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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Riester-Rente Kinderzulage

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  • Jedes Jahr profitieren mehr als 4 Millionen Riester-Versicherte von den Zulagen für den Nachwuchs.
  • Die Zulage beträgt pro Kind 185 € für Kinder, die bis 31.12.2007 geboren wurden. 300 € gibt es für ein Kind, das ab 2008 zur Welt kam.
  • Wenn beide Elternteile riestern, fließt die Kinderzulage dennoch nur an einen Elternteil.

Kinderzulagen: einer der größten Vorteile der Riester-Rente

Viele Mütter und Väter arbeiten wegen der Kinder jahrelang in Teilzeit oder scheiden ganz aus dem Job aus. Während dieser Zeit erwerben sie geringere Rentenansprüche, denn über die Höhe der künftigen Rente entscheiden vor allem das Einkommen und die eingezahlten Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung.

Die Riester-Rente hilft, die Konsequenzen solcher Arbeitsausfälle einzudämmen. Diese Form der Altersvorsorge ist mit Kinderzulagen verbunden.

Riester-Förderung: Zulagen im Überblick

Wer im laufenden Jahr genug in seinen Vertrag einzahlt, erhält im Jahr darauf eine Grundzulage vom Staat. Sie beläuft sich auf 175 €. Riester-Sparer mit Kindern dürfen noch mit weit mehr rechnen, denn solange der Nachwuchs kindergeldberechtigt ist, unterstützt der Staat die private Alters­vorsorge mit einer Zulage:

  • Für Kinder, die vor Januar 2008 geboren wurden, beträgt die staatliche Förderung jeweils 185 € jährlich.
  • Für Nachwuchs, der ab 2008 zur Welt kam, zahlt der Staat jährlich 300 €.

Beispielrechnung: Evelyn Koch war bei der Geburt ihrer Tochter im Jahr 2010 bereits Riester-Sparerin. Bis 2035 bekommt sie jedes Jahr 300 € Kinderzulage. Insgesamt sind das 7.500 €. Zusammen mit der Grundzulage von jährlich 175 € ergibt sich im genannten Zeitraum eine staatliche Förderung von 11.875 €.

Zusammenfassung

  • Eltern sollen bei der Rente weniger benachteiligt werden. Deshalb unterstützt der Staat ihre zusätzliche Alters­vorsorge mit Kinderzulagen.
  • Die Höhe der Riester-Kinderzulagen hängt davon ab, ob dein Kind vor oder seit 2008 geboren wurde.
  • Ein Riester-Renten-Vertrag kann dank staatlicher Förderung über die Jahre ein beachtliches Kapital ansammeln.

Die Voraussetzungen für die Zulagen

Nicht alle Eltern mit einem Riester-Vertrag bekommen auch Zulagen und Steuervorteile. Für die Riester-Rente-Zulagen gelten 4 Voraussetzungen:

  • In der Regel sind nur Menschen unmittelbar förderfähig, die Beiträge zur gesetzlichen Rente bezahlen.
  • Du musst den Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag einzahlen, damit dir die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die vollen Kinderzulagen zuspricht.
  • Kinderzulagen gibt es ausschließlich, wenn die zuständige Familienkasse noch Kindergeld zahlt.
  • Du musst einen Antrag stellen.

Beispiel gefällig? Schau mal hier

Wenn du im vergangenen Jahr 35.000 € verdient hast und 2 Kinder hast, sieht die Berechnung für deine Riester-Rente wie folgt aus:

Berechnung:Betrag
Vorjahresbrutto35.000 €
4 % vom Vorjahresbrutto1.400 €
Abzüglich Grundzulage von175 €
Abzüglich Kinderzulage von2×300 €
Jahresbeitrag625 €
Monatlicher Beitragrund 52,50 €

Du müsstest also nur etwas mehr als 50 € im Monat einzahlen, um den geforderten Beitrag von 625 € zu erreichen. Im Gegenzug schenkt dir der Staat jedes Jahr 775 € an Zulagen.

Wenn du 2024 durch einen Jobwechsel 55.000 € verdienst, beträgt dein Mindesteigenbeitrag (also die 4 % vom Vorjahresbrutto) auf 2.200 € sind. Damit überschreitest du den Höchstbetrag von 2.100 €. Rechne dann mit dem Höchstbetrag weiter und ziehe davon 775 € an Zulagen abziehen. Im Folgehjahr musst du also 1.325 € oder monatlich rund 110,50 € für die volle Förderung einzahlen. Was passiert, wenn dein Beitrag geringer ausfällt, erläutern wir weiter unten.

Die Kinderzulage ist also an das Kindergeld gekoppelt. Es wird bestenfalls ausgezahlt, bis dein Nachwuchs 25 Jahre alt ist – bei 300 € im Jahr macht das stolze 7.500 €!

Du bekommst die staatliche Leistung mindestens bis zum 18. Lebensjahr deines Kindes. Ist es arbeitssuchend oder arbeitslos, sogar bis zum 21. Lebensjahr. Bis 25 Jahre wird das Kindergeld gezahlt, wenn dein Kind in einer Ausbildung oder in einem Studium steckt (kann auch das 2. Studium/Ausbildung sein), während einer Übergangszeit von 4 Monaten, beispielsweise zwischen 2 Ausbildungen, wenn dein Kind keinen Ausbildungsplatz findet oder wenn dein Nachwuchs einen anerkannten Freiwilligendienst wie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst leistet. Für Kinder mit Behinderung kann der Kindergeldbezug auch über das 25. Lebensjahr hinausgehen.

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Genügend Beiträge zahlen

Alle Riester-Zulagen fließen nur dann in voller Höhe, wenn du im Jahr zuvor deinen Mindesteigenbeitrag entrichtet hast. Du ermittelst ihn in folgenden Schritten:

  1. Berechne 4 % deines Brutto-Jahresgehalts.
  2. Rechne die Grundzulage (175 €) und gegebenenfalls die Kinderzulagen (185 beziehungsweise 300 €), die du erwarten kannst, zusammen.
  3. Ziehe die Summe der Zulagen von den 4 % des Jahresgehalts ab.

Der Sockelbetrag: Riester-Beiträge von 5 € im Monat

Für Menschen mit geringem Einkommen und Kindern lohnt sich die Riester-Rente besonders. Der Sockelbetrag – Mindestbeitrag – liegt bei nur 60 € im Jahr.

Heißt: Für nur 5 € im Monat erhältst du die vollen Zulagen von 175 € (Grundzulage) und je 300 € für jedes nach 2008 geborene Kind. Bei zwei Kindern bedeutet das: 60 € pro Jahr einzahlen, aber 835(!) € jedes Jahr in der Riester-Rente ansparen (60 € + 175 € + 2×300 €). Voraussetzung ist, dass 4 % deines Jahresbruttoentgelts 60 € nicht übersteigen Weniger als 60 € Beitrag sind nicht möglich. 

Ausnahme von der 4 % Regel: mittelbar Förderfähige

Auch Ehepartner:innen, die mittelbar riestern, entrichten nur den Sockelbeitrag. Mittelbar heißt: Du persönlich stehst außerhalb der Riester-Zielgruppe, beispielsweise weil du nicht in der Deutschen Renten­versicherung pflichtversichert bist. Du giltst als nicht förderberechtigte Person. Dein:e Ehepartner:in riestert aber regulär und deshalb wird auch dein Vertrag gefördert.

Dauerzulagenantrag stellen

Lass dich nicht von veralteten Informationen verunsichern, die du zum Beispiel teilweise immer noch in Onlineratgebern findest: Kein:e Riester-Sparer:in muss heute noch jedes Jahr einen Antrag stellen, damit die staatlichen Zulagen in den Vertrag fließen.

Richtig ist: Die Riester-Zulagen bekommst du nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Früher mussten Riester-Sparer:innen in der Tat jedes Jahr selbst daran denken, die Zulagen zu beantragen. Mittlerweile darfst du den jährlichen Antrag aber deinem Anbieter überlassen. Es genügt ein einmaliger Dauerzulagenantrag. Dazu kreuzt du beim Abschluss einer Riester-Rente einfach das entsprechende Feld an und erteilst der Bank oder der Versicherung eine Vollmacht.

Hast du einen älteren Vertrag, kannst du den Dauerzulagenantrag auch nachträglich stellen.

Familienstand aktuell halten

Denke daran, deinen Riester-Anbieter über Änderungen zu informieren. Bekommst du ein Baby, steigt dein Zulagenanspruch. Die Versicherung beziehungsweise Bank kann den Antrag nur stellen, wenn sie vom freudigen Ereignis erfährt.

Zusammenfassung

  • Für die Riester-Rente-Förderung musst du in der Regel Beiträge zur gesetzlichen Rente entrichten und den Mindestbeitrag einzahlen.
  • Kinderzulagen gibt es ausschließlich, wenn die zuständige Familienkasse noch Kindergeld zahlt.
  • Für die volle Förderung müssen Riester-Kund:innen einen Eigenbeitrag von 4 % des Bruttojahreseinkommens leisten, mindestens 60 € im Jahr.
  • Jede:r Verbraucher:in muss die Förderung der Riester-Rente nur einmal korrekt beantragen.

Wer bei Riester die Kinderzulagen bekommt – und wie lange

Die Höhe der Riester-Förderung wird Jahr für Jahr neu ermittelt. Die Steuervorteile etwa hängen vom Einkommen und den Beiträgen ab und die Kinderzulagen vom Kindergeld sowie der Anzahl der Sprösslinge.

Dauer des Zulagenanspruchs

Die erste Kinderzulage steht dir oder deinem Schatz für das Jahr zu, in dem euer Baby geboren wird. Sie fließt aber erst im Jahr darauf auf dein Riester-Konto, denn zuerst wird geprüft, ob du deine Beiträge gezahlt hast. Kommt das Baby beispielsweise im Jahr 2024 zur Welt, überweist die Zulagenstelle 2025 die ersten 300 € an deinen Riester-Anbieter.

Das geschieht nun, abhängig von deiner Vertragstreue, Jahr für Jahr. Letztmalig gezahlt wird die Kinderzulage für das Jahr, in dem du für dein Kind noch mindestens einen Monat lang Kindergeld bekommst. Bekommst du beispielsweise im Januar 2024 das letzte Kindergeld, fließt die Kinderzulage 2025 ein letztes Mal.

In der Regel endet der Zulagenanspruch mit dem 25. Geburtstag eines Kindes. Beendet deine Tochter oder dein Sohn bereits vorher eine Ausbildung oder ein Studium, endet damit auch der Anspruch auf die Kinderzulage. Für Kinder mit Behinderung wird die Förderung unter Umständen länger gewährt.

Auf welches Konto geht das Geld?

Pro Kind gewährt der Staat genau eine Zulage. Demnach ist jeweils nur ein Elternteil berechtigt, die Kinderzulage zu erhalten. Was also geschieht, wenn beide Partner einen Riester-Vertrag haben?

Fall 1: Ihr seid verheiratet

Solange verheiratete Eltern nichts anderes vereinbart haben, wird die Mutter begünstigt. Die Zulage geht also nicht automatisch an den Elternteil, welcher das Kindergeld bezieht. Wenn ihr wollt, könnt ihr Kinderzulagen auf den Vater übertragen lassen. Dazu tragt ihr in der Anlage AV der Steuererklärung die Zahl der Kinder ein, für die eine Übertragung stattfinden soll. Außerdem müsst ihr eure jeweilige Riester-Versicherung informieren.

Fall 2: Ihr seid nicht verheiratet oder lebt dauerhaft getrennt

Die Kinderzulage steht dem Elternteil zu, welcher das Kindergeld erhält und steuerpflichtig ist. Demnach können auch Stiefväter und Stiefmütter von der Zulage profitieren. Wenn der Anspruch auf Kindergeld von einem oder einer auf den/die andere;n übergeht, fließt die Kinderzulage in den Riester-Vertrag jenes Elternteils, welcher das Kindergeld zu Jahresbeginn erhalten hat.

Zusammenfassung

  • Die Kinderzulagen werden nicht aufs Girokonto der Eltern ausgezahlt, sondern direkt an den Anbieter des Riester-Vertrags.
  • Jährlich steht beiden Eltern zusammen pro Kind eine Zulage zu.
  • Bei Verheirateten geht die Riester-Rente-Kinderzulage automatisch an die Mutter.

Riester-Kinderzulage oder Steuervorteil?

Wenn du dich für die Riester-Rente entscheidest, fördert der Staat dich sowohl über die Kinder- und Grundzulage als auch über Steuervorteile. Eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt stellt sicher, dass du immer die für dich beste Förderung erhältst. Es ist daher wichtig, deine Riester-Beiträge steuerlich abzusetzen und dies in der Anlage AV deiner Steuererklärung anzugeben. Wenn deine Steuerrückzahlung höher ausfällt als die Summe deiner erhaltenen Zulagen, bekommst du die Differenz als Steuerermäßigung ausgezahlt.

Als Beispiel: Angenommen, du hast ein Kind und verdienst genug, um den maximalen steuerlich relevanten Beitrag von 2.100 € zu erreichen. Deine Steuererstattung beträgt etwa 780 €, von denen deine Zulagen von 175 € für dich und 300 € für dein Kind abgezogen werden. Du erhältst somit eine Steuerersparnis von 305 €.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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