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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Berufswechsel
Welche Auswirkungen hat ein Berufswechsel auf deine BU und was musst du beachten?
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Das Wichtigste in Kürze
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung musst du deinen aktuellen Beruf angeben. Dieser ist ausschlaggebend – zusammen mit der versicherten Höhe deiner Rente, deinem Alter und Gesundheitszustand – für die Höhe der Raten und der Versicherungsleistung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Definition von Berufsunfähigkeit und somit auch die Auszahlung der BU-Rente bezieht sich ausschließlich auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf. Daher stellt sich die Frage, ob du einen Berufswechsel bei deiner Versicherung angeben musst und welche Auswirkungen ein anderer Job auf deine Beitragszahlung hat.
- Beim Großteil der Versicherungsanbieter besteht keine Meldepflicht, solltest du den Beruf wechseln.
- In der Regel wird dein Beitrag nicht nach oben korrigiert, wenn du einen Wechsel in einen Job mit höherer Gefahrenklasse angibst.
- Die Angabe eines Berufswechsels in eine risikoärmere Berufsklasse kann deinen Beitrag verringern, wenn du in einen Job mit geringerer Gefahrenklasse wechselst.
Berufswechsel bei bereits abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung
Nimmst du als Versicherungsnehmer eine andere Arbeit an als die, die du bei Versicherungsabschluss angegeben hast, ändert sich in den meisten Fällen nichts für dich. Eine Meldepflicht des Berufswechsels gibt es bei den meisten Versicherungen und in deren Versicherungsbedingungen nicht mehr. Sollte deine Versicherung auf eine Meldepflicht bestehen, ist dies vertraglich in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Ist dies der Fall, kannst du es als Indiz nehmen, dass diese Versicherung nicht die fairste unter den Berufsunfähigkeitsversicherungen ist. Gute Versicherer zeichnen sich dadurch aus, dass ihr Versicherungsschutz auch bei sich verändernden Bedingungen bestehen bleibt – heisst es gibt keine Verstecke im Bedingungswerk. Daher solltest du bei Versicherungsabschluss darauf achten, dass seitens der Versicherer auf eine Meldepflicht bei Berufswechsel verzichtet wird.
Jegliche „Pausen“ im Arbeitsleben, ob Elternzeit oder Sabbaticals, spielen keine Rolle für deine Berufsunfähigkeitsversicherung. Da du freiwillig pausierst, hast du logischerweise keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Auch Umzüge ins Ausland musst du deiner Berufsunfähigkeitsversicherung nicht melden, da die BU-Versicherung in der Regel weltweit gilt. Du solltest allerdings in deinen Versicherungsbedingungen nachlesen, ob der Versicherungsschutz eventuell nur auf EU-Mitgliedsstaaten oder einen Staat beschränkt ist. Ist dies der Fall, kannst du die Versicherung immer noch wechseln.
Erhöhung des Versicherungsbeitrages
Einen höheren Beitrag musst du in den meisten Fällen nur zahlen, wenn du die Summe deiner Berufsunfähigkeitsrente nach oben hin korrigieren möchtest. Deine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer an deine sich verändernden Lebensumstände angepasst sein – daher solltest du bei einem Vertragsabschluss in jungen Jahren darauf achten, dass bei deinen BU-Versicherern die Möglichkeit zur Nachversicherung besteht. Wenn sich beispielsweise durch eine Beförderung dein Gehalt signifikant steigert, solltest du auch deine Berufsunfähigkeitsrente entsprechend anpassen – deshalb ist eine Nachversicherungsgarantie unerlässlich.
Zusammenfassung
- Bei Abschluss einer BU-Versicherung ist dein aktueller Beruf ausschlaggebend für deine monatliche Beitragszahlung. Der Leistungsfall bezieht sich per Definition immer auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf.
- In der Regel besteht keine Anzeigepflicht für einen Berufswechsel bei der BU-Versicherung.
- Eine im Versicherungsvertrag aufgeführte Meldepflichtklausel ist ein Indiz für eine schlechte BU-Versicherung.
- Dein Versicherungsbeitrag kann sich erhöhen, wenn du eine größere Summe als BU-Rente versichern möchtest.
Risikobeurteilung deiner Arbeit
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung spielt die Beurteilung des Risikos einer möglichen Berufsunfähigkeit eine maßgebliche Rolle für die Höhe deines Versicherungsbeitrages. Versicherte werden einer sogenannten Gefahrenklasse zugeordnet. In die Gefahrenklasse A werden alle Bürojobs mit gar keiner bis nur sehr geringer körperlicher Belastung eingeteilt. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hier eher gering. Berufe mit einem höheren Berufsunfähigkeitsrisiko und größerer körperlicher Belastung wie handwerkliche Berufe oder auch Arbeiten im Labor zählen zu der Gefahrenklasse B. Zu der höchsten Gefahrenklasse C werden Berufe gezählt, die nicht versicherbar sind, wie etwa bei Soldaten. Oft werden diese eher grob definierten Gefahrenklassen durch Versicherer noch einmal in weitere Unterkategorien gegliedert. Bei dieser Einteilung orientieren sich Versicherer hauptsächlich an Studien und Statistiken, beispielsweise über häufige Krankheitsbilder von verschiedenen Berufsgruppen oder Unfallstatistiken. Jede Versicherung für Berufsunfähigkeit beurteilt einzelne Berufe zum Teil recht individuell und besonders für Versicherte, bei denen es nicht eindeutig ist, ob sie in die Gefahrenklasse A oder B eingeteilt werden, kann sich ein Vergleich der Versicherer lohnen. Über die CLARK App kannst du diesen kostenlos anstellen.

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Dein Versicherungsbeitrag ändert sich in der Regel nicht, wenn du dich dazu entschließen solltest, deinen Berufswechsel bei deinen Versicherern anzugeben. Für die Berufsunfähigkeitsversicherung spielt es keine Rolle, ob du von einem Bürojob zum anderen wechselst, da sich die Gefahrenklasse und somit das Risiko für eine Berufsunfähigkeit auch nicht ändert. Doch auch wenn du einen Job mit einer höheren Verletzungsgefahr annimmst, ist es äußerst selten, dass deine Versicherung die Beiträge erhöht.
Es kann für Versicherte allerdings auch Vorteile haben, den neuen Beruf bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zu melden, vor allem wenn du von einem Beruf mit hoher Gefahrenklasse in einen mit geringerer wechselst. Arbeitest du beispielsweise als Tischler und wechselst zu einem Job als Möbeldesigner in einem Büro, ändert sich deine Gefahrenklasse und du würdest wahrscheinlich weniger für deine BU-Versicherung bezahlen. In der Regel wird der Versicherungsbeitrag deswegen gesenkt. Meldest du deinen Berufswechsel bei der Versicherung, um deinen monatlichen Beitrag nach unten zu korrigieren, musst du eine neue Gesundheitsprüfung absolvieren.
Die vorvertragliche Gesundheitsprüfung
Eine Gesundheitsprüfung samt entsprechender Gesundheitsfragen wird normalerweise vor Abschluss (bei Antragsstellung) einer BU-Versicherung durchgeführt. Bei dieser wird durch das Versicherungsunternehmen die Wahrscheinlichkeit einer längeren Erkrankung oder Berufsunfähigkeit der Versicherten analysiert. Meldest du einen Berufswechsel, um einen niedrigeren Beitrag zu zahlen, musst du einen neuen Vertrag ausfüllen und dementsprechend auch eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren. Die angehängten Fragen zu deinem körperlichen und geistigem Gesundheitszustand solltest du ehrlich und lückenlos beantworten. In einzelnen Fällen könnten Versicherer einen zusätzlichen Bericht deines Arztes einfordern. Du kannst nicht automatisch davon ausgehen, dass dein alter Vertrag mit lediglich einem angepassten Versicherungsbeitrag eins zu eins übernommen wird, deshalb solltest du vor Abschluss des neuen Vertrages außerdem darauf achten, dass auch hier wieder auf Klauseln zur abstrakten Verweisung, konkreten Verweisung und Meldepflicht verzichtet wird.
Sollte dir die erneute Prüfung deines Gesundheitszustandes zu risikoreich sein und du befürchtest, einen schlechteren oder gar keinen BU-Vertrag zu bekommen, kannst du dich auf deine nicht vorhandene Meldepflicht berufen und deinen bisherigen Vertrag einfach weiter laufen lassen.
Zusammenfassung
- Vor Abschluss einer BU-Versicherung wird dein Beruf in eine Gefahrenklasse eingeteilt. Die Höhe deines Versicherungsbeitrages wird unter anderem durch diese beeinflusst.
- Entspricht dein neuer Beruf einer niedrigeren Gefahrenklasse, kann sich dein Versicherungsbeitrag verringern.
- Beantragst du aufgrund eines Berufswechsels eine neue Beurteilung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung, erhältst du einen neuen Versicherungsvertrag und musst eine erneute Gesundheitsprüfung absolvieren.
- Besteht keine Meldepflicht, musst du einen Wechsel deiner Tätigkeit nicht angeben und kannst deinen BU-Vertrag weiterlaufen lassen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Absicherung überhaupt. Im Idealfall wird sie nur einmal abgeschlossen und sichert dich für den Rest deines Erwerbslebens ab. Du solltest deswegen nicht leichtfertig einen Vertrag abschließen, sondern dir den Versicherer genau aussuchen.
Online kannst du vergleichen, was Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Der Tarif-Dschungel ist außerdem weitläufig und unübersichtlich. Schneller und sicherer kommst du voran, wenn du einen Experten heranziehst. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt.
Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. Schließlich geht es um deine Existenz. So gehst du vor:
Nächste Schritte
- Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
- Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
- Du wählst deinen Wunschversicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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