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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Private Kranken­­versicherung (PKV) Lehrer

Beste medizinische Versorgung durch die PKV für Lehrer:innen

  • Kostenbeteiligung von mind. 50% durch den Dienstherrn bei Verbeamtung
  • Keinerlei PKV-Zugangsvoraussetzungen bei Verbeamtung
  • Ohne Verbeamtung bedarf ein ein jährl. Bruttogehalt von min. 66.600 Euro

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Kostenbeteiligung von mind. 50% durch den Dienstherrn bei Verbeamtung

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Das Wichtigste in Kürze

Die private Kranken­versicherung (PKV) für Lehrer: Das ist beste medizinische Versorgung und das zu einem niedrigen Preis. Dein Dienstherr gewährt dir über die Beihilfeverordnung eine Kostenbeteiligung von mindestens 50 Prozent und obendrein dürfen Lehrer von der PKV aus gesundheitlichen Gründen nicht abgelehnt werden. Hast du Familie, erhältst du auch Zuschüsse für deine Kinder und deinen Ehe- oder Lebenspartner!

Aber was genau ist die Beihilfe eigentlich? Gibt es besondere Voraussetzungen, die du als Lehrer für die Aufnahme in die private Kranken­versicherung erfüllen musst? Und was kannst du tun, wenn du als Lehrer nicht verbeamtet, sondern angestellt bist? Das erfährst du hier.

  • Lehrer im Beamtenverhältnis erhalten von ihrem Dienstherrn eine Kostenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent, wenn sie sich privat krankenversichern.
  • Es gibt in der privaten Kranken­versicherung keine Zugangsvoraussetzungen für Lehrer, sofern sie verbeamtet sind.
  • Angestellte Lehrer fallen hingegen wie alle anderen Angestellten unter die Zugangsbeschränkungen zur PKV. Wir zeigen dir, wie du dich dennoch bestmöglich für die Zukunft absicherst.

Warum für verbeamtete Lehrer die private Kranken­versicherung nahezu alternativlos ist

Wer als Lehrer verbeamtet ist oder eine Verbeamtung unmittelbar vor Augen hat, dem stehen alle Türen zur privaten Kranken­versicherung und damit zur besten medizinischen Versorgung offen. Ja, der Staat als Dienstherr drängt Lehrer und andere Beamte regelrecht in die private Kranken­versicherung, denn er macht dir mit attraktiven Anreizen ein Angebot, das du im Grunde gar nicht ausschlagen kannst.

Private Kranken­versicherung für Beamte – Warum sie für Beamte nur Vorteile hat
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Private Krankenversicherung für Beamte – Warum sie für Beamte nur Vorteile hat Preview Image

Drei Gründe für jeden Lehrer, sich in der PKV zu versichern

1. Keine Aufnahmevoraussetzung

Wer als Lehrer verbeamtet ist, unterliegt, anders als normale Angestellte, keinen Voraussetzungen, um in die private Kranken­versicherung aufgenommen zu werden. Während Angestellte ein Mindesteinkommen von 66.600 Euro (2023) brutto vorweisen müssen, gelten für Beamte keine Einkommensgrenzen! Selbst mögliche Vorerkrankungen sind kein Ausschlusskriterium für den Abschluss einer privaten Kranken­versicherung, denn hier greift die sogenannte Öffnungsaktion.

2. Keine Ablehnung bei Vorerkrankungen

Versicherer verlangen vor dem Abschluss einer Vorsorge­versicherung, wie beispielsweise einer Risikolebens­versicherung oder auch einer privaten Kranken­versicherung in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Mit einer solchen Prüfung wollen sich Versicherer ein Bild von deinen Vorerkrankungen machen, um besser einschätzen zu können, welches Risiko sie eingehen. Erscheint ihnen das Risiko aufgrund der Krankenvorgeschichte zu groß, erheben sie normalerweise einen Risikoaufschlag oder lehnen eine Versicherung sogar komplett ab.

Nicht so bei der privaten Kranken­versicherung für Lehrer! Denn für Beamte gilt bis 6 Monate nach der Erstverbeamtung die sogenannte Öffnungsaktion. Das bedeutet: Als Lehrer muss dich die PKV aufnehmen, der Versicherer darf dich aus gesundheitlichen Gründen nicht ablehnen. Er kann lediglich einen Risikoaufschlag verlangen, der jedoch nicht mehr als 30 Prozent des Beitrags ausmachen darf.

3. Beihilfe und ein günstige PKV speziell für Lehrer

Als verbeamteter Lehrer hast du Anspruch auf die sogenannte Beihilfe, auch Krankenfürsorge genannt. Mit diesem Instrument kommt der Staat seiner Fürsorgepflicht als Dienstherr nach. Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss, den du zu allen Kosten erhältst, die im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Geburt und Tod stehen. Sie beträgt mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten, kann jedoch von Land zu Land und abhängig von bestimmten Lebensumständen variieren. So steigt die Beihilfe beispielsweise häufig ab dem zweiten Kind oder auch ab der Pensionierung auf 70 Prozent an. Und auch für kindergeldberechtigte Kinder und den Ehe- oder Lebenspartner gibt es Beihilfe, wenn diese sich in der privaten Kranken­versicherung versichern.

Um die verbliebenen 50 Prozent der Krankheitskosten abzudecken, musst du dich krankenversichern. Theoretisch hast du die freie Wahl, ob du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern willst. Eine gesetzliche Kranken­versicherung macht allerdings sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter Leistungsgesichtspunkten selten Sinn:

So müsstest du, anders als normale Arbeitnehmer, den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflege­versicherung bezahlen. Das wären ab 2023 durchschnittlich 19,6 Prozent deiner Bezüge! Beihilfe erhältst du für eine Versicherung in der GKV nämlich normalerweise nicht – einzig in Bremen, Brandenburg, Hamburg und Thüringen besteht die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe, die du dann auch zur Kostendeckung in der gesetzlichen Krankenkasse einsetzen kannst.

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Gerade weil du Beihilfe von deinem Dienstherrn bekommst, sind Tarife in der privaten Kranken­versicherung für Lehrer dagegen umso günstiger. Einen Beihilfetarif in der privaten Kranken­versicherung gibt es schon ab 180 Euro im Monat. Und dafür erhältst du in der Regel bessere Leistungen als in der gesetzlichen Kranken­versicherung: So kannst du den Arzt, von dem du dich behandeln lassen willst, frei wählen und bekommst schneller einen Termin. Auch im Krankenhaus bekommst du durch die sogenannte Chefarztbehandlung, also die Behandlung durch einen Spezialisten, oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mehr Leistungen als in der GKV.

Zusammenfassung

  • Die private Kranken­versicherung bietet Zugang zur besten medizinischen Versorgung.
  • Für Lehrer gibt es keinen Grund, sich nicht in der privaten Kranken­versicherung zu versichern, denn der Dienstherr setzt attraktive Anreize, damit du als Lehrer Versicherter in der PKV wirst.
  • Es gibt für verbeamtete Lehrer keine Aufnahmevoraussetzung in der PKV.
  • Auch Vorerkrankungen stehen einer Absicherung in der PKV nicht im Weg. Nach der Erstverbeamtung muss die private Kranken­versicherung auch Lehrer mit Vorerkrankungen aufnehmen.
  • Der Dienstherr zahlt dir die sogenannte Beihilfe. Das ist eine teilweise Übernahme für alle Kosten, die im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Geburt und Tod entstehen. Die Beihilfe beträgt mindestens 50 Prozent und hat zur Folge, dass Lehrer sehr günstig an eine private Kranken­versicherung kommen.

Wie sich angestellte Lehrer ohne private Kranken­versicherung optimal absichern

Nicht jeder Lehrer ist auch verbeamtet. Tatsächlich befinden sich unter den knapp 800.000 Lehrern in Deutschland1 circa 200.000 Lehrkräfte, die nicht verbeamtet sind, sondern nach Tarifvertrag bezahlt werden2. Gehörst du zu diesen 25 Prozent, dann fällst du unter dieselben Voraussetzungen zum Abschluss einer privaten Kranken­versicherung wie jeder andere Angestellte auch. Das bedeutet: Eine Versicherung in der privaten Kranken­versicherung ist nur möglich, wenn dein Bruttogehalt über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. 2023 liegt diese Grenze bei 66.600 Euro. Liegst du mit deinem Gehalt unter dieser Grenze, bist du in der gesetzlichen Krankenkasse ­versicherungspflichtig.

Des weiteren profitierst du nicht von der Öffnungsaktion und hast auch keinen Anspruch auf Beihilfe. Dafür musst jedoch nicht, im Gegensatz zu verbeamteten Lehrern, die freiwillig gesetzlich versichert sind, den vollen Beitrag zur GKV bezahlen. Dein Beitrag zur Kranken- und Pflege­versicherung wird zu gleichen Teilen von dir und deinem Arbeitgeber getragen.

Wie du dich trotzdem bestmöglich absicherst

Bei deiner Absicherung kommt es dann darauf an, ob du perspektivisch noch die Chance hast, verbeamtet zu werden oder nicht. Hast du noch die Chance, ins Beamtenverhältnis zu wechseln, macht es Sinn, sich frühzeitig um eine Anwartschafts­versicherung zu bemühen. Mit dieser Versicherung sicherst du dir heute die Option auf eine spätere Absicherung in der privaten Kranken­versicherung. Dabei wird dir auf Basis deines heutigen Alters und Gesundheitszustands ein Tarif für die Zukunft in Aussicht gestellt. Kannst du später in die PKV wechseln, spielen Erkrankungen, die zwischen dem Abschluss der Anwartschaft und dem Beginn der PKV hinzugekommen sind, keine Rolle mehr für deine Absicherung. Dein aktueller Gesundheitszustand wird für die Zukunft quasi konserviert – zum Preis eines regelmäßigen monatlichen Beitrags.

Ist ein späterer Wechsel in die private Kranken­versicherung unwahrscheinlich, empfiehlt es sich, seinen individuellen Versicherungsbedarf mit einer oder mehrerer Krankenzusatz­versicherungen zu decken. Diese ergänzen die Lücken, die die gesetzliche Kranken­versicherung lässt.

Vorsorge nicht aus dem Blick verlieren

Aber nicht nur im Bereich der Kranken­versicherung solltest du deinen Schutz mit einer privaten Absicherung flankieren. Als normaler Arbeitnehmer ist eine ergänzende private Altersvorsorge für den Erhalt des gewohnten Lebensstandards im Alter unerlässlich, denn die gesetzliche Rente allein wird nicht ausreichen, damit du im Alter so weiterleben kannst wie bisher. Und auch dein Erwerbseinkommen solltest du richtig absichern. Jeder Vierte wird statistisch gesehen im Laufe seines Lebens mindestens einmal berufsunfähig. Daher solltest du dich rechtzeitig gegen eine Berufsunfähigkeit mit einer privaten Berufsunfähigkeits­versicherung absichern.

Zusammenfassung

  • Angestellte Lehrer können sich nur dann privat krankenversichern, wenn sie die Voraussetzungen für Angestellte erfüllen.
  • Sie müssen ein Bruttojahresgehalt über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen und können aus gesundheitlichen Gründen von der PKV abgelehnt werden.
  • Sie erhalten keine Beihilfe, müssen aber auch nicht den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung leisten. Der Arbeitgeber muss die Hälfte des Beitrags übernehmen.
  • Ist eine Verbeamtung zu einem späteren Zeitpunkt denkbar, empfiehlt es sich, sich heute günstige Konditionen durch den Abschluss einer Anwartschafts­versicherung zu sichern.
  • Ist eine spätere Verbeamtung unwahrscheinlich, sollte durch entsprechende Vorsorge­versicherung wie Krankenzusatz­versicherungen, Berufsunfähigkeits­versicherung und private Alters­vorsorge ein optimaler Schutz gesucht werden.

Was kostet die private Kranken­versicherung für Lehrer?

In der privaten Kranken­versicherung gibt es spezielle Tarife für Beamte, sogenannte Beihilfetarife. Diese sind deutlich günstiger als normale Tarife in der privaten Kranken­versicherung, da der Dienstherr ja über die Beihilfe mindestens 50 Prozent der Behandlungskosten übernimmt. Wer Anspruch auf 50 Prozent Beihilfe hat, kann als Lehrer eine PKV schon ab 180 Euro im Monat bekommen.

Die Kosten in der privaten Kranken­versicherung sind aber stets höchst individuell und können erheblich schwanken, je nachdem, welche Leistungen du vereinbart hast, wie alt du bei Abschluss der Versicherung bist und wie deine gesundheitliche Verfassung ist. Zwar kann dich als Lehrer die PKV innerhalb der ersten 6 Monate nach deiner Verbeamtung nicht einfach ablehnen, doch aufgrund von Vorerkrankungen kann sie bis zu 30 Prozent Risikoaufschlag auf deinen Tarif geben. Bei höherem Alter und gesundheitlicher Vorerkrankungen kann ein Tarif auch 350 Euro kosten.

Es lohnt sich deshalb, wenn sich Lehrer möglichst früh in der PKV versichern. Denn je jünger du bist, desto günstiger sind Tarife in der Regel. Bereits als Student kannst du dich versichern. Während des Studiums hat jeder die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die Privattarife unterscheiden sich dabei in ihren Kosten auch kaum von denen der gesetzlichen Kranken­­versicherung. Studierendentarife gibt es bereits ab 120 Euro.

Auch Beamtenanwärter bekommen günstigere Tarife, da hier die private Kranken­versicherung noch keine Altersrückstellungen bildet. Tarife für Beamtenanwärter:innen gibt es sogar schon ab 50 Euro.

Kinder und Ehepartner

Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung muss sich in der privaten Kranken­versicherung jeder selbst versichern. Es gibt keine Familientarife. Dein Dienstherr gleicht diese zusätzliche Belastung aus, indem er auch für kindergeldberechtigte Kinder und Ehe- oder eingetragene Lebenspartner Beihilfe zahlt. Die Höhe kann von Bundesland zu Bundesland etwas variieren, im Durchschnitt sieht die Beihilferegelung aber wie folgt aus:

  • 50 Prozent für dich,
  • 70 Prozent für Beamte mit zwei oder mehr Kindern,
  • 70 Prozent für den Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner,
  • 80 Prozent für Kinder und
  • 70 Prozent für pensionierte Beihilfeberechtigte.

Ehe-/Lebenspartner

Bei deinem Ehe-/Lebenspartner geht dies allerdings nur solange, wie dessen Gehalt nicht höher als 17.000 Euro brutto im Jahr ist. Danach gelten für ihn wieder die bekannten Voraussetzungen zum Abschluss einer privaten Kranken­versicherung. Heißt: Ist dein Partner angestellt, muss sein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Andernfalls wird er wieder in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig.

Beihilfetarife für Ehepartner sind günstig und bereits ab etwa 110 Euro im Monat zu bekommen.

Kinder

Kinder sind für Lehrer besonders günstig in der privaten Kranken­versicherung zu versichern. Da es hier bis zu 80 Prozent Beihilfe gibt, gibt es Beihilfetarife für Kinder schon ab 20 Euro im Monat. Dein Kind bleibt so lange von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung befreit, wie es Anspruch auf Kindergeld hat – also maximal bis zum 25. Lebensjahr.

Allerdings hängt es auch vom Beruf deines Partners/deiner Partnerin ab, ob sich deine Kinder privat krankenversichern können. Denn bei Kindern richtet sich der Versicherungsstatus immer nach dem besserverdienenden Elternteil. Heißt: Ist das Bruttoeinkommen deiner Ehe- oder Lebenspartnerin höher als deines, richtet sich der Versicherungsstatus nach ihrem Einkommen. Ist sie (freiwillig) gesetzlich versichert, werden auch die Kinder in der Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung mitversichert.

Zusammenfassung

  • Als Beamte erhalten Lehrer aufgrund der Beihilfe besonders günstige Tarife in der privaten Kranken­versicherung, sogenannte Beihilfetarife.
  • Der Preis einer PKV hängt allerdings von den vereinbarten Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung ab. Auch wenn die Versicherung dich nicht ablehnen darf, kann sie einen Risikoaufschlag von bis zu 30 Prozent verlangen.
  • Generell gilt: Je früher du eine Versicherung abschließt, desto günstiger ist sie in der Regel. Für Studierende und Beamtenanwärter gibt es noch einmal Sondertarife.
  • Anders als in der GKV ist die Familie bei Lehrern nicht automatisch in der privaten Kranken­versicherung abgesichert. Jedes Familienmitglied benötigt eine separate Versicherung.
  • Sowohl für den Ehepartner als auch für Kinder gibt es zusätzliche Beihilfe und dadurch sehr günstige PKV-Tarife für Lehrer.

Kann sich eine Versicherung in der GKV dennoch lohnen?

Sich als verbeamteter Lehrer freiwillig gesetzlich zu versichern, macht in der Regel keinen Sinn – sowohl was die Kosten betrifft als auch hinsichtlich der Leistung. Im Gegensatz zur PKV berechnen sich die Kosten in der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht nach den vereinbarten Leistungen. Die Gesetzliche Kranken­versicherung ist vielmehr eine Grundversorgung, bei der jede über die Grundversorgung hinaus gehende Leistung extra bezahlt werden und die ggf. durch Krankenzusatz­versicherungen erweitert werden muss. Ihre Kosten bestimmen sich stattdessen nach deinem Gehalt.

Als Lehrer trägst du die vollen Kosten

Bis zur Beitragsgrenze von 4.987,50 Euro pro Monat (Stand: 2023) musst du durchschnittlich 19,6 Prozent deines Bruttogehalts in die gesetzliche Kranken­versicherung einzahlen. 2023 können das bis zu 977,55 Euro pro Monat sein. Normale Angestellte müssen von diesem Beitrag nur die Hälfte bezahlen, den anderen Teil übernimmt der Arbeitgeber. Nicht so bei Beamten: Hier musst du den vollen Beitrag zahlen. Auch die Beihilfe wird für Versicherungen in der gesetzlichen Kranken­versicherung in der Regel nicht gewährt. Einzig in den Bundesländern Bremen, Brandenburg, Hamburg und Thüringen können Lehrer auch eine pauschale Beihilfe beantragen, mit der dann auch Beiträge zur GKV bezahlt werden können. Diese pauschale Beihilfe deckt dann aber keine Zusatzkosten ab.

Leistungen sind nicht garantiert

Während du in der privaten Kranken­versicherung mit dem Versicherer die Leistungen festlegst, die von deinem Vertrag abgedeckt sein sollen, sind dir die Leistungen in der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht garantiert. Schon heute deckt die GKV nur eine Grundversorgung ab. Weitergehende Leistungen müssen entweder privat bezahlt werden oder durch verschiedene Krankenzusatz­versicherungen abgesichert werden. Dieser Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­versicherer unterliegt der ständigen Ausverhandlung. Schon heute weisen die Kassen der gesetzlichen Kranken­versicherungen erhebliche Finanzierungslücken auf. Weil die Gesellschaft immer älter wird und Menschen deshalb tendenziell häufiger medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, ist es gut möglich, dass diese Leistungen in Zukunft sogar noch gekürzt werden und/oder Preise weiter steigen. Bereits 2023 steigt der Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Kranken­versicherung auf ein neues Rekordhoch.

Ein Preisvergleich ist der falsche Ansatz

Gerade für Lehrer ist die Private Kranken­versicherung sehr günstig und braucht den Preisvergleich mit der GKV nicht scheuen. Prinzipiell ist der Blick auf den Preis allerdings der falsche Ansatz: Wer eine private Kranken­versicherung abschließt, entscheidet sich für die bestmögliche medizinische Versorgung und erhält mehr Leistungen als in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Du solltest darum, wenn du eine Versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung in Betracht ziehst, die Versicherungen nicht anhand des Preises vergleichen, sondern anhand der im Preis enthaltenen Leistungen.

Wann für Lehrer eine Versicherung in der GKV dennoch eine Option ist

Grundsätzlich gilt speziell für Lehrer: Die private Kranken­versicherung bietet bessere Leistungen zu einem deutlich günstigeren Preis. In einigen Sonderkonstellationen kann die gesetzliche Kranken­versicherung aber dennoch eine bedenkenswerte Option sein. Nämlich dann, wenn sich deine Bezüge einerseits auch perspektivisch nicht der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken­versicherung (2023: 4.987,50 Euro brutto pro Monat) annähern werden und du andererseits einige Vorerkrankungen mitbringst, die Risikoaufschläge bis zu 30 Prozent erwarten lassen.

Beabsichtigst du dann noch deine Familie abzusichern, für die du zwar viel Beihilfe erhältst, die aber dennoch einen eigenen Vertrag benötigen, kann der Abschluss einer gesetzlichen Kranken­versicherung, wenn auch mit geringerem Leistungsumfang, günstiger sein. Insbesondere in den vier Bundesländern, in denen du auch Beihilfe für einen GKV-Vertrag bekommst (Bremen, Brandenburg, Hamburg, Thüringen), kann das eine Option sein.

Hierzu solltest du dich aber unbedingt vorher beraten lassen. Der Abschluss einer privaten Kranken­versicherung ist eine Entscheidung fürs Leben, die gut durchdacht und finanziell gut durchgerechnet sein will. Gerade zu Beginn deiner Laufbahn als Lehrer besitzt du mit der Öffnungsaktion die besten Voraussetzungen, um in der privaten Kranken­versicherung bestmöglich abgesichert zu werden. Die Versicherungsexpertinnen und -Experten bei CLARK beraten dich hierzu kostenlos und unverbindlich und finden mit dir das Modell, das am besten zu dir und deiner Versicherungssituation passt.

Zusammenfassung

  • Sich als Lehrer freiwillig gesetzlich zu versichern, macht in der Regel keinen Sinn.
  • Die PKV bietet für Lehrer fest vereinbarte Leistungen. Durch die Beihilfe sind Tarife sehr preiswert. In der gesetzlichen Kranken­versicherung sind Leistungen hingegen nicht sicher.
  • Lehrer haben in der GKV keinen Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag und müssen den vollen Beitrag zur GKV von durchschnittlich 19,6% bezahlen. Beihilfe gibt es hier in der Regel nicht.
  • Eine Versicherung in der GKV kann sich für Lehrer nur in Ausnahmefällen lohnen. Etwa dann, wenn die Bezüge absehbar niedrig bleiben und aufgrund von Vorerkrankungen ein zu hoher Tarif in der PKV zu erwarten ist. Hier solltest du dich vorab ausführlich beraten lassen.

Eine private Kranken­versicherung als Lehrer abschließen

Für Lehrer ist die private Kranken­versicherung aufgrund der Beihilfezahlungen und der Öffnungsaktion zu Beginn der Beamtenlaufbahn eine nahezu alternativlose Angelegenheit. Mit der PKV erhältst du als Lehrer die bestmögliche medizinische Versorgung, beispielsweise in Form der freien Arztwahl, der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus und dem Anspruch auf die Behandlung durch einen ausgewiesenen Spezialisten (Chefarztbehandlung) – und das zu besonders günstigen Konditionen.

Der Abschluss einer privaten Kranken­­versicherung ist eine Entscheidung fürs Leben, die deshalb auch gut durchdacht getroffen werden sollte. Vereinbarte Leistungen und eine gute finanzielle Aufstellung des Versicherers sind entscheidend. Die CLARK-Versicherungsexperten helfen dir, durch den Tarifdschungel zu navigieren, und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir passt. Vereinbare darum am besten gleich einen Termin und lass dich kostenlos und unverbindlich beraten.
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Quellen:

1 Statista: Anzahl der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland im Schuljahr 2020/2021 nach Schulart. Letzter Abruf am 20. September 2022.

2 GEW: Tarifrunde TV-L 2021: Fragen und Antworten. Letzter Abruf 20. September 2022.