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Private Krankenversicherung (PKV) Familie
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Das Wichtigste in Kürze
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) keine beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartner oder Kindern. Doch wie müssen die einzelnen Familienmitglieder in der PKV versichert sein? Welche Familienmitglieder können überhaupt privat versichert werden? Die wichtigsten Fakten bekommst du hier.
- In der privaten Krankenversicherung müssen alle Familienmitglieder einzeln versichert werden, eine Familienversicherung gibt es nicht.
- Ehepartner können nur dann selbst privatversichert sein, wenn ihr Einkommen selbst entsprechend hoch ist oder kaum eigenes Einkommen erwirtschaftet wird.
- Kinder müssen sich über dieselbe Art versichern wie der Hauptverdiener. Ist dieser privat versichert, können sie nicht in die gesetzliche Familienversicherung aufgenommen werden.
Private Krankenversicherung – Wer ist wie versichert?
Ehepartner
Ist ein Ehepartner in der privaten Krankenversicherung versichert, kann der andere Partner in die PKV aufgenommen werden. Dafür müssen jedoch ein paar Bedingungen erfüllt sein. So darf der Partner entweder kein eigenes Einkommen haben oder er muss weniger als 561 Euro im Monat verdienen, bzw. weniger als 520 Euro in einem Minijob.
Wird all dies nicht erfüllt, muss der Partner die üblichen Bedingungen für eine PKV-Mitgliedschaft erfüllen. Ein Partner, mit dem du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zusammenlebst, kann generell nicht kostenlos privat versichert werden. Er oder sie muss immer mit einem eigenen Tarif in die PKV aufgenommen werden.
Kinder
Für Kinder kann eine private Krankenversicherung Vorteile haben. Beispielsweise entfallen die manchmal quälend langen Wartezeiten in der Arztpraxis. Ob der Nachwuchs jedoch nun privat oder gesetzlich versichert wird, liegt nur teilweise in der Macht der Eltern, sondern ist vielmehr an das Einkommen des Hauptverdieners geknüpft:
- Wenn beide Elternteile verheiratet sind, beziehungsweise in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben sowie Mitglieder in der PKV sind, müssen auch die Kinder privat versichert werden.
- Wenn der andere Elternteil jedoch gesetzlich versichert ist und das Kind über die Familienversicherung der GKV versichert sein soll, ist das nur möglich, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient als der privat Versicherte.
- Der Versicherungsstatus des Kindes kann immer geändert werden, wenn sich Änderungen hinsichtlich des Status des Hauptverdieners ergeben. Verdient plötzlich ein Elternteil mehr als zuvor, muss auch die Versicherung des Kindes dahingehend angepasst werden.

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Angebot erhaltenWas ein Tarif für Kinder abdecken sollte
Vor Abschluss separater PKV-Policen für die Kinder solltest du dir gut überlegen, was deine Kinder in einigen Jahren für Leistungen in Anspruch nehmen könnten. Das könnten sein:
- Kieferorthopädie:Spätestens im Jugendalter ist es bei vielen Kindern soweit: eine Zahnspange muss her. Das kann richtig ins Geld gehen. Achte daher darauf, dass im jeweiligen PKV-Tarif für deine Kinder immer eine ausreichend hohe Kostenübernahme für zahnärztliche- oder kieferorthopädische Leistungen enthalten ist.
- Rooming-In:Muss ein Kind ins Krankenhaus, kann es unter Umständen nötig sein, dass du für einige Tage mit ins Krankenzimmer oder in eine nahe Unterkunft ziehen musst. Dafür solltest du unbedingt die sogenannte „Rooming-In“-Option in den PKV-Tarif deiner Kinder mit aufnehmen lassen. Wichtig: Informiere dich vorher unbedingt, wie hoch die Kostenübernahme ist und bis zu welchem Alter des Kindes die PKV deine Unterkunft im Krankenhaus übernimmt. In der gesetzlichen Kasse wird beispielsweise nur dann gezahlt, wenn das Kind sich noch im ersten Lebensjahr befindet. In der PKV kann es darüber hinaus nützlich sein, wenn du zusätzlich eine sogenannte Krankenhaustagegeldversicherung oder eine Krankenhauszusatzversicherung in den Tarif mit aufnimmst. Frag am besten die Experten von CLARK, welche Option für dich in Frage kommt.
- Brille und Kontaktlinsen:Wenn dein Nachwuchs später eine Brille oder gar Kontaktlinsen benötigt, sollte der PKV-Tarif anfallende Kosten für Sehhilfen ausreichend abdecken.
Übrigens: Dank des sogenannten Bürgerentlastungsgesetzes sind die PKV-Beiträge für Kinder als Versorgungsaufwendung steuerlich absetzbar. Dafür gibt es jedoch ein paar Voraussetzungen:
- Du musst gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sein und natürlich eine Jahreslohnsteuererklärung abgeben.
- Darüber hinaus musst du Anspruch auf Kindergeld oder den sogenannten Kinderfreibetrag haben.
- Steuerlich absetzbar sind aber nur die Kosten, die für die Leistungen des Basistarifs anfallen.
Zusammenfassung
- Ehepartner können sich nur dann in der privaten Krankenversicherung versichern lassen, wenn sie entweder selbst ein Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze beziehen oder wenn sie maximal für 561 Euro beschäftigt sind.
- Kinder sind in der Regel dort versichert, wo der Hauptverdiener versichert ist. Ändern sich die Einkommensverhältnisse, kann sich auch der Versicherungsstatus des Kindes ändern.
- Eine Familienversicherung wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht.
- Jeder braucht einen eigenen Vertrag und Tarif.
- Für Kinder sollten andere Leistungen eingeschlossen werden als für Erwachsene. Kieferorthopädie ist beispielsweise für Kinder noch wichtiger.
- Ausgaben für die Versicherung der Kinder können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Was übernimmt die PKV bei …
Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft übernimmt die PKV sämtliche Leistungen, die auch schwangeren der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung stehen. Wer auf Nummer sicher gehen will, und eventuell durch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen über den Entwicklungsstand des Kindes Bescheid wissen möchte, kann diese zusätzlichen Leistungen durch individuelle Tarifleistungen abdecken lassen. Darüber solltest du dich auf jeden Fall bei deiner privaten Krankenversicherung zuvor informieren!
Ein wesentlicher Unterschied zwischen PKV und GKV besteht jedoch beim Mutterschaftsgeld – das wird nämlich von der PKV nicht bezahlt! Stattdessen hast du Anrecht auf eine Pauschale in Höhe von 210 Euro. Die musst du jedoch selbst beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragen.
Privat versicherte Frauen sind anders als gesetzlich Versicherte während des Mutterschutzes weiterhin beitragspflichtig und müssen daher weiter ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung zahlen, je nach Anbieter. Du solltest vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung deinen Anbieter fragen, ob er Tarife anbietet, die Frauen im Mutterschutz Beitragsfreiheit gewähren. Die Beitragsfreiheit wird bei manchen Tarifen für sechs, bei anderen für zwölf Monate gewährt.
Ein Tipp: Wenn der (nicht schwangere) Partner auch privat Krankenversichert ist und sein Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss nicht in vollem Umfang genutzt wird, kann unter Umständen hier Anspruch auf einen Zuschuss zum PKV-Beitrag der im Mutterschutz befindlichen Person bestehen. Wenn du dir hier unsicher bist, frag die CLARK-Experten.
Geburt
Der lang ersehnte Nachwuchs ist da. Die Familie wird größer. Was für ein schöner Tag! Und schon kommt die Frage auf, wie der kleine Mensch krankenversichert werden muss. Soll das Kind in der PKV versichert werden, muss es bis spätestens zwei Monate nach der Geburt angemeldet werden.
Der Versicherungsschutz gilt rückwirkend. Eine Überprüfung des Gesundheitszustandes findet nicht statt. Der Elternteil, der das Kind in der eigenen PKV anmeldet, muss jedoch mindestens drei Monate in der betreffenden privaten Krankenkasse Mitglied sein.
Achtung: Kommt es bei älteren Kindern zu Tarifanpassungen, kann sehr wohl eine Überprüfung der Gesundheit fällig werden.
Elternzeit
Nach der Geburt eines Kindes nehmen viele Eltern ihre Elternzeit. Wenn nun während der Elternzeit das Einkommen des PKV-Versicherten unter die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro Jahreseinkommen (für 2023) fällt, besteht wieder die Versicherungspflicht in der GKV.
Um einen späteren Wiedereintritt in die PKV zu ermöglichen, empfiehlt es sich, dass du eine sogenannte Anwartschaftsversicherung abschließt. Sollte der Partner gesetzlich versichert sein, ist ein Eintritt in die für Familienmitglieder beitragsfreie Familienversicherung nicht möglich!
Danach
Nach der Elternzeit steigen viele Eltern nicht wieder im vollen Umfang in ihren Job ein und kümmern sich erstmal weiter um den Nachwuchs. Aber was passiert dann mit der PKV? Sollte das Einkommen des betreffenden Elternteils nach der Elternzeit unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze bleiben, wird die Person wieder GKV-pflichtig, kann sich davon jedoch befreien lassen.
Voraussetzung dafür ist, dass der Verdienst des betroffenen Elternteils in den vergangenen fünf Jahren oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze lag. Wenn das betroffene Elternteil nach der Elternzeit in Teilzeit oder halbtags arbeitet, ist eine Befreiung möglich, wenn der Verdienst bei dem jeweiligen Arbeitgeber im Fall einer Vollbeschäftigung über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen würde.
Zusammenfassung
- Die private Krankenversicherung übernimmt in der Schwangerschaft dieselben Leistungen wie gesetzliche Krankenversicherung.
- Weitere Leistungen können in den Tarif eingeschlossen werden.
- Mutterschaftsgeld wird jedoch nicht gezahlt. Stattdessen gibt es allenfalls ein Anrecht auf eine Pauschale. Die muss jedoch beantragt werden.
- Neugeborene können bis zwei Monate nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenkasse aufgenommen werden.
- Wer in Elternzeit geht, fällt unter die Versicherungspflichtgrenze und muss sich deshalb wieder gesetzlich versichern. Beabsichtigt man nach der Elternzeit wieder voll in den Beruf einzusteigen und wieder in die private Krankenversicherung zurückzukehren, kann man eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
- Wer nach der Elternzeit wegen reduzierter Arbeitszeit weiter unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, kann in der PKV bleiben, wenn er zuvor fünf Jahre dort Mitglied war.
Gut zu wissen
Arbeitgeberzuschuss
In der PKV müssen alle Familienmitglieder separat versichert sein. Wie in der gesetzlichen Versicherung gibt es aber auch hier den sogenannten Arbeitgeberzuschuss. Dieser entspricht, wie in der GKV, dem halben Beitragssatz. Das heißt: Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte des Beitrags zur privaten Krankenversicherung, jedoch nur bis zum maximalen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung. Das sind im Jahr 2023 403,99 Euro.
Zusammenfassung
- Arbeitgeber bezuschussen auch Beiträge zur privaten Krankenversicherung mit der Hälfte des Beitrags, maximal jedoch mit 403,99 Euro pro Monat.
- Der Arbeitgeber bezuschusst keine Zusatzversicherungen wie beispielsweise eine private Zahnzusatzversicherung.
Eine Private Krankenversicherung abschließen
Faire Beiträge, mehr Leistungen und kein Warten mehr auf Facharzttermine: Die private Krankenversicherung eröffnet Zugang zu einer exzellenten medizinischen Versorgung – und wer es sich leisten kann, sollte sich frühzeitig mit einem Wechsel in die private Krankenversicherung beschäftigen. Denn wer früh beitritt, zahlt geringere Beiträge.
Doch die richtige Tarifwahl ist das „A“ und „O“. Wer sich einmal für einen Versicherer entschieden hat, der sollte ihn nicht mehr wechseln. Daher empfiehlt es sich, zuvor das Gespräch mit einem unabhängigen Berater zu suchen, der dir beim Vergleich der Tarife helfen und die Feinheiten erklären kann. Die CLARK-Experten helfen dir dabei, den Tarif zu finden, der am besten zu dir und deinen Lebensumständen passt.
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
- Du wählst deinen Wunschversicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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