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PKV Wechsel in GKV

Kannst du in die Gesetzliche Kranken­versicherung zurück wechseln?

Kann man von der privaten Krankenkasse in die gesetzliche zurückwechseln? Was Angestellte, Selbstständige und Menschen ab 55 Jahren tun können.
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Das Wichtigste in Kürze

Es sind verschiedene Gründe denkbar, aus denen du aus der privaten Kranken­versicherung (PKV) in die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) wechseln möchtest. Wer sich in Deutschland einmal für die private Kranken­versicherung entschieden hat, dem wird der Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung schwer gemacht, ausgeschlossen ist es aber nicht. Die Möglichkeiten hängen von deinem Arbeitsverhältnis, deinem Einkommen und deinem Alter ab. Für Privatversicherte, die 55 Jahre und älter sind, sind die Hürden besonders hoch – aber nicht unüberwindbar.

  1. Angestellte dürfen für eine Rückkehr in die GKV die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro brutto (Stand 2023) nicht überschreiten.Es gibt Versicherungen ohne Gesundheitsprüfung, die mehr kosten oder weniger leisten.
  2. Für Selbstständige ist eine hauptberufliche Festanstellung der beste Weg zurück in die GKV.
  3. Wer 55 Jahre und älter ist, kann eventuell über die Familien­versicherung oder über einen Auslandsaufenthalt zurückwechseln.

Alternativen zum Austritt

Wer sich für eine private Kranken­versicherung (PKV) entschieden hat, genießt ein besseres und größeres Leistungsangebot im Vergleich zu dem der gesetzlichen Krankenkassen. Insbesondere jungen Menschen werden Tarife mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis angeboten. Was aber, wenn deine Lebenssituation es plötzlich erfordert, deine Kosten zu reduzieren? Bevor du einen Austritt aus deiner privaten Kranken­versicherung in Betracht ziehst, solltest du folgende Optionen zur Beitragsminderung prüfen:   

  • Streichen von Risikozuschlägen: Risikozuschläge werden erhoben, wenn bei Vertragsabschluss eine Erkrankung vorliegt. Hat sich dein Gesundheitszustand seitdem deutlich verbessert, kannst du bei deinem Versicherer prüfen lassen, ob diese kostenintensiven Zuschläge gestrichen werden können.
  • Tarifwechsel: In vielen Fällen bieten die privaten Kranken­versicherungen günstigere Tarife an, in die du wechseln könntest. Diese gehen zwar mit einem reduzierten Leistungsspektrum einher, dafür sind sie aber weniger kostenintensiv. Sprich mit deiner Versicherung und lass dir ein Angebot für einen neuen Tarif erstellen.
  • PKV-Notlagentarif: Sollte es vorübergehend finanziell ganz eng werden, hast du immer die Möglichkeit, in den sogenannten Notlagentarif der PKV zu wechseln. Erkundige dich bei deinem Anbieter, welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen.
  • Wechsel zu einer anderen Kranken­versicherung: Andere Versicherer haben auch gute Tarife und oft lohnt sich ein Vergleich. Bei der Suche nach einem anderen Anbieter helfen dir die CLARK-Experten gerne weiter.

Zusammenfassung

  • Hat sich dein Gesundheitszustand bzgl. deiner Vorerkrankung verbessert, kannst du versuche, die Risikozuschläge für deinen PKV-Tarif streichen zu lassen, deine Beiträge langfristig zu reduzieren.
  • Ein Tarifwechsel kann sich lohnen: Viele private Versicherer bieten alternative Tarife mit reduziertem Leistungsspektrum an.
  • Um Kosten zu sparen, ist ein Vergleich zwischen den verschiedenen Kranken­versicherungen empfehlenswert. Es besteht die Möglichkeit, andere Tarife zu finden, die niedrigere Beiträge bieten.
  • Mit dem PKV-Notlagentarif lässt sich die Zeit eines vorübergehenden finanziellen Engpasses überbrücken, sodass du nicht sofort in die GKV wechseln musst.

Rückkehr zur GKV für Angestellte  

Höchstalter und Jahresarbeitsentgeltgrenze 

Bist du ein privat versicherter Angestellter und möchtest du in die gesetzliche Krankenkasse zurück, musst du als ­versicherungspflichtig eingestuft werden. Die Versicherungspflicht ist an zwei Bedingungen geknüpft:

  • Du musst unter 55 Jahren sein und dein Gehalt darf eine gewisse Höhe (Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze) nicht übersteigen.
  • Dein Bruttojahresgehalt darf im Jahr 2023 nicht über 66.600 Euro liegen.

Für Angestellte, die zum Stichtag 31.12.2002 bereits privat versichert waren, gelten niedrigere Grenzwerte: Seit dem 01.01.2022 sind es 58.050 Euro.

Liegt dein Gehalt unter dieser Versicherungspflichtgrenze, kannst du von der privaten Kranken­versicherung in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln. Übersteigt dein Einkommen irgendwann wieder diese Grenze, darfst du weiter in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Du giltst dann als freiwillig gesetzlich versichert und musst nicht in die PKV zurückkehren. 

Tipps und Tricks zur Senkung des Gehalts 

Sollte dein Gehalt über dem oben genannten Grenzwert (Versicherungspflichtgrenze) liegen, hast du mehrere Möglichkeiten, es zu „drücken”. 

Brückenteilzeit  

Erkundige dich, ob du ein Recht auf eine befristete Teilzeitvereinbarung, die sogenannte Brückenteilzeit, hast. Ist das der Fall, kannst du deine Arbeitszeit über einen gewissen Zeitraum so weit reduzieren, dass dein Gehalt unter den Grenzwert rutscht. In der Regel besteht diese Option, wenn du alle der folgenden Bedingungen erfüllst:  

  • Du bist bereits mindestens ein halbes Jahr im Unternehmen beschäftigt. 
  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 45 Mitarbeiter. 
  • Du reduzierst deine Arbeitszeit um mindestens die Hälfte. 
  • Deine Teilzeitanstellung dauert mindestens ein Jahr.  

Danach darfst du zur Vollzeitarbeit zurückkehren und bist unabhängig von der Höhe deines Einkommens weiterhin gesetzlich krankenversichert. 

Sabbatjahr/Gutschrift aufs Arbeitszeitkonto 

Sofern dein Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto anbietet, kannst du deine geleistete Arbeit für die Zukunft gutschreiben lassen. Damit reduziert sich dein Gehalt innerhalb des entsprechenden Zeitraums und deiner Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse steht nichts mehr im Wege. Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern dieses Konzept heute als Sabbatjahr an. 

Teil des Gehalts in die betriebliche Alters­vorsorge investieren

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass du einen Teil deines Gehalts in deine betriebliche Altersversorgung investieren darfst. So kannst du zur weiteren Senkung deines Bruttojahresgehaltes beitragen. Sobald du GKV-Mitglied geworden bist, kannst du den Vorsorgebetrag auch wieder senken.

Zusammenfassung

  • Der Wechsel aus der PKV in die GKV ist nur möglich, wenn dein jährliches Bruttogehalt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von 66.600 Euro (Stand 2023) nicht überschreitet.
  • Mit einer befristeten Teilzeitvereinbarung (Brückenteilzeit) oder einem Sabbatjahr kannst du deine Arbeitszeit zeitlich so reduzieren, dass dein Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt.
  • Wer einen Teil seines Einkommens in die betriebliche Alters­vorsorge investiert, kann ebenfalls das Bruttojahresgehalt senken.

Rückkehr zur GKV für Selbstständige 

Bist du selbstständig tätig und unter 55 Jahre alt und möchtest du zurück zum gesetzlichen Versicherungsschutz, hast du folgende Optionen

Wechsel in eine Festanstellung

Gibst du deine Selbstständigkeit auf und beginnst eine Tätigkeit in Festanstellung, greift automatisch die gesetzliche Versicherungspflicht. Allerdings reicht hier ein Minijob nicht aus. Dein Einkommen muss mehr als 450 Euro im Monat sein, darf aber die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten, damit dich die gesetzlichen Kranken­versicherungen aufnehmen.   

Hauptberufliche Festanstellung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit 

Solltest du eine Festanstellung antreten, dich aber dafür entscheiden, nebenberuflich selbstständig zu bleiben, musst du folgende Bedingungen erfüllen, damit die Krankenkassen die hauptberufliche Anstellung anerkennen: 

  • Du darfst keine eigenen Angestellten haben, die über den Verdienst eines Minijobs (520 Euro) hinaus entlohnt werden. 
  • Deine Verdienste als Angestellter müssen mindestens genauso hoch sein wie der Gewinn aus deiner nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Spätestens sobald dieser Gewinn um mehr als 20 Prozent über deinem Arbeitnehmergehalt liegt, gehen die Krankenkassen davon aus, dass du eher haupt- als nebenberuflich selbstständig bist. Der Weg in die GKV wäre dir hiermit versperrt.
  • Du musst in deiner Festanstellung mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. 

Wichtig: Ist der Wechsel erst einmal gelungen, kannst du später wieder zu deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit zurückkehren und trotzdem weiter Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben. 

Arbeitslosigkeit 

Sobald du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst, kannst du dich automatisch wieder gesetzlich krankenversichern. Einzige Bedingung: Du musst jünger als 55 Jahre sein. Wenn du als Selbstständiger also Anspruch auf ALG I hast (beispielsweise durch eine freiwillige Arbeitslosengeld­versicherung), dann ist es am einfachsten, die Selbstständigkeit für mindestens einen Monat aufzugeben.

Zusammenfassung

  • Bist du selbstständig und Mitglied der privaten Kranken­versicherung, ist eine hauptberufliche Festanstellung die beste Option für einen Wechsel.
  • Im Fall einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gelten bei einem Wechsel besondere Bedingungen bzgl. Verdienst und Arbeitsstunden.
  • Wer einen Monat lang Arbeitslosengeld I bezieht, kann von der PKV in die GKV wechseln.

Lösungen für Versicherte ab 55 Jahren 

Wer Mitglied der privaten Kranken­versicherung ist und das 55. Lebensjahr überschritten hat, dem wird es besonders schwer gemacht, denn ab dem 55. Lebensjahr besteht keine Versicherungspflicht mehr seitens der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Selbst wenn du ein neues Arbeitsverhältnis in Festanstellung beginnst, nehmen dich die gesetzlichen Kassen in der Regel nicht mehr auf. Es gibt dennoch ein paar Optionen, bei denen das Alter keine Rolle spielt. 

Familien­versicherung über den Partner

Ist dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner gesetzlich krankenversichert, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen über die kostenlose Familien­versicherung mitversichert werden. Hierfür darfst du allerdings nicht mehr als 520 Euro (Stand 2023) im Monat verdienen. Diese Option besteht auch für Selbstständige.

Rentner können mithilfe der sogenannten Flexirente ihre Rente für einen bestimmten Zeitraum drücken, sodass sie unter die oben genannten Einkommensgrenze fallen und in die Kranken­versicherung ihres Partners aufgenommen werden können.

Krankenversichert im europäischen Ausland 

Hast du deinen Hauptwohnsitz (eine Weile) ins europäische Ausland verlegt und warst du dort gesetzlich ­versicherungspflichtig, kannst du bei deiner Rückkehr nach Deutschland wieder in die gesetzliche Kranken­versicherung eintreten.

Dabei musst du in der Regel mindestens 12 Monate im Ausland verbracht haben. Sobald du zurückkommst und nachweisen kannst, dass du im Ausland gesetzlich krankenversichert warst, gilt die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.  

Wechselmöglichkeiten für Rentner  

Nach Renteneintritt bleibst du zunächst automatisch weiter bei der privaten Kranken­versicherung versichert. Für einen Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung der Rentner (KvdR) musst du eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen: 

  1. Du warst in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens mindestens zu 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert.
  2. Du warst in den vergangen fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung. 

Deine Chancen auf einen Wechsel erhöhen sich, wenn du Kinder großgezogen hast. Das gilt auch für Stief- oder Pflegekinder. Hier rechnet dir der Gesetzgeber pro Kind drei Jahre auf die Mindest­versicherungszeit an. 

Zusammenfassung

  • Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres ­versicherungspflichtig wird, ist in der Regel ­versicherungsfrei, wenn er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war (SGB V § 6 Absatz 3a). Das macht den Wechsel für privat Versicherte ab diesem Alter noch schwieriger.
  • Ist der Partner (Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft) Mitglied in der gesetzlichen Versicherung, ist eine Mit­versicherung über die beitragsfreie Familien­versicherung eine gute Option.
  • Wer im Ausland längere Zeit gesetzlich krankenversichert war, kann sich bei Rückkehr wieder gesetzlich krankenversichern.
  • Rentner können zurückwechseln, wenn sie in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit in der GKV versichert waren.
  • Wer als Rentner in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre in die gesetzliche Kranken­versicherung eingezahlt hat, kann ebenfalls zurückwechseln.

Was vor dem Wechsel noch zu beachten ist

Verlust deiner PKV-Altersrückstellungen vermeiden

Als Mitglied einer privaten Kranken­versicherung werden mit einem Teil deiner Beiträge automatisch Rückstellungen für das Alter gebildet. Kündigst du deinen Vertrag, erhältst du dieses Geld nicht einfach wieder zurück, denn die Altersrückstellungen der Mitglieder sind nicht personengebunden, sondern fließen in einen gemeinsamen Topf. 

Im Falle eines Wechsels gehen dir deine PKV-Rückstellungen in der Regel verloren.  Damit du hier keinen Verlust erleidest, sprich mit deinem Versicherer und kläre, ob du deine Altersrückstellungen auf private Krankenzusatz­versicherungen anrechnen lassen kannst. Dies ist bei den meisten privaten Versicherern möglich. 

Top Schutz

Beste medizinische Versorgung

Die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) überzeugt aktuell mit steigenden Preisen und sinkenden Leistungen. Wechsel in die beste medizinische Versorgung und hol dir die Leistung, welche dir zusteht.

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Option auf Rückkehr zur privaten Kranken­versicherung mit einer Anwartschaft 

Wer mit dem Gedanken spielt, in der Zukunft wieder zurück zur privaten Kranken­versicherung zu wechseln, der sollte über eine Anwartschafts­versicherung nachdenken. Mit einer Anwartschafts­versicherung frierst du die Konditionen ein, die du mit deinem Versicherer vertraglich vereinbart hast – das gilt auch für die Gesundheitsprüfung.

Im Falle einer Rückkehr musst du keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Du steigst insgesamt zu den alten Konditionen wieder in den Vertrag ein.

Zusammenfassung

  • Die PKV sollte nicht einfach gekündigt werden, denn dadurch gehen die bereits gezahlten Altersrückstellungen verloren.
  • Bei den meisten Versicherern kannst du deine Altersrückstellungen auf private Krankenzusatz­versicherungen anrechnen lassen.
  • Planst du, in der Zukunft wieder der privaten Kranken­versicherung beizutreten, lohnt sich eine Anwartschafts­versicherung.
  • Mit einer Anwartschaft frierst du deinen Vertrag ein und profitierst bei der Rückkehr zur PKV von deinen alten Konditionen (inklusive Gesundheitsprüfung).

Eine private Kranken­versicherung abschließen

Mit einer privaten Kranken­versicherung sicherst du dir Leistungen, die weit über die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Die bestmögliche medizinische Versorgung ist dabei auf deine persönlichen Umstände zugeschnitten, da du die Leistungen auswählen kannst, die du auch wirklich brauchst. 

Da du nur das zahlst, was du durch Leistungen abgesichert haben willst, sind die Beiträge gerechter und in vielen Fällen sogar günstiger als die Kosten für die GKV. Zur Berechnung der Kosten ziehen die Versicherer zusätzlich dein Alter und deinen Gesundheitszustand hinzu, wodurch gilt: Je früher du dich um den Abschluss eines PKV-Tarifs kümmerst, desto geringer fallen deine Beiträge aus.

Lass dich vor deinem Wechsel in die PKV jedoch unbedingt von einem Experten beraten. Da du möglichst dein ganzes Leben beim selben Anbieter bleiben solltest, muss deine Wahl gut überlegt sein. Die CLARK-Experten können dir bei dieser Entscheidung helfen und werden mit dir die vielfältigen Optionen im Versicherungsdschungel durchgehen. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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