Rürup-Rente und Riester-Rente bieten beide eine staatlich geförderte private Altersvorsorge. Zwischen den beiden Modellen gibt es erhebliche Unterschiede.
Rürup-Rente und Riester-Rente wirken auf den ersten Blick sehr ähnlich. Bei beiden handelt es sich um eine staatliche geförderte private Altersvorsorge. Im direkten Vergleich fallen jedoch die Unterschiede ins Auge: Sie richten sich an unterschiedliche Personengruppen und tragen deren individuellen Einkommenssituationen Rechnung.
Anspruch auf eine geförderte Riester-Rente haben Beamte, Angestellte, Arbeitssuchende, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Eltern während der Erziehungszeit. Selbstständige hingegen können nur dann mittels der Riester-Rente zusätzlich fürs Alter vorsorgen, wenn sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen (beispielsweise über die Künstlersozialkasse) oder der Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und die staatliche Zulage erhält.
Die Rürup-Rente ist als Basisrente nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt. Prinzipiell kommt sie für jeden steuerpflichtigen deutschen Bürger infrage. Besonders relevant ist sie aber für Selbstständige und Freiberufler, die keine Riester-Rente beziehen können. Oft ist die Rürup-Rente für sie die einzige Möglichkeit, sich eine staatlich geförderte private Altersvorsorge aufzubauen. Auch für gut verdienende Angestellte, die bereits in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und sich eine zusätzliche Basisrente mit staatlicher Unterstützung sichern wollen, ist eine Altersvorsorge nach Rürup attraktiv. Ein höheres Einkommen beim Abschluss eines Rürup-Vertrags ist deshalb empfehlenswert, da erst mit höheren jährlichen Beiträgen auch höhere Steuervergünstigungen einhergehen.
Die beiden Renten unterscheiden sich hinsichtlich der Art der staatlichen Förderung. Bei der Riester-Rente erhältst du feste Zulagen und genießt darüber hinaus Steuervorteile – allerdings nur bis zu einer Höhe von 2.100 Euro als absetzbare Beiträge zur Altersvorsorge. Seit 2018 beträgt die jährliche staatliche Grundzulage 175 Euro pro Person.
Interessanter sind die Zulagen für Familien. Als Elternteil erhältst du zusätzlich jährlich eine Kinderzulage. Diese beträgt 185 Euro pro Kind, wenn es bis Ende 2007 geboren wurde, oder 300 Euro pro Kind, wenn es 2008 oder später geboren wurde. Die Zulagen während der Ansparphase fallen also vor allem für Eltern hoch aus und summieren sich pro nicht volljährigem Kind auf bis zu 5.400 Euro während der Vertragsdauer.
Feste Zulagen gibt es bei der Rürup-Rente hingegen nicht, Sparer werden lediglich über Steuervorteile gefördert. Je mehr eingezahlt wird, desto mehr kann bei der Steuererklärung abgesetzt werden.
Bei der Rürup-Rente gibt es nur eine Option: Du erhältst die angesparte Summe als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Flexibler bist du bei der Riester-Rente. Du kannst dir bei Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Ersparten auszahlen lassen.
Auch hier gibt es deutliche Unterschiede zwischen den beiden Modellen. Den größeren Spielraum besitzt du bei der Rürup-Rente. Der Gesetzgeber hat zwar gesetzlich keinen Mindestsparbetrag festgelegt, die Anbieter von Rürup-Verträgen können allerdings Mindestbeiträge bestimmen. Die Faustregel: Je mehr du einzahlst, desto höher ist dein Steuervorteil. Für die Gesamthöhe der absetzbaren Beiträge gibt es jedoch einen Maximalbetrag: für 2020 liegt er bei 25.046 Euro, für Verheiratete bei 50.092 Euro (2021: 25.787/51.574 Euro).
Mehr Vorschriften gelten für die Riester-Rente. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, ist es erforderlich, mindestens vier Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens in einen Riester-Vertrag einzuzahlen; die Mindestsumme pro Jahr beträgt zwar nur 60 Euro, maximal werden aber auch nur 2.100 Euro pro Jahr durch Steuervergünstigungen gefördert. Natürlich kannst du auch mehr in deinen Vertrag einzahlen, steuerlich berücksichtigt werden allerdings nur die genannten 2.100 Euro.
Bei der Rürup-Rente kannst du den Sparbetrag für deine Altersvorsorge flexibel an dein Einkommen anpassen. Dies ist prinzipiell auch bei der Riester-Rente möglich; allerdings ist zu beachten, dass sich die staatliche Zulage verringert, wenn du aufgrund niedrigerer Einzahlungen die Voraussetzungen für die volle Förderung nicht mehr erfüllst.
Bei einem Riester-Vertrag muss dir der Anbieter bei Rentenbeginn mindestens den bisher eingezahlten Betrag zusichern. Diese Garantie besitzt du bei der Rürup-Rente nicht. Du kannst sie aber bei den meisten Anbietern optional zu deinem Vertrag dazu buchen – dies schmälert allerdings die Höhe deiner später ausbezahlten Rente. Allgemein gilt: Je höher die Garantie ausfällt, desto geringer entwickelt sich die Rendite.
Das Vermögen aus einem Rürup-Vertrag ist nicht vererbbar. Allerdings können Sparer mit Zusatzleistungen im Versicherungsvertrag ihren Ehepartner und ihre Kinder absichern. Bei der Riester-Rente gibt es hingegen mehrere Möglichkeiten: Zum einen kann das Ersparte förderunschädlich, das heißt, ohne auf die staatlichen Zulagen verzichten zu müssen, in den Riester-Vertrag des Ehepartners fließen. Zum anderen kannst du es, sofern vertraglich vereinbart, förderschädlich an eine Person deiner Wahl übertragen.
Im Vergleich zu früheren Generationen wechseln Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsmodelle heutzutage häufiger. Gerade wer im Laufe seines Berufslebens zwischen Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis wechselt, kann mit beiden staatlich geförderten Varianten fürs Alter vorsorgen. Zu empfehlen ist diese Kombination allerdings nur für Gutverdiener.
Ein Beispiel: Während deiner Festanstellung hast du eine Riester-Rente abgeschlossen. Nun willst du aber den Schritt in die Selbstständigkeit wagen und deine Altersvorsorge künftig mit dem Rürup-Modell aufbessern. Was wird jetzt aus deinem Riester-Vertrag?
Du besitzt drei Möglichkeiten:
Du stellst den Vertrag beitragsfrei; die Vertragslaufzeit ruht. Nimmst du erneut eine Festanstellung auf, läuft der Vertrag weiter.
Du besparst den Vertrag weiter, allerdings ohne staatliche Förderung.
Du bist künftig mittelbar oder indirekt durch deinen Ehepartner zulagenberechtigt und sparst zumindest den Mindestbeitrag von 60 Euro.
Eine Rürup-Versicherung ist für Menschen gedacht, die keinen Anspruch auf Riester-Förderungen haben. Sie zählt wie die gesetzliche Rentenversicherung zur Renten-Basisvorsorge und ist eine gute Alternative zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Die Tarife lohnen sich vor allem für gutverdienende Selbstständige sowie für Angestellte, die ihre gesetzliche Rente aufstocken wollen. Wenn du dir unsicher bist, ob du eine Rürup-Versicherung abschließen solltest, kannst du dich an unsere CLARK-Experten wenden. Wir helfen dir mit professioneller und unverbindlicher Beratung weiter.
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