Wer Kinder hat, hat Anspruch auf die Riester-Rente-Kinderzulage. Erfahre, wer den Antrag stellen darf und wie hoch die Zulage ausfällt.
Wer „riestert“, kann sich nicht nur Steuervorteile, sondern auch staatliche Zulagen sichern. So haben etwa Eltern, die einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, Anspruch auf eine zusätzliche staatliche Förderung. Neben der Grundzulage von 175 Euro gibt es außerdem eine Kinderzulage, die dir als Elternteil und Besitzer eines Riester-Vertrags erhebliche Vorteile bietet.
Beim Abschluss einer Riester-Rente erhältst du pro Jahr eine staatliche Grundzulage von 175 Euro. Zusätzlich haben Riester-Sparer mit Kindern ab dem Jahr, in dem ein Kind geboren wurde, bis zum Ende des Kindergeldbezugs Anspruch auf eine Sonderzulage: Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beträgt diese 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die 2008 und später geboren wurden, zahlt der Staat sogar 300 Euro im Jahr auf dein Riester-Konto.
In der Regel endet der Zulagenanspruch mit dem 25. Geburtstag eines Kindes. Beendet das Kind bereits vor dem Erreichen des 25. Lebensjahrs eine Ausbildung oder ein Studium, endet damit auch der Anspruch auf Kinderzulage. Bei Kindern mit Behinderung wird die Förderung unter Umständen länger gewährt. Unsere CLARK-Experten helfen dir dabei, die Höhe der Kinderzulage zu ermitteln, auf den du beim Riestern mit Kind Anspruch hast.
Pro Kind ist nur ein Elternteil berechtigt, die Kinderzulage zu beantragen. Haben verheiratete oder zusammenlebende Elternpaare beide einen Riester-Vertrag, erhält grundsätzlich die Mutter die Zulage. Wer die Kinderzulage bekommt, könnt ihr jedoch individuell festlegen, indem ihr das entsprechende Feld im Antrag ankreuzt. Bei nicht verheirateten Partnern wird die Kinderzulage dem Elternteil ausgezahlt, welches auch das Kindergeld erhält.
Die Kinderzulage wird jährlich beantragt. Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, bekommt den Zulageantrag in der Regel automatisch jährlich zugeschickt. Eltern, die die Zulage erstmals in Anspruch nehmen, finden die im Formular abgefragten Informationen zu Familienkasse und Kindergeldnummer im Kindergeldbescheid. Steht in Kürze zum ersten Mal Nachwuchs ins Haus, kannst du mit dem Antrag für das kommende Jahr erstmals Kinderzulage beantragen.
Um Anspruch auf die Riester-Kinderzulage zu haben, müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Grundsätzlich ist es möglich, den Antrag bis zu zwei Jahre rückwirkend zu stellen.
Der Anspruch auf die Bewilligung der Kinderzulage besteht für den Zeitraum, in dem auch Kindergeld gezahlt wird. Maximal können Eltern sie demnach bis zum 25. Lebensjahr eines Kindes beantragen.
Für Alleinerziehende, auch mit geringem Einkommen, kann es sich lohnen, einen Riester-Vertrag abzuschließen – vor allem nach der 2018 beschlossenen Erhöhung der staatlichen Grundzulage auf 175 Euro. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Alleinerziehende 185 Euro, für nach 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro Sonderzulage – und zwar so lange, wie auch Kindergeld gezahlt wird. Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass man 4 % seines Bruttojahresgehalts in die Riester-Rente einzahlt.
Riester-Sparer mit mehreren Kindern profitieren noch stärker von der staatlichen Förderung als Eltern mit nur einem Kind: Neben der jährlichen Grundzulage in Höhe von 175 Euro gibt es pro Kind nochmal bis zu 300 Euro im Jahr zusätzlich.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, beträgt die jährliche Kinderzulage 300 Euro. Für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten Eltern im Jahr 185 Euro pro Kind.
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