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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Rürup-Rente Steuer

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Das Wichtigste in Kürze

Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge. Als Basisrente bietet sie sowohl Selbstständigen als auch Angestellten die Möglichkeit, zusätzlich zur gesetzlichen Rente ein finanzielles Polster für den Ruhestand aufzubauen. Damit steht sie gleichberechtigt neben der gesetzlichen Renten­versicherung und der berufsständischen Altersvorsorge.

Der Staat fördert Rürup-Verträge dadurch, dass Versicherte ihre Beiträge für diese Form der Rente absetzen können. Insbesondere Gutverdienende profitieren von dem Steuervorteil.

  1. Die Beiträge zur Rürup-Rente lassen sich von der Steuer absetzen.
  2. Je mehr du einzahlst, desto höher ist die Steuerersparnis.
  3. Der Höchstbetrag liegt 2023 bei 26.528 Euro.

Der Steuervorteil der Rürup-Rente

Der Steuervorteil der Basisrente nach Rürup ergibt sich aus der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge zur Rente, die du in der Ansparphase zahlst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du deine Beiträge als Selbstständiger oder Angestellter entrichtest.

Wie viele Steuern du bei deiner Steuererklärung sparst, hängt allerdings von verschiedenen Faktoren ab:

  • Der Höhe deiner gezahlten Beiträge,
  • deinem Einkommen sowie
  • deinem individuellen Steuersatz.

Grundsätzlich gilt: Je mehr du jährlich in deinen Rürup-Vertrag einzahlst, desto größer fällt der Sonderausgabenabzug in deiner Steuererklärung aus, den du für die Basisrente geltend machen kannst. Dieser Sonderausgabenabzug verringert dein zu versteuerndes Einkommen.

Entscheidend für die zu erwartende Steuerersparnis ist daneben, wie hoch der Anteil der Beitragszahlungen zur Basisrente ausfällt, der tatsächlich vom Finanzamt anerkannt wird.

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Erlaubte Höchstbeträge als steuerlicher Vorteil

Bis 2014 wurden maximal 20.000 Euro Rürup-Rentenbeiträge in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Seit 2015 ist der Maximalbetrag an die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Renten­versicherung (West) gekoppelt. 2023 liegt der Höchstbetrag bei 26.528 Euro. Verheiratete können für das Jahr 2023 bis zu 53.056 Euro ihrer Beiträge in der Steuererklärung angeben.

Da der Maximalbetrag regelmäßig steigt, wächst auch der Steuervorteil dieser Form der Basisrente. Bislang kannst du allerdings nicht deine gesamten Aufwendungen für die Rente steuerlich geltend machen.

Im Jahr 2023 sind 96 Prozent deiner jährlichen Rürup-Beiträge absetzbar. Zahlst du den Höchstbetrag von 26.528 Euro an Beiträgen, erkennt das Finanzamt davon nur rund 25.466,88 Euro an.

Über diese Summe hinaus erhältst du allerdings keine steuerlichen Vorteile. Es macht aus diesem Grund wenig Sinn, jährlich mehr in diese Form der privaten Altersvorsorge einzuzahlen.

Ähnlich wie beispielsweise bei der Riester-Rente als zusätzlicher Altersvorsorge zur gesetzlichen Renten­versicherung ist die Steuerersparnis bei Rürup enorm. Zwar können Beiträge von Riester und Rürup in der Steuererklärung angegeben werden, allerdings fällt der absetzbare Maximalbetrag bei Riester mit 2.100 Euro im Vergleich deutlich geringer aus als bei Rürup.

Zusammenfassung

  • In der Ansparphase deiner Rürup-Rente kannst du deine Beiträge von der Steuer absetzen.
  • Die tatsächliche Höhe der Steuerersparnis hängt von deinem Beitrag, deinem Einkommen und deinem persönlichen Steuersatz ab.
  • 2023 sind 96 Prozent deines Beitrags von der Steuer absetzbar. Ab 2025 kannst du die komplette Beitragszahlung absetzen (100 Prozent).

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

Um die Rürup-Beiträge als Basisrente von der Steuer absetzen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Versicherungsunternehmen muss im Besitz eines Rürup-Zertifikats sein, um staatliche Förderungen zu erhalten.
  • In deinem Rürup-Vertrag muss die Zahlung einer monatlichen Leibrente vereinbart sein, die bis zum Ableben des Versicherungsnehmers gezahlt wird.
  • Wurde der Vertrag nach 2011 geschlossen, sind der Rentenbeginn und damit die Auszahlung für den Zeitpunkt angesetzt, wenn der Versicherungsnehmer das 62. Lebensjahr erreicht hat (bei älteren Verträgen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres).
Gesetzliche Rente reicht nicht aus

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Die Beiträge der Rürup-Rente in der Steuererklärung

Die Rürup-Zahlungen zur Alters­vorsorge können (ebenso wie die Riester-Rente) in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese werden bis zur genannten Höchstgrenze (26.528 Euro für das Jahr 2023) in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ aufgeführt.

Deiner Rentenbescheinigung entnimmst du die Summe deiner Beiträge zur Altersvorsorge für das entsprechende Jahr. Diese trägst du unter „Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 31.12.2004“ ein. Du trägst dort immer die tatsächlich von dir entrichtete Summe ein – um die Verrechnung des absetzbaren Prozentsatzes deiner Basisrente kümmern sich dein Steuerprogramm oder dein Steuerberater.

Zusammenfassung

  • Auszahlungsbeginn kann nicht vor dem 62. Lebensjahr erfolgen. Ausnahme sind ältere abgeschlossene Verträge.
  • Die Beiträge werden in der Steuererklärung unter Sonderausgaben angegeben.
  • Die genaue Summe deiner Beiträge entnimmst du deiner Rentenbescheinigung.

Die Besteuerung der Rürup-Rente

Sowohl die Riester-Rente als auch die Rürup-Basisrente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Rürup- und Riester-Sparer müssen in der Ansparphase also keine Steuern auf ihre Beiträge zahlen. Diese werden erst in der Auszahlungsphase fällig.

Der große Vorteil: Der Steuersatz ist im Rentenalter in der Regel niedriger als im Erwerbsleben und die Belastung der Auszahlung fällt somit geringer aus.

Wie hoch die Versteuerung der Basisrente nach Rürup ausfällt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Einführung der Rente als Alternative zur gesetzlichen Renten­versicherung im Jahr 2005 lag der Besteuerungsanteil bei 50 Prozent.

Dieser stieg seitdem von Jahr zu Jahr: bis 2020 erhöhte er sich um zwei Prozentpunkte, ab 2021 steigt er jährlich um einen Prozentpunkt an. Wer 2023 in Rente geht, muss demnach 83 Prozent seiner Rürup-Rente versteuern. Wer 2040 in Rente geht, muss seine komplette Rente versteuern.

Wie wird die Auszahlung aus der Rürup- oder Basisrente besteuert? Welchen Teil deiner Rentenauszahlung du versteuern musst, hängt davon ab, in welchem Jahr du das erste Mal eine Auszahlung aus deiner Rüruprente erhältst. Ab 2040 müssen 100 Prozent deiner Rentenauszahlung versteuert werden. 2021 sind es zum Beispiel nur 81 Prozent.

Zusammenfassung

  • Rürup- und Riester-Rente unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Während Einzahlungen steuerlich geltend gemacht werden können, fallen auf die Auszahlungen Steuern an.
  • Da der Steuersatz im Alter jedoch geringer ist, profitierst du davon trotzdem.
  • Die prozentuale Höhe der Versteuerung hängt von deinem Renteneintrittsalter an.
  • 2023 musst du 83 Prozent der Auszahlung deiner Rürup-Rente versteuern.
  • Dieser Prozentsatz steigt jedes Jahr um einen Prozent, bis 2040 der gesamte Betrag versteuert werden muss.
  • Erhältst du eine hohe Abfindung kannst du dank der Fünftelregelung, nur ein Fünftel dieser Summe für deinen jährlichen Steuersatz berechnen. Dies ist jedoch nur einmal möglich.

Eine Rürup-Rente abschließen

Die Basisrente ist die Grundabsicherung für alle Selbstständigen, die weder in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen noch einem berufsständischen Versorgungswerk angehören, sowie für alle, die sich über eine private Alters­vorsorge für den Ruhestand zusätzlich absichern möchten. Insbesondere Gutverdiener profitieren von der enormen steuerlichen Absetzbarkeit der Rürup-Rente.

Doch die Basisrente ist nur der gestalterische Rahmen, hinter dem sich eine Vielzahl unterschiedlicher Tarife mit den verschiedensten Geldanlagestrategien verbirgt. Welche Beitragshöhe ist angemessen, welche Anlage ist die beste und wie wichtig sind Garantien? Die CLARK-Experten helfen dir, durch den Tarif-Dschungel zu navigieren und finden gemeinsam mit dir die Altersvorsorge, die am besten zu dir passt. Lass dich am besten gleich kostenlos und unverbindlich beraten! So gehst du vor:

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