Wenn die Eltern riestern, kann sich dies positiv auf den BAfög-Anspruch ihrer Kinder auswirken. Studenten können auch einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.
Viele Eltern warten ebenso gespannt auf den BAföG-Bescheid wie ihre studierenden Kinder. Schließlich hängt von den Berechnungen der Beamten finanziell einiges ab. Welchen Unterhaltsanspruch hat die Tochter oder der Sohn? Wird das zinslose Darlehen des Staates genehmigt und wenn, wie hoch fällt es aus?
Bei der Berechnung der finanziellen Unterstützung legt das BAföG-Amt das Nettoeinkommen zugrunde. Sozialabgaben, Beiträge zu einer Riester-Rente und die von der Steuer her bekannten Werbungskosten wirken sich also positiv auf das angerechnete Einkommen aus. Der BAföG-Höchstsatz fließt in der Regel nur, wenn die Eltern vergleichsweise wenig verdienen. Je mehr Einkommen die Eltern netto beziehen, desto geringer fällt der Anspruch auf BAföG aus. Kinder von Gutverdienern sind nicht BAföG-berechtigt. Ihre Eltern sind voll unterhaltspflichtig.
Die Beamten berücksichtigen bei der Berechnung des BAföG-Satzes bestimmte Freibeträge. Der Gesetzgeber passt diese Beträge regelmäßig an. Für Eheleute und Verpartnerte gilt ein gemeinsamer Grundfreibetrag. Seit August 2020 liegt er bei einem gemeinsamen Einkommen von 1.890 Euro netto. Ab August 2021 dürfen Eltern gemeinsam 2.000 Euro netto verdienen, ohne dass Abzüge beim BAföG drohen. Bei Singles sowie getrennt lebenden Eltern legt das Amt jeweils den individuellen Grundfreibetrag zugrunde: 1.260 Euro netto. Ab August 2021 liegt der Freibetrag für Alleinstehende bei 1.330 Euro. Hinzu kommen unabhängig vom Familienstand Freibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder. Der Grundfreibetrag erhöht sich pro Kind derzeit um 570 Euro. Ab August 2021 sind es 605 Euro.
Ärgerlich wird es, wenn Eltern ein paar Euro zu viel verdienen. In diesem Fall kann es sich lohnen, die eigene private Altersvorsorge aufzustocken. Die Riester-Rente wird so zu einem legalen und eleganten Hebel, den BAföG-Anspruch des studierenden Kindes zu vergrößern. Denke daran, dein anrechenbares Einkommen vor der Antragstellung zu ermitteln. Dabei kannst du einen BAföG-Rechner nutzen.
Als Riester-Sparer darfst du bis zu 2.100 Euro pro Jahr in deinen Vertrag einzahlen, inklusive der potenziellen Zulagen. Dieses Geld zieht das BAföG-Amt bei der Bearbeitung des BAföG-Antrags von deinem Einkommen ab. Für manche Studenten ergibt sich so überhaupt erst ein BAföG-Anspruch, bei anderen steigen die Auszahlungen zumindest. Beispiel: Dir steht die Grundzulage von 175 Euro zu. Außerdem bekommst du für deine im Jahr 2002 geborene Tochter 185 Euro Kinderzulage. Diese insgesamt 360 Euro ziehst du vom Höchstbetrag ab, den der Staat bei der Riester-Rente fördert. Verbleiben 1.740 Euro Beitrag im Jahr beziehungsweise monatlich 145 Euro.
Das Geld, das du zusätzlich in die Rente steckst, ist keineswegs verloren. Im Gegenteil: Du machst mehr für deine eigene Altersvorsorge. Später kannst du den Beitrag wieder senken. Sobald dein Kind das Studium abgeschlossen hat und kein BAföG mehr bekommt, zahlst du einfach wieder den Mindesteigenbeitrag zur Rente.
Viele junge Menschen jobben neben dem Studium. Das kann das Kindergeld sowie die Riester-Förderung ihrer Eltern beeinflussen. Kindergeld und Kinderzulage entfallen, wenn
das Kind mindestens 26 Jahre alt ist,
mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet oder
der Job mehr als nur eine geringfügige Beschäftigung darstellt
Wie gesehen: Da die Förderung per Riester an die gesetzliche Rentenversicherung gebunden ist, werden die meisten Studenten keinen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Wie so oft gibt es aber Ausnahmen. Wenn du beispielsweise ein duales Studium absolvierst, führst du Beiträge an die Rentenversicherung ab. Daher bist du auch förderberechtigt. Auch bestimmte Nebenjobs sind versicherungspflichtig.
Ist dein rentenversicherungspflichtiges Einkommen sehr niedrig, so zahlst du entweder einen entsprechend niedrigen Mindesteigenbeitrag, oder du entrichtest sogar lediglich den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr. Dennoch sicherst du dir so die staatlichen Zulagen in voller Höhe. Grundzulage: 175 Euro im Jahr. Falls du ein Kind hast: weitere 185 bzw. 300 Euro im Jahr.
Wenn du einen Antrag auf BAföG stellst, musst du dein Vermögen angeben. Das Amt rechnet dann den Betrag aus, der dir vom Höchstsatz abgezogen wird. Die Beiträge zur Riester-Rente bessern die Rechnung zu deinen Gunsten auf.
Zum Vermögen zählt alles, was du auf dem Girokonto hast, sowie Geldanlagen jeder Art, beispielsweise das Guthaben eines Bausparvertrags. Theoretisch müsstest du sogar die Scheine zählen, die in deiner Geldbörse stecken, denn auch Bargeld gehört zum Vermögen. Der Haushalt hingegen gilt nicht als Vermögen: dein Kleiderschrank, deine Waschmaschine oder ein Klavier bleiben beim BAföG außen vor. Die Details findest du in § 27 Abs. 1 BAföG.
Schummeln solltest du nicht: Die Ämter dürfen deine Konten abfragen – bei dir selbst und bei Banken, Sparkassen und anderen Anbietern. Es kommt auch vor, dass BAföG-Empfänger anrechenbares Vermögen ohne eigenes Verschulden unterschlagen. Wenn zum Beispiel deine Oma ohne dein Wissen auf deinen Namen ein Sparbuch angelegt hat, kann dieser Liebesbeweis zu bösen Überraschungen führen.
Als Single darfst du ein Vermögen von 8.200 Euro besitzen, ohne dass der Staat dein BAföG kürzt (Stand Wintersemester 2020/2021). Verfügst du über mehr Geld, fällt die finanzielle Unterstützung geringer aus. Falls du Kinder hast, steigt der Freibetrag um 2.300 Euro pro Kind. Bist du verheiratet oder hast du einen eingetragenen Lebenspartner, kommen ebenfalls 2.300 Euro hinzu. Eine Familie aus einer mit einem Arbeitnehmer verheirateten Studentin und einem Kind hätte also Anspruch auf einen Gesamtfreibetrag von 12.800 Euro. Dieses Vermögen bliebe bei der Berechnung des BAföG-Satzes unberücksichtigt.
Das BAföG-Amt stellt manche Bestandteile von Vermögen teilweise frei. Das heißt, diese Posten wirken sich positiv auf dein BAföG aus. Neben der Riester-Rente gehören dazu:
Bausparverträge
Sparbücher
Mietkautionen
Eigentumswohnungen (falls selbst bewohnt)
Autos
Einen Riester-Vertrag zu kündigen, ist selten eine gute Idee. Das gilt auch für Studenten, die BAföG beziehen und schon ein gewisses Guthaben angespart haben, denn das freiwerdende Vermögen wird dir bei der BAföG-Berechnung voll angerechnet. Falls du mit deinem Riester-Anbieter unzufrieden bist, lass dich beraten. Kannst du dir derzeit die Beiträge nicht leisten, lass den Vertrag ruhen. Meistens sind das die besseren Alternativen zur Kündigung.
Eine private Altersvorsorge abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung und Unabhängigkeit im Alter, den man gar nicht früh genug gehen kann. Dafür braucht es nicht einmal viel Geld. Eine Riester-Rente erhältst du schon ab 5 Euro im Monat.
Ob die Riester-Rente für dich jedoch das beste Vorsorgeprodukt ist, ist maßgeblich von deiner persönlichen Lebenssituation abhängig. Darum ist eine persönliche Beratung so wichtig. Lass dich deshalb unbedingt beraten. Unsere CLARK Experten helfen dir dabei, durch den Vorsorge-Dschungel zu navigieren. Sie gehen mit dir deine finanzielle Situation durch, ermitteln deinen Bedarf und finden für dich das Angebot, das am besten zu dir und deiner Lebenssituation passt.