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Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) Abstrakte Verweisung

Die meisten verzichten auf die Abstrakte Verweisung, manchmal kommt sie noch vor

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Das Wichtigste in Kürze

In einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeits­versicherung können sogenannte Verweisungen aufgeführt werden. Bestätigt deine Versicherung die Berufsunfähigkeit in deiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit, besteht für die Versicherer möglicherweise die Option einer Verweisung auf andere Berufe.  Das heißt, dass dich deine Versicherer auf eine andere Tätigkeit als die zuletzt ausgeübte verweisen können, in der du als Versicherungsnehmer trotz deines gesundheitlichen Zustandes noch arbeiten könntest. Eine Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf besteht nur, wenn dieser in dem Bereich deiner erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten liegt. Zusätzlich muss er deiner bisherigen Lebensstellung entsprechen. Bei der Berufsunfähigkeits­versicherung sind zwei verschiedene Arten von Verweisung möglich: Die abstrakte und die konkrete Verweisung.

Bei Versicherungsnehmern, die selbstständig oder freiberuflich arbeiten, würde eine Verweisbarkeit in der Berufsunfähigkeits­versicherung bedeuten, dass die Versicherung prüft, inwieweit eine Umstrukturierung und Umorganisation ihres Betriebes dazu führen könnte, dass trotz gesundheitlicher Einschränkungen der Beruf noch ausgeübt werden kann. In der Regel dürfen Versicherer Selbstständige aber selbst bei einer abstrakten Verweisung nicht auf eine Anstellung als Angestellter verweisen – eine Verweisungsklausel findet in der Regel keine Anwendung. 

  1. Die konkrete und abstrakte Verweisung beschränken den Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente im Falle einer Berufsunfähigkeit, da durch sie die Versicherungsunternehmen auf andere Tätigkeiten verweisen können.
  2. Durch den Verzicht auf eine abstrakte Verweisung in den Versicherungs­bedingungen kannst du erkennen, dass du deine BU-Versicherung im Ernstfall die Rentenzahlung in vollem Umfang erwarten kannst.
  3. Überprüfe daher unbedingt die genauen Formulierungen deiner Versicherungs­bedingungen und lass dich von den CLARK Experten beraten, falls du dir unsicher bist.

Was bedeutet die abstrakte Verweisung für Versicherungsnehmer?

Der Versicherer muss bei der abstrakten Verweisung die Leistung einer Berufsunfähigkeitsrente nicht gewähren, macht deshalb Gebrauch der so genannten „Verweisungsklausel“, heißt: Solange du noch irgendeine andere Tätigkeit, die deiner Ausbildung, deinen Fähigkeiten sowie deiner bisherigen Lebensstellung entspricht, ausführen könntest. Je nach Versicherungsbestimmungen und Klauseln können dich deine BU-Versicherer sogar auf berufliche Tätigkeiten verweisen, bei denen du bis zu 50 % weniger verdienst als bei deinem alten Beruf. Es reicht dabei aus, dass dieser Job auf dem Arbeitsmarkt existiert – was nicht heißt, dass du ihn auch bekommen würdest. Das Risiko, keine entsprechende Anstellung zu erhalten, trägt einzig und allein der Versicherungsnehmer.

Ob diese neue Tätigkeit dir dieselbe soziale Wertschätzung einbringen würde wie dein bisheriger Beruf, spielt ebenfalls keine Rolle. Erkrankt beispielsweise ein Chirurg an Arthrose und kann die Bewegungen, die für eine Operation notwendig sind, nicht mehr ausführen, ist er berufsunfähig. Aufgrund seiner Kenntnisse könnte er zum Beispiel als medizinischer Gutachter oder Berater in einem Pharmaunternehmen arbeiten. Ist eine abstrakte Verweisung in seinem BU-Vertrag vorhanden, würde ihn seine Versicherung auf diese Berufe hin verweisen.

Zusammenfassung

  • Ist in deinem Vertrag eine abstrakte Verweisung festgeschrieben, bedeutet das, dass du keine Berufsunfähigkeitsrente erhältst, solange du noch irgendeine andere Tätigkeit, die deiner Ausbildung, deinen Fähigkeiten sowie deiner bisherigen Lebensstellung entspricht, ausführen könntest.
  • Dabei kannst du sogar auf berufliche Tätigkeiten verwiesen werden, bei denen du bis zu 50 Prozent weniger verdienst als bei deinem alten Beruf.

Die konkrete Verweisung als BU-Vertragsbestandteil

Bei der konkreten Verweisung hast du als Versicherter nicht so einen enormen Nachteil wie bei der abstrakten. Sie bezieht sich auf eine komplett andere Situation. Du konntest deinem letzten Beruf nicht mehr nachgehen und hast daher einen Leistungsantrag auf Berufsunfähigkeitsrente bei deiner Versicherung gestellt. In der Zeit, bis dieser bewilligt wurde, hast du einen anderen Job angenommen. Entspricht dieser deiner bisherigen Lebensstellung und es liegt keine Berufsunfähigkeit in diesem vor, kann dich dein Versicherer auf diesen konkret verweisen. Du würdest in diesem Fall deinen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente verlieren.

Voraussetzung für die konkrete Verweisung – und somit der größte Unterschied zur abstrakten Verweisung – ist, dass du dich selbst dazu entschlossen hast, einer anderen Tätigkeit nachzugehen. So würde beispielsweise ein Tischler, der aufgrund von Einschränkungen im Bewegungsapparat seinen Beruf nicht mehr ausüben, dafür aber weiterhin als Möbeldesigner arbeiten kann, bei einer konkreten Verweisung in seinen Versicherungsbestimmungen nicht mehr als berufsunfähig gelten.

Zusammenfassung

  • Im Unterschied zur abstrakten Verweisung bedeutet die konkrete Verweisung, dass dich dein Versicherer auf eine von dir gewählte Tätigkeit (Verweisungsberuf) verweisen kann.
  • Du giltst dann zwar in deiner bisherigen Tätigkeit als berufsunfähig. Weil du dir selbst aber einen neuen Job gesucht hast, den du weiter ausüben kannst, und dein Vertragt eine konkrete Verweisung erlaubt, gilst du in den Augen des Versicherers nicht als berufsunfähig und du erhältst auch keine Berufsunfähigkeitsrente.

Verzicht auf abstrakte Verweisung in den Klauseln

Die meisten Versicherungsunternehmen verzichten mittlerweile auf eine abstrakte Verweisung und die Verweisungsmöglichkeit im Leistungsfall. Dies bedeutet jedoch nicht, dass du die Formulierungen in deinem Vertrag nicht genau prüfen solltest. Weder die abstrakte noch die konkrete Verweisung muss in deinem Versicherungsvertrag als solche bezeichnet werden – es reicht aus, wenn diese in einer Klausel impliziert sind!

Formulierungen, die eine andere Tätigkeit bei gleicher Lebensstellung aus der Definition für Berufsunfähigkeit ausschließen, sind ein Indiz für einen Versicherungsvertrag, der eine abstrakte Verweisung enthält. Bei Versicherungsverträgen, die sich in ihrer Definition der Berufsunfähigkeit ausschließlich auf den zuletzt ausgeübten Beruf beziehen, ist ein Verzicht auf eine abstrakte Verweisung erkennbar. Bist du dir bei den Vertragsbestimmungen unsicher, kannst du dich an die CLARK Experten wenden und dich beraten lassen, bevor du unterschreibst.

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Die Möglichkeit als Versicherungsnehmer, deine Berufsunfähigkeitsrente durch einen Zuverdienst aufzubessern, entfällt durch beide Verweisungen. Ist in deinem Vertrag zur Berufsunfähigkeits­versicherung eine abstrakte oder konkrete Verweisung enthalten und du würdest einem anderen als dem Beruf, in dem du berufsunfähig geworden bist, nachgehen, wäre diese Klausel erfüllt und du würdest keine BU-Rente mehr erhalten. In einem BU-Vertrag ohne Verweisungsklauseln bezieht sich die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente ausschließlich auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf – du erhältst die Rente, sobald du diesen nicht mehr zu 50 % ab einer Zeit von sechs Monaten nachgehen kannst. Du kannst deine Berufsunfähigkeitsrente also durch irgendeinen anderen Beruf aufbessern – sofern dein gesundheitlicher Zustand dies natürlich zulässt. 

Zusammenfassung

  • Ob deine Berufsunfähigkeits­versicherung auf eine abstrakte oder konkrete Verweisung verzichtet, erkennst du an Hand der Vertragsbestimmungen! Bei den meisten Verträgen ist sie inzwischen eliminiert.
  • Die Möglichkeit, etwas dazu zu verdienen, besteht bei einem BU-Vertrag mit Verweisungen nicht.

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen

Die Berufsunfähigkeits­versicherung ist die wichtigste Absicherung überhaupt. Im Idealfall wird sie nur einmal abgeschlossen und sichert dich für den Rest deines Erwerbslebens ab. Du solltest deswegen nicht leichtfertig einen Vertrag abschließen, sondern dir den Versicherer genau aussuchen.

Online kannst du vergleichen, was Berufsunfähigkeits­versicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Der Tarif-Dschungel ist außerdem weitläufig und unübersichtlich. Schneller und sicherer kommst du voran, wenn du einen Experten heranziehst. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt.

Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. Schließlich geht es um deine Existenz. So gehst du vor:

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  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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