Manchmal verlassen Versicherte die private Krankenversicherung mithilfe einer Anwartschaftsversicherung. Welche Vor- und Nachteile das das mit sich bringt.
Manchmal verlassen Versicherte die privaten Krankenversicherung (PKV) vorübergehend. Sind sie sicher, später zurückzukehren, lohnt sich eine Anwartschaftsversicherung. Sie konserviert ursprüngliche Vertragsmerkmale. Versicherte müssen sich dabei zwischen der kleinen Anwartschaft und der großen Anwartschaft entscheiden.
Es kommt immer wieder vor, dass privat Versicherte ihren Versicherungsschutz vorübergehend aufgeben möchten. Das betrifft zum Beispiel
Angestellte oder Selbstständige, die es für längere Zeit ins Ausland zieht. Sie brauchen in der zwischenzeitlichen neuen Heimat eine eigene Krankenversicherung. In Deutschland wollen sie nicht zusätzlich Beiträge zahlen.
Hochschulabsolventen, die während des Studiums privat versichert waren und eine Zeit in der gesetzlichen Krankenversicherung überbrücken möchten, um sich mehr Übersicht zu verschaffen.
Beamte, die vorübergehend Heilfürsorge beanspruchen, und deshalb keinen privaten Versicherungsschutz benötigen.
Beamtenanwärter im Referendariat.
All diese Versicherten können ihren PKV-Vertrag problemlos kündigen. Die spätere Rückkehr in die private Krankenversicherung geht allerdings mit Nachteilen einher, wenn die Betroffenen keine Anwartschaft abschließen.
Die Anwartschaft beziehungsweise Anwartschaftsversicherung ermöglicht die Rückkehr in die PKV zu den Konditionen eines Vertrages, den du gekündigt hast. Du musst dich also beispielsweise keiner erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Solltest du in der Zwischenzeit etwa einen Zahn verlieren, Sitzungen mit einem Psychotherapeuten vereinbaren oder auf Dauer ein teures Medikament verschrieben bekommen, spielt das bei der Berechnung der Beiträge keine Rolle. Auch darf dich der Versicherer nicht ablehnen, wenn zwischenzeitlich zum Beispiel eine chronische Krankheit entdeckt worden ist.
Du hättest keinerlei Anspruch darauf, den ordentlich gekündigten Vertrag später wieder aufzunehmen. Der Versicherer behandelt dich wie einen Neukunden, auch wenn du vorher schon einmal bei ihm versichert gewesen bist. Er tut das aus zwei Gründen: Du bist älter als beim Abschluss deiner ersten privaten Krankenversicherung, und dein Gesundheitszustand kann sich im Vergleich zu früher verschlechtert haben. Beides erhöht das Kostenrisiko, sodass der Versicherer einen höheren Beitrag verlangt. Ein weiterer Nachteil einer Rückkehr nach Kündigung besteht darin, dass du deine Altersrückstellungen aus dem ersten Vertrag nicht in den neuen Vertrag mitnehmen kannst. Dieses Geld ist verloren. Und nicht zuletzt beginnt nach Abschluss des neuen Vertrages meistens wieder eine Wartezeit. Dir bleiben bestimmte Leistungen in den ersten Monaten also vorenthalten.
Die kleine Anwartschaft sichert dir bei deiner Rückkehr in die private Krankenversicherung Vorteile. Hier eine Übersicht:
keine Wartezeit
keine Gesundheitsfragen
keine neuen Risikoaufschläge
keine Leistungsausschlüsse, die über das früher Vereinbarte hinausgehen.
So lange die kleine Anwartschaft besteht, ruht dein PKV-Vertrag. Du bildest keine Altersrückstellungen. Das bedeutet: Nach deiner Rückkehr zahlst du höhere Beiträge, um die in der GKV verlorene Zeit wieder aufzuholen. Auch verschiebt sich der Zeitpunkt nach hinten, von dem an du von deinen Rückstellungen profitierst.
Die große Anwartschaft bietet alle Vorteile der kleinen Anwartschaft. Zusätzlich bildest du in solchen Tarifen auch während der Zeit, in der du gesetzlich versichert bist, Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung. Die private Kasse behandelt dich nach deiner Rückkehr so, als hättest du nie gekündigt: Deine Beiträge erhöhen sich wie ursprünglich vereinbart. Außerdem profitierst du von deinen Rückstellungen für das Alter ab dem Termin, den du im ersten Vertrag vereinbart hast. Das Eintrittsalter wird also konserviert.
Solange die Anwartschaft besteht, leitet sich daraus keinerlei Anspruch auf medizinische Leistungen ab. Sie ist also nicht mit einer Krankenversicherung zu verwechseln. Die Leistung der Anwartschaftsversicherung besteht darin, dir sozusagen deinen Platz in der privaten Krankenversicherung freizuhalten. Kehrst du zurück, ist alles oder zumindest das meiste so wie früher – abhängig davon, ob du eine kleine oder große Anwartschaft gewählt hast.
Falls du davon ausgehst, dass dein „Ausflug“ in die gesetzliche Krankenversicherung nur ein paar Monate dauert, genügt eine kleine Anwartschaft. Dir gehen in dieser Zeit keine Ansprüche in höherem Umfang verloren. Die im Vergleich relativ hohen Beiträge einer großen Anwartschaft wären nicht gerechtfertigt.
Angenommen du gibst deine Selbstständigkeit auf, weil dir eine spannende Festanstellung angeboten wird. Dein Gehalt liegt unter der PKV-Verdienstgrenze, sodass du notgedrungen in die GKV wechseln musst. Schon jetzt weißt du: Den Job mache ich ein paar Jahre, dann will ich meine Freiheit als Selbstständiger zurück. Dann sichere mit einer großen Anwartschaft deine Altersrückstellungen.
Du kannst die Anwartschaft zum Ende des Kalenderjahrs beenden. Die Kündigungsfrist für den Tarif beträgt drei Monate. Nimmst du deiner privaten Krankenkasse den alten Vertrag wieder auf, brauchst du die Anwartschaft nicht zu kündigen. Sie läuft dann automatisch aus.
Die Beiträge zur Anwartschaftsversicherung hängen unter anderem von deinem PKV-Tarif ab. Für eine große Anwartschaft wird oftmals bis zu einem Viertel deines üblichen Beitragssatzes fällig. Rechne also genau aus, ob dir das Rückkehrrecht in deinen alten Vertrag den Aufwand wert ist. Eine kleine Anwartschaft kannst du vergleichsweise günstig abschließen. Solche Tarife sind bei vielen Anbietern schon für ein paar Euro im Monat zu haben.