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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) Berufswechsel

Welche Auswirkungen hat ein Berufswechsel auf deine BU?

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  • Die Definition von Berufsunfähigkeit und somit auch die Auszahlung der BU-Rente bezieht sich ausschließlich auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf.
  • Beim Großteil der Versicherungsanbieter besteht keine Meldepflicht, solltest du den Beruf wechseln.
  • Die Angabe eines Berufswechsels in eine risikoärmere Berufsklasse kann deinen Beitrag allerdings verringern, wenn du in einen Job mit geringerer Gefahrenklasse wechselst.

Berufswechsel bei bereits abgeschlossener Berufsunfähigkeits­versicherung

Was passiert, wenn sich der Beruf ändert?
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Nimmst du als Versicherungsnehmer:in eine andere Arbeit an als die, die du bei Versicherungsabschluss angegeben hast, ändert sich in den meisten Fällen nichts für dich. Eine Meldepflicht des Berufswechsels gibt es bei den meisten Versicherungen nicht mehr.

Sollte deine Versicherung auf eine Meldepflicht bestehen, ist dies vertraglich in den allgemeinen Versicherungs­bedingungen festgelegt. Ist dies der Fall, kannst du es als Indiz nehmen, dass diese Versicherung nicht die fairste unter den Berufsunfähigkeits­versicherungen ist. Gute Versicherer zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Versicherungsschutz auch bei sich verändernden Bedingungen bestehen bleibt – heißt, es gibt keine Verstecke im Bedingungswerk. Daher solltest du bei Versicherungsabschluss darauf achten, dass seitens der Versicherer auf eine Meldepflicht bei Berufswechsel verzichtet wird. 

Jegliche „Pausen“ im Arbeitsleben, ob Elternzeit oder Sabbaticals, spielen keine Rolle für deine Berufsunfähigkeits­versicherung. Da du freiwillig pausierst, hast du logischerweise keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Auch Umzüge ins Ausland musst du deiner Berufsunfähigkeits­versicherung nicht melden, da die BU-Versicherung in der Regel weltweit gilt. Du solltest allerdings in deinen Versicherungs­bedingungen nachlesen, ob der Versicherungsschutz eventuell nur auf EU-Mitgliedsstaaten oder einen Staat beschränkt ist. Ist dies der Fall, kannst du die Versicherung immer noch wechseln.

Erhöhung des Versicherungsbeitrages

Einen höheren Beitrag musst du in den meisten Fällen nur zahlen, wenn du die Summe deiner Berufsunfähigkeitsrente nach oben korrigieren möchtest. Deine Berufsunfähigkeits­versicherung sollte immer an deine sich verändernden Lebensumstände angepasst sein – daher solltest du bei einem Vertragsabschluss in jungen Jahren darauf achten, dass bei deinen BU-Versicherern die Möglichkeit zur Nach­versicherung besteht. Wenn sich beispielsweise durch eine Beförderung dein Gehalt signifikant steigert, solltest du auch deine Berufsunfähigkeitsrente entsprechend anpassen – deshalb ist eine Nach­versicherungsgarantie unerlässlich.

Zusammenfassung

  • Bei Abschluss einer BU-Versicherung ist dein aktueller Beruf ausschlaggebend für deine monatliche Beitragszahlung. Der Leistungsfall bezieht sich per Definition immer auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf.
  • In der Regel besteht keine Anzeigepflicht für einen Berufswechsel bei der BU-Versicherung.
  • Eine im Versicherungsvertrag aufgeführte Meldepflichtklausel ist ein Indiz für eine schlechte BU-Versicherung.
  • Dein Versicherungsbeitrag kann sich erhöhen, wenn du eine größere Summe als BU-Rente versichern möchtest.

Risikobeurteilung deiner Arbeit

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung spielt die Beurteilung des Risikos einer möglichen Berufsunfähigkeit eine maßgebliche Rolle für die Höhe deines Versicherungsbeitrages. Versicherte werden einer sogenannten Gefahrenklasse zugeordnet. In die Gefahrenklasse A werden alle Bürojobs mit gar keiner bis nur sehr geringer körperlicher Belastung eingeteilt. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hier eher gering.

Berufe mit einem höheren Berufsunfähigkeitsrisiko und größerer körperlicher Belastung wie handwerkliche Berufe oder auch Arbeiten im Labor zählen zu der Gefahrenklasse B. Zu der höchsten Gefahrenklasse C werden Berufe gezählt, die nicht versicherbar sind, wie etwa bei Soldat:innen. Oft werden diese eher grob definierten Gefahrenklassen durch Versicherer noch einmal in weitere Unterkategorien gegliedert.

Bei dieser Einteilung orientieren sich Versicherer hauptsächlich an Studien und Statistiken, beispielsweise über häufige Krankheitsbilder von verschiedenen Berufsgruppen oder Unfallstatistiken. Jede Versicherung für Berufsunfähigkeit beurteilt einzelne Berufe zum Teil recht individuell und besonders für Versicherte, bei denen es nicht eindeutig ist, ob sie in die Gefahrenklasse A oder B eingeteilt werden, kann sich ein Vergleich der Versicherer lohnen.

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Wechsel der Gefahrenklasse (Risikogruppe)

Dein Versicherungsbeitrag ändert sich in der Regel nicht, wenn du dich dazu entschließen solltest, deinen Berufswechsel bei deinen Versicherern anzugeben. Für die Berufsunfähigkeits­versicherung spielt es keine Rolle, ob du von einem Bürojob zum anderen wechselst, da sich die Gefahrenklasse und somit das Risiko für eine Berufsunfähigkeit auch nicht ändert. Doch auch wenn du einen Job mit einer höheren Verletzungsgefahr annimmst, ist es äußerst selten, dass deine Versicherung die Beiträge erhöht. 

Es kann für Versicherte allerdings Vorteile haben, den neuen Beruf bei der Berufsunfähigkeits­versicherung zu melden, vor allem wenn du von einem Beruf mit hoher Gefahrenklasse in einen mit geringerer wechselst. Arbeitest du beispielsweise als Tischler:in und wechselst zu einem Job als Möbeldesigner:in in einem Büro, ändert sich deine Gefahrenklasse und du würdest wahrscheinlich weniger für deine BU-Versicherung bezahlen. In der Regel wird der Versicherungsbeitrag deswegen gesenkt. Wichtig: Meldest du deinen Berufswechsel bei der Versicherung, um deinen monatlichen Beitrag nach unten zu korrigieren, musst du eine neue Gesundheitsprüfung absolvieren.

Die vorvertragliche Gesundheitsprüfung

Warum gibt es die Gesundheitsprüfung?
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Eine Gesundheitsprüfung samt entsprechender Gesundheitsfragen wird vor Abschluss (bei Antragsstellung) einer BU-Versicherung durchgeführt. Bei dieser wird durch das Versicherungsunternehmen die Wahrscheinlichkeit einer längeren Erkrankung oder Berufsunfähigkeit der Versicherten analysiert. Meldest du einen Berufswechsel, um einen niedrigeren Beitrag zu zahlen, musst du einen neuen Vertrag ausfüllen und dementsprechend auch eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren.

Die angehängten Fragen zu deinem körperlichen und geistigem Gesundheitszustand solltest du ehrlich und lückenlos beantworten. In einzelnen Fällen könnten Versicherer einen zusätzlichen Bericht deines Arztes oder deiner Ärztin einfordern. Du kannst nicht automatisch davon ausgehen, dass dein alter Vertrag mit lediglich einem angepassten Versicherungsbeitrag eins zu eins übernommen wird. Achte außerdem vor Abschluss des neuen Vertrages darauf, dass auch hier wieder auf Klauseln zur abstrakten Verweisung, konkreten Verweisung und Meldepflicht verzichtet wird.

Sollte dir die erneute Prüfung deines Gesundheitszustandes zu risikoreich sein und du befürchtest, einen schlechteren oder gar keinen BU-Vertrag zu bekommen, kannst du dich auf deine nicht vorhandene Meldepflicht berufen und deinen bisherigen Vertrag einfach weiter laufen lassen. 

Zusammenfassung

  • Vor Abschluss einer BU-Versicherung wird dein Beruf in eine Gefahrenklasse eingeteilt. Die Höhe deines Versicherungsbeitrages wird unter anderem durch diese beeinflusst.
  • Entspricht dein neuer Beruf einer niedrigeren Gefahrenklasse, kann sich dein Versicherungsbeitrag verringern.
  • Beantragst du aufgrund eines Berufswechsels eine neue Beurteilung deiner Berufsunfähigkeits­versicherung, erhältst du einen neuen Versicherungsvertrag und musst eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren.
  • Besteht keine Meldepflicht, musst du einen Wechsel deiner Tätigkeit nicht angeben und kannst deinen BU-Vertrag weiterlaufen lassen.

Nächste Schritte

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