Kurzarbeit wegen Corona – bei Versicherungen sparen?

Eine Frau, die erschöpft den Kopf gesenkt hat und ihn mit der linken Hand abstützt

Die Corona-Krise schwächt die Wirtschaft und führt zu Arbeitsausfällen. Unternehmen setzen Mitarbeiter auf Kurzarbeit und es drohen sogar Kündigungen. In dieser Situation fragen sich viele Arbeitnehmer und Selbstständige, an welcher Stelle sie sparen können. Manch einer sieht Potenziale beim eigenen Versicherungsschutz. Lassen sich Versicherungen in der Pandemie beitragsfrei stellen? Welche Verträge könnte ich ganz aufgeben? Und darf mir umgekehrt die private Kranken­versicherung kündigen? 

Was du über Kurzarbeit wissen solltest

Zahllose Unternehmen verzeichnen wegen Covid-19 Auftrags- und Umsatzrückgänge. Lieferketten brechen zusammen, Kunden bleiben aus und Betriebe sind gezwungen, auf Behördenanordnung vorübergehend zu schließen. In der Folge kommt es zu Einnahmeausfällen, während die Kosten weiterlaufen. Darunter leiden auch die Arbeitnehmer.

Damit Arbeitgeber an ihren Mitarbeitern festhalten können, hat der Bundestag im März 2020 das Kurzarbeiter­gesetz erneuert. Es versetzt Betriebe in die Lage, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum zu senken. Der Staat zahlt angesichts „außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt“ einen Teil des Gehalts weiter.

Auf diese Einnahmen entrichtest du keine Beiträge zur Kranken­versicherung und zur Sozial­versicherung. Auch Steuern werden darauf nicht fällig, sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie werden bei der Berechnung deines Steuersatzes berücksichtigt, was zu einem höheren Steuersatz für dein übriges Einkommen führt. Wie alle anderen Lohnersatzleistungen muss also auch Kurzarbeitergeld bei der Steuererklärung angegeben werden.

Verdienstausfälle werden abgemildert

Wenn dich dein Arbeitgeber auf Kurzarbeit setzt, wirst du für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt. Die Arbeitszeit kann bis auf 0 Prozent gesenkt werden (Kurzarbeit Null). Das heißt, du bleibst zwar bei deinem Arbeitgeber beschäftigt, die Lohnkosten für die Zeit, in der du nicht arbeitest, übernimmt aber teilweise die Bundesagentur für Arbeit, oder auch umgangssprachlich immer noch das Arbeitsamt.

Dieses deutsche Modell, mit krisenbedingtem Arbeitsausfall umzugehen, findet in aller Welt Anerkennung. Allerdings kann Kurzarbeit die Folgen für den einzelnen Arbeitnehmer lediglich lindern. Bis dein Arbeitgeber die Produktion wieder voll aufnimmt und du wieder normal deiner Arbeit nachgehen kannst, musst du den Verdienstausfall kompensieren.

So viel zahlt das Amt zu Beginn der Kurzarbeit

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt davon ab, wie lange du schon in Kurzarbeit bist. In den ersten drei Monaten überweist dir das Arbeitsamt 60 Prozent deines ausgefallenen Nettoentgelts, falls du keine Kinder hast. 67 Prozent bekommst du, falls du eine Familie versorgst. Das Kurzarbeitergeld entspricht in dieser Zeit also dem Arbeitslosengeld I.

Beispiel 1: zu 40 Prozent auf Kurzarbeit, keine Kinder

Angenommen du verdienst 2.000 Euro netto im Monat. Dein Arbeitgeber setzt dich auf Kurzarbeit, dein verbleibendes Gehalt sind 1.200 Euro. Für einen Teil der restlichen 800 Euro kommt die Bundesagentur für Arbeit auf. Sie zahlt dir für diese Arbeitszeit 60 Prozent deines Gehalts. Du bekommst also statt 800 Euro nur 480 Euro Kurzarbeitergeld. Unterm Strich musst du mit 320 Euro weniger auskommen, als gewohnt.

Beispiel 2: zu 100 Prozent auf Kurzarbeit, ein Kind

Angenommen du hast 2.000 Euro netto im Monat verdient, bevor dein Unternehmen Kurzarbeit anmelden musste. Die vorübergehende Stilllegung bedeutet für dich 100 Prozent Kurzarbeit. Du bekommst also ausschließlich Kurzarbeitergeld. Das Amt zahlt dir 67 Prozent deines Gehalts, weil du ein Kind hast. Sonst wären es 60 Prozent. Dir bleiben demnach 1.340 Euro.

Kurzarbeitergeld steigt im vierten und siebten Monat

In der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld erhöht. Dem § 421c SGB III wurde Absatz 2 hinzugefügt, der Folgendes regelt:

  • Ab dem vierten Bezugsmonat stehen dir 70 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts zu, falls du keine Kinder hast.
  • Falls mindestens ein Kind in deinem Haushalt lebt, bekommst du ab dem vierten Monat 77 Prozent.
  • Ab dem siebten Bezugsmonat zahlt das Arbeitsamt 80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (ohne Kinder).
  • Wenn mindestens ein Kind bei dir lebt, bekommst du ab dem siebten Bezugsmonat 87 Prozent.

Das gilt, wenn im betreffenden Bezugsmonat die Differenz zwischen deinem Soll-Entgelt und deinem Ist-Entgelt mindestens 50 Prozent beträgt. Diese Regeln sowie der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen noch bis zum 31. Dezember 2021 gelten.

Kurzarbeit darf unterbrochen werden

Arbeitnehmer erwerben diese Ansprüche auch, wenn sie vorübergehend in Vollzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das heißt: In Kurzarbeit sammelst du Bezugsmonate. Kommen so ab März 2020 drei Monate zusammen, auch wenn sie nicht aufeinanderfolgen, erhöht sich dein Kurzarbeitergeld. Die Regelung gilt auch für Saisonarbeiter. Hast du beispielsweise im Corona-Schlamassel als Erntehelfer oder auf dem Bau Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, berücksichtigt das Arbeitsamt diese Leistung.

Achtung: Die Bezugsdauer von Krankengeld wird nicht anerkannt. Mitunter kommt es hier zu Missverständnissen, weil das Krankengeld in seiner Höhe dem Kurzarbeitergeld entspricht.

Versicherung gegen Verdienstausfälle unwahrscheinlich

Es gibt Versicherer, die Zusatz­versicherungen für Kurzarbeit anbieten. Die Tarife sollen bei Arbeitsausfall die Differenz zwischen der staatlichen Leistung und dem gewohnten Gehalt ausgleichen. Es dürfte in der Corona-Krise allerdings kaum eine Chance bestehen, eine solche Versicherung gegen finanzielle Engpässe abzuschließen. Die meisten Versicherer haben in der Covid-19-Pandemie aufgehört, solche Policen überhaupt anzubieten. Und selbst wenn du einen Vertrag bekommen könntest: Arbeitnehmer müssten mit einer mehrmonatigen Wartezeit rechnen, bevor Versicherungsschutz bestünde.

Zusammenfassung

  • Das Coronavirus zwingt Betriebe, Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken. Arbeitnehmer erhalten einen Teil des entgangenen Lohns von der Bundesagentur für Arbeit.
  • Die Maßnahme ist zunächst bis Ende 2021 befristet.
  • Arbeitnehmer mit Kindern erhalten mehr als Arbeitnehmer ohne Kinder.
  • Die Höhe des potenziellen Kurzarbeitergeldes steigt über die Monate.

Bei Versicherungen sparen: wohlüberlegt statt panisch

Millionen von Arbeitnehmern geraten wegen des Coronavirus in finanzielle Schwierigkeiten. Im Oktober 2020 lag die Anzahl der Kurzarbeiter in Deutschland bei etwas über 3,2 Millionen. Wer in Kurzarbeit ist, wird deshalb wahrscheinlich weniger für Kleidung ausgeben und womöglich sogar das geliebte Auto stilllegen. Außerdem versuchen die betroffenen Arbeitnehmer, ihre laufenden Kosten zu senken. Das ist verständlich und sinnvoll. Versicherungen bergen allerdings selten die ersehnten Sparpotenziale. Oft musst du beispielsweise Restlaufzeiten einhalten, wenn du eine Police kündigst. Du zahlst also erst mal weiter. Außerdem solltest du dir generell gut überlegen, ob du etwa die Altersvorsorge wirklich auflösen möchtest. Generell sollten Versicherte eisern an allen Versicherungen festhalten, die ein existenzielles Risiko absichern. Dazu zählen neben Altersabsicherungen vor allem die Lebens­versicherung und die Berufsunfähigkeits­versicherung.

Private Alters­vorsorge eventuell anpassen

Auch wenn Miete, Strom und Essen heute bezahlt werden müssen: Die Altersvorsorge ist kein Notgroschen, den du bei finanziellen Engpässen ausgibst. Sie soll dich vor Armut im Alter schützen, also in einer Phase, in der sich Geldprobleme grundsätzlich schwieriger lösen lassen als in einer Krise wie der Corona-Pandemie. Zudem bringt dir die Kündigung einer solchen Versicherung nichts, weil bei vielen Altersvorsorgeprodukten das eingezahlte und angesparte Geld erst mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt wird.

Mit deiner Versicherung sprechen

Viele Anbieter der privaten Renten­versicherung kommen Versicherten aber auch entgegen. Sie ermöglichen es dir auf Anfrage, die Beiträge zu senken. Dadurch fließt weiter Geld in deine Alters­vorsorge und gleichzeitig bleibt heute etwas mehr übrig, mit dem du über die Runden kommen kannst. Sobald die Corona-Pandemie überstanden ist, kannst und solltest du die Zahlungen an den Versicherer wieder erhöhen. Vielleicht ergibt sich dann sogar die Möglichkeit, mehr zu überweisen als zuvor, um die geringen Beiträge aus der Corona-Krise auszugleichen.

Riester-Vertrag allenfalls beitragsfrei stellen

Eine private Altersvorsorge, die man kündigen kann, ist die staatlich geförderte Riester-Rente. Allerdings eignet sich eine Kündigung kaum als Geldbeschaffungsmaßnahme. Im Gegenteil: Wenn du deine Riester-Rente aufgibst, gehen alle staatlichen Zulagen verloren, die du erhalten hast. Deshalb würdest du viel weniger ausbezahlt bekommen, als in deiner jährlichen Bescheinigung steht. Fachleute verwenden dafür den etwas missverständlichen Begriff „Rückkaufswert“. Die Kündigung der Riester-Rente sollten Versicherungsnehmer also nur im äußersten Notfall erwägen.

Besser ist es, die private Alters­vorsorge eine gewisse Zeit beitragsfrei zu stellen. Das heißt, dass du beim Bezahlen der Beiträge eine Pause einlegst. Lass diese Phase aber nicht zu lang werden, denn weniger Beiträge bedeuten später auch weniger Riester-Rente. Außerdem bekommst du die staatlichen Zulagen nur, wenn du den Mindestbeitrag entrichtest.

Betriebliche Alters­vorsorge in der Kurzarbeit

Als Arbeitnehmer hast du einen Rechtsanspruch, einen Teil deines Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Dafür vereinbarst du mit dem Arbeitgeber eine sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Ein Teil deines Bruttogehalts fließt automatisch in die Vorsorge. Das geschieht auch in Kurzarbeit.

In der Regel gilt eine Vorsorgevereinbarung mit dem Arbeitgeber ein Jahr lang. Davon kann aber in beiderseitigem Einvernehmen abgewichen werden. In Kurzarbeit hast du die Wahl, ob du weiterhin die vollen Beiträge zur betrieblichen Alters­vorsorge entrichtest oder sie nach unten anpasst. Wenn du die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung ändern möchtest, bitte deinen Arbeitgeber um ein neues Entgeltumwandlungsformular.

In Zeiten von Coronavirus und Kurzarbeit bekommst du dadurch netto etwas mehr Geld aufs Konto. Bedenke aber, dass durch einen niedrigeren Beitrag auch die Zuschüsse deines Arbeitgebers sich verringern oder ganz wegfallen können. Wie bei anderen Altersvorsorgeprodukten gilt außerdem: Die Beitragsfreistellung senkt die Rentenansprüche.

Auch bei der betrieblichen Alters­vorsorge kannst du die Beitragszahlung pausieren, bis die Kurzarbeit überstanden ist. Allerdings kommt es auf den Vertrag an, wie schnell du bei Vollbeschäftigung wieder Beiträge zahlen kannst.

Sollte dir dein Arbeitgeber kündigen müssen oder gar selbst insolvent werden, bleiben die Beiträge des Arbeitgebers in der Regel erhalten. Sie gelten als unverfallbar, sofern du mindestens 23 Jahre alt bist und dem Betrieb seit mindestens fünf Jahren angehörst.

Berufsunfähigkeits­versicherung – warum du sie behalten solltest

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ist schnell gekündigt – aber zu welchem Preis? Eine solche Police gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie bietet dir Schutz für den Fall, wegen einer Erkrankung auf Dauer nicht mehr in deinem Beruf arbeiten zu können.

Die Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie wird nicht ewig dauern. Selbst wenn dein Arbeitgeber dir kündigen muss, bedeutet das nicht das Ende. Der Fachkräftemangel der Vorkrisenzeit ist keineswegs aus der Welt. Für Arbeitnehmer werden sich nach Corona neue Möglichkeiten ergeben. Durch eine Kündigung der Berufsunfähigkeits­versicherung gäbest du auf, was du dir möglicherweise jahrelang aufgebaut hast.

Falls du darauf setzt, nach Corona eine neue BU abzuschließen, könnte dein Plan an der Gesundheitsprüfung oder hohen Beiträgen scheitern. Im alten Vertrag sind wahrscheinlich Konditionen festgeschrieben, die im Vergleich zu heute zu deinem Vorteil ausfallen. Du warst damals nicht nur jünger, sondern hattest auch eventuell das eine oder andere Zipperlein weniger.

Alternative: Beitragszahlung aufschieben

Falls dich die Kosten des Vertrags zu stark belasten, sprich mit deiner Versicherung. Möglicherweise zeigt sie sich kulant und stundet die Beiträge. Das heißt, du zahlst sie in voller Höhe nach, sobald Covid-19 beherrschbar geworden ist und sobald sich deine Situation entspannt hat. Eine Stundung lässt sich in der Regel für ein bis zwei Jahre erwirken.

Kosten der Lebens­versicherung senken – so geht’s

Eine Risikolebens­versicherung sichert einen anderen Menschen für den Fall ab, dass du stirbst. Solltest du – aus welchem Grund auch immer – keine Notwendigkeit mehr sehen, diesen Menschen zu schützen, kündige die Police. Falls du den Versicherungsschutz nach wie vor als gerechtfertigt ansiehst, wirf ihn nicht wegen der Corona-Krise über Bord.

Rückkaufswert gleich null

Falls du dich dennoch entschließt, die Lebens­versicherung zu kündigen, bedenke Folgendes: Du verlierst den Versicherungsschutz und alles, was du bis dahin eingezahlt hast. Denn bei einer Lebens­versicherung gibt es kein Geld zurück. Der Rückkaufswert beträgt 0 Euro.

Wie schnell du von den Kosten einer Risikolebens­versicherung nach der Kündigung runterkommst, hängt überdies vom Intervall deiner Zahlungen ab. Eine Versicherung, für die du monatlich Beiträge entrichtest, kannst du monatlich kündigen. Eine Police, für die nur einmal im Jahr Beiträge fällig werden, kannst du erst kündigen, wenn der nächste Beitrag fällig wird.

Beitragsfreistellung besprechen

Eine Alternative zur Kündigung ist auch hier, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Über die Beitragsfreistellung musst du allerdings mit dem Menschen reden, der als Begünstigter aufgeführt ist, denn du kannst den Versicherungsvertrag nicht allein ändern. Sobald ihr euch einig seid, sprich mit deinem Versicherer.

Beachte bitte zweierlei: Die Beitragsfreistellung ist mit dem vorübergehenden Verlust des Versicherungsschutzes verbunden. Verstirbst du während der Beitragsfreistellung, geht der Begünstigte deiner Lebens­versicherung leer aus. Außerdem können die in der beitragsfreien Phase ausgebliebenen Zahlungen die Versicherungssumme reduzieren. Im Versicherungsfall würde also weniger ausgezahlt.

Stundung beantragen oder Vertrag ändern

Wenn du das Geld für die Lebens­versicherung wirklich nicht entbehren kannst, lautet unsere klare Empfehlung: Sprich mit deinem Versicherer über eine Stundung. Du bezahlst zu einem späteren Zeitpunkt die Beiträge in voller Höhe nach, eventuell mit Zinsen. Das wäre zu klären. Ein bis zwei Jahre lang verschafft dir die Vereinbarung anschließend Ruhe. Das sollte genügen, um die finanziellen Schwierigkeiten infolge des Coronavirus zu überstehen.

Ebenfalls denkbar wäre es, durch eine Vertragsänderung die Versicherungssumme abzusenken. Dadurch würden sich die monatlichen Kosten reduzieren. Diese Alternative solltest du aber nur zusammen mit einem versierten Berater erwägen. Die CLARK-Berater stehen dir bei Fragen gerne zur Verfügung.

Zusammenfassung

  • Versicherungen bieten selten schnelles Sparpotenzial. Oft haben sie eine Restlaufzeit.
  • Vor allem Policen, die ein existenzielles Risiko absichern, sollten jedoch nicht gekündigt werden, das gilt vor allem für die Berufsunfähigkeits­versicherung.
  • Bei Berufsunfähigkeits- und Lebens­versicherung gibt es bei Kündigung auch keine Beiträge zurück. Das Geld ist weg.
  • Altersvorsorgeprodukte lassen sich zwar kündigen, häufig kommt man vor Renteneintritt aber nicht ans Geld.
  • Besser als eine Kündigung ist es da, die Beiträge anzupassen oder vorübergehend auszusetzen. Das hat aber auch Auswirkungen auf deine spätere Rentenhöhe.

Was Kurzarbeit für die private Kranken­versicherung bedeutet

Um dir die größte Sorge zu nehmen: Du wirst nicht automatisch wieder Kassenpatient, nur weil dein Bruttojahresgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Kranken­versicherung fällt (64.350 Euro im Jahr 2021). So lange du dich in Kurzarbeit befindest, bleibst du offiziell zum gewohnten Einkommen beschäftigt. Umgekehrt gilt für privat Versicherte, die freiwillig in die in die gesetzliche Kranken­versicherung zurückkehren möchten: Kurzarbeit ist kein Vehikel dafür.

Deshalb musst du keine Einbußen fürchten

Die Beiträge zur privaten Kranken­versicherung sind nicht ans Gehalt, sondern an die Leistungen und weitere Faktoren gekoppelt. Man könnte also meinen, die Kurzarbeit wirke sich nachteilig für Versicherungsnehmer aus, weil das Gehalt sinkt, die Beiträge aber gleich bleiben. Hier hat der Gesetzgeber vorgebaut. Wenn dein Unternehmen Kurzarbeit anordnet, musst du nicht mit zusätzlichen Kosten zur privaten Kranken­versicherung rechnen.

Arbeitgeberzuschuss – so wird er ermittelt

Auf den Teil des Einkommens, den du in Kurzarbeit weiterhin vom Arbeitgeber beziehst, beteiligt sich dieser mit einem Zuschuss zur Kranken­versicherung von 7,95 Prozent. Für den ausbleibenden Teil des Gehalts muss der Arbeitgeber den vollen Zuschuss von 15,9 Prozent bezahlen (Stand 2021). Die Zuschussgrenze für Arbeitgeber zur privaten Kranken­versicherung von 384,58 Euro gilt hier nicht.

Um zu ermitteln, wie viel dir dein Arbeitgeber zuschießen muss, braucht es drei Rechengrößen: dein Ist-Gehalt, die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Kranken­versicherung (4.837,50 Euro im Jahr 2021) und dein „fiktives Gehalt“. Das entspricht 80 Prozent deines vollen Bruttomonatsgehalts.

Liegt dein fiktives Gehalt über der BBG, erhältst du auf die Differenz zwischen Ist-Gehalt und BBG 15,9 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Liegt dein fiktives Gehalt unter der BBG, erhältst du den Arbeitgeberzuschuss auf die Differenz von Ist-Gehalt und fiktivem Gehalt.

Beispiel 1: Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze

Du erhältst in Kurzarbeit 3.200 Euro brutto. Dein normales Gehalt beträgt 6.100 Euro. Dein fiktives Gehalt (80 Prozent) liegt bei 4.880 Euro und damit über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro.

Für dein Ist-Gehalt von 3.200 Euro erhältst du 7,95 Prozent Arbeitgeberzuschuss, also 254,40 Euro. Auf die Differenz zwischen Ist-Gehalt und BBG (4.837,50 Euro) erhältst du 15,9 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Das macht 260,36 Euro. Insgesamt bekommst du in Kurzarbeit also 514,76 Euro Arbeitgeberzuschuss.

Beispiel 2: Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze

Du erhältst in Kurzarbeit 3.200 Euro brutto. Dein normales Gehalt beträgt 5.500 Euro, dein fiktives Gehalt 4.400 Euro (80 Prozent). Es liegt also unter der BBG von 4.837,50 Euro (Stand 2021). Für dein Ist-Gehalt erhältst du 7,95 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Das macht 254,40 Euro. Auf die Differenz zwischen fiktivem Gehalt und Ist-Gehalt erhältst du 15,9 Prozent Arbeitgeberzuschuss, also 190,80 Euro. Insgesamt bekommst du in Kurzarbeit 445,20 Euro Arbeitgeberzuschuss.

Pflicht­versicherung wegen Arbeitslosigkeit

Kurzarbeit ist, wie beschrieben, kein Grund, von der privaten Kranken­versicherung in die gesetzliche abzurutschen. Anders verhält es sich gegebenenfalls, wenn du arbeitslos wirst. Sobald du Arbeitslosengeld I beziehst, musst du dich gesetzlich krankenversichern – mit einer Ausnahme: Du kannst dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn du in den vergangenen fünf Jahren durchgehend privat versichert warst.

Zusammenfassung

  • Niemand muss wegen Kurzarbeit von der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln.
  • Die Obergrenze für Zuschüsse des Arbeitgebers gilt bei Kurzarbeit nicht.
  • Arbeitslosigkeit zieht oft nach sich, dass Privatpatienten in die Gesetzliche abrutschen.

Einsparpotenziale – wo es sie gibt und wo nicht

Der Vertrag mit einer Versicherung ist nicht in Stein gemeißelt. Versicherte sollten regelmäßig prüfen, ob die Vereinbarungen noch aktuell sind. Es wäre aber fatal, wegen des Coronavirus SARS-CoV-2 in Aktionismus zu verfallen. Falls du in der Pandemie Sparpotenziale suchst, dann denke bei den meisten Verträgen eher über Beitragsstundung nach als über Kündigung.

Stundung bei Vorsorgeprodukten

Zwar werden dir die Beiträge bei einer Stundung nicht erlassen. Aber viele Unternehmen der Versicherungsbranche bieten in der Corona-Krise an, die Zahlungen aufzuschieben, also zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.

Pflegezusatz­versicherung

Manche Anbieter erlauben es, die Beiträge zu einer Pflegezusatz­versicherung auszusetzen und diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Eine Kündigung ist hingegen keine gute Idee: Damit verlierst du deinen Versicherungsschutz komplett, unabhängig davon, wie lange du bereits eingezahlt hast.

Zahnzusatz­versicherung

Deine Zusatz­versicherung für gesunde Zähne bietet kein kurzfristiges Einsparpotenzial. Die Mindestvertragslaufzeiten betragen ein bis drei Jahre und die Kündigungsfristen mehrere Monate.

Sterbegeld­versicherung

Die Sterbe­versicherung lässt sich leicht beitragsfrei stellen. Kündigst du die Versicherung, gibt es sogar Geld zurück. Allerdings handelt es sich dabei um den Rückkaufswert. Dieser entspricht der Summe deiner Beiträge abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese fallen meist zu Beginn der Vertragslaufzeit an. Besonders in den ersten Jahren würdest du bei einer Kündigung also deutlich weniger zurückbekommen, als du bislang eingezahlt hast. 

Sparen bei Sach­versicherungen

Vielen Menschen entgeht wegen des Coronavirus ein Teil ihres Einkommens und das Kurzarbeitergeld fängt nicht genug auf. Wer in dieser Situation den Rotstift bei Versicherungen ansetzen will, denkt vermutlich auch an Sach­versicherungen. Dazu zählen die Kfz-Haftpflicht­versicherung, die Hausrat­versicherung und die Rechtsschutz­versicherung. Sie erscheinen am ehesten entbehrlich.

Kfz-Versicherung

In Städten und Ballungsräumen ist ein eigenes Auto möglicherweise entbehrlich. Du bleibst dank Bus und Bahn auch ohne eigenes Fahrzeug mobil. Wenn du deine Kfz-Versicherung und die Steuern sparen möchtest, meldest du dein Auto bei der Zulassungsstelle ab. Auf Amtsdeutsch heißt das „ein Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen“.

Die Zulassungsstelle informiert anschließend deinen Versicherer sowie die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt. Falls du dein Fahrzeug nur vorübergehend stilllegen möchtest, brauchst du einen gesetzeskonformen, nicht öffentlichen Abstellplatz. Das kann zum Beispiel eine Garage sein oder ein eingezäuntes Gelände. Ein Auto darf also nicht auf der Straße stehen bleiben, sobald der Besitzer es hat stilllegen lassen. Das gilt auch für die Einfahrt vor deinem Haus.

Das Kennzeichen deines Fahrzeugs kannst du ein Jahr lang reservieren lassen. Die Stilllegung bewirkt, dass du bis zu anderthalb Jahre keine Versicherungsbeiträge mehr zahlen musst. 

Hausrat­versicherung

Hausrat­versicherungen haben häufig eine Laufzeit von mehreren Jahren und sind deshalb nicht immer sofort kündbar. Außerdem schlägt die Hausrat­versicherung mit vergleichsweise geringen monatlichen Kosten auf, sodass sich hier kaum ein Spareffekt erzielen lässt. Solltest du sie dir wirklich vorübergehend nicht leisten können, wende dich besser an deinen Versicherer oder Makler. Möglicherweise lassen sich die Beiträge vorübergehend stunden.

Rechtsschutz­versicherung

Insbesondere in unsicheren Zeiten kann eine Rechtsschutz­versicherung Gold wert sein. Stell dir beispielsweise vor, es kommt in deinem Unternehmen zu betriebsbedingten Kündigungen. Dann wärst du erleichtert, auf die Unterstützung der Versicherung bauen zu können. Auch Rechtsschutz­versicherer bieten an, den Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen, wenn man in eine finanziell schwierige Situation gerät. Allerdings wird mit den Beiträgen auch der Rechtsschutz pausiert. Das heißt, in dieser Phase kannst du keine Leistungen abrufen.

Privathaftpflicht

Ganz klare Sache: Jeder Verbraucher muss über diese Versicherung verfügen. Stell dir einfach vor, in der wegen Corona ohnehin schwierigen Zeit kommt es zu einem Versicherungsfall. Dann hast du wegen jährlicher Kosten von 50 bis 100 Euro diese Police gekündigt und musst nun vielleicht Tausende von Euro selbst aufbringen. Also: Finger weg von der Privathaftpflicht­versicherung! Wenn du einen Grund siehst, deinem bisherigen Anbieter zu kündigen, suche dir vorher eine Alternative. CLARK hilft gerne weiter.

Zusammenfassung

  • Bei Versicherungen sparen – das funktioniert am ehesten durch die Stilllegung des eigenen Fahrzeugs.
  • Die meisten anderen Versicherungen sollten nicht aufgegeben werden.
  • Besser ist es, gegebenenfalls eine Beitragsstundung zu erwirken.