Wer hilft dir, wenn du später pflegebedürftig wirst? Die gesetzliche oder die private Pflegeversicherung unterstützen finanziell. Aber reichen sie auch aus?
Wer jung, gesund und aktiv ist, macht sich selten Gedanken um das Thema Pflege. Doch mit zunehmendem Alter steigt auch die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu werden. Statistisch betrachtet benötigt jeder Dritte ab 80 Jahren Hilfe, um den Alltag zu bewältigen, zum Beispiel durch Angehörige oder eine Pflegekraft. Der Staat hat dafür gesorgt, dass du die Kosten für die Betreuung nicht alleine schultern musst. Die soziale Pflegeversicherung, auch gesetzliche Pflegeversicherung genannt, sowie die private Pflegepflichtversicherung sichern dich ab. Doch was ist eine Pflegeversicherung überhaupt?
Die Pflegeversicherung gehört – wie die gesetzliche Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung – zu den Sozialversicherungen in Deutschland. Damit ist sie Pflicht für alle Versicherten – egal ob diese gesetzlich oder privat versichert sind. Die Pflegeversicherung soll die Versicherten finanziell unterstützen, wenn sie pflegebedürftig werden. Etwa wenn sie im Alter oder aufgrund eines Unfalls nicht mehr in der Lage sind, selbstständig einen Haushalt zu führen oder ihren Alltag zu bewältigen. Sie ist im SGB XI geregelt.
Die Pflegeversicherung trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Mit der steigenden Lebenserwartung gab es im 20. Jahrhundert immer mehr Pflegebedürftige, auch die Dauer der Pflegebedürftigkeit nahm zu. Betroffene mussten oftmals Sozialhilfe beantragen, um die Langzeitkosten tragen zu können. Entsprechend stiegen die Kosten für die Sozialhilfeträger. Um das finanzielle Risiko abzusichern, führte der Staat die Pflichtversicherung ein.
Als pflegebedürftig gilt eine Person, wenn sie länger als sechs Monate nicht in der Lage ist, ihren Alltag ohne fremde Hilfe zu bewältigen, sich zum Beispiel nicht mehr selbst anziehen und versorgen kann. Ob man pflegebedürftig ist und Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat, stellt ein unabhängiger Gutachter fest. Bei gesetzlich Pflegeversicherten ist dies die Aufgabe des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), bei privat Versicherten erstellt ein Mitarbeiter der Firma Medicproof das Gutachten.
Der Gutachter prüft, inwiefern die Person sich noch selbstständig im Alltag zurechtfindet und wie es um seine körperlichen und geistigen Fähigkeiten bestellt ist. Diese sind in sechs Kategorien unterteilt, die unterschiedlich gewichtet werden:
Mobilität (10 Prozent)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen mit „Kognitive und kommunikative Fähigkeiten“ 15 Prozent)
Selbstversorgung (40 Prozent)
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20 Prozent)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)
Der Gutachter vergibt für die einzelnen Kategorien Punkte. Anhand der Gesamtpunktzahl teilt er dem Pflegebedürftigen einen der fünf Pflegegrade zu:
Sowohl bei der sozialen als auch der privaten Pflegeversicherung gibt es eine Wartezeit. Du bekommst bei Pflegebedürftigkeit erst dann Leistungen, wenn du in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang versichert warst. Ausnahmen gelten für Kinder: Diese haben dann Anspruch auf Leistungen, wenn ein Elternteil die Voraussetzungen erfüllt. Wechselst du zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung, zum Beispiel in die Familienversicherung deines Ehepartners, werden die ununterbrochenen Versicherungszeiten der vorherigen Versicherung angerechnet.
Fast jeder. Die Pflegeversicherung ist Pflicht, Ausnahmen gibt es nur für sehr wenige Personengruppen. Dazu gehören zum Beispiel:
Pflegeheimbewohner, die stationäre Pflegeleistungen erhalten
In Deutschland privat krankenversicherte Personen, die im Ausland leben
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse bist du auch in der dazugehörigen Pflegekasse versichert. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können sich auch für eine private Pflegepflichtversicherung entscheiden. Dafür stellen sie bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag, der sie von der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegekasse befreit. Dafür benötigen sie wiederum einen Nachweis, dass sie privat pflegepflichtversichert sind. Dies ist bis drei Monate nach Vertragsbeginn in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
Bist du privat krankenversichert, schließt du die Pflegeversicherung normalerweise zusammen mit der Krankenversicherung beim selben Anbieter ab. Es ist aber auch möglich, für jede der zwei Policen einen anderen Anbieter zu wählen. In diesem Fall musst du dich innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsabschluss für eine andere Pflegepflichtversicherung entscheiden. Ansonsten bist du automatisch in der Pflegeversicherung deiner Krankenversicherung. Das Einsparpotenzial ist gering: Beitragshöhe und Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind bei allen Versicherern gleich.
Auch aus Versorgungsbezügen sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen. Zu Versorgungsbezügen zählen zum Beispiel Betriebsrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten.
Jede gesetzliche Krankenkasse hat eine angeschlossene gesetzliche Pflegekasse. Diese erhält die Pflegeversicherungsbeiträge und zahlt später die entsprechenden Leistungen. Auch die privaten Krankenversicherungen bieten immer eine private Pflegepflichtversicherung an. Der Tarif ist einheitlich, die Leistungen sind bei allen Anbietern im Wesentlichen gleich.
Gesetzlich versicherte Angestellte zahlen insgesamt 3,05 Prozent ihres Bruttoeinkommens in die soziale Pflegeversicherung. Der Beitragssatz wird zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt – jeder zahlt 1,525 Prozent (bei Arbeitsort in Sachsen: Arbeitnehmer 2,025 Prozent, Arbeitgeber 1,025 Prozent). Kinderlose zahlen ab dem 23. Lebensjahr einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten, also insgesamt 3,30 Prozent des Bruttoeinkommens. Freiwillig gesetzlich Versicherte wie Selbstständige zahlen die 3,05 Prozent selbst.
In der privaten Pflegeversicherung beeinflussen Gesundheit und Alter bei Vertragsabschluss die Höhe des Beitrags. Der Beitragssatz darf jedoch nicht höher sein als der Höchstbetrag in der sozialen Pflegeversicherung. 2021 liegt er bei 147,54 Euro im Monat, für Beamte mit Beihilfe halbiert sich dieser Beitrag.
Die Leistungen in gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung sind gleich. Auch die Beiträge sind bei den verschiedenen Pflegekassen oder privaten Pflichtversicherungen gleich. Wer mehr Leistungen haben möchte, sollte eher über eine private Pflegezusatzversicherung nachdenken.
Beitragsänderungen kann es sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Pflegepflichtversicherung geben – zum Beispiel, wenn sie neue Leistungen anbieten. Es kann auch passieren, dass sich die Ausgaben erhöhen, wenn es aufgrund des demografischen Wandels mehr Pflegebedürftige gibt. Zuletzt wurden die Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung 2019 und in der privaten 2020 erhöht.
Wie in der Krankenversicherung gibt es in der Pflegeversicherung die Familienversicherung. Kinder, Ehefrauen und -männer sowie Lebenspartner/innen, die monatlich nicht mehr als 470 Euro (Stand 2021) verdienen, werden beitragsfrei mitversichert. Dies gilt sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Pflegepflichtversicherung.
Die Pflegeversicherung unterstützt Pflegebedürftige mit Leistungen, die ihnen den Alltag erleichtern. Dazu gehören:
Pflegehilfsmittel wie ein spezielles Pflegebett oder ein Hausnotrufsystem
Zuschüsse für Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus, zum Beispiel für einen Treppenlift
ambulante Pflege: Pflegegeld, wenn man zu Hause von Angehörigen und/oder einem Pflegedienst gepflegt wird
teilstationäre Pflege, wenn der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung gepflegt wird
vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung
Die gesetzliche oder die private Pflegepflichtversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Für jeden Pflegegrad gibt es bestimmte Höchstsätze. Gerade die Kosten für einen Pflegeheimaufenthalt sollte man nicht unterschätzen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat ermittelt, dass die Betreuung im Pflegeheim bei Pflegegrad 3 durchschnittlich 3.092 Euro im Monat kostet. Die Pflegepflichtversicherung übernimmt davon 1.262 Euro, die verbleibenden 1.830 Euro müssen der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen, normalerweise die Kinder, übernehmen – und das jeden Monat, häufig über mehrere Jahre hinweg.
Dabei kommt ein großer Betrag zusammen. Nicht jeder kann diese Kosten ohne weiteres schultern oder möchte sie seinen Kindern aufbürden. Eine zusätzlich abgeschlossene Pflegezusatzversicherung senkt diese Kosten. Dafür stehen drei Varianten zur Verfügung:
Pflegekostenversicherung
Obwohl die soziale Pflegeversicherung für fast alle Menschen in Deutschland verpflichtend ist und als finanzielle Absicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit dienen soll, deckt sie nur die grundlegendsten Kosten im Pflegefall ab. Durch die Einstufung der fünf verschiedenen Pflegegrade können sich die eigenen Kosten, trotz der Bezuschussung der Pflegekasse, in immensen Höhen bewegen. Da sich die verschiedenen Anbieter jedoch kaum in den Kosten und den Leistungen unterscheiden, lohnt sich der Vergleich kaum.
Wenn du dir deshalb zusätzliche Leistungen wünschst und die privaten Kosten von dir und deinen Angehörigen in Pflegefall möglichst gering halten willst, solltest du dich frühzeitig um eine Pflegezusatzversicherung kümmern. Wie bei allen Vorsorgeversicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.
Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatzversicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor: