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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Private Kranken­­versicherung (PKV) Beamte & Beamtenanwärter

Leistungs­starker Gesundheits­schutz für Beamt:innen & Beamten­­anwärter:innen

  • Keinerlei Voraussetzungen für Aufnahme
  • Erhalte staatliche Beihilfe von min. 50%
  • Einmal verbeamtet, spricht alles für die PKV

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Keinerlei Voraussetzungen für Aufnahme

Erhalte staatliche Beihilfe von min. 50%

Einmal verbeamtet, spricht alles für die PKV

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  • Beste medizinische Versorgung zu einem günstigen Preis: Für Beamt:innen ist die private Kranken­­versicherung (PKV) oft die erste Wahl. 
  • Besondere Voraussetzungen für die Mitgliedschaft musst du als Beamter oder Beamtin nicht erfüllen. Dank Öffnungsaktion ist dir der PKV-Vertrag so gut wie sicher.
  • Der Dienstherr gewährt über die Beihilfe Zuschüsse zur Gesundheitsversorgung von mindestens 50 %. Bist du verheiratet und/oder hast Kinder, kümmert sich der Dienstherr auch um deren Gesundheitsschutz.

Darum ist die private Kranken­versicherung für Beamte und Beamt:innen die erste Wahl

Wenn du verbeamtet bist oder eine Verbeamtung unmittelbar vor Augen hast (Stichwort Beamtenanwärter:innen), stehen dir alle Türen zur privaten Kranken­versicherung und damit zur bestmöglichen medizinischen Versorgung offen. Denn im Gegensatz zu normalen Angestellten werden an Beamt:innen keine Beitrittsvoraussetzungen gestellt. Ganz im Gegenteil: Der Staat setzt regelrechte Anreize, damit du dich als Beamte:r privatversichern lässt.

Private Kranken­versicherung für Beamte – Warum sie für Beamte nur Vorteile hat
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Private Krankenversicherung für Beamte – Warum sie für Beamte nur Vorteile hat Preview Image

3 Gründe sprechen für die PKV für Beamt:innen

1. Keine Aufnahmevoraussetzungen

Die für Angestellen geltenden Hürden, um von der gesetzlichen in die private Kranken­versicherung wechseln zu dürfen, sind für Beamt:innen kein Thema. Während Angestellte ein jährliches Mindesteinkommen von 69.300 € (2024) brutto vorweisen müssen, müssen Beamt:innen keine bestimme Einkommenshöhe erzielen.

2. Keine Ablehnung bei Vorerkrankungen

Vor dem Abschluss einer Vorsorge­versicherung, so auch bei der privaten Kranken­versicherung, steht die sogenannte Gesundheitsprüfung, ein Fragebogen, mit dem der Versicherer das Risiko einschätzen will, das er eingeht, wenn er dich versichert. Neben dem von dir gewünschten Leistungsumfang und deinem Alter bei Abschluss der Versicherung (je jünger, desto besser), hat vor allem dein allgemeiner Gesundheitszustand Auswirkungen auf den monatlichen Beitrag.

Liegen zu viele oder zu schwerwiegende Vorerkrankungen vor, kann dich der Versicherer normalerweise sogar ablehnen. Das gilt jedoch nicht, wenn du gerade zum ersten Mal verbeamtet wurdest!

Denn dann greift die sogenannte Öffnungsaktion. Innerhalb der ersten 6 Monate nach deiner Erstverbeamtung muss dich der Versicherer in die private Kranken­versicherung aufnehmen! Beamt:innen dürfen wegen möglicher Vorerkrankungen nicht von der privaten Kranken­versicherung abgelehnt werden.

Allerdings kann der Versicherer auch von dir einen Risikoaufschlag fordern. Dieser darf maximal 30 % des Beitrags betragen. Seit Anfang 2019 gilt die Öffnungsaktion auch für Beamt:innen auf Widerruf.

3. Beihilfe und ein günstiger PKV-Tarif speziell für Beamt:innen

Als Beamte:r hast du Anspruch auf die sogenannte Beihilfe, auch Krankenfürsorge genannt. Das ist ein staatlicher Zuschuss, den du zu allen Kosten erhältst, die im Zusammenhang mit Krankheit, Pflege, Geburt und Tod stehen. Mit diesem Kostenzuschuss kommt dein Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nach. Die Beihilfe beträgt mindestens 50 % der Gesundheitskosten.

Wenn du einen besonders gefährlichen Beruf hast, Polizist:in zum Beispiel, erhältst du keine Beihilfe, sondern freie Heilfürsorge, bei der der Dienstherr sogar die kompletten Behandlungskosten übernimmt.

Die Höhe der Beihilfe variiert von Dienstherr zu Dienstherr. Sie wird außerdem von bestimmten Lebensumständen beeinflusst, beispielsweise ob du Kinder hast oder bereits in Pension bist. Dann kann sie auf 70 % steigen. Und nicht nur du erhältst diesen Zuschuss, auch dein:e Ehe- oder Lebenspartner:in und deine Kinder erhalten Beihilfe – und zwar bis zu 80 % der Krankheitskosten.

Für die verbleibenden Kosten musst du dich krankenversichern. Theoretisch hast du die Wahl, ob du dich privatversichern willst oder lieber freiwillig gesetzlich versichert bleibst. Wirtschaftlich macht letzteres in den meisten Fällen jedoch keinen Sinn: Denn Beihilfe erhältst du in der Regel nur, wenn du dich privatversicherst. Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, erhält keine Beihilfe und muss im Gegensatz zu Angenstellen sogar den vollen Krankenkassenbeitrag von durchschnittlich 14,6 % des Bruttogehalts bezahlen.

Ausnahmen gibt es nur in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen, wo du dich für eine pauschale Beihilfe entscheiden kannst, die dann den halben Krankenkassenbeitrag übernimmt.

Wirtschaftlich ist das dennoch nicht, denn die gesetzliche Kranken­versicherung ist eine Grundversorgung, bei der du zusätzlich zu den gehaltsabhängigen Beiträgen häufig noch Zuzahlungen beim Arztbesuch leisten musst. Diese Zuzahlungen werden von der pauschalen Beihilfe nicht übernommen.


Weil Beamt:innen Beihilfe vom Staat beziehen, bieten private Kranken­versicherer besonders günstige Beamtentarife an, in der Regel schon ab etwa 180 € im Monat. Zwar gibt es auch hier Tarife, bei denen du zuzahlen musst, doch beteiligt sich der Staat hier grundsätzlich an 50 % der Kosten und damit an jeder Arztrechnung.

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Freie Heilfürsorge für gefährliche Jobs

Beamt:innen in besonders gefährlichen Berufen, etwa bei der Polizei oder der Feuerwehr haben keinen Anspruch auf Beihilfe. Für sie zahlt der Staat stattdessen die sogenannte freie Heilfürsorge. Diese bezahlt 100 % der anfallenden Behandlungskosten der Beamt:innen.

Die Behandlungskosten deiner Familienangehörigen werden von der Heilfürsorge jedoch nicht bezahlt. Für sie gelten die Regeln der normalen Beihilfe. Wenn du irgendwann pensioniert wirst, fällt auch die Heilfürsorge für dich weg. Dann übernimmt die allgemein Beamten-Beihilfe deine Behandlungskosten, von denen allerdings 70 % und nicht mehr 100 % bezahlt werden.

Der Abschluss einer privaten Pflege­versicherung ist bei freier Heilfürsorge Pflicht. Da du dich mit der Pensionierung auch privat krankenversichern musst, empfiehlt es sich, schon heute eine Anwartschafts­versicherung in einer PKV abzuschließen, vorzugsweise dort, wo du auch privat pflegeversichert bist. Denn mit der Anwartschaft wird dein heutiger Gesundheitszustand für später konserviert. Deine zukünftigen PKV-Kosten werden dadurch deutlich günstiger als wenn du später als Pensionär:in noch einen PKV-Vertrag abschließen wolltest. Denn für diesen würde der Versicherer den Gesundheitszustand heranziehen, den du als 67jährige Person hast.

Zusammenfassung

  • Als Beamte:r gibt es keinen Grund, sich nicht privatversichern zu lassen.
  • Für Beamt:innen gelten keine Zugangsvoraussetzungen wie etwa für Angestellte. Es ist beispielsweise kein Mindesteinkommen notwendig.
  • Auch der Gesundheitszustand spielt keine Rolle. Dank der sogenannten Öffnungsaktion dürfen Beamt:innen zu Beginn ihrer Laufbahn nicht von dem privaten Kranken­versicherer abgelehnt werden.
  • Beamt:innen und ihre Familien erhalten Beihilfe vom Dienstherrn. Dieser beteiligt sich zu mindestens 50 % an den Krankheits- und Behandlungskosten. Das gilt in der Regel jedoch nur, wenn du dich privatversichert.
  • Private Kranken­versicherer bieten für Beamt:innen deshalb besonders günstige Tarife an.
  • Wer einen besonders gefährlichen Beruf ergriffen hat, beispielsweise Polizist:in oder Soldat:im, erhält keine Behilfe. Stattdessen übernimmt der Staat hier die gesamten Kosten. Weil du aber zur Pensionierung dann in die Beihilfe wechseln musst, empfiehlt es sich, schon heute eine Anwartschafts­versicherung abzuschließen, um sich niedrige PKV-Beiträge auch als Pensionär zu sichern.

Was kostet die PKV für Beamte und Beamtinnen?

Für Beamt:innen und Beamtenanwärter:innen gibt es spezielle Beihilfetarife, deren PKV-Kosten in der Regel günstiger sind als bei normalen PKV-Tarife. Wer Anspruch auf 50 % Beihilfe hat, bekommt einen PKV-Tarif schon ab 180 € pro Monat.

Die Preise in der PKV sind immer individuell und hängen vor allem von den Leistungen ab, die du wählst. Aber auch dein Alter bei Abschluss der Versicherung sowie dein Gesundheitszustand spielen eine Rolle. Zwar darf dich ein Versicherer aufgrund der Öffnungsaktion trotz Vorerkrankungen nicht ablehnen, dafür darf er jedoch einen Risikoaufschlag von bis zu 30 % erheben. Bei höherem Alter und schlechter allgemeiner Verfassung kann ein Tarif auch schnell mal 350 € kosten.

Es lohnt sich deshalb, so früh wie möglich einen PKV-Vertrag abzuschließen, am besten sogar schon als Student:in. Während des Studiums hat jeder die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Die Privattarife unterscheiden sich dabei in ihren Kosten auch kaum von denen der gesetzlichen Kranken­versicherung. Studierendentarife gibt es bereits ab 120 €.

Auch Beamtenanwärter:innen bekommen eine günstige Versicherung. Da hier noch keine Altersrückstellungen gebildet werden, die einen Teil der PKV-Tarife ausmachen, können Versicherer sie besonders günstig anbieten. Beamtenanwärtinnen und -Anwärter erhalten deshalb schon ab 50 € monatlich eine Versicherung.

Kinder und Ehepartner:innen

Im Gegensatz zur gesetzlichen Kranken­versicherung gibt es in der privaten Kranken­versicherung keine Familien­versicherung. Stattdessen brauchst du für jedes Mitglied der Familie in der PKV einen eigenen Versicherungsvertrag. Jedoch gibt es auch hier Beihilfe. Deren Höhe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Im Durchschnitt sieht die Beihilfeerstattung aber wie folgt aus:

50 % für dich,
70 % für Beamt:innen mit zwei oder mehr Kindern,
70 % für Ehepartner:in bzw. eingetragene:n Lebenspartner:in,
80 % für Kinder und
70 % für pensionierte Beihilfeberechtigte.

Ehe- und Lebenspartner:innen

Für Ehe- und Lebenspartner:innen geht die Versicherung in der PKV nur solange, wie diese kein Einkommen über der Grenze von 17.000 € brutto im Jahr verdienen. Andernfalls wird dein:e Partner:in selbst wieder ­versicherungspflichtig und muss sich – je nach Einkommen und Beruf – gesetzlich oder privat versichern. (Hinweis: Die Einkommensgrenzen für beihilfeberechtigte Ehepartner:innen ist je nach Bundesland unterschiedlich. Für Bundesbeamt:innen gilt seit Januar 2024 eine Einkommensgrenze von 20.878 €.) Auch für Ehe- und Lebenspartner:innen gibt es Beihilfe und entsprechend einen Beihilfetarif, der etwa bei 110 € beginnt.

Kinder

Kinder sind für Beamt:innen besonders günstig zu versichern, da in den meisten Bundesländern die Beihilfe bei 80 % liegt. Folglich gibt es Kindertarife schon ab 20 €.


Allerdings hängt es vom Partner beziehungsweise der Partnerin ab, ob Kinder privatversichert werden dürfen. Denn bei Kindern richtet sich der Versicherungsstatus nach dem besserverdienenden Elternteil. Bist du als Beamte:r privatversichert, dein:e berufstätige:r Partner:in aber nicht, kommt es auf deinen Verdienst beziehungsweise den deines/deiner Partner:in an, ob deine Kinder in der GKV oder der PKV zu versichern sind. Richtet sich die Versicherung nach deinem/deiner gesetzlich versicherten Partner:in, fallen die Kinder automatisch unter die Familien­versicherung der gesetzlichen Krankenkasse.


Kindertarife, egal ob in privater oder gesetzlicher Krankenkasse, sind solange gültig wie ein Kindergeldanspruch für das Kind besteht. Das ist in der Regel also bis zum 25sten Lebensjahr der Fall.

Zusammenfassung

  • Beamt:innen erhalten spezielle Beamten- bzw. Beihilfetarife. Diese sind in der Regel günstiger als normale PKV-Tarife.
  • Der Preis wird durch den gewünschten Leistungsumfang bestimmt, aber auch vom Alter bei Abschluss des Vertrags und von deinem Gesundheitszustand.
  • Beamt:innen dürfen bei der Erstverbeamtung von der PKV wegen möglicher Vorerkrankungen nicht abgelehnt werden. Allerdings dürfen Versicherer bis zu 30 % Risikoaufschlag verlangen.
  • Wer sich möglichst früh versichert, bekommt deshalb in der Regel auch günstige Tarife. Am günstigsten sind die Tarife für Studierende oder Beamtenanwärter.
  • Ehe- oder Lebenspartner:innen sowie kindergeldberechtigte Kinder müssen separat versichert werden. Wegen der Beihilfe von bis zu 80 % sind aber auch hier die Tarife besonders preiswert.

Kann eine Versicherung in der GKV dennoch sinnvoll sein?

Sich als Beamte:r freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung zu versichern, macht in der Regel wenig Sinn. Sowohl was die Kosten betrifft als auch hinsichtlich der Leistungen. Mit einer privaten Kranken­versicherung für Beamt:innen sicherst du dir feste Leistungen zu, die in der Regel weit über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken­versicherung hinausgehen. Dazu gehört das Privileg der freien Arztwahl, der Anspruch auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder die sogenannte Chefarztbehandlung. Du erhältst außerdem schneller einen Termin bei Ärzt:innen und profitierst von den neusten medizinischen Entwicklungen.

Die Leistungen in der GKV sind nicht garantiert

Die gesetzliche Kranken­versicherung ist hingegen nur eine Grundversorgung. Ihre Leistungen sind dir nicht garantiert. Stattdessen unterliegt der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ständiger Veränderungen – in der Regel zum Nachteil der Versicherten. Denn die GKV ist umlagefinanziert. Das bedeutet: Alle zahlen in einen Topf ein und wer krank wird, erhält daraus eine Leistung.

Durch den demografischen Wandel werden die Menschen im Schnitt immer älter. Nie gab es in Deutschland so wenig junge Menschen wie heute1. Und die Hälfte aller Menschen in Deutschland ist 45 Jahre oder älter2. Weil ältere Menschen häufiger krank werden, ist anzunehmen, dass die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung perspektivisch steigen und immer mehr Leistungen aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen werden.

Die private Kranken­versicherung für Beamt:innen muss den Preisvergleich nicht scheuen

PKV und GKV nur anhand des Preises zu vergleichen, ist wegen den völlig unterschiedlichen Leistungsumfängen darum der falsche Ansatz. Und dennoch muss die PKV für Beamte und Beamtinnen den Vergleich nicht scheuen.

Angenommen, du verdienst 3.000 € brutto und bekommst einen normalen Beihilfetarif für Beamt:innen in der PKV für 200 € monatlich, dann zahlst du in der privaten Kranken­versicherung nur ein Drittel dessen, was du in der gesetzlichen Kranken­versicherung zahlen müsstest. Denn dort musst du ja den vollen Beitrag von (ab 2024) 20,3 % des Einkommens bezahlen (inklusive Pflege­versicherung für Kinderlose). Das wären bei Bezügen von 3.000 € monatliche Kosten in Höhe von 609 € – ohne die Zuzahlungen, die in der gesetzlichen Krankenkasse Gang und Gäbe sind. Und steigen deine Bezüge, steigen auch deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung – nicht aber deine Kosten für die PKV.

Wann die GKV dennoch eine Option sein könnte

Die gesetzliche Kranken­versicherung könnte nur in einigen Spezialfällen die bessere Option sein, nämlich dann, wenn sich deine Bezüge auch perspektivisch nicht der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Kranken­versicherung (2024: 5.175 € pro Monat) annähern werden und du einige Vorerkrankungen mitbringst, die Risikoaufschläge von bis zu 30 % erwarten lassen.

Planst du dann noch eine Familie mit mehreren Kindern zu haben, für die du alle zwar 80 % Beihilfe erhältst, die du als Beamte:r in der PKV aber dennoch separat versichern müsstest, dann kann der Abschluss einer GKV günstiger sein – bei gleichzeitig geringeren Leistungen wohlbemerkt. Insbesondere in den 8 Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen, wo du auch als gesetzlich versicherte Person eine pauschale Beihilfe erhältst, kann das eine Option sein.

Lass dich hierzu aber unbedingt beraten. Gerade zu Beginn deiner Beamtenlaufbahn besitzt du mit der Öffnungsaktion und altersbedingt niedrigen monatlichen Kosten die besten Voraussetzungen, um als Beamte:r in der PKV abgesichert zu werden. Die CLARK-Expertinnen und -Experten beraten dich kostenlos und unverbindlich zu diesem Thema.

Zusammenfassung

  • Es macht in der Regel keinen Sinn, sich als Beamter in der gesetzlichen Kranken­versicherung zu versichern.
  • Eine private Kranken­versicherung bietet deutlich bessere Leistungen und ist oftmals deutlich günstiger.
  • Nur in Ausnahmefällen, bei durchschnittlichen Bezügen, vielen Kindern und möglichen Vorerkrankungen, kann die GKV eine sinnvolle Alternative sein.

Eine private Kranken­versicherung für Beamte und Beamtinnen abschließen

Für Beamt:innen ist die Mischung aus Beihilfe und privater Kranken­versicherung eine beinahe alternativlos gute Form der Erstattung von anfallenden Behandlungskosten. Sie profitieren von staatlichen Zuschüssen, niedrigen PKV-Tarifen und von den guten Leistungen in der privaten Kranken­versicherung. Zum Beispiel von der freien Arztwahl, der Behandlung durch Spezialisten im Krankenhaus oder der Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Der Abschluss einer privaten Kranken­versicherung ist eine Entscheidung fürs Leben, die deshalb auch gut durchdacht getroffen werden sollte. Vereinbarte Leistungen und eine gute finanzielle Aufstellung des Versicherers sind entscheidend. Die CLARK Versicherungsexpert:innen helfen dir, durch den Tarifdschungel zu navigieren, und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir passt. Vereinbare darum am besten gleich einen Termin und lass dich kostenlos und unverbindlich beraten.
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Quellen:

1 Statistisches Bundesamt: Zahl und Anteil junger Menschen zwischen 15 und 24 Jahren auf neuem Tiefststand

2 Statistisches Bundesamt: Mitten im demografischen Wandel