Verweisungen im Versicherungsvertrag können deinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente beschränken. Lies hier, welche Formulierungen zu vermeiden sind.
Der Versicherer muss bei der abstrakten Verweisung die Leistung einer Berufsunfähigkeitsrente nicht gewähren, solange du noch irgendeine andere Tätigkeit, die deiner Ausbildung, deinen Fähigkeiten sowie deiner bisherigen Lebensstellung entspricht, ausführen könntest. Je nach Versicherungsbestimmungen können dich deine BU-Versicherer sogar auf berufliche Tätigkeiten verweisen, bei denen du bis zu 50 Prozent weniger verdienst als bei deinem alten Beruf. Es reicht dabei aus, dass dieser Job auf dem Arbeitsmarkt existiert – was nicht heißt, dass du ihn auch bekommen würdest. Das Risiko, keine entsprechende Anstellung zu erhalten, trägt einzig und allein der Versicherte. Ob diese neue Tätigkeit dir dieselbe soziale Wertschätzung einbringen würde wie dein bisheriger Beruf, spielt ebenfalls keine Rolle. Erkrankt beispielsweise ein Chirurg an Arthrose und kann die Bewegungen, die für eine Operation notwendig sind, nicht mehr ausführen, ist er berufsunfähig. Aufgrund seiner Kenntnisse könnte er zum Beispiel als medizinischer Gutachter oder Berater in einem Pharmaunternehmen arbeiten. Ist eine abstrakte Verweisung in seinem BU-Vertrag vorhanden, würde ihn seine Versicherung auf diese Berufe hin verweisen.
Bei der konkreten Verweisung hast du als Versicherter nicht so einen enormen Nachteil wie bei der abstrakten. Sie bezieht sich auf eine komplett andere Situation. Du konntest deinem letzten Beruf nicht mehr nachgehen und hast daher einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente bei deiner Versicherung gestellt. In der Zeit, bis dieser bewilligt wurde, hast du einen anderen Job angenommen. Entspricht dieser deiner bisherigen Lebensstellung und es liegt keine Berufsunfähigkeit in diesem vor, kann dich dein Versicherer auf diesen konkret verweisen. Du würdest in diesem Fall deinen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente verlieren.
Voraussetzung für die konkrete Verweisung - und somit der größte Unterschied zur abstrakten Verweisung - ist, dass du dich selbst dazu entschlossen hast, einer anderen Tätigkeit nachzugehen. So würde beispielsweise ein Tischler, der aufgrund von Einschränkungen im Bewegungsapparat seinen Beruf nicht mehr ausüben, dafür aber weiterhin als Möbeldesigner arbeiten kann, bei einer konkreten Verweisung in seinen Versicherungsbestimmungen nicht mehr als berufsunfähig gelten.
Die meisten Versicherer verzichten mittlerweile auf eine abstrakte Verweisung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass du die Formulierungen in deinem Vertrag nicht genau prüfen solltest. Weder die abstrakte noch die konkrete Verweisung muss in deinem Versicherungsvertrag als solche bezeichnet werden - es reicht aus, wenn diese in einer Klausel impliziert sind! Formulierungen, die eine andere Tätigkeit bei gleicher Lebensstellung aus der Definition für Berufsunfähigkeit ausschließen, sind ein Indiz für einen Versicherungsvertrag, der eine abstrakte Verweisung enthält. Bei Versicherungsverträgen, die sich in ihrer Definition der Berufsunfähigkeit ausschließlich auf den zuletzt ausgeübten Beruf beziehen, ist ein Verzicht auf eine abstrakte Verweisung erkennbar. Bist du dir bei den Vertragsbestimmungen unsicher, kannst du dich an die CLARK Experten wenden und dich beraten lassen, bevor du unterschreibst.
Die Möglichkeit, deine Berufsunfähigkeitsrente durch einen Zuverdienst aufzubessern, entfällt durch beide Verweisungen. Ist in deinem Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine abstrakte oder konkrete Verweisung enthalten und du würdest einem anderen als dem Beruf, in dem du berufsunfähig geworden bist, nachgehen, wäre diese Klausel erfüllt und du würdest keine BU-Rente mehr erhalten. In einem BU-Vertrag ohne Verweisungsklauseln bezieht sich die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ausschließlich auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf - du erhältst die Rente, sobald du diesen nicht mehr zu 50 Prozent ab einer Zeit von sechs Monaten nachgehen kannst. Du kannst deine BU-Rente also durch irgendeinen anderen Beruf aufbessern - sofern dein gesundheitlicher Zustand dies natürlich zulässt.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Absicherung überhaupt. Im Idealfall wird sie nur einmal abgeschlossen und sichert dich für den Rest deines Erwerbslebens ab. Du solltest deswegen nicht leichtfertig einen Vertrag abschließen, sondern dir den Versicherer genau aussuchen.
Online kannst du vergleichen, was Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Der Tarif-Dschungel ist außerdem weitläufig und unübersichtlich. Schneller und sicherer kommst du voran, wenn du einen Experten heranziehst. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt.
Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. Schließlich geht es um deine Existenz. So gehst du vor:
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