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Sorge mit der Riester-Rente für dein Rentenplus

  • Finde heraus, wie viel Geld dir für einen erholsamen Ruhestand fehlt
  • Prüfe verschiedene Optionen wie die Riester-Rente, um deine Rentenlücke zu schließen

Mit dem Rechner die spätere Rente ausrechnen

Eigentlich wissen wir es alle doch schon längst: Die gesetzliche Rente allein wird bei weitem nicht ausreichen, damit wir im Alter unseren gewohnten Lebensstandard halten können. Wir müssen selbst vorsorgen und das am besten mit einer privaten Altersvorsorge. Eine Form der Alters­vorsorge ist die Riester-Rente. Doch mit wie viel Rente können wir nach einem langen Arbeitsleben denn nun genau rechnen und wie groß wird die Rentenlücke am Ende ausfallen? Mit dem CLARK Rentenrechner findest du das spielend leicht heraus:

Wie funktioniert der Rechner?

Mit dem Rentenrechner ermittelst du, wie viel gesetzliche Rente du erwarten kannst und wie groß folglich die Finanzlücke ist, die du schließen musst. Der Rechner verwendet hierzu dieselbe Formel wie die Deutsche Renten­versicherung. Er bestimmt auf Basis deines Geburtsdatums das Jahr deines voraussichtlichen Renteneintritts und nimmt an, dass sowohl dein Gehalt als auch das Durchschnittsentgelt, das zum Berechnen der Entgeltpunkte relevant ist, bis zum Ruhestand gleichbleiben. Die berechneten Entgeltpunkte werden dann mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Das Ergebnis ist eine Prognose über deine spätere Rentenhöhe.

Grafik, die zeigt, wie sich die gesetzliche Rente berechnet

Als Standard nimmt der Rechner ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren an. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit, den Renteneintritt bis zu 5 Jahre nach vorne zu ziehen. Nur geht das in aller Regel nicht abschlagsfrei. Für jeden Monat, den du früher als zu deinem regulären Renteneintrittsalter in Rente gehen willst, wird deine Rentenhöhe um 0,3 % abgesenkt. Abschlagsfrei früher in Rente gehen kann derzeit nur, wer mindestens 45 Beitragsjahre vorzuweisen hat.

Der Rechner trägt dieser Möglichkeit Rechnung und zeigt dir, wie sich deine gesetzliche Rente verändern würde, wolltest du bereits mit 65 beziehungsweise 63 in Rente gehen. Hast du dir einen früheren Renteneintritt fest vorgenommen, müsstest du entsprechend mehr privat vorsorgen.

Neben der Rentenhöhe weist der Rechner außerdem die zu erwartende Erwerbsminderungsrente sowie die Hinterbliebenenrente aus. Letztere wird Ehepartner:in beziehungsweise eingetragenem/eingetragener Lebenspartner:in sowie kindergeldberechtigten Kindern ausbezahlt, solltest du versterben. Höhe und Dauer der Auszahlung ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, solltest du für mindestens 6 Monate nicht mehr in der Lage sein, irgendeinem Beruf für mehr als 3 Stunden am Tag nachzugehen. Sie ist nicht zu vergleichen mit der Leistung aus einer Berufsunfähigkeits­versicherung, die jede:r Arbeitstätige abgeschlossen haben sollte.

Gesetzliche Rente reicht nicht aus

Schließ deine Rentenlücke

Ein oft unterschätztes Risiko – die Rentenlücke in Deutschland. Mit der gesetzlichen Altersrente wirst du deinen Lebensstandard im Rentenalter nicht halten können. Sicher dich ab und schließ deine Rentenlücke.

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Rentenlücke berechnen

Im zweiten Schritt solltest du deine Rentenlücke bestimmen. Das ist nicht damit getan, dass du von deinem Nettoentgelt die ausgewiesene Rente abziehst, denn die Rentenauszahlung ist in brutto angegeben. Erst musst du die Steuern und Sozialabgaben abziehen. Deine Rente ist im Alter nämlich voll zu versteuern und es fallen noch Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung an.

Ganz einfach ist deine Nettorente heute leider noch nicht vorherzusagen, da sich dein Steuersatz im Alter auf Basis deiner gesamten Einkünfte berechnet, also auch aus Auszahlungen aus privaten Altersvorsorgeprodukten, aus Mieteinnahmen und ähnlichem. Geh zur Sicherheit von etwa 30 % aus, die von deiner Bruttorente noch einmal abgezogen werden. Wenn du von deinem derzeitigen Nettoeinkommen diese errechnete Nettorente abziehst, erhältst du deine individuelle Rentenlücke, die du privat irgendwie schließen musst.

Beamt:innen aufgepasst

Der Rechner kalkuliert derzeit nur einen Rentenanspruch für gesetzlich Versicherte. Als Beamte:r erhältst du später einmal keine Rente, sondern eine Pension, die sich anders berechnet, nämlich auf Basis deiner letzten Bezüge vor Pensionierung und der Anzahl an Dienstjahren im Beamtenverhältnis. Wer 40 Dienstjahre absolviert hat, erhält beispielsweise eine Pension, die 71,75 % der Bezüge aus den vergangenen zwei Jahren entspricht. Wer nur 30 Dienstjahre absolviert hat, erhält 53,81 % der letzten Bezüge. Genaueres kannst du in unserem Artikel Riester-Rente für Beamte nachlesen.

Eine Grafik, die die Rentenlücke von Beamten aufzeigt. Auch Beamte haben eine Rentenlücke! Der Pensionsanspruch eines Beamten berechnet sich auf Basis der zuletzt erhaltenen Bezüge. Wer 40 Jahre Dienst getan hat, der erhält 71,75 Prozent der letzten Bezüge als Pension. Wer aber nur 35 Jahre Dienst getan hat, erhält nur 62,78 Prozent oder 53,81 Prozent bei 30 Dienstjahren.

Wie genau ist der Rentenrechner?

Der Rechner erlaubt dir eine ungefähre Prognose über deine spätere Rente. Doch je weiter dein Renteneintritt noch entfernt ist, desto vager ist diese Prognose, denn desto mehr Dinge können geschehen, die die Höhe deiner späteren Rente beeinflussen: Du wirst befördert oder wechselst den Job, wodurch sich dein Gehalt und damit auch dein Rentenanspruch erhöht. Du nimmst eine berufliche Auszeit zur Kindererziehung, zur Pflege eines nahen Angehörigen oder für ein Sabbatical. Du wechselst in Teilzeit oder machst dich selbstständig. All das beeinflusst die Höhe deiner späteren Rente genauso wie äußere Umstände, Rentenanpassungen beispielsweise, Inflation oder eine Veränderung des Renten­versicherungsbeitrags. Auch deine Rentenhistorie ist nicht erfasst. Hast du schon ein paar Jahre gearbeitet, hast du Entgeltpunkte gesammelt, die in diesem Rechner nicht berücksichtigt werden und die die Höhe deiner späteren Rente positiv beeinflussen.

Das alles mag einerseits verunsichern, weil die Prognose damit zu einer Kaffeesatzleserei wird. Andererseits bedeutet das: Je ungenauer die Vorhersage ist, desto mehr hast du es persönlich in der Hand, deine Absicherung für den Ruhestand zu beeinflussen! Darum werde jetzt aktiv und fang an, fürs Alter vorzusorgen, zum Beispiel mit einer Riester-Rente, die du im Folgenden vorgestellt findest.

Zusammenfassung

  • Mit dem Renten-Rechner kannst du deine persönliche Rentenhöhe bestimmen.
  • Die Rente ist in brutto ausgewiesen. Um die Nettorente zu ermitteln, musst du ungefähr 30 % von der ausgewiesenen Rente abziehen.
  • Ziehst du diese Nettorente von deinem Nettoeinkommen ab, erhältst du deine Rentenlücke, die du mit einer privaten Alters­vorsorge schließen solltest.
  • Der Rechner gibt nur eine Prognose ab unter der Annahme, dass dein Einkommen bis zum Renteneintritt gleich hoch bleibt. Bestimmte Lebensereignisse können diese Annahme noch entscheidend verändern. Je länger du also noch vom Renteneintritt entfernt bist, desto mehr hast du es in der Hand, wie gut du später wirst leben können.

Mit der Riester-Rente die Rentenlücke schließen

Nachdem du nun deine Rentenlücke kennst, solltest du umgehend daran arbeiten, diese zu schließen. Daher ist es absolut, sinnvoll, sich mit Alters­vorsorge zu befassen. Denn je früher du damit beginnst, umso geringer ist die monatliche Belastung – oder andersherum: je länger der Anlagezeitraum deines Geldes, desto besser die Rendite.

Wie funktioniert die Riester-Rente

Riester-Rente: Alters­vorsorge mit staatlicher Förderung

Eine Art, wie du fürs Alters vorsorgen kannst, ist die Riester-Rente. Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, bei der du für das Einzahlen eines jährlichen Mindestbeitrags staatliche Zulagen und Förderungen erhältst. Der Mindestbeitrag entspricht 4 % deines letztjährigen Bruttojahresgehalts, maximal jedoch 2.100 €. Du kannst den Beitrag auch absenken, dann erhältst du die Zulagen jedoch nur anteilig.

Wie funktioniert die Riester-Rente?
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Welche Zulagen gibt es?

Als Zulagen erhältst du auf jeden Fall 175 € Grundzulage. Darüber hinaus gibt es für jedes kindergeldberechtigte Kind noch eine Kinderzulage. Diese beträgt 185 € für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 € für jedes nach 2008 geborene Kind. Diese Zulagen werden von deinem Beitrag abgezogen. Hast du beispielsweise 3 nach 2008 geborene Kinder und verdienst 30.000 € brutto im Jahr, fällt für dich nur noch ein Beitrag von 125 € pro Jahr (!) an. (4 % von 30.000 € sind 1.200 €. Durch die Kinderzulagen (3x300) und die Grundzulage (175 €) kommen 1.075 Euro Zulagen zusammen. Die Differenz beträgt 125 €. Nur diese muss noch von dir erbracht werden.)

Mehr als 4 % einzahlen

Natürlich kannst du auch einen höheren Beitrag einzahlen. Bis 2.100 € kannst du deine Beiträge in der Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt entscheidet dann in einer Günstigerprüfung, wovon du mehr profitierst: von den Zulagen oder von der Steuervergünstigung. Allerdings lohnt es sich nicht, mehr als 2.100 € einzuzahlen, denn über diesen Beitrag hinaus erhältst du keinerlei Förderung mehr.

Was tun, wenn sich die Rentenlücke auch mit dem Maximalbeitrag nicht schließen lässt?

Hast du den Maximalbeitrag von 2.100 € ausgereizt, aber trotzdem noch eine ungeschlossene Rentenlücke, hast du zwei Möglichkeiten: Entweder zahlst du mehr als 2.100 € in deinen Vertrag ein. Das ist nicht verboten, du erhältst nur keine zusätzliche Förderung mehr. Oder du denkst darüber nach, noch eine weitere Alters­vorsorge abzuschließen, beispielsweise eine private Renten­versicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge. Es ist immer sinnvoll, wenn man nicht alle Eier in nur einen Korb wirft. Eine Übersicht über die Alternativen zur Riester-Rente haben wir weiter unten aufgelistet.

Zusammenfassung

  • Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit, deine Rentenlücke mit einer privaten Alters­vorsorge zu schließen.
  • Bei der Riester-Rente erhältst du für die Erbringung eines Eigenbeitrags in Höhe von 4 % deines letztjährigen Bruttoeinkommens staatliche Zulagen und Förderungen.
  • Vor allem, wer mehrere Kinder hat, profitiert über die Kinderzulagen ganz besonders.
  • Die Förderung ist gedeckelt auf 2.100 € Beitrag im Jahr.

Wann lohnt sich eine Riester-Rente?

Die Riester-Rente ist neben der betrieblichen Alters­vorsorge wegen der Förderung durch den Staat häufig die erste Form der privaten Altersvorsorge. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn du entweder in besonderem Maße von den Zulagen oder von der steuerlichen Förderung profitierst. Das ist vor allem dann der Fall, wenn du

  • Kinder hast, denn zusätzlich zur Grundzulage von 175 € erhältst du je Kind noch einmal 185 €, wenn es vor 2008 geboren ist, und sogar 300 € je Kind, wenn es nach 2008 geboren ist.
  • ein eher niedriges Einkommen hast, denn der Mindesteigenbeitrag beträgt nur 4 % des letztjährigen Bruttogehalts, mindestens jedoch 60 € im Jahr. Heißt: für 5 € im Monat kannst du bereits die vollen Zulagen für dich selbst und etwaige Kinder erhalten. Das lohnt sich auch für Minijobber oder Arbeitslose. Und: die Riester-Rente gehört zum Schonvermögen und bleibt auch im Falles Bürgergeld-Bezuges geschützt.
  • verbeamtet bist. Dann kommt eine betriebliche Alters­vorsorge nämlich nicht in Frage, Riester aber schon.
  • noch keine selbstbewohnte Immobilie besitzt. Denn ein Riester-Vertrag kann auch jederzeit in einen Wohn-Riester umgewandelt werden, mit dem du den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie finanzieren kannst.

Wann lohnt sich die Riester-Rente eher nicht?

Nicht für jeden muss ausgerechnet eine Riester-Rente sinnvoll sein. Stattdessen kann dann eine Alternative, wie wir sie weiter unten vorstellen, geeigneter sein. Denn die Riester-Rente lohnt sich eher nicht, wenn du

  • ein höheres Einkommen hast, das um 52.500 € oder höher liegt.
  • keine Kinder hast und deswegen kaum von den staatlichen Zulagen profitierst.
  • keinen Anspruch auf staatliche Förderung hast, beispielsweise weil du selbstständig und nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert bist.
Die Riester-Rente kann sich dennoch lohnen
„Als Faustregel, ob sich eine Riester-Rente lohnt oder nicht, macht es Sinn, die zu erwartenden Zulagen in Relation zum Eigenbeitrag zu stellen. Wer beispielsweise wegen 3 nach 2008 geborener Kinder schon 1.075 € Zulagen bekommt, muss selbst maximal 1.025 € Beitrag zahlen. Dadurch wird der Gesamtbeitrag zur Alters­­vorsorge im Verhältnis zum Eigenbeitrag mehr als verdoppelt. Das bekommt man sonst nirgends. Ob das allein als Absicherung fürs Alter reicht, ist etwas anderes. Im Detail besprichst du das am besten mit einem unabhängigen Experten.“
Versicherungsexperte Andreas
Andreas
CLARK Versicherungsexperte

Riester-Rente in der Krise

Die Riester-Rente ist zuletzt etwas in die Krise geraten. Das hat zum einen mit dem Niedrigzinsumfeld einerseits und der steigenden Inflation andererseits zu tun, die der Riester-Rente Probleme bereiten. Kurz gesagt: Weil die Riester-Rente Sparenden bei Renteneintritt garantieren muss, dass die Rentenhöhe mindestens der Summe der eingezahlten Beiträge entspricht zuzüglich der erhaltenen Zulagen, sind Versicherer sehr eingeschränkt bei der Anlage der Beiträge. Dadurch fallen die Renditen eher niedrig aus und können mit Inflationsraten von über 6 % (2022) nicht mithalten.

Zum anderen sind sowohl Zulagen als auch der Höchstbetrag von 2.100 € starre Grenzen, die nicht mit der Inflation und der Einkommensentwicklung mitgehen. Steigert sich dein Einkommen, solltest du auch deine Beiträge zur Alters­vorsorge entsprechend anpassen. Als Faustregel sagt man: Mindestens 10 % des Nettoeinkommens sollten in eine private Alters­vorsorge fließen, besser sogar 15 %. Steigt dein Gehalt über 52.500 € – 4 % davon sind 2.100 € – kannst du den Beitrag nicht mehr an das gestiegene Gehalt anpassen (zumindest erhältst du dafür keine Förderung mehr). Da Gehälter steigen, der Höchstbeitrag aber nicht, schrumpft der Kreis derer, für die sich die Riester-Rente lohnt.

Zusammenfassung

  • Die Riester-Rente ist häufig die erste Wahl bei der privaten Altersvorsorge, weil sie sehr stark vom Staat gefördert wird.
  • Sie lohnt sich vor allem dann, wenn du viele Kinder hast und dadurch besonders von den Zulagen profitierst.
  • Wer hingegen keine Kinder hat und mit den 4 % Eigenbeitrag die 2.100 € Fördergrenze voll ausreizt, sollte zumindest über eine Ergänzung der Alters­vorsorge nachdenken, um optimal abgesichert zu sein.

Alternativen zur Riester-Rente

Die Riester-Rente ist nicht die einzige Möglichkeit, um über den Weg einer Versicherung privat fürs Alter vorzusorgen. Daneben gibt es noch 3 weitere Modelle, die staatlich alle auf bestimmte Weise gefördert werden, und die es sich deshalb anzusehen lohnt.

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente wurde 2005 nach Plänen des Wirtschaftsweisen Bert Rürup eingeführt und ist quasi das Pendant zur Riester-Rente, war sie doch ursprünglich als Alternative für diejenigen gedacht, die keinen Anspruch auf Förderung in der Riester-Rente haben und in der Regel auch nicht über die gesetzliche Renten­versicherung abgesichert sind: Selbstständige und Freiberufler:innen. Weil sie als Grundversorgung konzipiert worden ist, lautet ihr eigentlicher Name deshalb auch „Basisrente“. Aber auch allen anderen steht die Rürup-Rente grundsätzlich offen.

Das Prinzip: Beiträge zur Rürup-Rente sind steuerlich in sehr hohem Maße absetzbar. 2024 kannst du 100 % deiner Beiträge in deiner Steuererklärung geltend machen, bis zu einer maximalen Höhe von 27.565 €. Dieser Beitrag steigt jährlich an. Die Basisrente ist deshalb vor allem für Gutverdiener:innen attraktiv, denn vom Steuervorteil profitiert folglich nur, wer auch viele Steuern zahlt.

Bei der Auszahlung muss die Rürup-Rente hingegen, wie auch die Riester-Rente, voll versteuert werden. Zudem kann eine Basisrente auch erst ab 62 Jahren und nur in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt werden. Dafür bist du bei der Anlage deines Kapitals deutlich flexibler.

Private Renten­versicherung

Die private Renten­versicherung ist sehr häufig eine Ergänzung zu bereits bestehenden privaten Altersvorsorgen. Denn anders als die übrigen Altersvorsorgemöglichkeiten wird sie nicht während der Ansparphase gefördert. Daher wird sie häufig gewählt, nachdem andere Förderungen bereits ausgereizt sind. In der Auszahlphase ist sie dafür umso vielversprechender, denn anders als alle anderen Altersvorsorgen muss die private Renten­versicherung kaum versteuert werden. Hier kommt nämlich nur die Ertragsanteilbesteuerung zum Tragen, deren Höhe abhängig vom Lebensalter bei Erstbezug ist. Gehst du beispielsweise mit 67 Jahren in Rente und lässt dir ab dann eine lebenslange Rente aus deiner privaten Renten­versicherung auszahlen, müssen nur 17 % dieser Auszahlung versteuert werden.

Weil die private Renten­versicherung erst nach hinten heraus vom Staat gefördert wird, bietet sie in der Ansparphase die größtmögliche Flexibilität. Sie ist jederzeit kündbar und kann auch schon früher als mit 62 abgerufen werden, du bist völlig frei in der Frage, wie du dein Geld investierst, und bist nicht dazu gezwungen, in den immer selben Intervallen einzuzahlen. Auch eine Einmalzahlung ist möglich, die du dann als Sofortrente wieder auszahlen lassen kannst.

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge steht ausschließlich Angestellten offen. Bei dieser Betriebsrente kannst du als Angestellte:r Beiträge aus deinem Bruttoeinkommen per Entgeltumwandlung in eine Versicherung einzahlen. Erst nach Abzug dieses Beitrags wird dein Gehalt versteuert und verbeitragt, wodurch du stark, je nach individuellem Steuersatz und Steuerklasse, vom Brutto-Netto-Effekt profitierst. Singles mit Steuerklasse I zum Beispiel müssen netto nur auf etwas mehr als 50 % ihres Beitrags verzichten. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen Arbeitgeber die bAV noch bezuschussen müssen – mit mindestens 15 %. Heißt: Wenn du monatlich 100 € in deine Alters­vorsorge einzahlst, erhältst du noch 15 € zusätzlich als Zuschuss vom Arbeitgeber. Netto verzichten musst du jedoch nur auf etwa 50 €!

Dieser Abgabenvorteil gilt allerdings nicht unbegrenzt. Die Befreiung von den Sozialabgaben ist begrenzt auf 4 % der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten­versicherung. Diese wird jedes Jahr neu festgelegt. 2024 beträgt sie in den alten Bundesländern 90.600 €, in den neuen Bundesländern beträgt sie 89.400 €. Heißt: Bis zu einem jährlichen Beitrag von 3.624 € (alte Bundesländer) beziehungsweise 3.576 € (neue Bundesländer) zahlst du keine Sozialabgaben. Die Steuerbefreiung gilt sogar mindestens bis zum Doppelten dieses Beitrags. In manchen Durchführungswegen der bAV sind Beiträge sogar unbegrenzt steuerfrei.

Wie auch bei Rürup- und Riester-Rente muss die Auszahlung voll versteuert werden. Zusätzlich musst du auch die vollen Sozial­versicherungsbeiträge bezahlen, also auch den Arbeitgeberanteil. Bei der Tarifwahl bist du außerdem nicht frei. Der Arbeitgeber entscheidet, wie er die Alters­vorsorge organisiert.

Zusammenfassung

  • Die Riester-Rente ist nicht die einzige Möglichkeit, privat fürs Alter vorzusorgen, und auch nicht für jeden die beste Lösung.
  • Daneben gibt es noch die Rürup-Rente, die es dir gestattet, deine Beiträge zur Alters­vorsorge innerhalb sehr großzügiger Grenzen von der Steuer abzusetzen, und die dir deutlich mehr Flexibilität bei der Wahl der Kapitalanlage einräumt.
  • Die private Renten­versicherung wird als einzige während der Ansparphase nicht gefördert. Dafür erlaubt sie während dieser Zeit die größtmögliche Flexibilität. Im Rentenbezug wird sie dafür auch nur mit dem viel geringeren Ertragsanteil besteuert.
  • Angestellte können auch mit der betrieblichen Alters­vorsorge für den Ruhestand vorsorgen, indem sie Beiträge zur Versicherung aus ihrem unversteuerten Bruttoeinkommen einzahlen. Dadurch profitieren sie vom Brutto-Netto-Effekt.

Nächste Schritte

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