Für die private Krankenversicherung gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Jetzt informieren, welche Bemessungsgrenzen und welche Bedingungen gelten.
In die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) darf jeder – aber nicht jeder möchte bleiben: Es locken die besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV). Ein Wechsel in die PKV ist an bestimmte Bedingungen beziehungsweise Voraussetzungen geknüpft.
Angestellte müssen ein Bruttojahresgehalt erzielen, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt, und offiziell als versicherungsfrei gelten (siehe unten). Dann dürfen sie wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder der PKV beitreten. Keine besonderen Bedingungen gelten für
Beamte und Beamtenanwärter
die meisten Selbständigen und Freiberufler
Studenten, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen oder älter als 30 sind.
Bei ihnen stellt sich also nicht die Frage „private Krankenversicherung: ab wann?“, sondern nur die Frage nach dem „Ob”. Ein sorgfältiger Tarif-Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Sobald es konkret wird, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Experten.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehungsweise Versicherungspflichtgrenze liegt 2020 bei 62.550,00 Euro. Auf den Monat umgebrochen sind das 5.212,50 Euro.
Viele Menschen suchen online nach einer „Einkommensgrenze private Krankenversicherung“ oder nach einer „Gehaltsgrenze“. So eingängig diese Begriffe sind: Sie können zu Missverständnissen führen. Denn in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt außer der Versicherungspflichtgrenze – so der korrekte Terminus – eine Beitragsbemessungsgrenze. Auch sie ist so etwas wie eine „Einkommensgrenze“, meint aber etwas völlig anderes. Wenn es um den Wechsel in die private Krankenversicherung geht, ist auch der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) gebräuchlich. Er bezeichnet das Gleiche wie Versicherungspflichtgrenze.
Als Einkommen gelten in diesem Fall
das monatliche Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt)
monatlich ausgezahlte Boni
regelmäßige Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Sachbezüge
vermögenswirksame Leistungen und
Pauschbeträge für Überstunden (pauschal heißt: mit dem Gehalt abgegolten)
Nicht herangezogen werden pauschal besteuerte Bezüge wie Direktversicherungen und Familienzuschläge zum Beispiel für deine Kinder. Auch jährliche Boni spielen keine Rolle, um die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu ermitteln.
Damit keine Missverständnisse aufkommen: In Deutschland besteht ausnahmslos Versicherungspflicht. Versicherungsfreiheit bedeutet lediglich, dass du zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen darfst. Eine Voraussetzung für dieses Privileg ist, dass du von der Versicherungspflicht in der GKV befreit bist. In der Regel tritt dieser Fall automatisch ein, sobald du die Voraussetzungen erfüllst. Angestellte bekommen von der gesetzlichen Kasse einen entsprechenden Brief, sobald ihr Einkommen ein Jahr lang über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) lag.
Du verdienst im Jahr brutto 62.550,00 Euro oder mehr? Damit ist die wesentliche Voraussetzung für den PKV-Beitritt erfüllt. Alles Weitere hängt davon ab, ob du dieses Gehalt in einem neuen Job oder nach einer Gehaltserhöhung bekommst.
Fall 1: Du fängst einen neuen Job an und dein Jahresarbeitsentgelt liegt in den kommenden zwölf Monaten über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze. Dann giltst du vom ersten Tag an als versicherungsfrei, egal ob es sich um den 1. Januar oder den 15. November handelt.
Fall 2: Dein Arbeitgeber erhöht dein Gehalt im Verlauf des Jahres 2020 über die Jahresarbeitsentgeltgrenze hinaus. Dann giltst du am 1. Januar 2021 als versicherungsfrei, sofern dein Gehalt auch über der dann geltenden Versicherungspflichtgrenze liegt. Das bedeutet im Umkehrschluss. Liegt dein Gehalt dieses Jahr leicht über der Grenze, könnte es im nächsten Jahr nicht mehr für einen GKV-Austritt reichen.
Du giltst als versicherungsfrei, sobald du
dich selbstständig machst oder
als Beamter deine Beihilfe erhältst oder
dich als Student unter 30 von der Versicherungspflicht befreien lässt (Antrag gilt rückwirkend) oder
als Student 30 Jahre alt wirst beziehungsweise das 14. Fachsemester hinter dir hast oder
kein eigenes Einkommen mehr beziehst.
Nachdem du versicherungsfrei geworden bist, hast du zwei Möglichkeiten, der GKV den Rücken zu kehren.
Möglichkeit 1: Du erklärst innerhalb von zwei Wochen deinen Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Dann brauchst du keine weiteren Fristen einzuhalten. Die Voraussetzung ist, dass du der gesetzlichen Kasse deine Anschlussversicherung nachweist. Du musst also einen Beleg dafür mitschicken, dass du künftig privat versichert sein wirst.
Möglichkeit 2: Du kannst es auch ruhiger angehen und die Zwei-Wochen-Frist verstreichen lassen. Kündige deiner gesetzlichen Kasse fristgerecht zwei Monate zum Monatsende. Das heißt: Kündigst du beispielsweise am 17. August, bist du am 1. November Privatpatient. Achte aber auch bei einer Kündigung darauf, deine neue Krankenversicherung nachzuweisen. Du kannst das Kündigungsschreiben zuerst abschicken und den Beleg nachreichen.
Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern.
Beratung anfordern