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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) Lehrer

Wie sich Lehrer:innen vor einer Berufsunfähigkeit schützen

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  • „Berufsunfähigkeit kann jede:n treffen“ gilt auch für Lehrer:innen uneingeschränkt. Sowohl bei verbeamteten als auch angestellten Lehrer:innen können Dienst- und Berufsunfähigkeit die gleichen gravierenden wirtschaftlichen Folgen haben.
  • Wichtig ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung vor allem für bereits angestellte als auch für angehende Lehrer:innen.
  • Verbeamte Lehrer:innen sollten in den ersten 5 Dienstjahren eine Versicherung besitzen, die vor Dienstunfähigkeit schützt.

Unfähigkeit der Berufsausübung: Begrifflichkeiten und Risiken

Lehrer:innen haben, vor allem wenn sie Beamt:innen sind, ein perfekt abgesichertes Leben? Tatsächlich ist das oft ein Mythos. Denn so erfüllend das Lehren auch sein kann: Es ist ein anspruchsvoller, stressiger Job. Hinzu kommt, dass Lehrer:innen nach Ende des Schultags zu Hause arbeiten. Der angeblich geruhsame Beruf mit kurzen Arbeitszeiten ist also in der Realität ein stressiger, kraftraubender Job, der jährlich steigende Zahlen vorzeitiger Ausfälle verzeichnet.

Wenn ein:e Lehrer:in den Beruf nicht mehr ausüben kann: Liegt dann eine Dienst- oder eine Berufsunfähigkeit vor? Berufs- und Dienstunfähigkeit bedeuten zwar letztendlich das Gleiche: Ein:e Lehrer:in kann seine oder ihre Arbeit wegen einer Krankheit nicht mehr ausüben. Aber die Dienst- und die Berufsunfähigkeits­versicherung, ihre Abschlüsse und Konditionen unterscheiden sich fundamental:

  • Berufsunfähigkeit ist ein Oberbegriff. Aber in diesem Artikel bezieht sie sich ausschließlich auf Lehrer:innen, die Angestellte im öffentlichen Dienst (ÖD) sind.
  • Dienstunfähigkeit hingegen betrifft ausschließlich Lehrer:innen, die Beamt:innen sind. Bei ihnen besteht ein anders gelagertes Dienstverhältnis mit dem jeweiligen Bundesland.

Die Unterscheidung ist übrigens auch dann wichtig, wenn du noch im Studium oder Referendariat bist und das „richtige“ Lehren noch vor dir liegt.

Risiken für Lehrer:innen – oft verkannt

Die typischen Klischees über den Beruf des Lehrers sind allgemein bekannt. Sie drehen sich in der Regel darum, dass Lehrer:innen täglich nur ein paar Stunden Gruppen von Kindern und Jugendlichen unterrichten müssen und ansonsten etliche Wochen Ferien machen dürfen.

Die Realität sieht für Lehrer:innen jedoch anders aus:

  1. Der reine Unterricht ist nur ein Teil des Arbeitstags. Zusätzlich müssen Lehrer:innen den Unterricht zu Hause vor- und nachbereiten. Außerdem müssen sie Arbeiten und Test korrigieren und Hausaufgaben überprüfen. Die Schulklingel nach der letzten Stunde läutet also keinesfalls den Feierabend ein. 
  2. Auch in den Ferien arbeiten sie. So wollen beispielsweise 2 Wochen vor Ende der Sommerferien Pläne erstellt und das neue Schuljahr vorbereitet werden. 

Es kann außerdem emotional auslaugen, Kinder und pubertierende Jugendliche mit unterschiedlichen Charakteren, Leistungslevels und persönlichen Problemen zu unterrichten. Dazu kommt: Mehrmals am Tag muss der Lehrer oder die Lehrerin zwischen unterschiedlichen Fächern und deren Inhalten umschalten. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit bei Lehrer:innen sind also Stress, Burn-out u. Ä.

Zusammenfassung

  • Je nach Arbeitsverhältnis sind Lehrer:innen entweder Angestellte oder Beamt:innen. Es besteht deshalb entweder ein Angestellten- oder ein Dienstverhältnis.
  • Darauf muss auch die Versicherung zugeschnitten werden, wahlweise also als Berufsunfähigkeits- oder Dienstunfähigkeits­versicherung.
  • Das Risiko, dass eine der Versicherungen greifen muss, ist bei Lehrer:innen hoch. Auslöser sind in der Regel psychisch-emotional bedingt.

Berufsunfähigkeits­versicherung und Dienstunfähigkeits­versicherung im Detail

Die Berufsunfähigkeits­versicherung für Lehrer und Lehrerinnen

Das Angestelltenverhältnis ist für die meisten Lehrer:innen nur ein Übergang zur Verbeamtung. Viele sind (je nach Regelung des Bundeslandes) nur während des Referendariats angestellt, manche auch über die 2. Staatsprüfung hinaus. In der Regel bleiben nur wenige Lehrer:innen längerfristig in der Anstellung. Genau darin besteht ein Risiko: Junge Menschen sind in der Regel gesund und physisch wie psychisch belastbar. Oft glauben sie, sie könnten so früh nicht berufsunfähig werden. Deshalb denken sie nicht über eine Berufsunfähigkeits­versicherung nach, geschweige denn, dass sie eine abschließen.

Als junge:r, angestellte:r Lehrer:in gehst du tatsächlich ein geringeres Risiko ein, an Burn-out zu erkranken. Aber es braucht nur einen Unfall und schon bist du berufsunfähig. Zwar werden Angestellte nach ÖD-Tarif im Falle einer Berufsunfähigkeit durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder aufgefangen. Aber die Rentenhöhe ist an die klassische Erwerbsminderungsrente gekoppelt und entsprechend niedrig. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeits­versicherung sinnvoll.

Was die Berufsunfähigkeits­versicherung kosten und was sie leisten sollte

Wie bei jeder Berufsunfähigkeits­versicherung gilt auch hier: je früher, desto günstiger. Mit geringfügigen Vorerkrankungen und einer Höhe der Berufsunfähigkeitsrente um die 1.000 € kannst du leicht eine Versicherung mit geringen zweistelligen monatlichen Beiträgen abschließen – deckst somit deine Versorgungslücken. Dabei solltest du auf folgende Punkte achten:

  • Jeder Versicherer wird eine detaillierte Gesundheitsprüfung vornehmen. Das muss er, um sein Risiko und die Kosten abschätzen zu können.
  • Orientiere dich bei der Rente daran, was du bei einer Dienstunfähigkeit als Ruhegehalt bekämest – das sind je nach Dienstalter zwischen 35 und 71,75 % deiner Besoldung. 
  • Die Rentenhöhe sollte justierbar bleiben – bedenke die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten. Das nennt sich Nach­versicherungsgarantie.
  • Vergleiche mehrere Anbieter. Vor allem dann, wenn dich einer ablehnen sollte.

Die Dienstunfähigkeits­versicherung für Lehrer und Lehrerinnen

Du bist Beamter oder Beamtin auf Lebenszeit. In puncto Ruhestand, auch im vorzeitigen Fall, kannst du dich vergleichsweise beruhigt zurücklehnen. Denn dein Dienstherr schützt dich – fast, zumindest. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen deiner Dienstfähigkeit nicht mehr nachkommen kannst, wirst du als Beamter oder Beamtin in den (vorzeitigen) Ruhestand versetzt. Das heißt, du bekommst deiner Besoldungsgruppe entsprechend ein Ruhegehalt zwischen 35 und 71,75 % der bisherigen Besoldung.

Doch je niedriger dein Eintrittsalter ist, desto weniger Geld bekommst du. Selbst wenn die normalen Dienstbezüge gut sind, erhältst du bei einer Dienstunfähigkeit nur einen Bruchteil davon. Schwerwiegender ist jedoch Folgendes: Dieser Schutz gilt nur, wenn dein Beamtenstatus mindestens 5 Jahre angedauert hat. Davor hast du gegenüber deinem Dienstherrn keinerlei Ansprüche, sofern du nicht durch die Ausübung deines Dienstes dienstunfähig wirst. Gerade bei psychischen Krankheiten das jedoch in der Regel schwer nachzuweisen. Es bedeutet viele Untersuchungen, Gutachten und vielleicht sogar Gerichtsverhandlungen. So können Monate und Jahre vergehen, in denen du finanzielle Schwierigkeiten hast.

Fazit: In den ersten 5 Dienstjahren und auch, bis du ein ausreichendes Ruhegehalt erreicht hast, solltest du dich mit einer privaten Dienstunfähigkeits­versicherung absichern. So lange also, bis die Absicherung durch deinen Dienstherren finanziell ausreicht.

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Was die Dienstunfähigkeits­versicherung kosten und was sie leisten sollte

Die Dienstunfähigkeits­versicherung ist umso günstiger, je früher in der Dienstzeit du dich als Beamter oder Beamtin absicherst. Schon etwa 10 € monatlich sichern dir eine niedrige vierstellige Rente.

Wichtig: Die Absicherung sollte eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel enthalten, also eine Klausel für Dienstunfähigkeit. Sie verpflichtet den Versicherer dazu, seiner Leistung nachzukommen, sobald du einen amtlichen Ruhestandsnachweis deiner Dienstunfähigkeit vorlegst. Ohne Dienstunfähigkeitsklausel könnte der Versicherer dich zwingen, wie bei einer normalen Berufsunfähigkeits­versicherung zusätzliche ärztliche Nachweise zu erbringen.

Achte darauf, dass der Versicherungsvertrag keine Zusätze wie „Vorbehalt medizinischer Risikoprüfung bzw. Nachprüfung (Gesundheitsprüfung) durch einen Amtsarzt oder eine Amtsärztin“, „medizinische Gründe“ und dergleichen im Leistungsfall enthält. Mit derartigen Formulierungen versuchen manche Versicherungen, sich vor der Leistung zu drücken. Im Zweifelsfall kannst du Vertragsunterlagen vor der Unterzeichnung auch unseren CLARK Expert:innen zeigen. Sie prüfen dann, ob es Fallstricke gibt.

Zusammenfassung

  • Viele Lehrer:innen sind nur kurz angestellt, bevor sie Beamt:innen werden. Daher denken viele nicht über eine Berufsunfähigkeits­versicherung nach. Sie ist jedoch sinnvoll, egal ob Sie noch zu Beamt:innen werden oder immer angestellt bleiben (möchten).
  • Die Höhe der Versicherung sollte sich am Ruhegehalt von Beamten orientieren.
  • Für die Beamt:innen unter den Lehrer:innen ist eine Dienstunfähigkeits­versicherung sinnvoll. Vor allem deshalb, weil in den ersten 5 Jahren nach der Verbeamtung keine staatliche Versicherung greift.
  • Auch danach kann es sinnvoll sein, die Dienstunfähigkeits­versicherung für einige Jahre beizubehalten, bis das staatliche Ruhegehalt den gewünschten Lebensstandard abdecken kann.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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