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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Private Kranken­­versicherung (PKV) Lehrer & Lehrerinnen

Beste medizinische Versorgung durch die PKV für Lehrer:innen

  • Kostenbeteiligung von mind. 50 % durch den Dienstherrn bei Verbeamtung
  • Keinerlei PKV-Zugangsvoraussetzungen bei Verbeamtung
  • Ohne Verbeamtung bedarf es ein jährl. Bruttogehalt von min. 69.300 €

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Kostenbeteiligung von mind. 50 % durch den Dienstherrn bei Verbeamtung

Keinerlei PKV-Zugangsvoraussetzungen bei Verbeamtung

Ohne Verbeamtung bedarf es ein jährl. Bruttogehalt von min. 69.300 €

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  • Als verbeamtete Lehrer:in erhältst du von deinem Dienstherrn eine Beihilfe zu den Arztkosten für dich und deine Familie. Diese beträgt zwischen 50 und 80 %.
  • Als Beamte:r kannst du dich im Rahmen von sogenannten Öffnungsaktionen auch mit Vorerkrankungen und einem Risikozuschlag von maximal 30 % in der privaten Kranken­versicherung (PKV) versichern. Dieser Vorteil gilt bis 6 Monate nach der Erstverbeamtung.
  • Als angestellte:r Lehrer:in musst du die Voraussetzungen für Angestellte zum Eintritt in die PKV erfüllen. Wir zeigen dir, wie du dich trotzdem bestmöglich für die Zukunft krankenversicherst.

Warum für verbeamtete Lehrer:innen die private Kranken­versicherung nahezu alternativlos ist

Bist du als Lehrer:in verbeamtet oder steht deine Verbeamtung unmittelbar bevor, dann stehen die die Türen zur privaten Kranken­versicherung und damit zur besten medizinischen Versorgung offen. Ja, der Staat als Dienstherr drängt Lehrer:innen und andere Beamte und Beamtinnen regelrecht in die private Kranken­versicherung, denn er macht dir mit attraktiven Anreizen ein Angebot, das du im Grunde gar nicht ausschlagen kannst.

Private Kranken­versicherung für Beamte – Warum sie für Beamte nur Vorteile hat
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3 Gründe für jede:n Lehrer:in, sich in der PKV zu versichern

1. Keine Aufnahmevoraussetzung

Bist du als Lehrer:in verbeamtet, musst du keine Voraussetzungen erfüllen, um in die private Kranken­versicherung aufgenommen zu werden. Anders sieht es aus, wenn du angestellt bist. Dann entlässt dich die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) nur dann aus der Versicherungspflicht, wenn du ein jährliches Mindesteinkommen von 69.300 € (2024) brutto vorweisen kannst. Als Beamt:in musst du keine Einkommensregelungen für die Wahl der Kranken­versicherung beachten.

Selbst mögliche Vorerkrankungen sind kein Ausschlusskriterium für den Abschluss einer privaten Kranken­versicherung, denn hier greift die sogenannte Öffnungsaktion.

2. Keine Ablehnung bei Vorerkrankungen

Versicherer verlangen vor dem Abschluss einer Vorsorge­versicherung, wie beispielsweise einer Risikolebens­versicherung oder auch einer privaten Kranken­versicherung in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Mit einer solchen Prüfung wollen sich Versicherer ein Bild von deiner Krankenvorgeschichte machen, um besser einschätzen zu können, welches Risiko sie eingehen. Erscheint ihnen das Risiko aufgrund deiner Vorerkrankungen zu groß, erheben sie normalerweise einen Risikoaufschlag oder lehnen eine Versicherung sogar komplett ab.

Nicht so bei der privaten Kranken­versicherung für Lehrer:innen! Denn für Personen mit Beamtenstatus gilt bis 6 Monate nach der Erstverbeamtung die sogenannte Öffnungsaktion. Das bedeutet: Als Lehrer:in muss dich die PKV aufnehmen, der Versicherer darf dich nicht aufgrund deines Gesundheitszustandes ablehnen. Er kann lediglich einen Risikoaufschlag verlangen, der jedoch nicht mehr als 30 % des Beitrags ausmachen darf.

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3. Beihilfe und ein günstige PKV speziell für Lehrer:innen

Als verbeamtete:r Lehrer:in hast du Anspruch auf die sogenannte Beihilfe, auch Krankenfürsorge genannt. Mit diesem Instrument kommt der Staat seiner Fürsorgepflicht als Dienstherr nach. Die Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss, den du zu allen Kosten erhältst, die im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Geburt und Tod stehen.

Sie beträgt mindestens 50 % der Behandlungskosten, kann jedoch von Bundesland zu Bundesland und abhängig von bestimmten Lebensumständen variieren. So steigt die Beihilfe beispielsweise häufig ab dem zweiten Kind oder auch ab der Pensionierung auf 70 % an. Und auch für kindergeldberechtigte Kinder und den Ehe- oder Lebenspartner:innen erhältst du Beihilfe, wenn diese sich in der PKV versichern.

Um die verbliebenen 50 % der Krankheitskosten abzudecken, musst du dich krankenversichern. Theoretisch hast du die freie Wahl, ob du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern willst. Eine gesetzliche Kranken­versicherung macht allerdings sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter Leistungsgesichtspunkten selten Sinn:

So müsstest du, anders als Angestellte, den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflege­versicherung bezahlen. Das wären ab 2024 durchschnittlich 20,3 % deiner Bezüge (inklusive durchschnittlichen Zusatzbeitrag und Pflege­versicherung für Kinderlose).

Beihilfe erhältst du für eine Versicherung in der GKV nämlich normalerweise nicht – einzig in Baden-Württemberg, Berlin Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen besteht die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe, die du dann auch zur Kostendeckung in der gesetzlichen Krankenkasse einsetzen kannst.

Gerade weil du Beihilfe von deinem Dienstherrn bekommst, sind Tarife in der privaten Kranken­versicherung für Lehrer und Lehrerinnen umso günstiger. Einen Beihilfetarif in der privaten Kranken­versicherung gibt es schon ab 180 € im Monat. Und dafür erhältst du in der Regel bessere Leistungen als in der gesetzlichen Kranken­versicherung:

So kannst du die Ärzt:innen, von denen du dich behandeln lassen willst, frei wählen und bekommst schneller einen Termin. Auch im Krankenhaus bekommst du durch die sogenannte Chefarztbehandlung, also die Behandlung durch einen Spezialisten, oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mehr Leistungen als in der GKV.

Zusammenfassung

  • Die private Kranken­versicherung bietet Zugang zur besten medizinischen Versorgung.
  • Für Lehrer:innen gibt es keinen Grund, sich nicht in der privaten Kranken­versicherung zu versichern, denn der Dienstherr setzt attraktive Anreize, damit du als Lehrer Versicherter in der PKV wirst.
  • Es gibt für verbeamtete Lehrer:innen keine Aufnahmevoraussetzung in der PKV.
  • Auch Vorerkrankungen stehen einer Absicherung in der PKV nicht im Weg. Nach der Erstverbeamtung muss die private Kranken­versicherung auch Lehrer:innen mit Vorerkrankungen aufnehmen.
  • Der Dienstherr zahlt dir die sogenannte Beihilfe. Das ist eine teilweise Übernahme für alle Kosten, die im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Geburt und Tod entstehen. Die Beihilfe beträgt mindestens 50 % und hat zur Folge, dass Lehrer:innen sehr günstig an eine private Kranken­versicherung kommen.

Wie sich angestellte Lehrer:innen ohne PKV optimal krankenversichern

Nicht jede:r Lehrer:in ist auch verbeamtet. Tatsächlich befinden sich unter den knapp 800.000 Lehrer:innen in Deutschland1 circa 200.000 Lehrkräfte, die nicht verbeamtet sind, sondern nach Tarifvertrag bezahlt werden2.

Gehörst du zu diesen 25 %, dann fällst du unter dieselben Voraussetzungen zum Abschluss einer privaten Kranken­versicherung wie jeder andere Angestellte auch. Das bedeutet: Eine Versicherung in der privaten Kranken­versicherung ist nur möglich, wenn dein Bruttojahresgehalt über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. 2024 liegt diese Grenze bei 69.300 €. Liegst du mit deinem Gehalt unter dieser Grenze, bist du in der gesetzlichen Krankenkasse ­versicherungspflichtig.

Des weiteren profitierst du nicht von der Öffnungsaktion und hast auch keinen Anspruch auf Beihilfe. Dafür musst du jedoch nicht, im Gegensatz zu verbeamteten Lehrern, die freiwillig gesetzlich versichert sind, den vollen Beitrag zur GKV bezahlen. Dein Beitrag zur Kranken- und Pflege­versicherung wird zu gleichen Teilen von dir und deinem Arbeitgeber getragen.

Wie du dich trotzdem bestmöglich absicherst

Bei deiner Absicherung kommt es dann darauf an, ob du perspektivisch noch die Chance hast, verbeamtet zu werden oder nicht. Hast du noch die Chance, ins Beamtenverhältnis zu wechseln, macht es Sinn, sich frühzeitig um eine Anwartschafts­versicherung zu bemühen. Mit dieser Versicherung sicherst du dir heute die Option auf eine spätere Absicherung in der privaten Kranken­versicherung.

Dabei wird dir auf Basis deines heutigen Alters und Gesundheitszustands ein Tarif für die Zukunft in Aussicht gestellt. Kannst du später in die PKV wechseln, spielen Erkrankungen, die zwischen dem Abschluss der Anwartschaft und dem Beginn der PKV hinzugekommen sind, keine Rolle mehr für deine Absicherung. Dein aktueller Gesundheitszustand wird für die Zukunft quasi konserviert – zum Preis eines regelmäßigen monatlichen Beitrags.

Ist ein späterer Wechsel in die private Kranken­versicherung unwahrscheinlich, empfiehlt es sich, seinen individuellen Versicherungsbedarf mit einer oder mehrerer Krankenzusatz­versicherungen zu decken. Diese ergänzen die Lücken, die die gesetzliche Kranken­versicherung lässt.

Vorsorge nicht aus dem Blick verlieren

Aber nicht nur im Bereich der Kranken­versicherung solltest du deinen Schutz mit einer privaten Absicherung flankieren. Als normale:r Arbeitnehmer:in ist eine ergänzende private Altersvorsorge für den Erhalt des gewohnten Lebensstandards im Alter unerlässlich, denn die gesetzliche Rente allein wird nicht ausreichen, damit du im Alter so weiterleben kannst wie bisher.

Und auch dein Erwerbseinkommen solltest du richtig absichern. Jeder Vierte wird statistisch gesehen im Laufe seines Lebens mindestens einmal berufsunfähig. Daher solltest du dich rechtzeitig gegen eine Berufsunfähigkeit mit einer privaten Berufsunfähigkeits­versicherung absichern.

Zusammenfassung

  • Angestellte Lehrer:innen können sich nur dann privat krankenversichern, wenn sie die Voraussetzungen für Angestellte erfüllen.
  • Sie müssen ein Bruttojahresgehalt über der jeweiligen Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen und können aus gesundheitlichen Gründen von der PKV abgelehnt werden.
  • Sie erhalten keine Beihilfe, müssen aber auch nicht den vollen Beitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung leisten. Der Arbeitgeber muss die Hälfte des Beitrags übernehmen.
  • Ist eine Verbeamtung zu einem späteren Zeitpunkt denkbar, empfiehlt es sich, sich heute günstige Konditionen durch den Abschluss einer Anwartschafts­versicherung zu sichern.
  • Ist eine spätere Verbeamtung unwahrscheinlich, sollte durch entsprechende Vorsorge­versicherung wie Krankenzusatz­versicherungen, Berufsunfähigkeits­versicherung und private Alters­vorsorge ein optimaler Schutz gesucht werden.

Was kostet die private Kranken­versicherung für Lehrer:innen?

In der privaten Kranken­versicherung gibt es spezielle Tarife für Beamt:innen, sogenannte Beihilfetarife. Diese sind deutlich günstiger als normale Tarife in der privaten Kranken­versicherung, da der Dienstherr ja über die Beihilfe mindestens 50 % der Behandlungskosten übernimmt. Wer Anspruch auf 50 % Beihilfe hat, kann als Lehrer eine PKV schon ab 180 € im Monat bekommen.

Die Kosten in der privaten Kranken­versicherung sind aber stets höchst individuell und können erheblich schwanken, je nachdem, welche Leistungen du vereinbart hast, wie alt du bei Abschluss der Versicherung bist und wie deine gesundheitliche Verfassung ist. Zwar kann dich als Lehrer:in die PKV innerhalb der ersten 6 Monate nach deiner Verbeamtung nicht einfach ablehnen, doch aufgrund von Vorerkrankungen kann sie bis zu 30 % Risikoaufschlag auf deinen Tarif geben. Bei höherem Alter und gesundheitlicher Vorerkrankungen kann ein Tarif auch 350 € kosten.

Es lohnt sich deshalb, wenn sich Lehrer:innen möglichst früh in der PKV versichern. Denn je jünger du bist, desto günstiger sind Tarife in der Regel. Bereits als Student:in kannst du dich versichern. Während des Studiums hat jeder die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die Privattarife unterscheiden sich dabei in ihren Kosten auch kaum von denen der gesetzlichen Kranken­­versicherung. Studierendentarife gibt es bereits ab 120 €.

Auch Beamtenanwärter:innen bekommen günstigere Tarife, da hier die private Kranken­versicherung noch keine Altersrückstellungen bildet. Tarife für Beamtenanwärter:innen gibt es sogar schon ab 50 €.

Kinder und Ehepartner:in

Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung muss sich in der privaten Kranken­versicherung jeder selbst versichern. Es gibt keine Familientarife. Dein Dienstherr gleicht diese zusätzliche Belastung aus, indem er auch für kindergeldberechtigte Kinder und Ehe- oder eingetragene Lebenspartner:innen Beihilfe zahlt. Die Höhe kann von Bundesland zu Bundesland etwas variieren, im Durchschnitt sieht die Beihilferegelung aber wie folgt aus:

  • 50 % für dich,
  • 70 % für Beamt:innen mit zwei oder mehr Kindern,
  • 70 % für Ehepartner:in/eingetragene:n Lebenspartner:in,
  • 80 % für Kinder und
  • 70 % für pensionierte Beihilfeberechtigte.

Ehe-/Lebenspartner:in

Bei privatversicherten Ehe-/Lebenspartner:innen geht die Option Beihilfe allerdings nur solange, wie deren Gehalt nicht höher als 17.000 € brutto im Jahr ist (Hinweis: Die Einkommensgrenze für beihilfeberechtigte Ehepartner:innen unterscheidet sich je nach Bundesland. Für die Beihilfe von Partner:innen von Bundesbeamt:innen gilt seit Januar 2024 eine Einkommensgrenze von 20.878 €). Danach gelten für ihn wieder die bekannten Voraussetzungen zum Abschluss einer privaten Kranken­versicherung.

Ist dein:e Partner:in angestellt, muss das Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Andernfalls wird er oder sie wieder in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig.

Beihilfetarife für Ehepartner:innen sind günstig und bereits ab etwa 110 € im Monat zu bekommen.

Kinder

Kinder sind für Lehrer:innen besonders günstig in der privaten Kranken­versicherung zu versichern. Da es hier bis zu 80 % Beihilfe gibt, gibt es Beihilfetarife für Kinder schon ab 20 € im Monat. Dein Kind bleibt so lange von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken­versicherung befreit, wie es Anspruch auf Kindergeld hat – also maximal bis zum 25. Lebensjahr.

Allerdings hängt es auch vom Beruf deines Partners beziehungsweise deiner Partnerin ab, ob du deine Kinder privat krankenversichern kannst. Denn bei Kindern richtet sich die Wahl der Kranken­versicherung immer nach dem besserverdienenden Elternteil.

Ist das Bruttoeinkommen deines oder deiner Ehe- oder Lebenspartner:in höher als deins, bestimmt er oder sie, ob die Kinder gesetzlich oder privat zu versichern sind. Ist er oder sie (freiwillig) gesetzlich versichert, werden auch die Kinder in der Familien­versicherung der gesetzlichen Kranken­versicherung mitversichert.

Zusammenfassung

  • Als Beamt:innen erhalten Lehrer:innen aufgrund der Beihilfe besonders günstige Tarife in der privaten Kranken­versicherung, sogenannte Beihilfetarife.
  • Der Preis einer PKV hängt allerdings von den vereinbarten Leistungen, dem Alter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung ab. Auch wenn die Versicherung dich nicht ablehnen darf, kann sie einen Risikoaufschlag von bis zu 30 % verlangen.
  • Generell gilt: Je früher du eine Versicherung abschließt, desto günstiger ist sie in der Regel. Für Studierende und Beamtenanwärter:innen gibt es noch einmal Sondertarife.
  • Anders als in der GKV ist die Familie bei Lehrer:innen nicht automatisch in der privaten Kranken­versicherung abgesichert. Jedes Familienmitglied benötigt eine separate Versicherung.
  • Sowohl für den Ehepartner:innen als auch für Kinder gibt es zusätzliche Beihilfe und dadurch sehr günstige PKV-Tarife für Lehrer:innen.

Kann sich eine Versicherung in der GKV dennoch lohnen?

Sich als verbeamtete:r Lehrer:in freiwillig gesetzlich zu versichern, macht in der Regel keinen Sinn – sowohl was die Kosten betrifft als auch hinsichtlich der Leistung. Im Gegensatz zur PKV berechnen sich die Kosten in der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht nach den vereinbarten Leistungen. Die gesetzliche Kranken­versicherung ist vielmehr eine Grundversorgung, bei der jede über die Grundversorgung hinaus gehende Leistung extra bezahlt werden und die gegebenenfalls durch Krankenzusatz­versicherungen erweitert werden muss. Ihre Kosten bestimmen sich stattdessen nach deinem Gehalt.

Als Lehrer:in trägst du die vollen Kosten

Bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 € pro Monat (Stand: 2024) musst du durchschnittlich 20,3 % deines Bruttogehalts in die gesetzliche Kranken­versicherung und die Pflege­versicherung einzahlen. 2024 können das bis zu 1.050,53 € pro Monat sein. Normale Angestellte müssen von diesem Beitrag nur die Hälfte bezahlen, den anderen Teil übernimmt der Arbeitgeber. Nicht so bei Beamten & Beamtinnen: Hier musst du den vollen Beitrag zahlen.

Auch die Beihilfe wird für Versicherungen in der gesetzlichen Kranken­versicherung in der Regel nicht gewährt. Einzig in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen können Lehrer:innen auch eine pauschale Beihilfe beantragen, mit der dann auch Beiträge zur GKV bezahlt werden können. Diese pauschale Beihilfe deckt dann aber keine Zusatzkosten ab.

Leistungen sind nicht garantiert

Während du in der privaten Kranken­versicherung mit dem Versicherer die Leistungen festlegst, die von deinem Vertrag abgedeckt sein sollen, sind dir die Leistungen in der gesetzlichen Kranken­versicherung nicht garantiert. Schon heute deckt die GKV nur eine Grundversorgung ab. Weitergehende Leistungen müssen entweder privat bezahlt werden oder durch verschiedene Krankenzusatz­versicherungen abgesichert werden. Dieser Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­versicherer unterliegt der ständigen Ausverhandlung.

Schon heute weisen die Kassen der GKV erhebliche Finanzierungslücken auf. Weil die Gesellschaft immer älter wird und Menschen deshalb tendenziell häufiger medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, ist es gut möglich, dass diese Leistungen in Zukunft sogar noch gekürzt werden und/oder Preise weiter steigen.

Ein Preisvergleich ist der falsche Ansatz

Gerade für Lehrer:innen ist die private Kranken­versicherung sehr günstig und braucht den Preisvergleich mit der GKV nicht scheuen. Prinzipiell ist der Blick auf den Preis allerdings der falsche Ansatz: Wer eine private Kranken­versicherung abschließt, entscheidet sich für die bestmögliche medizinische Versorgung und erhält mehr Leistungen als in der gesetzlichen Kranken­versicherung. Du solltest darum, wenn du eine Versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung in Betracht ziehst, die Versicherungen nicht anhand des Preises vergleichen, sondern anhand der im Preis enthaltenen Leistungen.

Wann für Lehrer:innen eine Versicherung in der GKV dennoch eine Option ist

Grundsätzlich gilt speziell für Lehrkräfte: Die private Kranken­versicherung bietet bessere Leistungen zu einem deutlich günstigeren Preis. In einigen Sonderkonstellationen kann die gesetzliche Kranken­versicherung aber dennoch eine Option sein. Nämlich dann, wenn sich deine Bezüge einerseits auch perspektivisch nicht der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken­versicherung (2024: 5.175 € brutto pro Monat) annähern werden und du andererseits einige Vorerkrankungen mitbringst, die Risikoaufschläge bis zu 30 % erwarten lassen.

Beabsichtigst du dann noch deine Familie abzusichern, für die du zwar viel Beihilfe erhältst, die aber dennoch einen eigenen Vertrag benötigen, kann der Abschluss einer gesetzlichen Kranken­versicherung, wenn auch mit geringerem Leistungsumfang, günstiger sein – insbesondere in den 8 Bundesländern, in denen du die pauschale Beihilfe für einen GKV-Vertrag bekommst.

Hierzu solltest du dich aber unbedingt vorher beraten lassen. Der Abschluss einer privaten Kranken­versicherung ist eine Entscheidung fürs Leben, die gut durchdacht und finanziell gut durchgerechnet sein will. Gerade zu Beginn deiner Laufbahn als Lehrer:in besitzt du mit der Öffnungsaktion die besten Voraussetzungen, um in der privaten Kranken­versicherung bestmöglich abgesichert zu werden. Die Versicherungsexpertinnen und -Experten bei CLARK beraten dich hierzu kostenlos und unverbindlich und finden mit dir das Modell, das am besten zu dir und deiner Versicherungssituation passt.

Zusammenfassung

  • Sich als Lehrer:in freiwillig gesetzlich zu versichern, macht in der Regel keinen Sinn.
  • Die PKV bietet für Lehrer:innen fest vereinbarte Leistungen. Durch die Beihilfe sind Tarife sehr preiswert. In der gesetzlichen Kranken­versicherung sind Leistungen hingegen nicht sicher.
  • Lehrer:innen haben in der GKV keinen Anspruch auf den Arbeitgeberbeitrag und müssen den vollen Beitrag zur GKV von durchschnittlich 19,6% bezahlen. Beihilfe gibt es hier in der Regel nicht.
  • Eine Versicherung in der GKV kann sich für Lehrer:innen nur in Ausnahmefällen lohnen. Etwa dann, wenn die Bezüge absehbar niedrig bleiben und aufgrund von Vorerkrankungen ein zu hoher Tarif in der PKV zu erwarten ist. Hier solltest du dich vorab ausführlich beraten lassen.

Eine private Kranken­versicherung als Lehrer:in abschließen

Für verbeamtete Lehrer:innen ist die private Kranken­versicherung meistens die erste Wahl.

Dank Beihilfe und attraktiven Einstiegsangeboten gleich zu Beginn deiner Beamtenkarriere öffnet dir die private Kranken­versicherung (PKV) die Türen zu erstklassiger medizinischer Versorgung. Die PKV ermöglicht dir nicht nur die freie Wahl deines Arztes, sondern auch den Komfort von Ein- oder Zweibettzimmern im Krankenhaus – all das zu Konditionen, die speziell auf deine Bedürfnisse zugeschnitten sind.

Doch die Wahl einer PKV ist keine Entscheidung, die du mal eben zwischen Tür und Angel triffst. Was zählt, sind die Leistungen, die du bekommst, und natürlich, dass dein Versicherer finanziell so stabil ist wie ein Fels in der Brandung.

Keine Sorge, hier kommen wir ins Spiel: Das Team von CLARK ist dein persönlicher Guide durch den Tarifdschungel. Wir finden gemeinsam den PKV-Tarif, der wie angegossen zu dir  passt. Schnapp dir einen Kaffee und lass uns über Versicherungen reden – ganz ohne Verpflichtungen und natürlich kostenlos.

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  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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Quellen:

1 Statista: Anzahl der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen in Deutschland im Schuljahr 2020/2021 nach Schulart. Letzter Abruf am 20. September 2022.

2 GEW: Tarifrunde TV-L 2021: Fragen und Antworten. Letzter Abruf 20. September 2022.