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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

PKV Wechsel in GKV

Wie du in die gesetzliche Kranken­versicherung zurück wechseln kannst

PKV ab 259,84 € mtl.Günstigster PKV-Tarif für Arbeitnehmer:innen. Eigenanteil an den PKV-Kosten: 259,84 € pro Monat. Der Arbeitgeberanteil wurde bereits berücksichtigt.weiterlesen Dies ist eine Beispielrechnung der ARAG (Tarife: K0, KTV42, PVN) für eine:n Angestellte:n, 30 Jahre, Einbettzimmer, keine Selbstbeteiligung, inkl. Pflegepflicht­versicherung, kein Krankenhaustagegeld, Krankentagegeld ab 43. Tag von 110 €. In den Prämien sind der 10 %-Zuschlag für die Entlastung im Alter und der Pflegebeitrag enthalten (Stand: Januar 2024). Bedenke, dass die Berechnung ausschließlich die Tarifkosten bei Vertragsabschluss darstellt. Mit steigendem Alter können höhere Monatsbeiträge fällig werden.

  • Möglich bei einem jährlichen Bruttogehalt von max. 69.300 € (Stand 2024)
  • Besondere Wechsel­bedingungen bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit
  • Bei ALG I-Bezug unter 55 Jahren ist der Wechsel automatisch möglich

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Möglich bei einem jährlichen Bruttogehalt von max. 69.300 € (Stand 2024)

Besondere Wechsel­bedingungen bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit

Bei ALG I-Bezug unter 55 Jahren ist der Wechsel automatisch möglich

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  • Als Angestellte:r musst du von der privaten Kranken­versicherung (PKV) in die Krankenkasse zurückkehren, wenn dein Jahresbrutto die geltende Versicherungs­pflichtgrenze (2024: 69.300 €) unterschreitet. Denn dann unterliegst du wieder der Versicherungspflicht.
  • Als Selbstständige:r führt dein Weg zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) über eine hauptberufliche Festanstellung.
  • Bist du älter als 55 Jahre ist der Weg von der PKV zurück zur GKV nicht ganz leicht. Die Familien­versicherung oder ein Auslandsaufenthalt sind mögliche Optionen für einen Kranken­versicherungswechsel.

Alternativen zum Austritt aus der PKV

Wer sich für eine private Kranken­versicherung (PKV) entschieden hat, genießt ein besseres und größeres Leistungsangebot im Vergleich zu dem der gesetzlichen Krankenkassen. Insbesondere Studierenden werden Tarife mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis angeboten. Was aber, wenn deine Lebenssituation es plötzlich erfordert, deine Kosten zu reduzieren? Bevor du einen Austritt aus deiner privaten Kranken­versicherung in Betracht ziehst, solltest du folgende Optionen zur Beitragsminderung prüfen:   

  • Streichen von Risikozuschlägen: Risikozuschläge werden erhoben, wenn bei Vertragsabschluss eine Erkrankung vorliegt. Hat sich dein Gesundheitszustand seitdem deutlich verbessert, kannst du bei deinem Versicherer prüfen lassen, ob er diese kostenintensiven Zuschläge aus der Beitragsberechnung streichen kann.
  • Tarifwechsel: In vielen Fällen bieten die privaten Kranken­versicherungen günstigere Tarife an, in die du wechseln könntest. Diese gehen zwar mit einem reduzierten Leistungsspektrum einher, dafür sind sie aber weniger kostenintensiv. Sprich mit deiner Versicherung und lass dir ein Angebot für einen neuen Tarif erstellen.
  • PKV-Notlagentarif: Sollte es vorübergehend finanziell ganz eng werden, hast du immer die Möglichkeit, in den sogenannten Notlagentarif der PKV zu wechseln. Erkundige dich bei deinem Anbieter, welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen.
  • Wechsel zu einer anderen Kranken­versicherung: Andere Versicherer haben auch gute Tarife und oft lohnt sich ein Vergleich. Bei der Suche nach einem anderen Anbieter helfen dir unsere CLARK-Expert:innen gerne weiter.

Rückkehr zur GKV für Angestellte  

Höchstalter und Jahresarbeitsentgeltgrenze 

Bist du als Angestellte:r privat krankenversichert und möchtest du in die gesetzliche Krankenkasse zurück, musst du als ­versicherungspflichtig eingestuft werden. Die Versicherungspflicht ist an zwei Bedingungen geknüpft:

  • Du musst jünger als 55 Jahre sein.
  • Dein Bruttojahresgehalt darf im Jahr 2024 nicht über 69.300 € liegen. Das ist die sogenannte Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Für Angestellte, die zum Stichtag 31. Dezember 2002 bereits privat versichert waren, gilt die besondere Versicherungspflichtgrenze. Diese liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 62.100 € brutto. Anders als der reguläre Jahresarbeitsentgeltgrenze ist sie genauso hoch wie die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken­versicherung.

Liegt dein Gehalt unter dieser Versicherungspflichtgrenze, musst du von der privaten Kranken­versicherung in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln. Übersteigt dein Einkommen irgendwann wieder diese Grenze, darfst du weiter in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Du giltst dann als freiwillig gesetzlich versichert und musst nicht in die PKV zurückkehren. 

Wann kann dieser Fall eintreten?

Sollte dein Arbeitgeber die Stunden verringern, das Weihnachtsgeld oder das 13. Gehalt streichen beziehungsweise das Einkommen auf Festgehalt plus Provisionen verändern, kannes dazu kommen, dass dein Jahresbrutto geringer ist als die Versicherungspflichtgrenze. Du wirst dann ab dem Änderungszeitpunkt des Arbeitsvertrages ­­versicherungspflichtig (gem. SGB 5 §5) und musst dich in die gesetzlichen Kranken­­versicherung versichern.

Tipps und Tricks zur Senkung des Gehalts 

Sollte dein Gehalt über dem oben genannten Grenzwert zur Versicherungspflicht liegen, hast du mehrere Möglichkeiten, es zu „drücken”. 

Brückenteilzeit  

Erkundige dich, ob du ein Recht auf eine befristete Teilzeitvereinbarung, die sogenannte Brückenteilzeit, hast. Ist das der Fall, kannst du deine Arbeitszeit über einen gewissen Zeitraum so weit reduzieren, dass dein Gehalt unter den Grenzwert rutscht. In der Regel besteht diese Option, wenn du alle der folgenden Bedingungen erfüllst:  

  • Du bist bereits mindestens ein halbes Jahr im Unternehmen beschäftigt. 
  • Das Unternehmen beschäftigt mehr als 45 Mitarbeiter. 
  • Du reduzierst deine Arbeitszeit um mindestens die Hälfte. 
  • Deine Teilzeitanstellung dauert mindestens ein Jahr.  

Danach darfst du zur Vollzeitarbeit zurückkehren und bist unabhängig von der Höhe deines Einkommens weiterhin gesetzlich krankenversichert. 

Sabbatjahr/Gutschrift aufs Arbeitszeitkonto 

Sofern dein Arbeitgeber ein Arbeitszeitkonto anbietet, kannst du deine geleistete Arbeit für die Zukunft gutschreiben lassen. Damit reduziert sich dein Gehalt innerhalb des entsprechenden Zeitraums und deiner Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse steht nichts mehr im Wege. Viele Unternehmen bieten ihren Arbeitnehmern dieses Konzept heute als Sabbatjahr an. 

Teil des Gehalts in die betriebliche Alters­vorsorge investieren

Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass du einen Teil deines Gehalts in deine betriebliche Altersversorgung investieren darfst. So kannst du zur weiteren Senkung deines Bruttojahresgehaltes beitragen. Sobald du GKV-Mitglied geworden bist, kannst du den Vorsorgebetrag auch wieder senken.

2024 dürfen allerdings nur maximal 3.624 € umgewandelt werden.

Rückkehr zur GKV für Selbstständige 

Bist du selbstständig tätig und unter 55 Jahre alt und möchtest du zurück zum gesetzlichen Versicherungsschutz, hast du folgende Optionen

Wechsel in eine Festanstellung

Gibst du deine Selbstständigkeit auf und beginnst eine Tätigkeit in Festanstellung, greift automatisch die gesetzliche Versicherungspflicht. Allerdings reicht hier ein Minijob nicht aus. Dein Einkommen muss mehr als 538 Euro im Monat sein, darf aber die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten, damit dich die gesetzlichen Krankenkassen aufnehmen. 

Wenn du einen Minijob hast, kannst du aber prüfen, ob du dich über die Familien­versicherung in die GKV wechseln kannst. Ein paar Details dazu findest du weiter unten. 

Hauptberufliche Festanstellung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit 

Solltest du eine Festanstellung antreten, dich aber dafür entscheiden, nebenberuflich selbstständig zu bleiben, musst du folgende Bedingungen erfüllen, damit die Krankenkassen die hauptberufliche Anstellung anerkennen: 

  • Du darfst keine eigenen Angestellten haben, die über den Verdienst eines Minijobs (538 €) hinaus entlohnt werden. 
  • Deine Verdienste als Angestellte:r müssen mindestens genauso hoch sein wie der Gewinn aus deiner nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Spätestens sobald dieser Gewinn um mehr als 20 % über deinem Arbeitnehmergehalt liegt, gehen die Krankenkassen davon aus, dass du eher haupt- als nebenberuflich selbstständig bist. Der Weg in die GKV wäre dir hiermit versperrt.
  • Du musst in deiner Festanstellung mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. 

Wichtig: Ist der Wechsel erst einmal gelungen, kannst du später wieder zu deiner hauptberuflichen Selbstständigkeit zurückkehren und trotzdem weiter Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben. 

Arbeitslosigkeit 

Sobald du Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst, kannst du dich automatisch wieder gesetzlich krankenversichern. Einzige Bedingung: Du musst jünger als 55 Jahre sein. Wenn du als Selbstständiger also Anspruch auf ALG I hast (beispielsweise durch eine freiwillige Arbeitslosengeld­versicherung), dann ist es am einfachsten, die Selbstständigkeit für mindestens einen Monat aufzugeben.

Lösungen für Versicherte ab 55 Jahren 

Du bist Privatpatient:in und hast das 55. Lebensjahr überschritten? Dann wird es dir besonders schwer gemacht in die GKV zurückzukehren, denn ab dem 55. Lebensjahr besteht keine Versicherungspflicht mehr seitens der gesetzlichen Kranken­versicherung.

Selbst wenn du ein neues Arbeitsverhältnis in Festanstellung beginnst, nehmen dich die gesetzlichen Kassen in der Regel nicht mehr auf. Es gibt dennoch ein paar Optionen, bei denen das Alter keine Rolle spielt. 

Familien­versicherung über Partner oder Partnerin

Ist dein:e Ehepartner:in oder eingetragene:r Lebenspartner:in gesetzlich krankenversichert, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen über die kostenlose Familien­versicherung mitversichert werden. Hierfür darfst du allerdings laut Gesetz (SGB V §10) nicht mehr als 505 € Einkommen im Monat haben (dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen oder ähnliches. Hast du einen Minijob, dann sind auch 538 € (Stand 2024) als monatlicher Verdienst zulässig, um in die Familien­versicherung zu kommen. Diese Option besteht übrigens auch für Selbstständige.

Rentner:innen können mithilfe der sogenannten Flexirente ihre Rente für einen bestimmten Zeitraum drücken, sodass sie unter die oben genannten Einkommensgrenze fallen und in die Kranken­versicherung ihres Partners aufgenommen werden können.

Krankenversichert im europäischen Ausland 

Hast du deinen Hauptwohnsitz (eine Weile) ins europäische Ausland verlegt und warst du dort gesetzlich ­versicherungspflichtig, kannst du bei deiner Rückkehr nach Deutschland wieder in die gesetzliche Kranken­versicherung eintreten.

Dabei musst du in der Regel mindestens 12 Monate im Ausland verbracht haben. Sobald du zurückkommst und nachweisen kannst, dass du im Ausland gesetzlich krankenversichert warst, gilt die Versicherungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen.  

Wechselmöglichkeiten für Rentner:innen  

Nach Renteneintritt bleibst du zunächst automatisch weiter bei der privaten Kranken­versicherung versichert. Für einen Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung der Rentner (KvdR) musst du eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen: 

  1. Du warst in der 2. Hälfte deines Erwerbslebens mindestens zu 90 % der Zeit gesetzlich versichert.
  2. Du warst in den vergangen 5 Jahren mindestens 2 Jahre lang Mitglied in der gesetzlichen Kranken­versicherung. 

Deine Chancen auf einen Wechsel erhöhen sich, wenn du Kinder großgezogen hast. Das gilt auch für Stief- oder Pflegekinder. Hier rechnet dir der Gesetzgeber pro Kind 3 Jahre auf die Mindest­versicherungszeit an. 

Was vor dem Wechsel noch zu beachten ist

In jedem Fall solltest du genau überlegen, ob du zurück in die GKV gehen willst. Der von der PKV gebotene Versicherungsschutz ist gegenüber den Möglichkeiten der GKV in der Regel besser. Auch kann der PKV-Schutz preiswerter sein. Denn gutverdienende Angestellte müssen nach der Rückkehr in die GKV oft den Höchstbetrag zahlen. Das liegt daran, dass sich der Krankenkassenbeitrag am Einkommen orientiert. Bei der PKV erfolgt die Beitragsberechnung gehaltsunabhängig.

Verlust deiner PKV-Altersrückstellungen vermeiden

Als Mitglied einer privaten Kranken­versicherung werden mit einem Teil deiner Beiträge automatisch Rückstellungen für das Alter gebildet. Kündigst du deinen Vertrag, erhältst du dieses Geld nicht einfach wieder zurück, denn die Altersrückstellungen der Mitglieder sind nicht personengebunden, sondern fließen in einen gemeinsamen Topf. 

Im Falle eines Wechsels gehen dir deine PKV-Rückstellungen in der Regel verloren.  Damit du hier keinen Verlust erleidest, sprich mit deinem Versicherer und kläre, ob du deine Altersrückstellungen auf private Krankenzusatz­versicherungen anrechnen lassen kannst. Dies ist bei den meisten privaten Versicherern möglich. 

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Option auf Rückkehr zur privaten Kranken­versicherung mit einer Anwartschaft 

Wer mit dem Gedanken spielt, in der Zukunft wieder zurück zur privaten Kranken­versicherung zu wechseln, der sollte über eine Anwartschafts­versicherung nachdenken. Mit einer Anwartschafts­versicherung frierst du die Konditionen ein, die du mit deinem Versicherer vertraglich vereinbart hast – das gilt auch für die Gesundheitsprüfung.

Im Falle einer Rückkehr musst du keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. Du steigst insgesamt zu den alten Konditionen wieder in den Vertrag ein.

FAQ: Fragen und Antworten zur Rückkehr in die GKV

Woher kommt diese Altersgrenze von 55 Jahren?

Diese Altersgrenze wurde im Zuge der Gesundheitsreform im Jahr 2000 von der damaligen Gesundheitsministerin Andrea Fischer eingeführt.

Bis zu diesem Zeitpunkt wurde in jungen Jahren häufig in die private Kranken­­versicherung gewechselt – obwohl eventuell eine freiwillige Versicherung in der GKV in Betracht gekommen wäre – und im Alter ging es wieder zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Da der Kostenaufwand für die Kassen für junge Versicherte deutlich geringer als für ältere Menschen ist, führte dies zu einer starken Mehrbelastung der Solidargemeinschaft. Hier entlastete der Gesetzgeber die Kassen erheblich mit der Einführung dieser Altersgrenze.

Wie funktioniert die Rückkehr für Studierende?

Studierende, die sich für die Zeit ihres Studiums für eine private Kranken­versicherung entschieden haben, wechseln nach ihrem Studium in der Regel wieder in die GKV. Eine Ausnahme für diese Regel besteht beispielsweise, wenn nach dem Studium ein Beamtenverhältnis eingegangen wird oder das Angestellten-Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Zurück in die GKV oder Wechsel des PKV-Tarifs?

Ob es besser ist, zurück in die GKV zu gehen oder einfach deinen PKV-Tarif zu wechseln, hängt vom Wechselgrund ab. Willst du Kosten sparen, kann sowohl die GKV als auch ein anderer PKV-Tarif eine günstige Alternative zur aktuellen Absicherung darstellen. Sind dir Gesundheitsleistungen wichtig, ist es besser, in der PKV zu bleiben.

Lohnt sich ein Wechsel zurück in die GKV eigentlich immer?

Aus Kostensicht lohnt sich ein Wechsel zurück in die GKV eigentlich immer – sofern Versicherte keine Beihilfe bekommen. Gerade im Alter können die PKV-Beiträge steigen. Aus Leistungssicht stellt die GKV dagegen in der Regel einen Rückschritt im Vergleich zur PKV dar.

Gibt es Tricks bei der Rückkehr in die GKV?

Bei der Rückkehr in die GKV gibt es einige Tricks: Um als Angestellte:r das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze zu drücken, musst du nicht zwangsläufig deine Stunden reduzieren. Stecke einen Teil deines Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge, bis dein Einkommen niedrig genug ist.

Kann ich kurz vor der Rente zurück in die GKV wechseln?

Du kannst eigentlich nur dann kurz vor der Rente zurück in die GKV wechseln, wenn du in die Familien­versicherung deines Ehepartners kannst. Dazu muss dein Partner gesetzlich krankenversichert sein und dein Einkommen darf nicht rund 505 € im Monat übersteigen – für Minijobber:innen liegt die Grenze bei 538 €.

Kann ich während des Studiums zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung?

Nein, während des Studiums ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung nicht möglich. Denn hast du dich erst einmal von der Versicherungspflicht befreit – in der Regel zu Beginn des Studiums – bist du an diese Entscheidung gebunden.

Können Beamt:innen zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung?

Beamt:innen können nur dann zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung, wenn sie ihren Beamtenstatus aufgeben. Sie müssen also eine ­versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen. Diese Option ist allerdings nur bis zum Alter von 55 Jahren möglich. Mit dem Wechsel verlieren Staatsdiener:innen ihren Beihilfeanspruch.

Wann bleibt die Rückkehr in die GKV verwehrt?

Die Rückkehr in die GKV bleibt den meisten Personen ab 55 Jahren verwehrt, da die Hürden für den Wechsel hoch sind. Ohne Ehepartner:in und die Option der Familien­versicherung müssen Versicherte nachweisen, dass sie in den letzten 5 Jahren mindestens 1 Tag lang gesetzlich versichert waren.

Kurzarbeit – musst du bei geringerem Einkommen zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

Wenn sich durch Kurzarbeit dein Einkommen verringert, musst du nicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Du bleibst privat krankenversichert. Dies gilt auch, wenn du dir den Wechsel eigentlich wünschst. Kurzarbeit stellt daher keine Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV dar.

Nächste Schritte

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