Zusatzbeitrag 2022: Kosten im Blick behalten


In Deutschland gibt es mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen (GKV). Alle erheben den gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Basisbeitrag. Zusätzlich ziehen die Kassen einen Beitrag ein, dessen Höhe sie selbst bestimmen. Einmal im Jahr darf die Kasse diesen Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung anpassen. Ein Vergleich kann sich lohnen.
Diese Seite im Überblick
- Was ist der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung?
- Welche Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag?
- Gilt 2022 ein höherer KV-Zusatzbeitrag?
- Darf ich die Kasse wechseln, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöht?
- Wer zahlt den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse?
- Welcher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung gilt in der Rente?
- Wie hoch sind die GKV-Zusatzbeiträge bei den besonders bekannten Kassen?
- Lohnt sich beim Zusatzbeitrag zur Krankenkasse 2022 ein Vergleich?
- Wie finde ich die Zusatzbeiträge der Krankenkasse heraus?
- Einen Krankenkassenwechsel beantragen
Was ist der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung?
Die Beiträge zur GKV setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammen. Der Gesetzgeber hat den allgemeinen Beitragssatz für 2022 auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens festgesetzt. Der Zusatzbeitrag hingegen ist Marktgesetzen unterworfen. Das heißt, jede Kasse darf ihn selbst bestimmen und steht somit in direktem Wettbewerb mit anderen Krankenkassen.
Welche Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag?
Alle Krankenkassen, die gesetzlich Versicherten offen stehen, erheben 2022 einen Zusatzbeitrag. Die Höhe variiert zwischen 0,39 und 1,6 Prozent. Das macht den Zusatzbeitrag zum wohl bedeutendsten Unterscheidungsmerkmal der gesetzlichen Kassen. Theoretisch kann der Zusatzbeitrag bei Null liegen. Praktisch benötigen die Krankenkassen das Geld, um ihre Kosten zu decken.
Gilt 2022 ein höherer KV-Zusatzbeitrag?
Generell ist davon auszugehen, dass der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung in Zukunft steigt. Grund dafür sind zunehmende Kosten im Gesundheitswesen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 1,3 Prozent des Bruttoeinkommens, 2020 waren es 1,1 Prozent und 2019 0,9 Prozent.
Darf ich die Kasse wechseln, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöht?
Generell dürfen gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Wenn du mit deiner Kasse unzufrieden bist, kannst du kündigen. Die Frist beträgt zwei volle Monate. Einzige Bedingung: Du musst dieser Krankenkasse seit mindestens einem Jahr angehören. Falls die Krankenkasse kürzlich ihren Zusatzbeitrag erhöht hat, entfällt diese Bedingung sogar. Dir steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Beachte dabei aber unbedingt den Stichtag. Deine Kündigung muss spätestens am Ende jenes Monats bei der Kasse eintreffen, in dem der neue Zusatzbeitrag erstmals gilt.
Beispiel:
- Die Krankenkasse teilt Ende November mit, dass ab 1. Januar ein höherer Zusatzbeitrag zu zahlen ist.
- Du kannst nun bis zum Stichtag 31. Januar ein Sonderkündigungsrecht ausüben.
- Geht dein Schreiben noch im Dezember ein, wird deine Kündigung zum 1. März wirksam.
- Geht dein Schreiben im Januar ein, wird deine Kündigung zum 1. April wirksam.
Wer zahlt den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt die sogenannte paritätische Finanzierung. Das bedeutet, Angestellte und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge jeweils zur Hälfte. Die Online-Suche zu dieser Frage kann verwirren, weil manche Webseiten noch einen alten Informationsstand abbilden: Bis 2018 mussten Versicherte den Zusatzbeitrag alleine entrichten.
Gut zu wissen
Der Arbeitgeber darf dir nicht vorschreiben, bei welcher Kasse du dich versicherst – auch wenn er ein Interesse daran haben könnte, den Zusatzbeitrag zu senken. Solltest du die Krankenkasse wechseln, musst du deinen Arbeitgeber aber informieren: Die Beiträge gehen direkt von deinem Gehalt ab. Der Arbeitgeber muss wissen, wohin das Geld fließen soll.
Welcher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung gilt in der Rente?
Der Zusatzbeitrag für pflichtversicherte Rentner berechnet sich genauso wie für Angestellte. Dabei tritt die Rentenversicherung an die Stelle des Arbeitgebers. Das heißt, der Rentner zahlt die Hälfte des Basisbeitrags, sowie die Hälfte des Zusatzbeitrags. Der Rentenversicherungsträger übernimmt jeweils die andere Hälfte. Bekommt ein Ruheständler mehrere gesetzliche Renten, werden diese Einkünfte zusammengezählt. Pflichtversichert sind Rentner, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens so gut wie lückenlos gesetzlich krankenversichert waren. Die Mitversicherung über Familienangehörige wird angerechnet.
Wie hoch sind die GKV-Zusatzbeiträge bei den besonders bekannten Kassen?
Die Barmer-GEK erhebt 2021 mit 1,5 Prozent mehr Zusatzbeitrag als 2020: 1,1 Prozent. Bei der AOK variiert der Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung je nach Bundesland. In Hessen zahlen Versicherte 1,3 Prozent, in Baden-Württemberg 1,1 Prozent. Günstig ist die Techniker Krankenkasse. Der Zusatzbeitrag der TK beläuft sich 2021 auf 1,2 Prozent. Einen vergleichsweise hohen Zusatzbeitrag erhebt aktuell die DAK mit 1,5 Prozent.
Lohnt sich beim Zusatzbeitrag zur Krankenkasse 2022 ein Vergleich?
Bei den Leistungen müssen zwar alle gesetzlichen Krankenkassen die staatlichen Mindestanforderungen erfüllen, im Detail unterscheiden sie sich aber beachtlich. Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Dabei sollten Versicherte möglichst beide Seiten der Medaille betrachten – den Beitrag ebenso wie die dahinterstehende Leistung. Solltest du dich für einen Krankenkassenwechsel entscheiden, macht es dir der Gesetzgeber leicht.
Wie finde ich die Zusatzbeiträge der Krankenkasse heraus?
Jede Krankenkasse veröffentlicht ihren Zusatzbeitrag auf ihrer Website. Ändert sich der Beitrag, erhalten Versicherte rechtzeitig ein Schreiben. Einen Vergleich der relevanten Zusatzbeiträge ermöglicht die folgende Liste. Relevant heißt: Aufgenommen sind jene Kassen, die bundesweit oder regional allen gesetzlich Versicherten offenstehen. Betriebskrankenkassen gehören nicht dazu.
Krankenkasse | Zusatzbeitrag 2020 |
---|---|
AOK Baden-Württemberg | 1,10 % |
AOK Bayern | 1,10 % |
AOK Bremen/Bremerhaven | 1,30 % |
AOK Hessen | 1,30 % |
AOK Niedersachsen | 1,30% |
AOK Nordost | 1,50 % |
AOK Nordwest | 1,30 % |
AOK PLUS | 1,20 % |
AOK Rheinland Hamburg | 1,10 % |
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland | 0,90 % |
AOK Sachsen-Anhalt | 0,60 % |
Audi BKK | 1,10 % |
BAHN-BKK | 1,20 % |
BARMER | 1,50 % |
Bertelsmann BKK | 1,25 % |
BIG direkt gesund | 1,30 % |
BKK 24 | 1,00 % |
BKK Achenbach Buschhütten | 1,60 % |
BKK Akzo Nobel | 1,30 % |
BKK Diakonie | 1,40 % |
BKK DürkoppAdler | 1,20 % |
BKK Euregio | 0,35 % |
BKK exklusiv | 0,99 % |
BKK Faber-Castell & Partner | 0,65 % |
BKK firmus | 0,44 % |
BKK Freudenberg | 1,30 % |
BKK Gildemeister Seidensticker | 1,20 % |
BKK Herford Minden Ravensberg (HMR) | 1,35 % |
BKK Herkules | 1,70 % |
BKK Linde | 1,30 % |
BKK Melitta Plus | 1,20 % |
BKK Mobil Oil | 1,29 % |
BKK PFAFF | 0,40 % |
BKK Pfalz | 1,40 % |
BKK ProVita | 1,30 % |
BKK Public – Partner der BKK Salzgitter | 1,10 % |
BKK Scheufelen | 0,90 % |
BKK Schwarzwald-Baar-Heuberg (SBH) | 0,98 % |
BKK Technoform | 1,90 % |
BKK Textilgruppe Hof | 0,90 % |
BKK VDN | 1,30 % |
BKK VerbundPlus | 1,10 % |
BKK Verkehrsbau Union (BKK VBU) | 1,30 % |
BKK Werra-Meissner | 1,50 % |
BKK Wirtschaft & Finanzen | 1,39 % |
BKK ZF & Partner | 1,80 % |
Bosch BKK | 1,20 % |
Continentale Betriebskrankenkasse | 1,40 % |
DAK-Gesundheit | 1,50 % |
Debeka BKK | 0,90 % |
Bergische Krankenkasse | 1,40 % |
energie-BKK | 1,46 % |
Heimat Krankenkasse | 1,10 % |
HEK – Hanseatische Krankenkasse | 1,30 % |
hkk | 0,39 % |
IKK Brandenburg und Berlin | 1,49 % |
IKK classic | 1,30 % |
IKK gesund plus | 1,10 % |
IKK Nord | 1,30 % |
IKK Südwest | 1,50 % |
Kaufmännische Krankenkasse – KKH | 1,50 % |
KNAPPSCHAFT | 1,60 % |
mhplus Betriebskrankenkasse | 1,28 % |
Novitas BKK | 1,54 % |
pronova BKK | 1,50 % |
R+V Betriebskrankenkasse | 1,20 % |
Salus BKK | 1,45 % |
SECURVITA Krankenkasse | 0,90 % |
SIEMAG BKK | 1,40 % |
Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) | 1,30 % |
SKD BKK | 1,70 % |
Techniker Krankenkasse (TK) | 1,20 % |
TUI BKK | 1,25 % |
VIACTIV Krankenkasse | 1,60 % |
WMF BKK | 1,60 % |
Einen Krankenkassenwechsel beantragen
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.
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