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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Riester mittelbar begünstigt

Wer ist unmittelbar und wer ist mittelbar begünstigt?

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Das Wichtigste in Kürze

Wer Beiträge an die gesetzliche Renten­versicherung abführt, darf zusätzlich per Riester privat vorsorgen. Die Zulagen des Staates kann er sich unmittelbar sichern. Es gibt aber auch mittelbar begünstigte Personen: Ehegatten von Riester-Sparern können einen eigenen Vertrag abschließen, auch wenn sie selbst die Bedingungen nicht erfüllen.

  1. Die Riester-Rente ist ursprünglich für Menschen gedacht, die in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen.
  2. Ehepartner von Riester-Sparern können ebenfalls Ansprüche auf Förderung beziehungsweise eine Riester-Rente erwerben.
  3. Eine indirekte Förderung über den Ehepartner ist bei allen Riester-Produkten möglich (klassische Riester-Verträge, Wohn-Riester, Fonds- und Banksparpläne).

„Mittelbar“ Riestern – was bedeutet das

Im Zusammenhang mit der Riester-Rente liest du gelegentlich von einer „mittelbaren Zulageberechtigung“ beziehungsweise „mittelbaren Förderberechtigung“ sowie einer „mittelbaren Begünstigung“.

Das ist Expertendeutsch für etwas ganz Simples: Manche Menschen können nicht von sich aus Riester-Ansprüche erwerben. Eine Chance auf die staatlichen Zulagen bekommen sie aber, falls sie mit jemandem verheiratet oder verpartnert sind, der regulär riestert.

Der Vertrag ist demnach vom Partner abgeleitet oder anders ausgedrückt: Der Staat gewährt die Zulagen „mittelbar“. 

Das bedeutet „unmittelbar förderberechtigt“

Die Riester-Rente ist an die gesetzliche Renten­versicherung geknüpft: Wer einen renten­versicherungspflichtigen Job hat (oder Beamter ist), kann sich die Förderung unmittelbar sichern.

Zahlt ein Arbeitnehmer regelmäßig seine Mindestbeiträge in einen Riester-Vertrag, stehen ihm die vollen staatlichen Zulagen beziehungsweise die Steuervorteile zu.

Einen direkten Anspruch können unter anderem folgende Riester-Sparer erwerben:

  • Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Renten­versicherung
  • geringfügig Beschäftigte, sofern sie ­versicherungspflichtig waren
  • Bezieher von Arbeitslosengeld I
  • Eltern und Menschen in Elternzeit

Darüber hinaus gehören zu den unmittelbar begünstigten Personen manche ALG-II-Empfänger, viele Landwirte sowie bestimmte Beamte, Richter und Berufssoldaten. Die Details dazu findest du auf der Webseite des Finanzministeriums.

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Diese Gruppen erhalten in der Regel keine Zulagen

Im Umkehrschluss haben folgende Gruppen keinen unmittelbaren Zugang zur Riester-Förderung:

  • Selbstständige (es sei denn, sie gehören der Künstlersozialkasse an oder zahlen freiwillig in die gesetzliche Renten­versicherung ein)
  • Studenten (es sei denn, ihre Nebentätigkeit ist beitragspflichtig)
  • Rentner und Pensionäre
  • Versicherte in Kammerberufen (Ärzte, Architekten etc.)

Selbstständige, die nicht in der Künstlersozialkasse sind, können in eine andere staatlich geförderte Rente einzahlen: die Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt.

Zusammenfassung

  • Wer ein renten­versicherungspflichtiges Einkommen bezieht, kann sich die Riester-Förderung unmittelbar sichern
  • Hausfrauen/-männer, Selbständige und andere Menschen, die keine Pflichtbeiträge zur Rente zahlen, werden in der Regel nicht begünstigt.
  • Ein Riester-Vertrag lässt sich aber eventuell mittelbar über den Partner abschließen.

So wird „mittelbar“ geriestert

Die wesentliche Voraussetzung für die Riester-Förderung sind Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rente. Wer sie nicht erfüllt, kann die staatliche Förderung möglicherweise dennoch erhalten: über den Ehepartner beziehungsweise den eingetragenen Lebenspartner.

Unter diesen Bedingungen ist „Mitriestern“ möglich

Damit einer von euch die mittelbare Zulagenberechtigung erwerben kann, muss der andere einen Riester-Vertrag besitzen und erfüllen. Das heißt, einer muss geförderte Altersvorsorgebeiträge nachweisen können.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass ihr zusammenlebt beziehungsweise „nicht dauerhaft getrennt“. Lasst ihr euch scheiden, erlischt die mittelbare Zulagenberechtigung. Für den mittelbar begünstigten Ehegatten entfällt dann also die staatliche Förderung.

Für 5 Euro im Monat dabei

Der Ehepartner eines unmittelbar Förderfähigen kann sich die Zulagen und die steuerliche Förderung auch dann sichern, wenn er selbst nicht zur Zielgruppe der Riester-Rente gehört: Er beruft sich beim Abschluss des Riester-Vertrags auf den Partner.

Der Jahresbeitrag darf bei dieser mittelbaren Form des Riesterns lediglich 60 Euro betragen. Das ist der sogenannte Sockelbetrag zur Riester-Rente. Für nur 5 Euro monatlichen Beitrag sichert sich der Ehegatte also den Anspruch auf staatliche Zulagen.

Zulagen und Sonderausgabenabzug

Die größten Vorteile der staatlich geförderten Vorsorge sind Zulagen und eine geringere Einkommenssteuer. Folgende Riester-Zulagen gibt es für Sparer, die genug eingezahlt haben:

  • jährliche pauschale Zulage von 175 Euro (Grundzulage)
  • jährliche Kinderzulage von 185 Euro für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde
  • jährliche Kinderzulage von 300 Euro für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde
  • einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Vertragsschluss bis zum 25. Geburtstag

Mittelbare Förderung unabhängig vom Riester-Produkt

Eine indirekte Förderung über den Ehepartner ist nicht auf die klassische Riester-Renten­versicherung beschränkt. Auch ein Wohn-Riester, ein Riester-Fondssparplan oder ein Riester-Banksparplan berechtigt den anderen Ehegatten, einen Riester-Vertrag zu schließen.

Zusammenfassung

  • Der Ehepartner eines unmittelbar Förderfähigen kann sich die Riester-Zulagen auch sichern, wenn er nicht von vornherein zu den zulageberechtigten Personen gehört. Er schließt den Riester-Vertrag also mittelbar über seinen Partner.
  • Für den Sockelbetrag zur Riester-Rente von monatlich 5 Euro sichert sich der Ehepartner den Anspruch auf staatliche Zulagen.
  • Die beiden Partner müssen zusammenleben beziehungsweise dürfen nicht „dauerhaft getrennt“ sein. Lasst ihr euch scheiden, entfällt für den mittelbar Begünstigten die staatliche Förderung.
  • Eine indirekte Förderung über den Ehepartner ist auch mit Wohn-Riester, Riester-Fondssparplan oder Riester-Banksparplan möglich.

Steuerliche Aspekte

Wenn Riester-Sparer sehr gut verdienen, rentieren sich die staatlichen Zulagen kaum noch. Das Finanzamt berücksichtigt dies in der sogenannten Günstigerprüfung.

Hierbei wird geprüft, was für den Sparer günstiger ist: der Erhalt der staatlichen Zulagen oder eine Rückerstattung bei der Einkommenssteuer. Steuerlich absetzbar sind bis zu 2.100 Euro Beitrag im Jahr, inklusive der potenziellen Zulagen. In einer Ehe verdoppelt sich die Summe auf 4.200 Euro, sofern beide Ehegatten unmittelbar riestern.

Sonderausgabenabzug bei mittelbar Begünstigten

Mittelbar begünstige Sparer können ihre Beiträge hingegen nicht von der Steuer absetzen. Der Höchstbeitrag zur Altersvorsorge, den das Paar absetzen kann, beträgt nicht 4.200 Euro, sondern 2.160 Euro.

Er setzt sich zusammen aus dem Höchsbeitrag zum unmittelbar begünstigten Vertrag und dem Sockelbeitrag von 60 Euro zum mittelbar begünstigten Vertrag.

Also noch einmal Klartext: Du darfst als mittelbar begünstigter Sparer gerne mehr als 60 Euro Beitrag im Jahr in deine Alters­vorsorge einzahlen. Das Finanzamt wird bei der Steuererklärung aber nur 60 Euro berücksichtigen, zuzüglich der bis zu 2.100 Euro, die dein Partner in seinen eigenen Vertrag eingezahlt hat. 

So machst du Riester steuerlich geltend

Die Riester-Beiträge trägst du in die Anlage Altersvorsorge ein (Anlage AV). In den Zeilen 6 bis 11 stehen das Einkommen und andere Einkünfte des Vorjahres. Zudem trägst du dort ein, ob du beziehungsweise dein Ehegatte mittelbar oder unmittelbar begünstigt bist. In den Zeilen 20 bis 23 der Anlage AV geht es um die Kinder. Sei beim Ausfüllen gründlich und sichere dir die vollen Zulagen beziehungsweise den Sonderausgabenabzug.

Zusammenfassung

  • Bei unmittelbar förderberechtigten Eheleuten verdoppelt sich der jährlich steuerlich absetzbare Beitrag von 2.100 Euro auf 4.200 Euro.
  • Bei mittelbar begünstigten Ehegatten darf das Finanzamt nur die 60 Euro Sockelbetrag berücksichtigen. Das Ehepaar kommt dann auf einen Maximalbeitrag von 2.160 Euro.

Eine Riester-Rente abschließen

Eine private Alters­vorsorge abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung und Unabhängigkeit im Alter, den man gar nicht früh genug gehen kann. Dafür braucht es nicht einmal viel Geld. Eine Riester-Rente erhältst du schon ab 5 Euro im Monat.

Ob die Riester-Rente für dich jedoch das beste Vorsorgeprodukt ist, ist maßgeblich von deiner persönlichen Lebenssituation abhängig. Darum ist eine persönliche Beratung so wichtig. Lass dich deshalb unbedingt beraten. Unsere CLARK Experten helfen dir dabei, durch den Vorsorge-Dschungel zu navigieren. Sie gehen mit dir deine finanzielle Situation durch, ermitteln deinen Bedarf und finden für dich das Angebot, das am besten zu dir und deiner Lebenssituation passt.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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