Wenn es wegen Kurzarbeit an Geld fehlt, sucht so mancher nach Sparpotenzialen. Wie an welchen Versicherungen gespart werden kann – und wie besser nicht.
Zahllose Unternehmen verzeichnen wegen Covid-19 Auftrags- und Umsatzrückgänge. Lieferketten brechen zusammen, Kunden bleiben aus und Betriebe sind gezwungen, auf Behördenanordnung vorübergehend zu schließen. In der Folge kommt es zu Einnahmeausfällen, während die Kosten weiterlaufen. Darunter leiden auch die Arbeitnehmer.
Damit Arbeitgeber an ihren Mitarbeitern festhalten können, hat der Bundestag im März 2020 das Kurzarbeitergesetz erneuert. Es versetzt Betriebe in die Lage, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum zu senken. Der Staat zahlt angesichts „außergewöhnlicher Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt“ einen Teil des Gehalts weiter.
Auf diese Einnahmen entrichtest du keine Beiträge zur Krankenversicherung und zur Sozialversicherung. Auch Steuern werden darauf nicht fällig, sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie werden bei der Berechnung deines Steuersatzes berücksichtigt, was zu einem höheren Steuersatz für dein übriges Einkommen führt. Wie alle anderen Lohnersatzleistungen muss also auch Kurzarbeitergeld bei der Steuererklärung angegeben werden.
Wenn dich dein Arbeitgeber auf Kurzarbeit setzt, wirst du für einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise von der Arbeit freigestellt. Die Arbeitszeit kann bis auf 0 Prozent gesenkt werden (Kurzarbeit Null). Das heißt, du bleibst zwar bei deinem Arbeitgeber beschäftigt, die Lohnkosten für die Zeit, in der du nicht arbeitest, übernimmt aber teilweise die Bundesagentur für Arbeit, oder auch umgangssprachlich immer noch das Arbeitsamt.
Dieses deutsche Modell, mit krisenbedingtem Arbeitsausfall umzugehen, findet in aller Welt Anerkennung. Allerdings kann Kurzarbeit die Folgen für den einzelnen Arbeitnehmer lediglich lindern. Bis dein Arbeitgeber die Produktion wieder voll aufnimmt und du wieder normal deiner Arbeit nachgehen kannst, musst du den Verdienstausfall kompensieren.
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes hängt davon ab, wie lange du schon in Kurzarbeit bist. In den ersten drei Monaten überweist dir das Arbeitsamt 60 Prozent deines ausgefallenen Nettoentgelts, falls du keine Kinder hast. 67 Prozent bekommst du, falls du eine Familie versorgst. Das Kurzarbeitergeld entspricht in dieser Zeit also dem Arbeitslosengeld I.
Beispiel 1: zu 40 Prozent auf Kurzarbeit, keine Kinder
Angenommen du verdienst 2.000 Euro netto im Monat. Dein Arbeitgeber setzt dich auf Kurzarbeit, dein verbleibendes Gehalt sind 1.200 Euro. Für einen Teil der restlichen 800 Euro kommt die Bundesagentur für Arbeit auf. Sie zahlt dir für diese Arbeitszeit 60 Prozent deines Gehalts. Du bekommst also statt 800 Euro nur 480 Euro Kurzarbeitergeld. Unterm Strich musst du mit 320 Euro weniger auskommen, als gewohnt.
Beispiel 2: zu 100 Prozent auf Kurzarbeit, ein Kind
Angenommen du hast 2.000 Euro netto im Monat verdient, bevor dein Unternehmen Kurzarbeit anmelden musste. Die vorübergehende Stilllegung bedeutet für dich 100 Prozent Kurzarbeit. Du bekommst also ausschließlich Kurzarbeitergeld. Das Amt zahlt dir 67 Prozent deines Gehalts, weil du ein Kind hast. Sonst wären es 60 Prozent. Dir bleiben demnach 1.340 Euro.
In der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung das Kurzarbeitergeld erhöht. Dem § 421c SGB III wurde Absatz 2 hinzugefügt, der Folgendes regelt:
Ab dem vierten Bezugsmonat stehen dir 70 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts zu, falls du keine Kinder hast.
Falls mindestens ein Kind in deinem Haushalt lebt, bekommst du ab dem vierten Monat 77 Prozent.
Ab dem siebten Bezugsmonat zahlt das Arbeitsamt 80 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts (ohne Kinder).
Wenn mindestens ein Kind bei dir lebt, bekommst du ab dem siebten Bezugsmonat 87 Prozent.
Das gilt, wenn im betreffenden Bezugsmonat die Differenz zwischen deinem Soll-Entgelt und deinem Ist-Entgelt mindestens 50 Prozent beträgt. Diese Regeln sowie der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen noch bis zum 31. Dezember 2021 gelten.
Arbeitnehmer erwerben diese Ansprüche auch, wenn sie vorübergehend in Vollzeit an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Das heißt: In Kurzarbeit sammelst du Bezugsmonate. Kommen so ab März 2020 drei Monate zusammen, auch wenn sie nicht aufeinanderfolgen, erhöht sich dein Kurzarbeitergeld. Die Regelung gilt auch für Saisonarbeiter. Hast du beispielsweise im Corona-Schlamassel als Erntehelfer oder auf dem Bau Saison-Kurzarbeitergeld erhalten, berücksichtigt das Arbeitsamt diese Leistung.
Achtung: Die Bezugsdauer von Krankengeld wird nicht anerkannt. Mitunter kommt es hier zu Missverständnissen, weil das Krankengeld in seiner Höhe dem Kurzarbeitergeld entspricht.
Es gibt Versicherer, die Zusatzversicherungen für Kurzarbeit anbieten. Die Tarife sollen bei Arbeitsausfall die Differenz zwischen der staatlichen Leistung und dem gewohnten Gehalt ausgleichen. Es dürfte in der Corona-Krise allerdings kaum eine Chance bestehen, eine solche Versicherung gegen finanzielle Engpässe abzuschließen. Die meisten Versicherer haben in der Covid-19-Pandemie aufgehört, solche Policen überhaupt anzubieten. Und selbst wenn du einen Vertrag bekommen könntest: Arbeitnehmer müssten mit einer mehrmonatigen Wartezeit rechnen, bevor Versicherungsschutz bestünde.
Millionen von Arbeitnehmern geraten wegen des Coronavirus in finanzielle Schwierigkeiten. Im Oktober 2020 lag die Anzahl der Kurzarbeiter in Deutschland bei etwas über 3,2 Millionen. Wer in Kurzarbeit ist, wird deshalb wahrscheinlich weniger für Kleidung ausgeben und womöglich sogar das geliebte Auto stilllegen. Außerdem versuchen die betroffenen Arbeitnehmer, ihre laufenden Kosten zu senken. Das ist verständlich und sinnvoll. Versicherungen bergen allerdings selten die ersehnten Sparpotenziale. Oft musst du beispielsweise Restlaufzeiten einhalten, wenn du eine Police kündigst. Du zahlst also erst mal weiter. Außerdem solltest du dir generell gut überlegen, ob du etwa die Altersvorsorge wirklich auflösen möchtest. Generell sollten Versicherte eisern an allen Versicherungen festhalten, die ein existenzielles Risiko absichern. Dazu zählen neben Altersabsicherungen vor allem die Lebensversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auch wenn Miete, Strom und Essen heute bezahlt werden müssen: Die Altersvorsorge ist kein Notgroschen, den du bei finanziellen Engpässen ausgibst. Sie soll dich vor Armut im Alter schützen, also in einer Phase, in der sich Geldprobleme grundsätzlich schwieriger lösen lassen als in einer Krise wie der Corona-Pandemie. Zudem bringt dir die Kündigung einer solchen Versicherung nichts, weil bei vielen Altersvorsorgeprodukten das eingezahlte und angesparte Geld erst mit Eintritt in den Ruhestand ausgezahlt wird.
Viele Anbieter der privaten Rentenversicherung kommen Versicherten aber auch entgegen. Sie ermöglichen es dir auf Anfrage, die Beiträge zu senken. Dadurch fließt weiter Geld in deine Altersvorsorge und gleichzeitig bleibt heute etwas mehr übrig, mit dem du über die Runden kommen kannst. Sobald die Corona-Pandemie überstanden ist, kannst und solltest du die Zahlungen an den Versicherer wieder erhöhen. Vielleicht ergibt sich dann sogar die Möglichkeit, mehr zu überweisen als zuvor, um die geringen Beiträge aus der Corona-Krise auszugleichen.
Eine private Altersvorsorge, die man kündigen kann, ist die staatlich geförderte Riester-Rente. Allerdings eignet sich eine Kündigung kaum als Geldbeschaffungsmaßnahme. Im Gegenteil: Wenn du deine Riester-Rente aufgibst, gehen alle staatlichen Zulagen verloren, die du erhalten hast. Deshalb würdest du viel weniger ausbezahlt bekommen, als in deiner jährlichen Bescheinigung steht. Fachleute verwenden dafür den etwas missverständlichen Begriff „Rückkaufswert“. Die Kündigung der Riester-Rente sollten Versicherungsnehmer also nur im äußersten Notfall erwägen.
Besser ist es, die private Altersvorsorge eine gewisse Zeit beitragsfrei zu stellen. Das heißt, dass du beim Bezahlen der Beiträge eine Pause einlegst. Lass diese Phase aber nicht zu lang werden, denn weniger Beiträge bedeuten später auch weniger Riester-Rente. Außerdem bekommst du die staatlichen Zulagen nur, wenn du den Mindestbeitrag entrichtest.
Als Arbeitnehmer hast du einen Rechtsanspruch, einen Teil deines Arbeitsentgelts für die betriebliche Altersvorsorge zu verwenden. Dafür vereinbarst du mit dem Arbeitgeber eine sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet: Ein Teil deines Bruttogehalts fließt automatisch in die Vorsorge. Das geschieht auch in Kurzarbeit.
In der Regel gilt eine Vorsorgevereinbarung mit dem Arbeitgeber ein Jahr lang. Davon kann aber in beiderseitigem Einvernehmen abgewichen werden. In Kurzarbeit hast du die Wahl, ob du weiterhin die vollen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge entrichtest oder sie nach unten anpasst. Wenn du die Vereinbarung zur Entgeltumwandlung ändern möchtest, bitte deinen Arbeitgeber um ein neues Entgeltumwandlungsformular.
In Zeiten von Coronavirus und Kurzarbeit bekommst du dadurch netto etwas mehr Geld aufs Konto. Bedenke aber, dass durch einen niedrigeren Beitrag auch die Zuschüsse deines Arbeitgebers sich verringern oder ganz wegfallen können. Wie bei anderen Altersvorsorgeprodukten gilt außerdem: Die Beitragsfreistellung senkt die Rentenansprüche.
Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge kannst du die Beitragszahlung pausieren, bis die Kurzarbeit überstanden ist. Allerdings kommt es auf den Vertrag an, wie schnell du bei Vollbeschäftigung wieder Beiträge zahlen kannst.
Sollte dir dein Arbeitgeber kündigen müssen oder gar selbst insolvent werden, bleiben die Beiträge des Arbeitgebers in der Regel erhalten. Sie gelten als unverfallbar, sofern du mindestens 23 Jahre alt bist und dem Betrieb seit mindestens fünf Jahren angehörst.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist schnell gekündigt – aber zu welchem Preis? Eine solche Police gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie bietet dir Schutz für den Fall, wegen einer Erkrankung auf Dauer nicht mehr in deinem Beruf arbeiten zu können.
Die Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie wird nicht ewig dauern. Selbst wenn dein Arbeitgeber dir kündigen muss, bedeutet das nicht das Ende. Der Fachkräftemangel der Vorkrisenzeit ist keineswegs aus der Welt. Für Arbeitnehmer werden sich nach Corona neue Möglichkeiten ergeben. Durch eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung gäbest du auf, was du dir möglicherweise jahrelang aufgebaut hast.
Falls du darauf setzt, nach Corona eine neue BU abzuschließen, könnte dein Plan an der Gesundheitsprüfung oder hohen Beiträgen scheitern. Im alten Vertrag sind wahrscheinlich Konditionen festgeschrieben, die im Vergleich zu heute zu deinem Vorteil ausfallen. Du warst damals nicht nur jünger, sondern hattest auch eventuell das eine oder andere Zipperlein weniger.
Falls dich die Kosten des Vertrags zu stark belasten, sprich mit deiner Versicherung. Möglicherweise zeigt sie sich kulant und stundet die Beiträge. Das heißt, du zahlst sie in voller Höhe nach, sobald Covid-19 beherrschbar geworden ist und sobald sich deine Situation entspannt hat. Eine Stundung lässt sich in der Regel für ein bis zwei Jahre erwirken.
Eine Risikolebensversicherung sichert einen anderen Menschen für den Fall ab, dass du stirbst. Solltest du – aus welchem Grund auch immer – keine Notwendigkeit mehr sehen, diesen Menschen zu schützen, kündige die Police. Falls du den Versicherungsschutz nach wie vor als gerechtfertigt ansiehst, wirf ihn nicht wegen der Corona-Krise über Bord.
Falls du dich dennoch entschließt, die Lebensversicherung zu kündigen, bedenke Folgendes: Du verlierst den Versicherungsschutz und alles, was du bis dahin eingezahlt hast. Denn bei einer Lebensversicherung gibt es kein Geld zurück. Der Rückkaufswert beträgt 0 Euro.
Wie schnell du von den Kosten einer Risikolebensversicherung nach der Kündigung runterkommst, hängt überdies vom Intervall deiner Zahlungen ab. Eine Versicherung, für die du monatlich Beiträge entrichtest, kannst du monatlich kündigen. Eine Police, für die nur einmal im Jahr Beiträge fällig werden, kannst du erst kündigen, wenn der nächste Beitrag fällig wird.
Eine Alternative zur Kündigung ist auch hier, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Über die Beitragsfreistellung musst du allerdings mit dem Menschen reden, der als Begünstigter aufgeführt ist, denn du kannst den Versicherungsvertrag nicht allein ändern. Sobald ihr euch einig seid, sprich mit deinem Versicherer.
Beachte bitte zweierlei: Die Beitragsfreistellung ist mit dem vorübergehenden Verlust des Versicherungsschutzes verbunden. Verstirbst du während der Beitragsfreistellung, geht der Begünstigte deiner Lebensversicherung leer aus. Außerdem können die in der beitragsfreien Phase ausgebliebenen Zahlungen die Versicherungssumme reduzieren. Im Versicherungsfall würde also weniger ausgezahlt.
Wenn du das Geld für die Lebensversicherung wirklich nicht entbehren kannst, lautet unsere klare Empfehlung: Sprich mit deinem Versicherer über eine Stundung. Du bezahlst zu einem späteren Zeitpunkt die Beiträge in voller Höhe nach, eventuell mit Zinsen. Das wäre zu klären. Ein bis zwei Jahre lang verschafft dir die Vereinbarung anschließend Ruhe. Das sollte genügen, um die finanziellen Schwierigkeiten infolge des Coronavirus zu überstehen.
Ebenfalls denkbar wäre es, durch eine Vertragsänderung die Versicherungssumme abzusenken. Dadurch würden sich die monatlichen Kosten reduzieren. Diese Alternative solltest du aber nur zusammen mit einem versierten Berater erwägen. Die CLARK-Berater stehen dir bei Fragen gerne zur Verfügung.
Um dir die größte Sorge zu nehmen: Du wirst nicht automatisch wieder Kassenpatient, nur weil dein Bruttojahresgehalt unter die Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung fällt (64.350 Euro im Jahr 2021). So lange du dich in Kurzarbeit befindest, bleibst du offiziell zum gewohnten Einkommen beschäftigt. Umgekehrt gilt für privat Versicherte, die freiwillig in die in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren möchten: Kurzarbeit ist kein Vehikel dafür.
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind nicht ans Gehalt, sondern an die Leistungen und weitere Faktoren gekoppelt. Man könnte also meinen, die Kurzarbeit wirke sich nachteilig für Versicherungsnehmer aus, weil das Gehalt sinkt, die Beiträge aber gleich bleiben. Hier hat der Gesetzgeber vorgebaut. Wenn dein Unternehmen Kurzarbeit anordnet, musst du nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Auf den Teil des Einkommens, den du in Kurzarbeit weiterhin vom Arbeitgeber beziehst, beteiligt sich dieser mit einem Zuschuss zur Krankenversicherung von 7,95 Prozent. Für den ausbleibenden Teil des Gehalts muss der Arbeitgeber den vollen Zuschuss von 15,9 Prozent bezahlen (Stand 2021). Die Zuschussgrenze für Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung von 384,58 Euro gilt hier nicht.
Um zu ermitteln, wie viel dir dein Arbeitgeber zuschießen muss, braucht es drei Rechengrößen: dein Ist-Gehalt, die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur gesetzlichen Krankenversicherung (4.837,50 Euro im Jahr 2021) und dein „fiktives Gehalt“. Das entspricht 80 Prozent deines vollen Bruttomonatsgehalts.
Liegt dein fiktives Gehalt über der BBG, erhältst du auf die Differenz zwischen Ist-Gehalt und BBG 15,9 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Liegt dein fiktives Gehalt unter der BBG, erhältst du den Arbeitgeberzuschuss auf die Differenz von Ist-Gehalt und fiktivem Gehalt.
Beispiel 1: Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze
Du erhältst in Kurzarbeit 3.200 Euro brutto. Dein normales Gehalt beträgt 6.100 Euro. Dein fiktives Gehalt (80 Prozent) liegt bei 4.880 Euro und damit über der Beitragsbemessungsgrenze von 4.837,50 Euro.
Für dein Ist-Gehalt von 3.200 Euro erhältst du 7,95 Prozent Arbeitgeberzuschuss, also 254,40 Euro. Auf die Differenz zwischen Ist-Gehalt und BBG (4.837,50 Euro) erhältst du 15,9 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Das macht 260,36 Euro. Insgesamt bekommst du in Kurzarbeit also 514,76 Euro Arbeitgeberzuschuss.
Beispiel 2: Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze
Du erhältst in Kurzarbeit 3.200 Euro brutto. Dein normales Gehalt beträgt 5.500 Euro, dein fiktives Gehalt 4.400 Euro (80 Prozent). Es liegt also unter der BBG von 4.837,50 Euro (Stand 2021). Für dein Ist-Gehalt erhältst du 7,95 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Das macht 254,40 Euro. Auf die Differenz zwischen fiktivem Gehalt und Ist-Gehalt erhältst du 15,9 Prozent Arbeitgeberzuschuss, also 190,80 Euro. Insgesamt bekommst du in Kurzarbeit 445,20 Euro Arbeitgeberzuschuss.
Kurzarbeit ist, wie beschrieben, kein Grund, von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche abzurutschen. Anders verhält es sich gegebenenfalls, wenn du arbeitslos wirst. Sobald du Arbeitslosengeld I beziehst, musst du dich gesetzlich krankenversichern – mit einer Ausnahme: Du kannst dich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn du in den vergangenen fünf Jahren durchgehend privat versichert warst.
Der Vertrag mit einer Versicherung ist nicht in Stein gemeißelt. Versicherte sollten regelmäßig prüfen, ob die Vereinbarungen noch aktuell sind. Es wäre aber fatal, wegen des Coronavirus SARS-CoV-2 in Aktionismus zu verfallen. Falls du in der Pandemie Sparpotenziale suchst, dann denke bei den meisten Verträgen eher über Beitragsstundung nach als über Kündigung.
Zwar werden dir die Beiträge bei einer Stundung nicht erlassen. Aber viele Unternehmen der Versicherungsbranche bieten in der Corona-Krise an, die Zahlungen aufzuschieben, also zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
Manche Anbieter erlauben es, die Beiträge zu einer Pflegezusatzversicherung auszusetzen und diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Eine Kündigung ist hingegen keine gute Idee: Damit verlierst du deinen Versicherungsschutz komplett, unabhängig davon, wie lange du bereits eingezahlt hast.
Deine Zusatzversicherung für gesunde Zähne bietet kein kurzfristiges Einsparpotenzial. Die Mindestvertragslaufzeiten betragen ein bis drei Jahre und die Kündigungsfristen mehrere Monate.
Die Sterbeversicherung lässt sich leicht beitragsfrei stellen. Kündigst du die Versicherung, gibt es sogar Geld zurück. Allerdings handelt es sich dabei um den Rückkaufswert. Dieser entspricht der Summe deiner Beiträge abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten. Diese fallen meist zu Beginn der Vertragslaufzeit an. Besonders in den ersten Jahren würdest du bei einer Kündigung also deutlich weniger zurückbekommen, als du bislang eingezahlt hast.
Vielen Menschen entgeht wegen des Coronavirus ein Teil ihres Einkommens und das Kurzarbeitergeld fängt nicht genug auf. Wer in dieser Situation den Rotstift bei Versicherungen ansetzen will, denkt vermutlich auch an Sachversicherungen. Dazu zählen die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Hausratversicherung und die Rechtsschutzversicherung. Sie erscheinen am ehesten entbehrlich.
In Städten und Ballungsräumen ist ein eigenes Auto möglicherweise entbehrlich. Du bleibst dank Bus und Bahn auch ohne eigenes Fahrzeug mobil. Wenn du deine Kfz-Versicherung und die Steuern sparen möchtest, meldest du dein Auto bei der Zulassungsstelle ab. Auf Amtsdeutsch heißt das „ein Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen“.
Die Zulassungsstelle informiert anschließend deinen Versicherer sowie die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt. Falls du dein Fahrzeug nur vorübergehend stilllegen möchtest, brauchst du einen gesetzeskonformen, nicht öffentlichen Abstellplatz. Das kann zum Beispiel eine Garage sein oder ein eingezäuntes Gelände. Ein Auto darf also nicht auf der Straße stehen bleiben, sobald der Besitzer es hat stilllegen lassen. Das gilt auch für die Einfahrt vor deinem Haus.
Das Kennzeichen deines Fahrzeugs kannst du ein Jahr lang reservieren lassen. Die Stilllegung bewirkt, dass du bis zu anderthalb Jahre keine Versicherungsbeiträge mehr zahlen musst.
Hausratversicherungen haben häufig eine Laufzeit von mehreren Jahren und sind deshalb nicht immer sofort kündbar. Außerdem schlägt die Hausratversicherung mit vergleichsweise geringen monatlichen Kosten auf, sodass sich hier kaum ein Spareffekt erzielen lässt. Solltest du sie dir wirklich vorübergehend nicht leisten können, wende dich besser an deinen Versicherer oder Makler. Möglicherweise lassen sich die Beiträge vorübergehend stunden.
Insbesondere in unsicheren Zeiten kann eine Rechtsschutzversicherung Gold wert sein. Stell dir beispielsweise vor, es kommt in deinem Unternehmen zu betriebsbedingten Kündigungen. Dann wärst du erleichtert, auf die Unterstützung der Versicherung bauen zu können. Auch Rechtsschutzversicherer bieten an, den Vertrag vorübergehend beitragsfrei zu stellen, wenn man in eine finanziell schwierige Situation gerät. Allerdings wird mit den Beiträgen auch der Rechtsschutz pausiert. Das heißt, in dieser Phase kannst du keine Leistungen abrufen.
Ganz klare Sache: Jeder Verbraucher muss über diese Versicherung verfügen. Stell dir einfach vor, in der wegen Corona ohnehin schwierigen Zeit kommt es zu einem Versicherungsfall. Dann hast du wegen jährlicher Kosten von 50 bis 100 Euro diese Police gekündigt und musst nun vielleicht Tausende von Euro selbst aufbringen. Also: Finger weg von der Privathaftpflichtversicherung! Wenn du einen Grund siehst, deinem bisherigen Anbieter zu kündigen, suche dir vorher eine Alternative. CLARK hilft gerne weiter.