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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Private Kranken­­versicherung Voraussetzungen

Wer unter welchen Bedingungen in die PKV wechseln kann

  • Ohne Versicherungspflicht ist eine PKV möglich
  • Besonders leicht für bestimmte Berufsgruppen
  • Lohnt sich teils auch für Student:innen

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Ohne Versicherungspflicht ist eine PKV möglich

Besonders leicht für bestimmte Berufsgruppen

Lohnt sich teils auch für Student:innen

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  • Beamt:innen, Selbstständige, Student:innen sowie Freiberufler:innen brauchen keine besondere Voraussetzungen erfüllen, um in die private Kranken­­versicherung (PKV) einzutreten.
  • Angestellte müssen ein Einkommen von mehr als 69.300 € (Stand 2024) nachweisen, um Mitglied einer PKV zu werden.
  • Beamt:innen und Student:innen erhalten besonders günstige Tarife bei den privaten Versicherern.

Voraussetzungen für eine private Krankenvoll­versicherung 

Um in die private Kranken­versicherung (PKV) eintreten zu können, musst du ­versicherungsfrei sein. Dies bedeutet nicht, dass du keine Kranken­versicherung benötigst oder am Ende gar nicht krankenversichert bist. Die sogenannte Versicherungsfreiheit besagt, dass du von der Pflicht befreit bist, Mitglied der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) zu sein.

Dabei gibt es Berufsgruppen (Beamt:innen, Selbstständige, Freiberufler:innen & Student:innen), die von vornherein als ­versicherungsfrei gelten. Angestellte wiederum müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um PKV-Mitglied werden zu können. 

Berufsgruppen ohne besondere Voraussetzungen 

Beamt:innen 

Als Beamte:r kannst du grundsätzlich wählen, ob du privat oder gesetzlich versichert werden möchtest. Allerdings entscheiden sich die meisten Beamt:innen für einen Tarif in der privaten Kranken­versicherung, da der Dienstherr sich mit mindestens 50 % an den Behandlungskosten beteiligt.

Es besteht ebenso die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung bei einer gesetzlichen Kranken­versicherung abzuschließen. Allerdings entfällt dann der Zuschuss durch den Dienstherrn. 

Aus diesem Grund entscheiden sich die meisten Beamt:innen für eine private Kranken­versicherung und schließen zusätzlich eine sogenannte Restkosten­versicherung ab. Die Restkosten­versicherung erstattet die Kosten für alle medizinisch notwendigen Leistungen, die von der Beihilfe durch die Dienstbehörde nicht übernommen werden.

Aufgrund dieser Zuschuss-Regelung erhalten Beamt:innen besonders günstige Tarife bei den privaten Kranken­versicherungen.

Selbstständige & Freiberufler:innen (außer Künstler:innen und Publizist:innen) 

Als hauptberufliche:r Selbstständige:r oder Freiberufler:in hast du ebenfalls die Wahl. Entweder lässt du dich freiwillig bei der GKV versichern oder du entscheidest dich für eine private Kranken­versicherung.

Dabei ist es unwichtig, wie hoch dein Gewinn beziehungsweise dein Umsatz ist. Du solltest dir diese Entscheidung allerdings genau überlegen, da für Selbstständige eine Rückkehr zur GKV nicht ganz unproblematisch ist. 

Einzige Ausnahme: Freiberufler:innen, die künstlerisch oder publizistisch tätig sind, müssen prüfen, ob sie nicht der Versicherungspflicht der Künstlersozialkasse (KSK) unterliegen. Ist das der Fall, ist ein Wechsel in die private Kranken­versicherung nicht möglich.

Allerdings kannst du den Bedarf nach Extraleistungen mit privaten Krankenzusatz­versicherungen gut und kostengünstig abdecken. Die CLARK Expert:innen beraten dich gerne, welche Versicherungen hier empfehlenswert sind.  

Student:innen  

Als Student:in kannst du dich vor Beginn deines Studiums von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Kranken­versicherung befreien lassen. So steht dir der Weg in die PKV offen. Die private Kranken­versicherung lohnt sich besonders für Studierende, die älter als 25 Jahre sind und nicht mehr familienversichert werden können. Das Preis-Leistungs-Verhältnis der PKV ist oft deutlich besser als das der gesetzlichen Kranken­versicherungen. 

Hier lohnt sich eine ausführliche Beratung zu deinen Versicherungsoptionen als Student:in. Die CLARK Expert:innen helfen dir bei der Wahl deiner Kranken­versicherung gerne weiter und finden mit dir gemeinsam den besten Tarif.

Zusammenfassung

  • Nur wer von der Versicherungspflicht befreit ist, kann sich auch privat versichern lassen.
  • Beamt:innen, Selbstständige, Freiberufler:innen und Student:innen sind Berufsgruppen, die sich ohne besondere Voraussetzungen privat versichern lassen können.
  • Künstlerisch und publizistisch tätige Freiberufler:innen können nur PKV-Mitglied werden, wenn sie nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht der KSK unterliegen.
  • Ein Wechsel in die PKV lohnt sich besonders für Studierende, die mit über 25 Jahren nicht mehr in der Krankenkasse familienversichert sein können.

Voraussetzungen für Angestellte, um in die PKV aufgenommen zu werden

Damit du als Angestellte:r in die private Kranken­versicherung wechseln kannst, muss dein Bruttoeinkommen oberhalb der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – liegen. Diese Grenze wird jedes Jahr neu bestimmt. In den letzten Jahren ist sie ziemlich kontinuierlich gestiegen. 

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze für Angestellte beträgt 2024:

  • 69.300 € brutto im Jahr bzw. 5.175 € brutto im Monat

Was wird bei Angestellten als Einkommen gezählt? 

Als Einkommen gilt: 

  • Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (dein Gehalt / dein Lohn) 
  • Monatlich ausgezahlte Boni
  • Tarifvertraglich begründete Sonderzahlungen wie beispielsweise Urlaubs- und Weihnachtsgeld 
  • Regelmäßige Sachbezüge (geldwerte Vorteile, beispielsweise in Form eines Dienstwagens oder einer Dienstwohnung)  
  • Vermögenswirksame Leistungen 
  • Pauschalbeträge für Überstunden (Dies gilt nicht für unregelmäßig abgegoltene Überstunden, sondern ausschließlich für solche, die über eine feste Überstundenpauschale abgegolten werden.)

Achtung: Sobald du einen Teil deines Arbeitnehmer-Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge investierst, verringert sich dein jährliches Arbeitsentgelt. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass dein Einkommen dadurch wieder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und du nicht privat krankenversichert sein darfst.  

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Ab wann gelten Angestellte als ­versicherungsfrei? 

Die Grundvoraussetzung der Versicherungsfreiheit für Arbeitnehmer:innen ist dann gegeben, wenn dein Einkommen (brutto) die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 € (Stand 2024) im Jahr überschreitet.

Ab welchem Zeitpunkt du von der Versicherungspflicht befreit bist, hängt davon ab, ob du nach einem Jobwechsel oder nach einer Gehaltserhöhung in dieser Höhe entlohnt wirst. 

Neuer Job 

Sobald du einen neuen Job anfängst und dein Gehalt in den darauffolgenden 12 Monaten über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt, giltst du als ­versicherungsfrei und kannst die Art der Kranken­versicherung frei wählen. Diese Regelung ist vollkommen unabhängig vom Startdatum deines neuen Jobs. 

Gehaltserhöhung 

Erhöht dein Arbeitgeber im Laufe des Jahres dein Gehalt so, dass es die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, giltst du ab dem 1. Januar des folgenden Jahres als ­versicherungsfreie:r Arbeitnehmer:in. Bei der Berechnung ist die Grenze des folgenden Jahres entscheidend, nicht die des aktuellen Jahres. 

Ein Beispiel: Dein Gehalt wurde im August 2023 auf 68.000 € im Jahr erhöht und überschreitet die Versicherungspflichtgrenze für 2023 (66.600 €). Für 2024 liegt diese Grenze allerdings bei 69.300 €. Damit bist du nicht ­versicherungsfrei und bleibst gesetzlich versichert.

Zusammenfassung

  • Arbeitnehmer:innen müssen ein jährliches Einkommen von mehr als 69.300 € brutto (Stand 2024) erzielen, um Mitglied der privaten Kranken­versicherung werden zu können.
  • Sonderzahlungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Boni oder geldwerte Vorteile wie Dienstwagen werden ebenfalls dem Einkommen zugerechnet.
  • Der Zeitpunkt der Versicherungsfreiheit richtet sich danach, ob sie infolge eines neuen Jobs oder einer Gehaltserhöhung eingetreten ist.

Für wen lohnt sich der Wechsel in die private Kranken­versicherung?

Die meisten Leute entscheiden sich für eine private Kranken­versicherung, weil das Leistungsspektrum deutlich besser ist als das der gesetzlichen Krankenkassen.

Infografik, die die Zusatzleistungen der Privaten Krankenversicherung hervorhebt

Allerdings solltest du nicht unterschätzen, dass die Kosten der privaten Kranken­versicherung im Alter ebenfalls steigen und die Rente dafür ausreichen muss. Dir sollte bewusst sein, dass die Rückkehr in die GKV – je nach Alter, Beschäftigungsverhältnis und Vorerkrankungen – nicht immer ganz einfach ist. 

Viele Punkte sprechen aber für eine private Versorgung, insbesondere wenn du dich den folgenden Gruppen zuordnen kannst.

Beamt:innen

Durch den Zuschuss des Dienstherrn ist für viele Beamt:innen die private Kranken­versicherung die beste und kostengünstigste Wahl. Auch die Tarifkonditionen sind um einiges besser als die für privat versicherte Arbeitnehmer:innen oder Selbstständige. 

Angestellte mit höherem Einkommen

Hier lohnt es sich, die Kosten sowie das Leistungsangebot beider Versicherungsarten gegenüberzustellen. 

Bei der GKV werden die Beiträge anhand der Beitragsbemessungsgrenze ermittelt. Diese dient der Deckelung der abzuführenden Sozialbeiträge für die vier gesetzlichen Versicherungen (gesetzliche Kranken­versicherung, gesetzliche Pflege­versicherung, gesetzliche Renten­versicherung und Arbeitslosen­versicherung). 

Für das Jahr 2024 liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflege­versicherung bei 62.100 € jährlich beziehungsweise 5.175 € pro Monat. 

Wenn du ein Gehalt hast, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlst du den Höchstbetrag der GKV, erhältst aber nur die medizinische Versorgung der gesetzlichen Krankenkasse. 

Bei der privaten Kranken­versicherung bestimmst du im Rahmen des Tarifs den Betrag sowie das Leistungsspektrum selbst. 

Das bedeutet: Es ist durchaus möglich, dass ein PKV-Tarif genauso viel kostet wie der Versicherungsbeitrag, den die GKV für dich festgelegt hätte. Bei der Privat­versicherung profitierst du aber von einer weitaus besseren medizinischen Versorgung und vielen Zusatzleistungen.

Du bist jünger als 40 Jahre

Die Beiträge für die PKV steigen im Alter. Damit die Versicherung nicht irgendwann zu teuer wird, fließt während der gesamten Versicherungszeit regelmäßig ein Teil des Beitrags in die Altersrückstellung. Je früher du also in die private Kranken­versicherung eintrittst, desto länger zahlst du ein und desto geringer werden die Beiträge im Alter.

Daher lohnt sich die PKV besonders für junge Menschen. Wenn du erst ab deinem 40. Lebensjahr in die PKV wechselst, musst du vor allem im Alter mit hohen Beiträgen für deine Kranken­versicherung rechnen. 

Bist du Student:in, profitierst du zusätzlich von besonderen und günstigen Tarifen und Konditionen deiner Kranken­versicherung, die dir auch nach dem Studium in den meisten Fällen erhalten bleiben.

Du hast wenig bis keine Vorerkrankungen

Vor dem Eintritt in die PKV wird eine Gesundheitsprüfung in Form eines Fragenkatalogs von dir verlangt. Dein Tarif wird dem Ergebnis entsprechend bemessen, gegebenenfalls werden also bei bestimmten Vorerkrankungen Risikozuschläge erhoben. 

Je mehr Vorerkrankungen du hast, desto teurer wird der Tarif. In manchen Fällen wird dir unter Umständen gar kein Vertrag angeboten. Das passiert in seltenen Fällen, wenn du beispielsweise in den letzten Jahren wegen einer psychischen Krankheit in Behandlung warst. 

Erkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Asthma, Wirbelsäulenerkrankungen oder körperliche wie geistige Behinderungen können ebenfalls den Beitrag in die Höhe treiben bzw. einen Vertrag gänzlich ausschließen.

Deine Familienplanung steht fest  

Bei der PKV gibt es keine beitragsfreie Familien­versicherung für Angehörige. Sowohl Partner:in als auch Kinder müssen einzeln versichert werden. Allerdings sind die Tarife für Kinder weitaus günstiger als die für Erwachsene. Nichtsdestotrotz sollte dir klar sein, dass höhere Kosten auf dich zukommen, wenn du Alleinverdiener:in bist und du deine Kinder sowie deine:n Partner:in mitversichern möchtest.

Zusammenfassung

  • Beamte:innen genießen einen Sonderstatus. Sie profitieren von Zuschüssen durch den Dienstherrn sowie günstigen Spezialtarifen der privaten Kranken­versicherungen.
  • Junge Menschen mit wenig bzw. gar keinen Vorerkrankungen erhalten ebenfalls gute Tarife mit niedrigen monatlichen Beiträgen.
  • Menschen mit Vorerkrankungen wie psychischen Krankheiten, Diabetes oder Krebs müssen mit Risikozuschlägen rechnen, wenn sie privat versichert sein möchten.
  • In der PKV gibt es keine beitragsfreie Familien­versicherung. Wer plant, eine Familie zu gründen, sollte genau nachrechnen, ob sich ein Wechsel der Kranken­versicherung lohnt.

Wechsel zur PKV – Was muss ich tun? 

Kündigung der gesetzlichen Kranken­versicherung 

Nachdem du ­versicherungsfrei geworden bist, hast du zwei Möglichkeiten, der gesetzlichen Kranken­versicherung den Rücken zu kehren:

  1. Du erklärst innerhalb von 2 Wochen deinen Austritt aus der gesetzlichen Krankenkasse und brauchst keine weiteren Fristen einzuhalten. Du musst deinem Versicherer bei der Kündigung lediglich deine neue, private Anschluss­versicherung nachweisen. Erst dann wird die Kündigung von der GKV akzeptiert. 
  2. Du kannst die Zwei-Wochen-Frist auch verstreichen lassen und deine bisherige Kranken­versicherung fristgerecht innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende kündigen. Das bedeutet: Kündigst du deine Versicherung beispielsweise am 17. August, bist du ab dem 1. November privat versichert.

Abschluss einer privaten Pflege­versicherung 

Seit 1995 ist jeder Bürger dazu verpflichtet, in eine Pflege­versicherung einzuzahlen. Das gilt auch für alle Privatversicherten und wird üblicherweise über deinen privaten Versicherer geregelt. Du hast jedoch die Möglichkeit, in den ersten 6 Monaten nach Abschluss deiner PKV, einen anderen privaten Anbieter für die Pflege­versicherung zu wählen.  

Die Leistungen der privaten Pflege­versicherung unterscheiden sich nicht von denen der gesetzlichen Pflege­versicherung. Der Beitrag wird vom Verband der Privaten Kranken­versicherungen e.V. zentral berechnet und ist bei allen Versicherern nahezu identisch.

Zusammenfassung

  • Sobald du ­versicherungsfrei geworden bist, kannst du innerhalb einer zweiwöchigen Sonderfrist der gesetzlichen Kranken­versicherung deinen Austritt mitteilen.
  • Verstreicht diese Sonderfrist, kannst du fristgerecht innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende bei deiner Krankenkasse kündigen.
  • Sobald du in der PKV bist, musst du eine Pflegepflicht­versicherung abschließen. Dies geschieht in der Regel über denselben Anbieter.

Nächste Schritte

  1. Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  2. Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  3. Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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