Der Staat fördert Riester-Sparer entweder mit Zulagen oder Steuervorteilen. Welche Art der Förderung greift, entscheidet das Finanzamt per Günstigerprüfung.
Der Begriff Günstigerprüfung bezeichnet eine der Aufgaben des Finanzamts: Steht dem Steuerpflichtigen in einer Frage ein Wahlrecht zu, muss der Finanzbeamte die jeweils günstigere Variante zugrunde legen. Die Günstigerprüfung kommt beispielsweise Eltern zugute. Anhand der Steuererklärung ergibt sich, ob Kindergeld die beste Unterstützung darstellt. Alternativ können steuerpflichtige Eltern statt Kindergeld den Kinderfreibetrag beanspruchen.
Der Beamte errechnet zunächst, wie viel Einkommensteuer du bei der Riester-Rente mit und ohne Sonderausgabenabzug zahlen müsstest. Aus der Differenz dieser beiden Beträge geht hervor, welche Fördervariante besser für dich ist.
Ist die Differenz höher als die gesetzlichen Riester-Zulagen, steht dir ein Sonderausgabenabzug zu, also ein Steuervorteil. Die Zulagen werden mit deiner Steuerrückerstattung verrechnet, also abgezogen, der Rest wird dir ausbezahlt (§ 10a EStG).
Liegt die Differenz unter der Höhe der Riester-Zulagen, würde sich kein Steuervorteil ergeben. Im Gegenteil, eigentlich würdest du weniger bekommen als mit den Zulagen. Die Günstigerprüfung entscheidet dann zugunsten der Zulagen zu deiner Altersvorsorge (§§ 79 ff. EStG).
Für die meisten Riester-Sparer erweisen sich Zulagen als die optimale Variante, um die Rente zu fördern. Im Anschluss an die Günstigerprüfung bekommst du,
die Grundzulage von 175 Euro, wenn du im Vorjahr den Mindestbeitrag in deinen Riester-Vertrag einzahlt hast
die Kinderzulage von 185 Euro für jedes Kind, das bis 2007 geboren wurde
die Kinderzulage von 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde
den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro (nur für Antragsteller bis 25 Jahre)
Möglicherweise geht aus der Günstigerprüfung hervor, dass dir ein Sonderausgabenabzug für die Rente mehr nützt als die Zulagen. Dann addiert der Finanzbeamte deine Beiträge mit den potenziellen staatlichen Zulagen. Die Summe zieht er von deinem steuerpflichtigen Einkommen ab. Das verringert deine Steuerlast. Der Sonderausgabenabzug ist allerdings gedeckelt. Der Höchstbetrag der steuerlichen Förderung liegt bei 2.100 Euro pro Jahr – inklusive Zulagen. Zwar darfst du über diesen Höchstbetrag hinausgehen. Absetzbar ist dieses zusätzliche Geld aber nicht.
Vom Abzug bei den Sonderausgaben profitieren in der Regel gutverdienende Singles ohne Kinder.
Du bist verheiratet und auch dein Partner spart für die Riester-Rente? Dann nimmt der Fiskus separate Günstigerprüfungen vor. Deshalb ist es beispielsweise möglich, dass du die Zulagen zur Rente bekommst, während dein Partner vom Sonderausgabenabzug profitiert.
Riestern darf, wer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, überwiegend also Arbeitnehmer. Darüber hinaus musst du ein paar Bedingungen erfüllen, um die Förderung optimal zu nutzen. Was explizit nicht von dir erwartet wird, ist ein Antrag auf Günstigerprüfung. Das Finanzamt checkt die Ansprüche automatisch und spricht dir jene Förderung zu, die dir die höchste Rendite einbringt.
Um die optimale Riester-Förderung beanspruchen zu können, musst du mindestens 4 Prozent deines letzten Jahresbruttoeinkommens in die Riester-Rente einzahlen, jedoch maximal 2.100 Euro. Denke daran, diese Summe anzupassen, falls du eine Gehaltserhöhung bekommen hast.
Das Finanzamt benötigt deine Steuererklärung, um die Günstigerpürfung vorzunehmen. Deine Frist endet jeweils am 31. Juli. Achte darauf, das richtige Formular zu verwenden. Für Riester brauchst du die Anlage Altersvorsorgebeiträge (AV). Anhand der Anlage AV entscheidet der Beamte zwischen Altersvorsorgezulagen und Sonderausgabenabzug.
Viele Steuerzahler verwechseln die Anlage AV mit der Anlage Vorsorgeaufwand. Letztere füllst du aus, um deine Altersvorsorge jenseits der Riester-Rente steuerlich geltend zu machen. Insbesondere der Formularabschnitt "Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen" verleitet so manchen dazu, die Riester-Rente an der falschen Stelle anzusetzen. Diese Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand sind beispielsweise der Arbeitslosen-, Unfall- und Haftpflichtversicherung vorbehalten.
Im Gegensatz zu Riester-Sparern müssen Anleger einen Antrag stellen, um eine Günstigerprüfung anzustoßen. Das Finanzamt ermittelt dann, auf welche Weise der Kapitalertrag steuerlich behandelt wird. Ein Antrag lohnt sich für Anleger, wenn der Steuersatz unter 25 Prozent liegt und damit unter dem Abgeltungssteuersatz. Außerdem sollten die Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag übersteigen (801 Euro bei Singles, 1.602 Euro bei Paaren).
Eine private Altersvorsorge abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung und Unabhängigkeit im Alter, den man gar nicht früh genug gehen kann. Dafür braucht es nicht einmal viel Geld. Eine Riester-Rente erhältst du schon ab 5 Euro im Monat.
Ob die Riester-Rente für dich jedoch das beste Vorsorgeprodukt ist, ist maßgeblich von deiner persönlichen Lebenssituation abhängig. Darum ist eine persönliche Beratung so wichtig. Lass dich deshalb unbedingt beraten. Unsere CLARK Experten helfen dir dabei, durch den Vorsorge-Dschungel zu navigieren. Sie gehen mit dir deine finanzielle Situation durch, ermitteln deinen Bedarf und finden für dich das Angebot, das am besten zu dir und deiner Lebenssituation passt.