Alltag ohne fremde Hilfe zu bewältigen, sich zum Beispiel nicht mehr selbst anziehen und versorgen kann. Ob man pflegebedürftig ist und Anspruch auf Leistungen aus der Pflege­versicherung hat, stellt ein:e unabhängige:r Gutachter:in fest. Bei gesetzlich Pflegeversicherten ist dies die Aufgabe des Medizinischen Dienstes der Kranken­versicherung (MDK), bei privat Versicherten erstellt ein:e Mitarbeiter:in der Firma Medicproof das Gutachten.

Der oder die Gutachter:in prüft, inwiefern du dich noch selbstständig im Alltag zurechtfindest und wie es um deine körperlichen und geistigen Fähigkeiten bestellt ist. Diese sind in 6 Kategorien unterteilt, die unterschiedlich gewichtet werden:

  • Mobilität (10 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen mit „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ 15 %)
  • Selbstversorgung (40 %)
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 %)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 %)

Der oder die Gutachter:in vergibt für die einzelnen Kategorien Punkte. Anhand der Gesamtpunktzahl teilt er oder sie dich einen der 5 Pflegegrade zu:

PflegegradBeschreibung
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten und besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Übersicht Pflegegrade

Bis 2016 wurde die Pflegebedürftigkeit nach körperlichen Einschränkungen und dem damit verbundenen Hilfebedarf bewertet. Dies führte dazu, dass Menschen mit Demenz oder anderen psychischen Erkrankungen oft einen geringeren Pflegebedarf zugesprochen bekamen, als tatsächlich erforderlich war. Um allen Menschen einen fairen Zugang zu Pflegeleistungen zu ermöglichen, wurde 2017 das alte System ersetzt. Seitdem wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr anhand des zeitlichen Hilfebedarfs, sondern der Selbstständigkeit im Alltag gemessen. Die bisherigen Pflegestufen wurden durch die neuen Pflegegrade ersetzt.

Gibt es eine Wartezeit bei der Pflegepflicht­versicherung?

Sowohl bei der sozialen als auch der privaten Pflege­versicherung gibt es eine Wartezeit. Du bekommst bei Pflegebedürftigkeit erst dann Leistungen, wenn du in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre lang versichert warst. Ausnahmen gelten für Kinder: Diese haben dann Anspruch auf Leistungen, wenn ein Elternteil die Voraussetzungen erfüllt. Wechselst du zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflicht­versicherung, zum Beispiel in die Familien­versicherung deines Ehepartners, werden die ununterbrochenen Versicherungszeiten der vorherigen Versicherung angerechnet.

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Was zahlt die gesetzliche Pflege­versicherung?

Je nach Pflegegrad und Art der Pflege hast du Anspruch auf folgende Pflegeleistungen:

PflegegradHäusliche PflegeAmbulante PflegeStationäre Pflege
1125 €
2332 €761 €770 €
3573 €1.432 €1.262 €
4765 €1.778 €1.775 €
5947 €2.200 €2.005 €
Übersicht Pflegeleistungen

Welche Leistungen übernimmt die Pflege­versicherung?

Die Pflege­versicherung unterstützt Pflegebedürftige mit Leistungen, die ihnen den Alltag erleichtern. Dazu gehören:

  • Pflegehilfsmittel wie ein spezielles Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem
  • Zuschüsse für Umbau­maßnahmen in der Wohnung oder im Haus, zum Beispiel für einen Treppenlift
  • Ambulante Pflege: Pflegegeld, wenn man zu Hause von Angehörigen und/oder einem Pflegedienst gepflegt wird
  • Teilstationäre Pflege, wenn der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung gepflegt wird
  • Vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung

Pflicht der Pflege­versicherung: Wer muss sich versichern?

Die Pflege­versicherung ist Pflicht, Ausnahmen gibt es nur für sehr wenige Personengruppen. Dazu gehören:

  • Pflegeheimbewohner:innen, die stationäre Pflegeleistungen erhalten
  • In Deutschland privat krankenversicherte Personen, die im Ausland leben

Wo versicherst du dich, wenn du gesetzlich krankenversichert bist?

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist du auch in der dazugehörigen Pflegekasse versichert. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können sich auch für eine private Pflegepflicht­versicherung entscheiden. Dafür stellen sie bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag, der sie von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegekasse befreit. Dafür benötigen sie wiederum einen Nachweis, dass sie privat pflegepflichtversichert sind. Dies ist bis drei Monate nach Vertragsbeginn in der freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung möglich.

Wo versichere ich mich, wenn ich privat krankenversichert bin?

Bist du privat krankenversichert, schließt du die Pflege­versicherung normalerweise zusammen mit der Kranken­versicherung beim selben Anbieter ab. Es ist aber auch möglich, für jede der 2 Policen einen anderen Anbieter zu wählen. In diesem Fall musst du dich innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss für eine andere Pflegepflicht­versicherung entscheiden. Ansonsten bist du automatisch in der Pflege­versicherung deiner Kranken­versicherung. Das Einsparpotenzial ist gering: Beitragshöhe und Leistungen der privaten Pflegepflicht­versicherung sind bei allen Versicherern gleich.

Wer ist Träger der Pflege­versicherung?

Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine angeschlossene gesetzliche Pflegekasse. Diese erhält die Pflege­versicherungsbeiträge und zahlt später die entsprechenden Leistungen. Auch die privaten Kranken­versicherungen bieten immer eine private Pflegepflicht­versicherung an. Der Tarif ist einheitlich, die Leistungen sind bei allen Anbietern im Wesentlichen gleich. 

Gut zu wissen

Die Leistungen der sozialen und der privaten Pflegepflicht­versicherung sind gleich. Unterschiede kann es bei den Beiträgen geben. Wenn du jung bist und dich freiwillig gesetzlich krankenversicherst, kannst du in der privaten Pflegepflicht­versicherung möglicherweise sparen, da die Beiträge anders berechnet werden. Zu diesem Schritt solltest du dich jedoch gut beraten lassen, da du später nicht mehr so einfach in die gesetzliche Pflege­versicherung wechseln kannst.

Wie hoch sind die Beiträge zur Pflege­versicherung?

Gesetzlich versicherte Angestellte zahlen insgesamt 3,4 % ihres Bruttoeinkommens in die soziale Pflege­versicherung. Der Beitragssatz wird zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber aufgeteilt – jeder zahlt 1,7 % (bei Arbeitsort in Sachsen: Arbeitnehmer 2,2 %, Arbeitgeber 1,2 %). Kinderlose zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Zuschlag von 0,6 %, also insgesamt 4,0 % des Bruttoeinkommens. Freiwillig gesetzlich Versicherte wie Selbstständige zahlen den Beitrag selbst.

Seit Juli 2023 gilt zudem eine Ermäßigung für Versicherte mit Kindern. Je Kind unter 25 Jahren bekommst du einen Abschlag von 0,25 %. Es ergeben sich folgende Beiträge:

  • 1 Kind: 3,4 % (Arbeitnehmer:innen-Anteil 1,7 %)
  • 2 Kinder: 3,15 % (1,45 %)
  • 3 Kinder: 2,90 % (1,2 %)
  • 4 Kinder. 2,65 % (0,95 %)
  • 5 und mehr Kinder: 2,4 % (0,7%)

In der privaten Pflege­versicherung beeinflussen Gesundheit und Alter bei Vertragsabschluss die Höhe des Beitrags. Der Beitragssatz darf jedoch nicht höher sein als der Höchstbetrag in der sozialen Pflege­versicherung. 2024 liegt er bei 175,96 € im Monat, für Beamt:innen mit Beihilfe halbiert sich dieser Beitrag. 

Können die Beiträge zur Pflege­versicherung steigen?

Beitragsänderungen kann es sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Pflegepflicht­versicherung geben – zum Beispiel, wenn sie neue Leistungen anbieten. Es kann auch passieren, dass sich die Ausgaben erhöhen, wenn es aufgrund des demografischen Wandels mehr Pflegebedürftige gibt.

Wie sind Familien in der Pflege­versicherung versichert?

Wie in der Kranken­versicherung gibt es in der Pflege­versicherung die Familien­versicherung. Kinder, Ehefrauen und -männer sowie Lebenspartner/innen, die monatlich nicht mehr als 538 € (Stand 2024) verdienen, werden beitragsfrei mitversichert. Dies gilt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Pflegepflicht­versicherung.

Übernimmt die Pflege­versicherung alle Kosten?

Die gesetzliche oder die private Pflegepflicht­versicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Für jeden Pflegegrad gibt es bestimmte Höchstsätze. Gerade die Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt sollte man nicht unterschätzen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat ermittelt, dass die Betreuung im Pflegeheim im 1. Jahr durchschnittlich 2.871 € im Monat kostet. Die Leistunegn der Pflegepflicht­versicherung sind da bereits berücksichtigt. Der oder die Pflegebedürftige selbst oder die Angehörigen, normalerweise die Kinder, müssen also eine sehr großen Betrag übernehmen – und das jeden Monat, häufig über mehrere Jahre hinweg.

Nicht jede:r kann diese Kosten ohne weiteres schultern oder möchte sie seinen Kindern aufbürden. Eine zusätzlich abgeschlossene Pflegezusatz­versicherung senkt diese Kosten. Dafür stehen 3 Varianten zur Verfügung:

  • Pflegerenten­versicherung: Diese spezielle Form der Lebens­versicherung zahlt im Falle der Pflegebedürftigkeit eine zuvor festgelegte Rente als Pflegegeld an dich aus.
  • Pflegekosten­versicherung: Sie ist sinnvoll, wenn die Pflege durch Fachkräfte erfolgen soll.
  • Pflegetagesgeld­versicherung (inkl. Pflege-Bahr): Sie ist vorteilhaft für die private Pflege. Sie gewährt einen festgelegten Betrag pro Tag der benötigten Pflege, wobei die Höhe des Pflegegeldes vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängt. Im höchsten Pflegegrad erhältst du das volle Tagegeld.

Pflege-Bahr

Es ist wichtig, sich finanziell auf einen Pflegefall vorzubereiten, weshalb die private Pflegetagegeld­versicherung seit 2013 staatlich gefördert wird. Schließt du einen Pflege-Bahr-Tarif ab, erhältst du monatlich einen Zuschuss von 5 € zu den Versicherungsbeiträgen. Bei höchster Pflegebedürftigkeit leistet die Versicherung mindestens 600 € monatlich.

Experten kritisieren allerdings, dass diese Leistungen zu gering sind und empfehlen eine Kombination mit einer ungeförderten privaten Pflege­versicherung. Ein positiver Aspekt des Pflege-Bahrs ist, dass er für alle zugänglich ist, auch für Personen mit Vorerkrankungen, die bei anderen Anbietern oft abgelehnt werden.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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