Wie setzt sich der Krankenkassenbeitrag zusammen? Allgemeiner Beitragssatz (2021: 14,6%) und Zusatzbeitrag einfach erklärt und Tipps, wo man sparen kann.
In Deutschland gibt es mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen (GKV). Alle erheben den gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Basisbeitrag. Zusätzlich ziehen die Kassen einen Beitrag ein, dessen Höhe sie selbst bestimmen. Einmal im Jahr darf die Kasse diesen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung anpassen. Ein Vergleich kann sich lohnen.
Die Beiträge zur GKV setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammen. Der Gesetzgeber hat den allgemeinen Beitragssatz für 2021 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens festgesetzt. Der Zusatzbeitrag hingegen ist Marktgesetzen unterworfen. Das heißt, jede Kasse darf ihn selbst bestimmen und steht somit in direktem Wettbewerb mit anderen Krankenkassen.
Alle Krankenkassen, die gesetzlich Versicherten offen stehen, erheben 2020 einen Zusatzbeitrag. Die Höhe variiert zwischen 0,39 und 1,6 Prozent. Das macht den Zusatzbeitrag zum wohl bedeutendsten Unterscheidungsmerkmal der gesetzlichen Kassen. Theoretisch kann der Zusatzbeitrag bei Null liegen. Praktisch benötigen die Krankenkassen das Geld, um ihre Kosten zu decken.
Generell ist davon auszugehen, dass der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung in Zukunft steigt. Grund dafür sind zunehmende Kosten im Gesundheitswesen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 1,3 Prozent des Bruttoeinkommens, 2020 waren es 1,1 Prozent und 2019 0,9 Prozent.
Generell dürfen gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Wenn du mit deiner Kasse unzufrieden bist, kannst du kündigen. Die Frist beträgt zwei volle Monate. Einzige Bedingung: Du musst dieser Krankenkasse seit mindestens einem Jahr angehören. Falls die Krankenkasse kürzlich ihren Zusatzbeitrag erhöht hat, entfällt diese Bedingung sogar. Dir steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Beachte dabei aber unbedingt den Stichtag. Deine Kündigung muss spätestens am Ende jenes Monats bei der Kasse eintreffen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals gilt.
Beispiel:
Die Krankenkasse teilt Ende November mit, dass ab 1. Januar ein höherer Zusatzbeitrag zu zahlen ist.
Du kannst nun bis zum Stichtag 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht ausüben.
Geht dein Schreiben noch im Dezember ein, wird deine Kündigung zum 1. März wirksam.
Geht dein Schreiben im Januar ein, wird deine Kündigung zum 1. April wirksam.
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt die sogenannte paritätische Finanzierung. Das bedeutet, Angestellte und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte. Die Online-Suche zu dieser Frage kann verwirren, weil manche Webseiten noch einen alten Informationsstand abbilden: Bis 2018 mussten Versicherte den Zusatzbeitrag alleine entrichten.
Der Zusatzbeitrag für pflichtversicherte Rentner berechnet sich genauso wie für Angestellte. Dabei tritt die Rentenversicherung an die Stelle des Arbeitgebers. Das heißt, der Rentner zahlt die Hälfte des Basisbeitrags, sowie die Hälfte des Zusatzbeitrags. Der Rentenversicherungsträger übernimmt jeweils die andere Hälfte. Bekommt ein Ruheständler mehrere gesetzliche Renten, werden diese Einkünfte zusammengezählt. Pflichtversichert sind Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens so gut wie lückenlos gesetzlich krankenversichert waren. Die Mitversicherung über Familienangehörige wird angerechnet.
Die Barmer-GEK erhebt 2021 mit 1,5 Prozent mehr Zusatzbeitrag als 2020: 1,1 Prozent. Bei der AOK variiert der Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung je nach Bundesland. In Hessen zahlen Versicherte 1,3 Prozent, in Baden-Württemberg 1,1 Prozent. Günstig ist die Techniker Krankenkasse. Der Zusatzbeitrag der TK beläuft sich 2021 auf 1,2 Prozent. Einen vergleichsweise hohen Zusatzbeitrag erhebt aktuell die DAK mit 1,5 Prozent.
Bei den Leistungen müssen zwar alle gesetzlichen Krankenkassen die staatlichen Mindestanforderungen erfüllen, im Detail unterscheiden sie sich aber beachtlich. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Dabei sollten Versicherte möglichst beide Seiten der Medaille betrachten – den Beitrag ebenso wie die dahinterstehende Leistung. Solltest du dich für einen Krankenkassenwechsel entscheiden, macht es dir der Gesetzgeber leicht.
Jede Krankenkasse veröffentlicht ihren Zusatzbeitrag auf ihrer Website. Ändert sich der Beitrag, erhalten Versicherte rechtzeitig ein Schreiben. Einen Vergleich der relevanten Zusatzbeiträge ermöglicht die folgende Liste. Relevant heißt: Aufgenommen sind jene Kassen, die bundesweit oder regional allen gesetzlich Versicherten offenstehen. Betriebskrankenkassen gehören nicht dazu.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.
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