Auch Beamte können mit einer Riester-Rente von staatlichen Förderzulagen profitieren. Erfahre hier, was es beim Riestern als Beamter zu beachten gilt.
Nicht nur Angestellte, die rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind, können eine staatliche Zulage für ihren Riester-Vertrag erhalten. Auch die Riester-Rente von Beamten ist zulagenberechtigt. Was es beim Antrag auf Riester-Rente als Beamter zu beachten gilt und welche Besonderheiten Verbeamtete beim „Riestern“ beachten sollten, erfährst du hier.
Auch Beamte sind berechtigt, die staatliche Förderung einer Riester-Rente in Anspruch zu nehmen. Obwohl Beamte generell als gut abgesichert gelten und ihre Pensionen in der Regel höher ausfallen als die gesetzliche Rente von Angestellten, kann es sich auch für Beamte lohnen, mit einer Riester-Rente zusätzlich privat fürs Alter vorzusorgen. Wenn du nicht sicher bist, ob es sich für dich als Beamter lohnt, einen Riester-Vertrag abzuschließen, können unsere CLARK-Experten dir einen Überblick über die unterschiedlichen Vorsorgemodelle und Riester-Varianten bieten.
Wer als Beamter einen Antrag auf Riester-Rente stellt, muss den Beamtenstatus bereits im Antragsformular angeben. Der Zulageantrag, mit dem die staatliche Förderung eines Riester-Vertrags beantragt wird, sieht diese Angabe explizit vor. Und nur korrekt ausgefüllte Riester-Renten-Anträge sind zulagenberechtigt. Damit es nicht zu Missverständnissen kommt und Zulagen nicht zurückgefordert werden, musst du als Beamter daher im entsprechenden Feld des Antragsformulars angeben, ob und in welcher Form du im vergangenen Jahr Besoldungsempfänger warst.
Wenn du Rat bei der Antragstellung benötigst oder wissen möchtest, wie hoch deine Riester-Zulage ausfällt, helfen dir unsere CLARK-Experten weiter.
Damit deine Zulagenberechtigung für eine Riester-Rente als Beamter geprüft werden kann, musst du beim Antrag auf eine Besonderheit achten: Da die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nicht über alle notwendigen Daten zur Berechnung und Überprüfung der Zulagenzahlung verfügt, musst du die Berechtigung erteilen, dass die entsprechenden Daten zur Besoldung bzw. zur Höhe deiner Bezüge von der entsprechenden Stelle an die ZfA übermittelt werden dürfen.
Diese Einverständniserklärung berechtigt die angegebene Stelle, der ZfA mitzuteilen, dass du als Beamter zulagenberechtigt bist. Auch die Daten für die Gewährleistung der Kinderzulage und des Mindesteigenbeitrags werden erst dann an die ZfA übermittelt, wenn du dein Einverständnis dazu gegeben hast. Die Höhe des Mindesteigenbeitrags wird auf Grundlage deiner Vorjahresbesoldung errechnet.
Um eine reibungslose Bearbeitung deines Zulagenantrags zu ermöglichen, solltest du die entsprechende Einwilligung zur Datenübermittlung möglichst zeitnah erteilen. Möchtest du dir als Beamter die volle Riester-Zulage für deinen Vertrag sichern, musst du die Einwilligung spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres erteilen, das auf das Beitragsjahr folgt. Wird die Einwilligung nicht vor Ablauf der Frist abgegeben, besteht im jeweiligen Veranlagungsjahr kein Anspruch auf Zulage und Sonderausgabenabzug.
Ob sich eine Riester-Rente für Beamte lohnt, hängt in erster Linie vom Verdienst und der Länge der Verbeamtung ab. Doch auch andere Faktoren beeinflussen die Höhe der staatlichen Zulagen – beispielsweise, ob der oder die Beamte Kinder hat. Zudem können die einbezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt werden.
Auch für Beamte, die zum Zeitpunkt der Verbeamtung schon älter sind, kann sich eine Riester-Rente lohnen – etwa dann, wenn sie sich für einen Vertrag mit einer relativ kurzen Laufzeit von nur 15 bis 20 Jahren entscheiden wie beispielsweise bei einem Banksparplan.
Trotz attraktiver Zulagen und steuerlicher Vorteile hat die Riester-Rente für Beamte nicht nur Vorteile. So handelt es sich eben um eine Rente, weshalb du auch erst das Pensionsalter erreicht haben musst, bevor du dir Kapital aus deiner Riester-Rente auszahlen lassen kannst.
Zudem sind Beamte bei der Beantragung der Förderung ihrer Riester-Rente von ihrem Dienstherrn abhängig. Die staatliche Förderung wird nur dann bewilligt, wenn der Dienstherr der Übermittlung der Zulagenberechtigung zustimmt und die Daten herausgibt, auf deren Grundlage die Höhe der Zulage errechnet wird. Auch der eventuelle Bezug von Kindergeld muss nachgewiesen werden.
Generell beginnt die Auszahlungsphase der Riester-Rente für Beamte mit dem Pensionseintritt bzw. frühestens mit 62 Jahren. Ausbezahlt wird das angesparte Guthaben in der Regel in Form einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung. Zu Beginn des Bezugszeitraums steht dir mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge plus der erhaltenen Zulagen zur Verfügung. Die Rentenzahlungen müssen nach dem geltenden Steuersatz versteuert werden.
Die Zahlungen aus einem Riester-Vertrag, die Beamte zusätzlich zur Pension erhalten, werden versteuert. Eine Riester-Rente, die mit entsprechenden Zulagen voll gefördert wurde, ist im Gegenzug auch voll steuerpflichtig. Beruhen Teile der Rentenauszahlung auf nicht geförderten Beiträgen, werden diese geringer besteuert. Die Besteuerung der Riester-Rente von Beamten ist zudem abhängig vom Eintritt ins Rentenalter bzw. dem Beginn des Rentenbezugs.
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