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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

PKV Wechsel in GKV

Wie du in die gesetzliche Kranken­versicherung zurück wechseln kannst

  • Möglich bei einem jährlichen Bruttogehalt von max. 69.300 € (Stand 2024)
  • Besondere Wechsel­bedingungen bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
  • Bei ALG I-Bezug unter 55 Jahren ist der Wechsel automatisch möglich

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Möglich bei einem jährlichen Bruttogehalt von max. 69.300 € (Stand 2024)

Besondere Wechsel­bedingungen bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit

Bei ALG I-Bezug unter 55 Jahren ist der Wechsel automatisch möglich

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  • Als Angestellte:r kannst du von der privaten Kranken­versicherung (PKV) in die Krankenkasse zurückkehren, wenn dein Jahresbrutto die geltende Versicherungs­pflichtgrenze (2024: 69.300 €) nicht überschreitet. Denn dann unterliegst du wieder der Versicherungspflicht.
  • Als Selbstständige:r führt dein Weg zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) über eine hauptberufliche Festanstellung.
  • Bist du älter als 55 Jahre ist der Weg von der PKV zurück zur GKV nicht ganz leicht. Die Familien­versicherung oder ein Auslandsaufenthalt sind mögliche Optionen für einen Kranken­versicherungswechsel.

Alternativen zum Austritt aus der PKV

Wer sich für eine private Kranken­versicherung (PKV) entschieden hat, genießt ein besseres und größeres Leistungsangebot im Vergleich zu dem der gesetzlichen Krankenkassen. Insbesondere Studierenden werden Tarife mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis angeboten. Was aber, wenn deine Lebenssituation es plötzlich erfordert, deine Kosten zu reduzieren? Bevor du einen Austritt aus deiner privaten Kranken­versicherung in Betracht ziehst, solltest du folgende Optionen zur Beitragsminderung prüfen:   

  • Streichen von Risikozuschlägen: Risikozuschläge werden erhoben, wenn bei Vertragsabschluss eine Erkrankung vorliegt. Hat sich dein Gesundheitszustand seitdem deutlich verbessert, kannst du bei deinem Versicherer prüfen lassen, ob er diese kostenintensiven Zuschläge aus der Beitragsberechnung streichen kann.
  • Tarifwechsel: In vielen Fällen bieten die privaten Kranken­versicherungen günstigere Tarife an, in die du wechseln könntest. Diese gehen zwar mit einem reduzierten Leistungsspektrum einher, dafür sind sie aber weniger kostenintensiv. Sprich mit deiner Versicherung und lass dir ein Angebot für einen neuen Tarif erstellen.
  • PKV-Notlagentarif: Sollte es vorübergehend finanziell ganz eng werden, hast du immer die Möglichkeit, in den sogenannten Notlagentarif der PKV zu wechseln. Erkundige dich bei deinem Anbieter, welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen.
  • Wechsel zu einer anderen Kranken­versicherung: Andere Versicherer haben auch gute Tarife und oft lohnt sich ein Vergleich. Bei der Suche nach einem anderen Anbieter helfen dir unsere CLARK-Expert:innen gerne weiter.

Zusammenfassung

  • Hat sich dein Gesundheitszustand bzgl. deiner Vorerkrankung verbessert, kannst du versuche, die Risikozuschläge für deinen PKV-Tarif streichen zu lassen, deine Beiträge langfristig zu reduzieren.
  • Ein Tarifwechsel kann sich lohnen: Viele private Versicherer bieten alternative Tarife mit reduziertem Leistungsspektrum an.
  • Um Kosten zu sparen, ist ein Vergleich zwischen den verschiedenen Kranken­versicherungen empfehlenswert. Es besteht die Möglichkeit, andere Tarife zu finden, die niedrigere Beiträge bieten.
  • Mit dem PKV-Notlagentarif lässt sich die Zeit eines vorübergehenden finanziellen Engpasses überbrücken, sodass du nicht sofort in die GKV wechseln musst.

Rückkehr zur GKV für Angestellte  

Höchstalter und Jahresarbeitsentgeltgrenze 

Bist du als Angestellte:r privat krankenversichert und möchtest du in die gesetzliche Krankenkasse zurück, musst du als ­versicherungspflichtig eingestuft werden. Die Versicherungspflicht ist an zwei Bedingungen geknüpft:

  • Du musst jünger als 55 Jahre sein.
  • Dein Bruttojahresgehalt darf im Jahr 2024 nicht über 69.300 € liegen. Das ist die sogenannte Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Für Angestellte, die zum Stichtag 31. Dezember 2002 bereits privat versichert waren, gilt die besondere Versicherungspflichtgrenze. Diese liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 62.100 € brutto. Anders als der reguläre Jahresarbeitsentgeltgrenze ist sie genauso hoch wie die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung.

Liegt dein Gehalt unter dieser Versicherungspflichtgrenze, kannst du von der privaten Kranken­versicherung in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln. Übersteigt dein Einkommen irgendwann wieder diese Grenze, darfst du weiter in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Du giltst dann als freiwillig gesetzlich versichert und musst nicht in die PKV zurückkehren. 

Tipps und Tricks zur Senkung des Gehalts 

Sollte dein Gehalt über dem oben genannten Grenzwert zur Versicherungspflicht liegen, hast du mehrere Möglichkeiten, es zu „drücken”. 

Brückenteilzeit  

Erkundige dich, ob du ein Recht auf eine befristete Teilzeitvereinbarung, die sogenannte Brückenteilzeit, hast. Ist das der Fall, kannst du deine Arbeitszeit über einen gewissen Zeitraum so weit reduzieren, dass dein Gehalt unter den Grenzwert rutscht. In der Regel besteht diese Option, wenn du alle der folgenden Bedingungen erfüllst:  

  • Du bist bereits mindestens ein halbes Jahr im Unternehmen beschäftigt. 
  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 45 Mitarbeiter. 
  • Du reduzierst deine Arbeitszeit um mindestens die Hälfte. 
  • Deine Teilzeitanstellung dauert mindestens ein Jahr.  

Danach darfst du zur Vollzeitarbeit zurückkehren und bist unabhängig von der Höhe deines Einkommens weiterhin gesetzlich krankenversichert. 

Sabbatjahr/Gutschrift aufs Arbeitszeitkonto 

Sofern dein Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto anbietet, kannst du deine geleistete Arbeit für die Zukunft gutschreiben lassen. Damit reduziert sich dein Gehalt innerhalb des entsprechenden Zeitraums und deiner Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse steht nichts mehr im Wege. Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern dieses Konzept heute als Sabbatjahr an. 

Teil des Gehalts in die betriebliche Alters­vorsorge investieren

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass du einen Teil deines Gehalts in deine betriebliche Altersversorgung investieren darfst. So kannst du zur weiteren Senkung deines Bruttojahresgehaltes beitragen. Sobald du GKV-Mitglied geworden bist, kannst du den Vorsorgebetrag auch wieder senken.

Zusammenfassung

  • Der Wechsel aus der PKV in die GKV ist nur möglich, wenn dein jährliches Bruttogehalt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von 69.300 € (Stand 2024) nicht überschreitet.
  • Mit einer befristeten Teilzeitvereinbarung (Brückenteilzeit) oder einem Sabbatjahr kannst du deine Arbeitszeit zeitlich so reduzieren, dass dein Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fällt.
  • Wer einen Teil seines Einkommens in die betriebliche Alters­vorsorge investiert, kann ebenfalls das Bruttojahresgehalt senken.

Rückkehr zur GKV für Selbstständige 

Bist du selbstständig tätig und unter 55 Jahre alt und möchtest du zurück zum gesetzlichen Versicherungsschutz, hast du folgende Optionen

Wechsel in eine Festanstellung

Gibst du deine Selbstständigkeit auf und beginnst eine Tätigkeit in Festanstellung, greift automatisch die gesetzliche Versicherungspflicht. Allerdings reicht hier ein Minijob nicht aus. Dein Einkommen muss mehr als 538 Euro im Monat sein, darf aber die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten, damit dich die gesetzlichen Kranken­versicherungen aufnehmen.   

Hauptberufliche Festanstellung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit 

Solltest du eine Festanstellung antreten, dich aber dafür entscheiden, nebenberuflich selbstständig zu bleiben, musst du folgende Bedingungen erfüllen, damit die Krankenkassen die hauptberufliche Anstellung anerkennen: 

  • Du darfst keine eigenen Angestellten haben, die über den Verdienst eines Minijobs (538 €) hinaus entlohnt werden. 
  • Deine Verdienste als Angestellte:r müssen mindestens genauso hoch sein wie der Gewinn aus deiner nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Spätestens sobald dieser Gewinn um mehr als 20% über deinem Arbeitnehmergehalt liegt, gehen die Krankenkassen davon aus, dass du eher haupt- als nebenberuflich selbstständig bist. Der Weg in die GKV wäre dir hiermit versperrt.
  • Du musst in deiner Festanstellung mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. 

Wichtig: Ist der Wechsel erst einmal gelungen, kannst du später wieder zu deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit zurückkehren und trotzdem weiter Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben. 

Arbeitslosigkeit 

Sobald du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst, kannst du dich automatisch wieder gesetzlich krankenversichern. Einzige Bedingung: Du musst jünger als 55 Jahre sein. Wenn du als Selbstständiger also Anspruch auf ALG I hast (beispielsweise durch eine freiwillige Arbeitslosengeld­versicherung), dann ist es am einfachsten, die Selbstständigkeit für mindestens einen Monat aufzugeben.

Zusammenfassung

  • Bist du selbstständig und Mitglied der privaten Kranken­versicherung, ist eine hauptberufliche Festanstellung die beste Option für einen Wechsel.
  • Im Fall einer nebenberuflichen Selbstständigkeit gelten bei einem Wechsel besondere Bedingungen bzgl. Verdienst und Arbeitsstunden.
  • Wer einen Monat lang Arbeitslosengeld I bezieht, kann von der PKV in die GKV wechseln.

Lösungen für Versicherte ab 55 Jahren 

Du bist Privatpatient:in und hast das 55. Lebensjahr überschritten? Dann wird es dir besonders schwer gemacht in die GKV zurückzukehren, denn ab dem 55. Lebensjahr besteht keine Versicherungspflicht mehr seitens der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Selbst wenn du ein neues Arbeitsverhältnis in Festanstellung beginnst, nehmen dich die gesetzlichen Kassen in der Regel nicht mehr auf. Es gibt dennoch ein paar Optionen, bei denen das Alter keine Rolle spielt. 

Familien­versicherung über den Partner

Ist dein:e Ehepartner:in oder eingetragene:r Lebenspartner:in gesetzlich krankenversichert, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen über die kostenlose Familien­versicherung mitversichert werden. Hierfür darfst du allerdings nicht mehr als 538 € (Minijob-Niveau, Stand 2024) im Monat verdienen. Diese Option besteht auch für Selbstständige.

Rentner:innen können mithilfe der sogenannten Flexirente ihre Rente für einen bestimmten Zeitraum drücken, sodass sie unter die oben genannten Einkommensgrenze fallen und in die Kranken­versicherung ihres Partners aufgenommen werden können.

Krankenversichert im europäischen Ausland 

Hast du deinen Hauptwohnsitz (eine Weile) ins europäische Ausland verlegt und warst du dort gesetzlich ­versicherungspflichtig, kannst du bei deiner Rückkehr nach Deutschland wieder in die gesetzliche Kranken­versicherung eintreten.

Dabei musst du in der Regel mindestens 12 Monate im Ausland verbracht haben. Sobald du zurückkommst und nachweisen kannst, dass du im Ausland gesetzlich krankenversichert warst, gilt die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.  

Wechselmöglichkeiten für Rentner:innen  

Nach Renteneintritt bleibst du zunächst automatisch weiter bei der privaten Kranken­versicherung versichert. Für einen Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung der Rentner (KvdR) musst du eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen: 

  1. Du warst in der 2. Hälfte deines Erwerbslebens mindestens zu 90 % der Zeit gesetzlich versichert.
  2. Du warst in den vergangen 5 Jahren mindestens 2 Jahre lang Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung. 

Deine Chancen auf einen Wechsel erhöhen sich, wenn du Kinder großgezogen hast. Das gilt auch für Stief- oder Pflegekinder. Hier rechnet dir der Gesetzgeber pro Kind 3 Jahre auf die Mindest­versicherungszeit an. 

Zusammenfassung

  • Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres ­versicherungspflichtig wird, ist in der Regel ­versicherungsfrei, wenn er in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert war (SGB V § 6 Absatz 3a). Das macht den Wechsel für privat Versicherte ab diesem Alter noch schwieriger.
  • Ist der Partner oder die Partnerin (Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft) Mitglied in der gesetzlichen Versicherung, ist eine Mit­versicherung über die beitragsfreie Familien­versicherung eine gute Option.
  • Wer im Ausland längere Zeit gesetzlich krankenversichert war, kann sich bei Rückkehr wieder gesetzlich krankenversichern.
  • Rentner:innen können zurückwechseln, wenn sie in der 2. Hälfte des Erwerbslebens mindestens 90 % der Zeit in der GKV versichert waren.
  • Wer als Rentner:in in den letzten 5 Jahren mindestens 2 Jahre in die gesetzliche Kranken­versicherung eingezahlt hat, kann ebenfalls zurückwechseln.

Was vor dem Wechsel noch zu beachten ist

Verlust deiner PKV-Altersrückstellungen vermeiden

Als Mitglied einer privaten Kranken­versicherung werden mit einem Teil deiner Beiträge automatisch Rückstellungen für das Alter gebildet. Kündigst du deinen Vertrag, erhältst du dieses Geld nicht einfach wieder zurück, denn die Altersrückstellungen der Mitglieder sind nicht personengebunden, sondern fließen in einen gemeinsamen Topf. 

Im Falle eines Wechsels gehen dir deine PKV-Rückstellungen in der Regel verloren.  Damit du hier keinen Verlust erleidest, sprich mit deinem Versicherer und kläre, ob du deine Altersrückstellungen auf private Krankenzusatz­versicherungen anrechnen lassen kannst. Dies ist bei den meisten privaten Versicherern möglich. 

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Option auf Rückkehr zur privaten Kranken­versicherung mit einer Anwartschaft 

Wer mit dem Gedanken spielt, in der Zukunft wieder zurück zur privaten Kranken­versicherung zu wechseln, der sollte über eine Anwartschafts­versicherung nachdenken. Mit einer Anwartschafts­versicherung frierst du die Konditionen ein, die du mit deinem Versicherer vertraglich vereinbart hast – das gilt auch für die Gesundheitsprüfung.

Im Falle einer Rückkehr musst du keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Du steigst insgesamt zu den alten Konditionen wieder in den Vertrag ein.

Zusammenfassung

  • Die PKV sollte nicht einfach gekündigt werden, denn dadurch gehen die bereits gezahlten Altersrückstellungen verloren.
  • Bei den meisten Versicherern kannst du deine Altersrückstellungen auf private Krankenzusatz­versicherungen anrechnen lassen.
  • Planst du, in der Zukunft wieder der privaten Kranken­versicherung beizutreten, lohnt sich eine Anwartschafts­versicherung.
  • Mit einer Anwartschaft frierst du deinen Vertrag ein und profitierst bei der Rückkehr zur PKV von deinen alten Konditionen (inklusive Gesundheitsprüfung).

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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