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Private Rentenversicherung – Steuern
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Das Wichtigste in Kürze
Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung
Sind die Beiträge für die Versicherung steuerlich absetzbar?
Die gesetzliche Rentenversicherung reicht nicht aus, um im Alter den Lebensstandard halten zu können, weshalb eine private Altersvorsorge inzwischen unerlässlich geworden ist. Auch der Staat will Sparer:innen belohnen, die sich zusätzlich zur gesetzlichen Rente privat absichern – auch in der Auszahlungsphase bei privaten Rentenversicherungen (ohne staatliche Förderung).
In der Praxis bedeutet das: Du kannst Ausgaben für die gesetzliche, aber nicht für eine private Rentenversicherung (ohne staatliche Förderung) bis zum Höchstbetrag steuerlich absetzen. Dieser liegt im Jahr 2024 bei über 27.000 € pro Sparer:in beziehungsweise beim doppelten Wert für ein Ehepaar. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung verringert sich der absetzbare Betrag, sofern dein Arbeitgeber einen steuerfreien Anteil der Kosten trägt.
Als Grundregel gilt bei der Steuer: Vorsorgeaufwendungen können bis zum eigenen Höchstbetrag abgesetzt werden, wenn diese zu Altersvorsorge- oder sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen.
Was sind Vorsorgeaufwendungen?
Steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen sind Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung sowie Sparpläne und Risikoversicherungen die der Vorsorge dienen.
Die private Rentenversicherung in der Steuererklärung eintragen
Um Beiträge zur Rentenversicherung geltend zu machen, musst du diese in der Steuererklärung richtig eintragen. Ebenso wie andere Altersvorsorgeaufwendungen trägst du sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Es gilt zu beachten, dass bei der privaten Rentenversicherung (ohne staatliche Förderung) keine Beiträge in der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden können.
Wichtig ist, den Höchstbetrag voll auszuschöpfen, um maximal von deinen steuerlichen Möglichkeiten zu profitieren. Beachte die Praxis: Der Höchstbetrag ist in vielen Fällen bereits durch die gesetzliche Altersvorsorge erreicht.
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Angebot erhaltenWichtig bei der Eintragung ist, dass du nach der Art der Rentenversicherung unterscheidest:
- Eine klassische Lebensversicherung ist keine Altersvorsorge, sondern eine Absicherung für Hinterbliebene im Todesfall. Sie kann steuerlich nicht berücksichtigt werden.
- Eine Risikolebensversicherung zählt als Vorsorgeaufwendung und kann unter sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden. Dabei gelten Maximalbeträge von 1.900 € pro Jahr für Arbeitnehmer beziehungsweise 2.800 € pro Jahr für Selbstständige.
- Eine Kapitallebensversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, sofern sie für mindestens 12 Jahre abgeschlossen wird. Heute werden kapitalbildende Versicherungen als reine Geldanlage gewertet und nicht mehr steuerlich berücksichtigt. Als Sonderausgabe in der Steuererklärung kann sie nur aufgeführt werden, wenn der Vertragsbeginn und die erste Beitragszahlung vor dem Jahr 2005 stattfanden.
Zusammenfassung
- Bei der Besteuerung deiner privaten Altersvorsorge gilt es die Art der Vorsorge zu beachten.
- Eine Rentenversicherung kannst du nicht als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. D.h. in der Ansparphase hast du keinen Steuervorteil – jedoch profitierst du vom Steuervorteil bei der Auszahlung.
- Vorteile bei der Besteuerung erhältst du in der Praxis aber selten, da die gesetzliche Rentenversicherung die Grenzen bereits ausreizt.
So viel zieht der Fiskus bei deiner Rentenauszahlung ab
Wird eine private Rente versteuert – und wie?
Deine Beiträge zu einer privaten Versicherung haben keine steuerliche Auswirkungen, sondern die Auszahlung der Rente selbst. Die Rentenzahlung ist nämlich steuerpflichtig. Auf sie wird eine sogenannte Besteuerung auf den Ertragsanteil, also auf den Gewinn deiner Geldanlage, angewandt.
Die Grafik zeigt: Zum Rentenbeginn ist der Ertragsanteil am höchsten. Er sinkt mit steigendem Lebensalter der Rentner. Außerdem ist der persönliche Steuersatz für die Höhe der Besteuerung entscheidend.
Einmalige Auszahlung: Eine bessere Alternative?
Lässt sich eine Person hingegen die gesamte Summe auf einmal auszahlen, kommt es auf den Auszahlungszeitpunkt an, ob Abgeltungssteuer oder Halbeinkünfteverfahren zum Tragen kommt. Bist du älter als 62 Jahre und hat der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre bestanden, kommt das Halbeinkünfteverfahren zur Anwendung.
Dabei werden ausschließlich die Gewinne betrachtet, nicht die Summe der eingezahlten Beiträge. Zur Berechnung der Steuer wird der Gewinn halbiert und mit deinem dann gültigen Steuersatz versteuert.
Das ist für dich in der Regel günstiger als wenn du deinen Rentenversicherungsvertrag vor dem 62. Lebensjahr bzw. vor Ablauf der 12 Jahre kündigst. Dann nämlich fällt Abgeltungs- bzw. Kapitalertragssteuer auf deine Gewinne an. Diese beträgt 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Zusammenfassung
Um deine Steuervorteile bestmöglich zu nutzen, ist die Art der Auszahlung bei der Rente relevant.
Eine private Rente wird nach dem Ertragsanteil versteuert, wenn sie monatlich ausbezahlt wird.
Prüfe daher, ob die Steuer über den Ertragsanteil oder per Einmalauszahlung günstiger ausfällt. Achte auch darauf, dass du deine Beiträge richtig in der Steuererklärung angibst.
Alternativen: Steuervorteile bei der Riester-Rente und Rürup-Rente
Private Rentenversicherungen gehören, ebenso wie Lebensversicherungen, zu den nicht geförderten Vorsorgearten. Legst du bei deiner Altersvorsorge hauptsächlich Wert auf Steuervorteile, dann können die Riester-Rente und Rürup-Rente die bessere Wahl sein. Sie werden vom Staat auch mit Zulagen gefördert.
Allerdings gibt es einen grundlegenden Unterschied: Die Rürup-Rente gilt als Basisversorgung und wird daher auch Basis-Rente genannt. Die Riester-Rente fällt hingegen in den Bereich der staatlich geförderten Versorgung. Es lohnt sich daher ein genauerer Blick auf die beiden Sonderfälle unter den privaten Rentenversicherungen:
Die Riester-Rente
Es gibt verschiedene Arten der Riester-Rente, bei denen du Anspruch auf eine Riester-Förderung hast. Dazu gehören der Riester-Renten-Vertrag, der Fondssparplan oder der Wohn-Riester. Du erhältst jeweils Zulagen vom Staat und kannst Steuervorteile geltend machen.
Mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze wird dir schließlich eine lebenslange, monatliche Rentenzahlung gewährt. Zudem kannst du das Vertragsguthaben abzüglich der Förderung vererben oder im Todesfall übertragen.
Deine freiwilligen Beiträge zur Riester-Rente kannst du bis zu 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Die Riester-Beiträge trägst du in deiner Steuererklärung in der Anlage AV ein. Das Finanzamt übernimmt die Berechnung deines Zulagenanspruchs.
Die Rürup-Rente
Die Rürup-Rente gewährt dir ebenfalls eine Rentenzahlung, sobald du die vertraglich festgelegte Altersgrenze erreicht hast. Sie ist als Basisvorsorge für Selbstständige gedacht, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Dennoch kann jede:r andere Erwerbstätige die Rürup-Rente und ihre Vorteile bei der Besteuerung sowie die staatliche Förderung in Form von steuerfreien Zuschüssen nutzen. Als geförderte Altersvorsorge kannst du die Beiträge als Sonderausgabe angeben, sie werden bis zu einem Höchstbetrag von über 27.000 € vom Finanzamt anerkannt werden.
Allerdings musst du die Rente, die du aus dem Rürup-Vertrag erhältst, später versteuern. Hier gilt aktuell noch ein ermäßigter Steuersatz 83 % (2024). Dieser steigt jedoch jedes Jahr um 0,5 % an. Ab 2058 wird die Auszahlung aus der Rürup-Rente dann zu 100 % besteuert werden.
Zusammenfassung
- Legst du bei deiner Altersvorsorge hauptsächlich wert auf Steuervorteile, dann können die Riester-Rente und Rürup-Rente die bessere Wahl sein.
- Die Rürup-Rente gilt als Basisversorgung und wird daher auch Basis-Rente genannt. Die Riester-Rente fällt hingegen in den Bereich der staatlich geförderten Versorgung.
- Mit einer Riester- oder Rürup-Rentenversicherung kannst du bei der Steuer besser sparen, und zwar in Form von steuerfreien Zulagen und Steuervorteilen.
Eine private Rentenversicherung abschließen
Eine private Rentenversicherung abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung und Unabhängigkeit im Alter sein. Den kann man gar nicht früh genug gehen. Mit der privaten Rentenversicherung bist du flexibel mit deinen Einzahlungen und kannst deine Rente daher an deine aktuellen Lebensverhältnisse anpassen.
In den Vorsorgeaufwendungen hast du die Möglichkeit deine Altersvorsorge steuerlich geltend zu machen. Bei deiner Auszahlung kannst du dich zwischen der lebenslange Rente oder der einmaligen Auszahlung entscheiden – je nachdem welche steuerliche Behandlung dir zusagt. Lass dich deshalb unbedingt beraten. Unsere CLARK Expert:innen helfen dir gerne dabei und gehen mit dir deine finanzielle Situation durch. So gehst du vor:
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
- Du wählst deinen Wunschversicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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