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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) Steuer

Alles Wissenswerte zum Thema Steuern und ob die BU-Beiträge steuerlich absetzbar sind

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  • Wir alle kennen das: Einmal im Jahr will das Finanzamt von uns eine Steuererklärung. Die Kosten für die Berufsunfähigkeits­versicherung sind steuerlich absetzbar und können die Steuerlast mindern.
  • Bei einigen Berufsunfähigkeits­versicherungen sparst du während der Einzahlphase Steuern, bei anderen erst, wenn Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird.
  • Bedenke: Deine monatliche Rente aus der Berufsunfähigkeits­versicherung ist steuerpflichtig.

Welche Art Berufsunfähigkeits­versicherung?

Hast eine Versicherung zum Schutz deines Einkommens abgeschlossen, so gehörst du zu denjenigen, die auf finanzielle Sicherheit bauen, falls sie wegen Krankheit oder Unfall für längere Zeit im Job ausfallen. Sicher stellst du dir dann auch die Frage: Kann ich die Berufsunfähigkeits­versicherung oder Berufsunfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ) in der Steuererklärung absetzen? Und wenn ich berufsunfähig werden sollte, muss ich die BU-Rente über die gesamte Rentendauer dann versteuern?

Grundsätzlich kannst du die Ausgaben für die Berufsunfähigkeits­versicherung steuerlich geltend machen und musst die Berufsunfähigkeitsrente ab Rentenbeginn versteuern, wenn du sie beziehst. Gleiches gilt im Übrigen auch für die Erwerbsminderungsrente, die du als Leistung aus der Erwerbsunfähigkeits­versicherung erhältst. Ob und in welcher Höhe ist allerdings davon abhängig, ob du eine betriebliche BU über deinen Arbeitgeber oder eine private BU-Versicherung abgeschlossen hast. Bei Letzterer unterscheidet sich die steuerliche Behandlung noch einmal abhängig davon, ob es sich um einen Einzelvertrag oder um eine Kombination mit einer privaten Alters­vorsorge handelt.

Doch wenn du weißt, was für eine Berufsunfähigkeits­versicherung du hast, ist es gar nicht so kompliziert. Solltest du dennoch Unterstützung benötigen, sind die Expert:innen von CLARK gerne für dich da.

Ist die Berufsunfähigkeits­versicherung steuerlich absetzbar? 

BU-Versicherung und Alters­vorsorge kombinieren

Eine private Renten­versicherung bietet dir die Möglichkeit, etwas für deine Altersvorsorge zu tun – als Arbeitnehmer:in geht das zusätzlich zur gesetzlichen Renten­versicherung, als Selbstständige:r hast du oft keine andere Option als die private Vorsorge. Einige der Möglichkeiten zur privaten Alters­vorsorge kannst du mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung kombinieren. Das Alterseinkünfte­gesetz teilt die Alters­vorsorge in drei Schichten: Basisversorgung, Zusatzversorgung und private Altersvorsorge. Welche Regelungen für dich und deine kombinierte BU gelten, hängt ganz davon ab, mit welcher Schicht der Altersversorgung du sie kombiniert hast.

  1. Erste Schicht: die Basisversorgung. Dazu gehört die gesetzliche Rente, aber auch die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt. Hast du einen Vertrag in dieser Schicht, erhältst du eine Rente bzw. im Falle einer Berufsunfähigkeit eine BU-Rente.
  2. Zweite Schicht: die Zusatzversorgung. Darunter fallen die betriebliche Altersversorgung und die staatlich geförderte Riester-Rente.
  3. Dritte Schicht: die private Vorsorge. Das sind Anlageprodukte, private Renten­versicherungen oder auch Fondssparpläne und kapitalgedeckte Lebens­versicherungen.

BU-Versicherung in Kombination mit einer Renten­versicherung

Möglich ist eine Versicherungskombination mit allen drei Schichten. Besonders verbreitet ist die Kombination einer Berufsunfähigkeits­versicherung mit der sogenannten Rürup-Rente. In diesem Fall wird deine BU-Versicherung steuerlich behandelt wie die Rürup-Rente, solange sie weniger als 50 % der Kombination ausmacht. Dabei fördert dich der Staat in der Ansparphase mit Steuererleichterungen, dafür musst du im Leistungsfall die Rente voll versteuern.

Seit 2023 kannst du 100 % deiner Beiträge zur Rürup-Rente – und damit der kombinierten BU – in der Steuererklärung geltend machen. Die Höchstgrenze, die für die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge gilt, liegt 2024 bei 27.566 € pro Jahr für dich allein und bei 55.132 € pro Jahr für Eheleute mit gemeinsamer Veranlagung.

Bei einem solchen Vertrag solltest du darauf achten, dass die Berufsunfähigkeitsrente nicht nur deine Lebenshaltungskosten, sondern auch die darauf anfallenden Steuern abdeckt.

BU-Versicherung in Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge

Einige Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmer:innen die Option zu betrieblicher Alters­vorsorge in Kombination mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung an. Hier werden die Beiträge zu Versicherung und Vorsorge jeden Monat bei der Erstellung der Gehaltsabrechnung von deinem Bruttolohn abgezogen.

Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt also um die Höhe des Versicherungsbeitrags. Entsprechend zahlst du weniger Lohn- und Sozialabgaben, die sich ja prozentual auf dein Gehalt beziehen. Das wirkt sich allerdings auch auf deine Einzahlungen in die gesetzliche Rente aus.

Eine private BU-Versicherung steuerlich absetzen

Möglicherweise hast du deine Berufsunfähigkeits­versicherung auch als einzelnen Vertrag und unabhängig von deinem Arbeitgeber abgeschlossen. In diesem Fall kannst du die BU-Beiträge als sonstigen Vorsorgeaufwand in die Steuererklärung einbringen.

In der Regel trägt das jedoch nicht viel aus, da Vorsorgeaufwendungen nur bis zu einer Grenze von 1.900 € für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige steuerlich abgesetzt werden können (Stand 2024). Zu diesen Aufwendungen zählen auch die Krankenkasse und die gesetzliche Pflege­versicherung – und die Beiträge zu diesen beiden Versicherungen überschreiten bei einem durchschnittlichen Gehalt schon die entsprechende Grenze.

Wenn du also Beiträge für eine private Berufsunfähigkeits­versicherung zahlst, sind diese oft nur theoretisch absetzbar. Dafür fallen bei einer Berufsunfähigkeit auf deine Rente deutlich weniger Steuern an.

Zusammenfassung

  • Wenn du deine BU-Versicherung mit einer Rürup-Rente kombiniert hast, werden diese steuerlich gleichbehandelt. Du kannst sie steuerlich absetzen und sparst während der Einzahlungszeit Steuern.
  • Wenn du deine BU mit einer betrieblichen Alters­vorsorge kombiniert hast, werden diese Beiträge direkt von deinem Lohn abgezogen. Du sparst also, indem du weniger Gehalt versteuern musst.
  • Eine Berufsunfähigkeits­versicherung als Einzelvertrag kannst du als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzen. Meistens erreichst du die Höchstgrenze jedoch schon mit den Beiträgen zu Kranken- und Pflege­versicherung.

Muss ich die Berufsunfähigkeitsrente versteuern?

Die Berufsunfähigkeitsrente bzw. Rentenleistung ist als Einkommen erst einmal steuerpflichtig und wird in der Steuererklärung als sonstige Einkünfte aufgeführt. Aber die Steuerhöhe ist nicht nur von der Höhe der Rente und deinem persönlichen Steuersatz abhängig, es kommt auch hier wieder darauf an, um welche Art BU es sich handelt.

BU mit Renten­versicherung

Wenn du deine Berufsunfähigkeits­versicherung mit einer Renten­versicherung wie einer Riester- oder Rürup-Rente kombiniert hast, kannst du während der Einzahlungszeit bereits von Steuervorteilen profitieren, musst die Auszahlung jedoch voll versteuern.

Das seit 2005 bestehende Alterseinkünfte­gesetz sieht vor, dass Einkünfte aus Renten­versicherungen und auch die Berufsunfähigkeitsrente besteuert werden. Im Jahr 2024 musst du auf 84 % deiner BU-Rente Steuern zahlen. Bis zum Jahr 2040 steigt der Anteil, den du zu versteuern hast, schrittweise auf 100 % an. Allerdings plant die Regierung eine Anpassung. Erst 2058 sollen die 100 % erreicht werden, was bedeutet, dass der Satz 2024 bei 83 % und 2023 bei 82,5 % liegen wird.

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BU in Kombination mit einer betrieblicher Altersvorsorge (bAV)

Wenn du eine BU in Kombination mit einer bAV hast, profitierst du davon, dass die Versicherungsbeiträge dein steuerpflichtiges Einkommen senken. Während du fit bist, kannst du bei dieser Kombination Steuern sparen. Solltest du bei einer Berufsunfähigkeit von deinem Anbieter Geld erhalten, musst du dies jedoch voll versteuern. Zudem ist deine BU-Rente dann kranken­versicherungspflichtig. Da auch in diesem Fall bei einer Berufsunfähigkeit Abgaben auf dich zukommen, solltest du entsprechend etwas mehr monatliche Rente absichern.

Private, selbstständige Berufsunfähigkeits­versicherung

Wenn du Rente aus einer selbstständigen Berufsunfähigkeits­versicherung beziehst, musst du diese ebenfalls versteuern. Allerdings greift hier die vorgelagerte Besteuerung: Die Beiträge werden aus versteuertem Einkommen geleistet, bei der Rente fallen aber nicht auf die gesamte Summe Steuern an, sondern wie bei einer privaten Altersrente nur auf den sogenannten Ertragsanteil – je nach Renteneintrittsalter.

Bei der Ertragsanteilsbesteuerung entscheidet dein Alter beim Erhalt der ersten Auszahlung darüber, wie hoch der Anteil ist, den du versteuern musst. Wer beispielsweise mit 30 Jahren berufsunfähig wird, der muss auf 44 Prozent seiner Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen. Wer hingegen mit 54 berufsunfähig wird, muss nur auf 27 Prozent Steuern zahlen.

Dieser ist deutlich niedriger als die volle Rente und berechnet sich aus deinem Alter bei Renteneintritt und der voraussichtlichen Bezugsdauer. Wenn du also zum Beispiel einen BU-Vertrag mit einer Restlaufzeit und Leistungsdauer bis zu einem Alter von 67 Jahren hast und mit 60 berufsunfähig wirst, musst du einen geringeren Teil deiner BU-Rente versteuern als bei Berufsunfähigkeit mit 40.

Zusammenfassung

  • Wenn du deine Berufsunfähigkeits­versicherung mit einer Rürup-Rente kombiniert hast, wird ein erheblicher Teil deiner BU-Rente versteuert.
  • Bei einer BU in Kombination mit einer bAV musst du die Rentenzahlung in voller Höhe versteuern.
  • Bei einer Auszahlung aus einer selbstständigen Berufsunfähigkeits­versicherung zahlst du nur Steuern auf einen kleinen Anteil der Rente, den Ertragsanteil.

Was du sonst noch wissen solltest

BU-Rente und staatliche Leistungen

Du kannst neben der Berufsunfähigkeitsrente weitere Leistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder eine staatliche Erwerbsminderungsrente beziehen. In diesen Fällen gilt deine BU-Rente nicht als Einkommen, da du nicht erwerbsfähig bist. Diese Leistungen dürfen nicht gekürzt oder mit deiner Rente verrechnet werden, auch wenn du durch die Zahlungen aus verschiedenen Geldtöpfen vielleicht mehr Geld auf dem Konto hast als vorher im Arbeitsleben.

Anders sieht es aus, wenn du Grundsicherung beziehst. Diese wird mit deiner Berufsunfähigkeitsrente verrechnet.

Kann es auch sein, dass ich für meine BU-Rente gar keine Steuern zahle?

Wenn dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, musst du darauf keine Steuern zahlen. Dieser steigt jährlich, im Jahr 2024 liegt er bei 11.604 € für Einzelpersonen.

Mal angenommen, du erhältst aus deiner Versicherung eine Rentenhöhe von 750 € BU-Rente im Monat und hast sonst keine weiteren Einkünfte, dann ist die Berufsunfähigkeitsrente bzw. dein „Bruttoeinkommen“ in der Auszahlungsphase komplett steuerfrei. Ob das für deine Lebenshaltungskosten reicht, steht jedoch auf einem anderen Blatt.

Bei der Berufsunfähigkeits­versicherung nicht nur auf steuerliche Vorteile achten

Eine gute Berufsunfähigkeits­versicherung sollte dich im Fall der Fälle gut absichern. Das solltest du immer höher priorisieren als die steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungskosten während der Laufzeit. Es mag zwar sehr attraktiv wirken, die Steuerzahlungen jedes Jahr niedrig zu halten, doch bei manchen Vertragskombinationen kann sich der Vorteil bei der Auszahlung schnell in Luft auflösen.

Darum solltest du vor dem Abschluss deiner Berufsunfähigkeits­versicherung die möglichen Kosten einmal durchrechnen und alle Vor- und Nachteile betrachten.

Zusammenfassung

  • Die Grundsicherung wird mit der Berufsunfähigkeitsrente verrechnet. Leistungen wie Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente nicht.
  • Der jährliche Grundfreibetrag beträgt 2024 für Einzelpersonen 11.604 €.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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