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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Erwerbsminderungsrente

Dein Weg zur Erwerbs­minderungs­rente

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  • Kannst du aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht mehr deiner letzten Arbeit nachgehen, hast du ggf. Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
  • Die Auszahlung ist jedoch an strenge Vorgaben der Deutschen Renten­versicherung gebunden. Du erhältst entweder eine halbe oder volle Erwerbsminderungsrente.
  • Der Schweregrad wird anhand der Stunden, die du noch in irgendeinem Beruf arbeiten kannst, beurteilt.

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Erhalt der Erwerbsminderungsrente im Leistungsfall

Durch die Reform des Rentengesetzes im Jahr 2001 wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente, die als eine Art gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bezeichnet werden kann, durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Der Personenkreis, der noch eine Erwerbsunfähigkeitsrente erhalten kann, ist sehr begrenzt: Lediglich Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden und 3 Jahre lang vor dem Eintreten ihrer Berufsunfähigkeit eine sozial­versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, verfügen über einen Anspruch auf die Auszahlung dieser gesetzlichen Rente. Die Höhe dieser entspricht der gesetzlichen Altersrente zu etwa zwei Dritteln.

Die Abschaffung der Erwerbsminderungsrente hat die gesetzliche Absicherung von Arbeitnehmer:innen bei Berufsunfähigkeit erheblich reduziert. Die Erwerbsminderungsrente kann nicht als ein gleichwertiger Ersatz betrachtet werden. Der Erhalt dieser Rente ist nicht nur an strenge Voraussetzungen im Leistungsfall geknüpft – der Betrag der Zahlungen reicht auch kaum, um einen gewissen Lebensstandard zu finanzieren.

Voraussetzung für den Erhalt der Rente bei voller Erwerbsminderung ist, dass du überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kannst. Solltest du in deinem bisherigen Beruf berufsunfähig werden, heißt dies für die gesetzlichen Versicherer nicht automatisch, dass du erwerbsgemindert keine andere Arbeit antreten kannst. Wenn du in einem anderen Beruf auch nur wenige Stunden täglich arbeiten könntest, hast du keinen Anspruch auf die staatliche Hilfe.

Als teilweise erwerbsunfähig giltst du erst, wenn du in keinem Beruf länger als 6 Stunden täglich arbeiten kannst. Ob dieser Beruf deinen Fähigkeiten, Ausbildung und Interessen entspricht oder dir die gleiche Lebensstellung und Anerkennung wie deine bisherige Arbeit gewähren kann, spielt für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente keine Rolle. Da es sich bei der Erwerbsminderungsrente um eine staatliche Leistung handelt, ist es außerdem Voraussetzung, dass du mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt hast – und gleichzeitig in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit mindestens 3 Jahre lang eingezahlt hast. Die Einzahlung über 3 Jahre muss jedoch nicht über einen zusammenhängenden Zeitraum erfolgt sein.

Besonders Berufsanfänger:innen sind aufgrund dieser Frist in einer prekären Situation ohne private Absicherung. Die Wartezeit spielt nur bei Berufskrankheiten oder Unfällen keine Rolle. Bei einem Arbeitsunfall hast du also, sofern du ­versicherungspflichtig warst, einen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente und Leistungen aus der gesetzlichen Unfall­versicherung. Hinsichtlich der Auszahlung der Rente bei einer Berufskrankheit ist allerdings zu vermerken, dass diese von den gesetzlichen Versicherern nicht oft anerkannt wird.

Zeiten, in denen du Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen hast, werden von der Deutschen Renten­versicherung als Pflichtbeitragszeit, also wie eine Beschäftigung, behandelt. Auch Kindererziehungszeiten und Militär- bzw. Zivildienst werden so angerechnet.

Für Selbstständige besteht nicht die Pflicht, in die Renten­versicherung einzuzahlen. Haben sie keinen Antrag auf Versicherungspflicht für diese gestellt, sondern eine andere Alters­vorsorge getroffen, erhalten sie bei einem Arbeitsausfall durch gesundheitliche Beschwerden auch keine staatliche Hilfe. Um im Ernstfall abgesichert zu sein, empfehlen unsere CLARK Expert:innen auch hier eine Berufsunfähigkeits­versicherung.

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Deutsche Renten­versicherung ist für die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente zuständig. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich danach, wie viele Stunden du pro Tag noch arbeiten gehen kannst. Kannst du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten, hast du Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Rente bei voller Erwerbsminderung liegt bei etwa 40 % des letzten Bruttogehalts.

Kannst du nur 1 Stunde mehr täglich arbeiten, erhältst du nur noch die halbe Summe der Rente. Mit einem möglichen 3 bis 6-stündigen Arbeitstag hast du nur noch einen Anspruch auf die halbe Erwerbsminderungsrente, würdest also einen Anteil von 20% deines letzten Bruttogehalts als monatlichen Rentenbeitrag erhalten. Anhand der Bruttorente deines letzten Rentenbescheids oder der Lohnabrechnung kannst du abschätzen, wie viel du etwa erhalten würdest.  

Zusätzlich richtet sich der Rentenbetrag bei Erwerbsunfähigkeit, ähnlich wie bei der Altersrente, nach der Zahl der Versicherungsjahre und dem individuellen Einkommen. Doch selbst bei einer Anerkennung der vollen Erwerbsunfähigkeit musst du mit hohen persönlichen Einschränkungen rechnen, denn die Höhe der Erwerbsminderungsrente beträgt meistens weniger als ein Drittel deines letzten Bruttogehalts.

Laut der Deutschen Renten­versicherung bezogen Neurentner:innen 2022 im Durchschnitt lediglich 950 € Erwerbsminderungsrente monatlich vor Steuern. Du könntest zusätzlich einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, wenn du die Erwerbsminderungsrente erhältst, wobei du darauf achten musst, die Grenze für die tägliche Arbeitszeit nicht zu überschreiten. Bei voller Erwerbsminderung kannst du nicht länger als 3 Stunden täglich arbeiten, bei teilweiser Erwerbsminderung nicht länger als 6. 

Die gesetzlichen Versicherer verwenden außerdem noch die sogenannte Zurechnungszeit, um zu ermitteln, wie hoch deine Rente sein wird und wie lange du diese erhalten wirst. Da du das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hast, wird die Zurechnungszeit herangezogen, um zu analysieren, wie sich deine Rentenansprüche entwickelt hätten, wenn du noch weiterhin arbeiten gehen könntest. Konkret heißt das: ab wann du nicht mehr die Erwerbsminderungsrente, sondern die gesetzliche Rente erhältst.

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Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Du kannst die Erwerbsminderungsrente erst nach dem Ende des 6. Monats deines Ausfalls erhalten. Davor giltst du noch als arbeitsunfähig und beziehst Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse. Da die Bearbeitung des Antrages einige Zeit in Anspruch nimmt, empfiehlt die Deutsche Renten­versicherung, den Antrag bereits nach 3 Monaten zu stellen, wenn absehbar ist, dass Du die Bedingungen für den Erhalt der Rente dauerhaft erfüllst. 

Für den Antrag musst du einige Dokumente einreichen. Ähnlich wie beim Leistungsantrag der Berufsunfähigkeits­versicherung musst du genaue Auskünfte über deine Erkrankung geben. Zu diesen gehört eine Auflistung der Namen und Anschriften der behandelnden Ärzt:innen sowie der Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte, eine detaillierte Beschreibung deiner Beschwerden und eine Aufstellung über deine beruflichen Tätigkeiten inklusive Lohn- und Gehaltsgruppe. 

Zusammenfasssung

  • Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen keinem Beruf länger als 3 Stunden täglich nachgehen kannst, hast du Anrecht auf die volle Erwerbsminderungsrente.
  • Da es sich um eine staatliche Leistung handelt, musst du außerdem mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt haben – und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt deiner Erwerbsunfähigkeit insgesamt 3 Jahre.
  • Die Höhe der Rente bei Erwerbsminderung richtet sich zum einen nach der Anzahl der Stunden, die du täglich arbeiten kannst und zum anderen nach den Jahren, die du bereits in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt hast.
  • Für die Höhe der Rente spielt außerdem dein vorheriges Gehalt eine Rolle. Bei voller Erwerbsminderung bekommst du einen Beitrag gezahlt, die etwa 40 % deines letzten Bruttogehalts entspricht. Bei teilweiser Erwerbsminderung ist es ein 20-prozentiger Anteil.
  • Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente solltest du bereits nach dem 3. Monat deines beruflichen Ausfalls stellen, sofern du alle Voraussetzungen erfüllst, da die Bearbeitung zum Teil sehr lange dauert.

Die Unterschiede von Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente

Berufsunfähigkeits­versicherung

Vorweg: Du kannst eine private Versicherung zu deinem finanziellen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit abschließen – am besten mithilfe unserer geschulten CLARK Versicherungsexpert:innen, die dich kostenlos und unverbindlich beraten. Dabei kannst du dann auch in Ruhe kalkulieren, was deine BU kosten darf.

Einmal gesichert, greift deine Berufsunfähigkeits­versicherung, sobald du deinem zuletzt ausgeübten Beruf seit 6 Monaten nicht mehr nachgehen kannst. Sie wird solange von der Versicherung ausgezahlt, bis du das offizielle Rentenalter erreichst oder in deinen letzten Beruf zurückkehren möchtest. Deine Berufsunfähigkeit endet demnach mit 65 beziehungsweise 67 Jahren.

Erwerbsminderungs- vs. Berufsunfähigkeitsrente 

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann weder die ‚alte‘ Erwerbsunfähigkeitsrente noch die private Berufsunfähigkeitsrente in einem ausreichenden Maß ersetzen. Der größte Unterschied zur BU-Rente besteht vor allem in der Einschätzung der Versicherer, ob du eine Rente erhalten solltest. 

Bedingungen

Im Gegensatz zu den strengen Vorgaben für den Erhalt einer Erwerbsminderungsrente sind die Bedingungen für den Erhalt einer Berufsunfähigkeitsrente einfacher zu erfüllen. Zum einen musst du eine private Berufsunfähigkeits­versicherung abgeschlossen haben, da es sich bei der Berufsunfähigkeitsrente um keine staatliche Leistung handelt. Hast du eine Versicherung für Berufsunfähigkeit abgeschlossen, erhältst du deine monatliche Rente bereits, sobald du deinen zuletzt ausgeübten Beruf ab einer Zeit von 6 Monaten nicht mehr nachgehen kannst. Berufsunfähig bist du außerdem schon, sobald du die dazugehörigen Tätigkeiten nicht mehr zu 50 % ausüben kannst.

Zum Vergleich: Die volle Erwerbsminderungsrente erhältst du erst, wenn du in keinem Beruf länger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst. Sobald du über diese Stundenzahl kommst, wirst du für eine teilweise Erwerbsminderung eingestuft. Ob du einem anderen Beruf nachgehen könntest, spielt für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente dagegen keine Rolle. Arbeitest du beispielsweise als Maler:in in Vollzeit und bist aufgrund von Einschränkungen im Bewegungsapparat von Berufsunfähigkeit betroffen, könntest du immer noch in Teilzeit in einem anderen Beruf arbeiten, ohne dass dies die Höhe und Auszahlung deiner BU-Rente beeinträchtigt.

Höhe der Rentenzahlung

Die Leistung der Erwerbsminderungsrente bei fehlender Erwerbsfähigkeit bzw. Arbeitsfähigkeit beträgt meist weniger als ein Drittel deines letzten Bruttogehalts. In deinem Versicherungsvertrag zur BU kannst du dagegen selbst über die Höhe deiner zukünftigen Rente entscheiden. Die monatliche Rente deiner privaten Berufsunfähigkeits­versicherung entspricht also dem Beitrag, den du versichert hast. Wenn du in deinem Versicherungsvertrag 75 % deines Nettoeinkommens versichert hast, bekommst du diese Summe auch im Falle einer Berufsunfähigkeit ausbezahlt.

Die Berufsunfähigkeits­versicherung ermöglicht es dir im Falle eines krankheitsbedingten Arbeitsausfalls, finanziell abgesichert zu sein. Da sie sich weit mehr an deinem letzten Bruttogehalt orientiert als die Erwerbsminderungsrente, kannst du dank ihr eine Versorgungslücke verhindern. Außerdem könntest du zusätzlich – sofern du natürlich die Voraussetzungen erfüllst – die Erwerbsminderungsrente beziehen.

Zusammenfassung

  • Du kannst die Leistung deiner Berufsunfähigkeits­versicherung bereits beantragen, wenn du die beruflichen Tätigkeiten nicht mehr zu 50 % ausüben kannst. Arbeitest du in Vollzeit, würde dies bedeuten, dass du eine Rente gezahlt bekommst, sobald du nur noch in Teilzeit arbeiten kannst.
  • Wie hoch die Rente bei Erwerbsminderung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren wie den Jahren, die du in die Renten­versicherung eingezahlt hast, den Stunden, die du noch täglich arbeiten kannst und deinem Gehalt ab. Wie hoch die Rente ist, die du von deiner Berufsunfähigkeits­versicherung gezahlt bekommst, hängt individuell davon ab, welche Summe du bei Abschluss versichert hast.
  • Berufsunfähigkeit bezieht sich immer auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf, während sich die Einstufung zur Erwerbsunfähigkeit auf alle möglichen Jobs ausdehnt.
  • Arbeits-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeit unterscheiden sich vor allem in ihren Bedingungen, um die jeweilige Leistung zu erhalten sowie in ihrer Beitragshöhe. Um sich in seinem Lebensstil nicht zu sehr einschränken zu müssen, ist nur der Betrag der Berufsunfähigkeits­versicherung ausreichend.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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