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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Private Kranken­­versicherung Anwartschafts­­versicherung

Bedeutung und Nutzen einer Anwartschaft

  • PKV verlassen und später wieder einsteigen
  • Es gibt u.a. die große und kleine Anwartschaft
  • Für Auslandsaufenthalte oder Elternzeit

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PKV verlassen und später wieder einsteigen

Es gibt u.a. die große und kleine Anwartschaft

Für Auslandsaufenthalte oder Elternzeit

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  • Solltest du die private Kranken­versicherung (PKV) für bestimmte Zeit verlassen müssen, sicherst du dir mit einer Anwartschafts­versicherung deine bestehenden Vertragsbedingungen, um später wieder in die PKV einzusteigen.
  • Mit der Anwartschaft „frierst“ du also deine aktuellen Versicherungsbedingungen, die Leistungen und deine Beitragshöhe ein.
  • Kehrst du zu einem späteren Zeitpunkt in die PKV zurück, nimmst du deinen Vertrag nahtlos wieder auf. Obwohl du älter geworden bist, ist keine neue Gesundheitsprüfung nötig.

Wann brauche ich eine Anwartschaft?

Mit einer privaten Kranken­versicherung (PKV) bekommst du die bestmögliche medizinische Versorgung:

  • du hast freie Wahl über die Leistungen, die du in deinem Tarif eingebaut haben möchtest. Diese sind dir während der gesamten Vertragslaufzeit garantiert.
  • die Beiträge sind fair, da sie sich aus den gewählten Leistungen, deinem Alter und deinem Gesundheitszustand berechnen. 
  • je früher du dich also um deinen eigenen Tarif kümmerst, desto früher bist du medizinisch optimal abgesichert und umso günstiger werden deine Beiträge.
Infografik der Zusatzleistungen der privaten Krankenversicherung

Um der privaten Kranken­versicherung beitreten zu können, gibt es jedoch vor allem für Angestellte eine bestimmte Voraussetzung: Wenn du in die PKV wechseln möchtest, musst du ein Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze haben. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei 69.300 € brutto. Sie wird jedes Jahr angehoben. Liegt dein Gehalt mindestens ein Jahr lang über dieser Grenze, kannst du dich privat versichern.

Ohne besondere Voraussetzungen können sich folgende Gruppen für einen Wechsel in die PKV entscheiden:

Sollte dein Gehalt als Angestellte:r mit einer PKV wieder unter diese Grenze rutschen, wirst du wieder in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig. Dasselbe geschieht,, wenn du deine Selbstständigkeit aufgibst, um in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln oder dein Studium beendest. Liegt dein Gehalt dann unter der Versicherungspflichtgrenze, musst du dich wieder in der GKV versichern.

Neben den nicht erfüllten Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der PKV, kann es noch andere Gründe geben, wieso du deinen Versicherungsschutz vorübergehend auf Eis legen musst. Das kann beispielsweise eine finanzielle Notlage wie Arbeitslosigkeit oder ein längerer Auslandsaufenthalt sein.

Wenn du dir sicher bist, dass du die Voraussetzungen für eine PKV-Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt wieder erfüllen wirst, kannst du eine Anwartschafts­versicherung abschließen. Sie ermöglicht dir, später zu denselben Konditionen in deinen alten Vertrag zurückkehren zu können. Du musst keine neue Gesundheitsprüfung ablegen und behältst auch bisher angesammelte Altersrückstellungen. 

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So funktioniert die Anwartschafts­versicherung

Mit einer Anwartschafts­versicherung:

  • frierst du für die Zeit deiner Abwesenheit die Konditionen und Leistungen ein, die du mit deiner Versicherung vertraglich vereinbart hast.
  • musst du keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen, wenn du deinen PKV-Status reaktivierst.
  • bleiben Altersrückstellungen, die dein Versicherer bislang für dich gebildet hat, erhalten.
  • ist es daher egal, ob du in der Zwischenzeit eine chronische Krankheit entwickelt oder eine Psychotherapie begonnen hast, da bei deiner Rückkehr in die PKV, deine ursprüngliche Gesundheitsprüfung zählt.

Schließt du keine Anwartschafts­versicherung ab und trittst einfach so aus der privaten Kranken­versicherung aus, musst du im Falle eines Wiedereintritts mit einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Dies kann sich in Verbindung mit deinem nun höheren Alter negativ auf deine Beiträge auswirken. Außerdem gehen dir Altersrückstellungen verloren, die dein Versicherer für dich angesammelt hat.

Wer also absehen kann, dass er früher oder später wieder in die private Kranken­versicherung zurückkehren wird, der sollte über eine Anwartschafts­versicherung nachdenken.

Wichtig: Während der Dauer der Anwartschaft erhältst du keine Leistungen aus deinem PKV-Tarif. Es werden auch keine weiteren Altersrückstellungen gebildet, sofern du keine große Anwartschaft (mehr dazu weiter unten im Text) abschließt. Erst nach Reaktivierung deiner privaten Kranken­versicherung, profitierst du wieder von deinen exklusiven medizinischen Leistungen.

Zusammenfassung

  • Mit einer PKV bekommst du im Krankheitsfall die bestmögliche Behandlung.
  • Angestellte müssen ein Jahreseinkommen nachweisen, welches über der Versicherungspflichtgrenze liegt, um in die PKV wechseln zu können.
  • Durch die Anwartschaft kannst du deine aktuellen Vertragskonditionen einfrieren, falls du die PKV für eine gewisse Zeit verlassen musst.
  • Bei Wiedereintritt in deinen PKV-Tarif ist keine erneute Gesundheitsprüfung fällig, wodurch du dieselben Beiträge wie früher zahlst.
  • Ohne Anwartschaft verlierst du durch die Kündigung der PKV deinen Tarif und zahlst bei einem späteren Wiedereintritt, auch höhere Beiträge.

Für wen ist eine Anwartschafts­versicherung sinnvoll?

Vorübergehender Auslandsaufenthalt

Wenn Angestellte oder Selbstständige für einen längeren Zeitraum ins Ausland ziehen, benötigen sie für die Dauer des Aufenthaltes eine eigene ausländische Kranken­versicherung. Hier lohnt sich der Abschluss einer Anwartschaft, um die Beitragszahlungen für die deutsche PKV ruhen zu lassen und sich gleichzeitig die alten Vertragskonditionen für die spätere Rückkehr zu sichern.

Hochschulabsolvent:innen 

Auch für privat versicherte Hochschulabsolvent:innen kann der Abschluss einer Anwartschafts­versicherung sinnvoll sein. Viele Absolvent:innen starten mit einem Gehalt ins Berufsleben, das unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. 

Das bedeutet: Wer als Angestellte:r weniger als 69.300 € brutto pro Jahr (Stand 2024) verdient, kann sich nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Damit ist eine Versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) verpflichtend. 

Wer sich aber früher oder später wieder privat versichern lassen will, der sollte sich seine PKV-Konditionen mit einer Anwartschaft für seine spätere Rückkehr sichern. 

Eltern- und Teilzeit

Wenn du als PKV-Mitglied in Elternzeit gehst, musst du nicht zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln. Viele kehren danach jedoch nicht sofort wieder in Vollzeit zurück, sondern arbeiten erst einmal nur in Teilzeit. Fällst du dabei durch dein Teilzeitgehalt wieder unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wirst du auch wieder in der gesetzlichen Kranken­versicherung ­versicherungspflichtig. 

Hier lohnt sich eine Anwartschafts­versicherung, denn viele Eltern erhöhen mit zunehmendem Alter ihrer Kinder wieder ihre wöchentliche Arbeitszeit und kommen so auch irgendwann wieder über die Versicherungspflichtgrenze. So kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die private Kranken­versicherung zurückkehren.

Beamt:innen mit Heilfürsorge

Besonders risikoreiche Berufsgruppen wie Polizist:innen, Justizvollzugsbeamt:innen oder Feuerwehrleute erhalten die sogenannte Heilfürsorge. Hierbei werden ihnen 100 % der Krankheitskosten erstattet, da eine Voll­versicherung bei der Krankenkasse aufgrund von Risikozuschlägen vermutlich jeden Rahmen sprengen würde. 

Jedoch endet die 100-prozentige Kostenübernahme mit Beendigung des aktiven Dienstes. Zwar erhalten die Betroffenen fortan eine Beihilfe von 50 bis 80 %, jedoch müssen sie die restlichen Kosten durch eine PKV absichern.

Da gerade in einem hohen Alter die Gesundheitsprüfung zu höheren Beiträgen führen kann, empfiehlt es sich, möglichst zum Berufsstart eine PKV abzuschließen, die die Kosten der späteren Beihilfe ergänzt. Durch die Anwartschaft frierst du deinen Gesundheitszustand und die Vertragskonditionen ein. 

Wenn du die PKV nach deinem aktiven Dienst dann aktivierst, profitierst du von den günstigen Beiträgen, auch wenn sich dein Gesundheitszustand seit der Prüfung verschlechtert haben sollte.

Angehende Beamt:innen und Referendare 

Angehende Beamt:innen, die sich im Referendariat befinden, können unter Umständen von einer Anwartschaft profitieren. So sind beispielsweise die meisten angehenden Lehrer:innen im Referendariat privat versichert. 

Oft wartet nach dem Referendariat aber erst einmal eine Anstellung mit einem Einstiegsgehalt, das unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Eine Versicherung in der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) ist somit obligatorisch. 

Wenn du allerdings davon ausgehst, dass du relativ zügig eine Stelle als Beamte:r auf Probe erhältst, solltest du für die Überbrückungszeit eine Anwartschafts­versicherung in Betracht ziehen. So kannst du später unproblematisch zu deinen alten Konditionen in die PKV zurückkehren.

Zusammenfassung

  • Angestellte oder Selbstständige, die für einen längeren Zeitraum ins Ausland ziehen, sollten eine Anwartschafts­versicherung abschließen.
  • Beamt:innen, die Heilfürsorge erhalten, müssen eine PKV mit Anwartschaft abschließen, da die Kostenerstattung nach dem aktiven Dienst bis auf 50 % abfällt.
  • Für privat versicherte Hochschulabsolvent:innen sowie angehende Beamt:innen, die sich für einen kurzen Zeitraum gesetzlich versichern müssen, kann eine Anwartschaft ebenfalls sinnvoll sein.

Die verschiedenen Varianten der Anwartschaft

Die Anwartschafts­versicherung gibt es in verschiedenen Ausführungen. In der Regel unterscheidet man zwischen:

  • der kleinen Anwartschaft,
  • der Ruhens­versicherung (eine Sonderform der kleinen Anwartschaft) und
  • der großen Anwartschaft

Die drei Varianten unterscheiden sich vor allem in der Höhe der Beiträge und darin, für wen sie wirklich geeignet sind:

  • Die kleine Anwartschaft und die Ruhens­versicherung sind nur für möglichst kurze Zeiträume von einigen Monaten oder wenigen Jahren zu empfehlen.
  • Auch für Personen die zwar eine Rückkehr in die PKV planen, sich jedoch nicht zu 100 % sicher sind, kann die kleine Anwartschaft die bessere Option sein.
  • Wenn du dir jedoch sicher bist, dass du in die PKV zurückkehrst, sie aber für viele Jahre nicht nutzen wirst, dann ist die große Anwartschaft die bessere Variante.

Kleine Anwartschaft 

Unterbrichst du deine private Kranken­versicherung und schließt eine kleine Anwartschaft ab, wird ausschließlich dein Gesundheitszustand eingefroren. So stellst du sicher, dass du ohne erneute Prüfung zu deinem ursprünglichen Tarif zurückkehren kannst. 

Die Versicherung wird dich also weiterhin als den jungen und gesunden Versicherten ansehen, der du bei Vertragsabschluss warst. Deshalb ist es immer zu empfehlen, die private Kranken­versicherung so früh wie möglich abzuschließen, da die Krankenakte in jungen Jahren in der Regel deutlich kürzer ist.

Diese Variante ist günstiger, allerdings werden hier auch keine Altersrückstellungen gebildet. Das hat zur Folge, dass deine Beiträge nach der Rückkehr etwas höher sein werden, um die fehlenden Altersrückstellungen wieder aufzuholen. 

Da du dir die erneute Gesundheitsprüfung sparst, werden deine Beiträge nach der Reaktivierung dennoch niedriger sein als bei einem Wiedereintritt ohne Anwartschaft.

Ruhens­versicherung bei finanzieller Notlage 

Die Ruhens­versicherung ist eine Variante der kleinen Anwartschaft und wird von einigen Versicherern angeboten, wenn du in eine finanzielle Notlage geraten bist und du deine Beiträge nicht mehr bezahlen kannst. 

Wenn du beispielsweise arbeitslos wirst, jedoch absehen kannst, dass du schon bald wieder eine neue Stelle antreten wirst mit einem Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze, kannst du mit dieser Versicherung deinen Vertrag bis zu 3 Jahre ruhen lassen. Dabei bist du im ersten halben Jahr von den Beitragszahlungen befreit. Erst danach musst du die Ruhensbeiträge zahlen. 

Bei der Ruhens­versicherung werden ebenfalls keine Altersrückstellungen gebildet, weshalb deine Beiträge nach Wiedereintritt in die PKV etwas ansteigen können.

Große Anwartschaft 

Wie bei der kleinen Anwartschaft frierst du auch bei der großen Anwartschaft deinen Gesundheitszustand ein und musst bei der Rückkehr zur PKV keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen. 

Zusätzlich bildest du während der Zeit deiner Abwesenheit Altersrückstellungen in der privaten Kranken­versicherung und du steigst mit dem Alter wieder in die PKV ein, welches du beim Abschluss der Anwartschaft hattest, auch wenn dies 30 Jahre zurückliegt.

Die private Kranken­versicherung behandelt dich damit nach deiner Rückkehr so, als hättest du nie gekündigt. Somit werden deine Beiträge genauso hoch sein, wie sie beim Abschluss der großen Anwartschaft und dem Verlassen der PKV waren.

Zusammenfassung

  • Du hast die Wahl zwischen der großen und der kleinen Anwartschaft.
  • Bei einer finanziellen Notlage oder Arbeitslosigkeit kannst du bei einigen Versicherern mit einer sogenannten Ruhens­versicherung deinen Vertrag aussetzen.
  • Mit der kleinen Anwartschaft kannst du ohne erneute Gesundheitsprüfung in die PKV zurückkehren. Altersrückstellungen werden hier allerdings nicht gebildet.
  • Mit der großen Anwartschaft hast du die Vorteile der kleinen und bildest zusätzlich auch während deiner Pause weiter Altersrückstellungen.

Mit diesen Kosten musst du rechnen

Die Höhe der Beiträge für eine Anwartschafts­versicherung hängt vor allem von deinem persönlichen PKV-Tarif ab:

  • Für eine große Anwartschaft werden oftmals 25 bis 40 % deines üblichen Monatsbeitrags fällig. 
  • Eine kleine Anwartschaft kannst du vergleichsweise günstig abschließen. Solche Tarife sind bei vielen Versicherungen schon für 5 bis 10 % des Beitrages zu bekommen. 

Solange die Anwartschaft aktiv ist, hast du keinen Anspruch auf Leistungen aus der privaten Kranken­versicherung. Es besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die PKV. Du sicherst dir mit einer Anwartschaft lediglich das Recht, deine PKV nach deiner Pause ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufzunehmen.  Eine Anwartschaft kann in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Nimmst du deinen alten PKV-Vertrag wieder auf, endet sie automatisch und es bedarf keiner weiteren Kündigung.

Zusammenfassung

  • Während einer Anwartschaft hast du keinen Anspruch auf Leistungen aus der PKV.
  • Die große Anwartschaft ist teurer, garantiert dir aber die günstigsten Beiträge beim Wiedereintritt in die PKV.
  • Eine Anwartschaft kann in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Sobald du zu deiner PKV zurückkehrst, endet die Anwartschafts­versicherung automatisch.

Eine private Kranken­versicherung abschließen

Mit der privaten Kranken­versicherung sicherst du dir eine exklusive medizinische Versorgung. Du bist somit in jedem Krankheitsfall optimal abgesichert und bekommst die bestmögliche Behandlung.

Dank der Anwartschaft musst du dir auch keine Sorgen machen, falls du die Beiträge vorübergehend nicht zahlen kannst, da du deinen PKV-Tarif ruhen lassen und dennoch zu einem späteren Zeitpunkt von deinen günstigen Vertragskonditionen profitieren kannst.

Die CLARK Expert:innen können dir dabei helfen, deinen optimalen PKV-Tarif zu finden und dir erklären, auf welche Anwartschaft du in deinem persönlichen Fall setzen solltest. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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