Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer: Wann sie sinnvoll ist und wie du sie abschließt, auch als Beamter.
Wenn ein Lehrer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann: Liegt dann eine Dienst- oder eine Berufsunfähigkeit vor? Berufs- und Dienstunfähigkeit bedeuten zwar letztendlich das Gleiche: Ein Lehrer kann seine Arbeit wegen einer Krankheit nicht mehr ausüben. Aber die Dienst- und die Berufsunfähigkeitsversicherung, ihre Abschlüsse und Konditionen unterscheiden sich fundamental:
Berufsunfähigkeit ist zwar ein Oberbegriff. Aber in diesem Artikel bezieht sie sich ausschließlich auf Lehrer, die Angestellte im Öffentlichen Dienst (ÖD) sind.
Dienstunfähigkeit hingegen betrifft ausschließlich Lehrer, die Beamte sind. Bei ihnen besteht ein anders gelagertes Dienstverhältnis mit dem jeweiligen Bundesland.
Die Unterscheidung ist übrigens auch dann wichtig, wenn du noch im Studium oder Referendariat bist und das „richtige“ Lehren noch vor dir liegt.
Die typischen Klischees über den Beruf des Lehrers sind allgemein bekannt. Sie drehen sich in der Regel darum, dass Lehrer täglich nur ein paar Stunden Gruppen von Kindern und Jugendlichen unterrichten müssen und ansonsten neun Wochen Ferien machen dürfen.
Die Realität sieht für Lehrer jedoch anders aus:
Der reine Unterricht ist nur ein Teil des Arbeitstags. Zusätzlich müssen Lehrer den Unterricht zu Hause vor- und nachbereiten. Außerdem müssen sie Arbeiten und Test korrigieren und Hausaufgaben überprüfen. Die Schulklingel nach der letzten Stunde läutet also keinesfalls den Feierabend ein.
Auch in den Ferien arbeiten sie. So wollen beispielsweise zwei Wochen vor Ende der Sommerferien Pläne erstellt und das neue Schuljahr vorbereitet werden.
Es kann außerdem emotional auslaugen, Kinder und pubertierende Jugendliche mit unterschiedlichen Charakteren, Leistungslevels und persönlichen Problemen zu unterrichten. Dazu kommt: Mehrmals am Tag muss der Lehrer zwischen unterschiedlichen Fächern und deren Inhalten umschalten. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit bei Lehrern sind also Stress, Burn-out u. Ä.
Das Angestelltenverhältnis ist für die meisten Lehrer nur ein Übergang zur Verbeamtung. Viele sind (je nach Regelung des Bundeslandes) nur während des Referendariats angestellt, manche auch über die zweite Staatsprüfung hinaus. In der Regel bleiben nur wenige Lehrer längerfristig in der Anstellung. Genau darin besteht aber auch ein Risiko: Junge Menschen sind in der Regel gesund und physisch wie psychisch belastbar. Oft glauben sie, sie könnten so früh nicht berufsunfähig werden. Deshalb denken sie nicht über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach, geschweige denn, dass sie eine abschließen.
Als junger, angestellter Lehrer gehst du tatsächlich ein geringeres Risiko ein, an Burn-out zu erkranken. Aber es braucht nur einen Unfall und schon bist du berufsunfähig. Zwar werden Angestellte nach ÖD-Tarif im Falle einer Berufsunfähigkeit durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder aufgefangen. Aber die Rentenhöhe ist an die klassische Erwerbsminderungsrente gekoppelt und entsprechend niedrig. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.
Wie bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung gilt auch hier: je früher, desto günstiger. Mit geringfügigen Vorerkrankungen und einer Rentenhöhe um die 1.000 Euro kannst du leicht eine Versicherung mit geringen zweistelligen monatlichen Beiträgen abschließen. Dabei solltest du auf folgende Punkte achten:
Jeder Versicherer wird eine detaillierte Gesundheitsprüfung vornehmen. Das muss er, um sein Risiko und die Kosten abschätzen zu können.
Orientiere dich bei der Rente daran, was du bei einer Dienstunfähigkeit als Ruhegehalt bekämest – das sind je nach Dienstalter zwischen 35 und 71,75 Prozent deiner Besoldung.
Die Rentenhöhe sollte justierbar bleiben – bedenke die Inflation und steigende Lebenshaltungskosten. Das nennt sich Nachversicherungsgarantie.
Vergleiche mehrere Anbieter. Vor allem dann, wenn dich einer ablehnen sollte.
Du bist Beamter auf Lebenszeit. Zwar bedeutet das, dass du dich privat krankenversichern musst. Aber in puncto Ruhestand, auch im vorzeitigen Fall, kannst du dich beruhigt zurücklehnen. Denn dein Dienstherr schützt dich – fast, zumindest. Wenn du aus gesundheitlichen Gründen deiner Dienstpflicht nicht mehr nachkommen kannst, wirst du als Beamter in den (vorzeitigen) Ruhestand versetzt. Das heißt, du bekommst deiner Besoldungsgruppe entsprechend ein Ruhegehalt zwischen 35 und 71,75 Prozent der bisherigen Besoldung.
Doch je jünger du bist, desto weniger Geld bekommst du. Selbst, wenn die normale Besoldung gut ist, erhältst du bei einer Dienstunfähigkeit nur einen Bruchteil davon. Schwerwiegender ist jedoch Folgendes: Dieser Schutz gilt nur, wenn dein Beamtenstatus mindestens fünf Jahre angedauert hat. Davor hast du gegenüber deinem Dienstherrn keinerlei Ansprüche, sofern du nicht durch die Ausübung deines Dienstes dienstunfähig wirst. Gerade bei psychischen Krankheiten das jedoch in der Regel schwer nachzuweisen. Es bedeutet viele Untersuchungen, Gutachten und vielleicht sogar Gerichtsverhandlungen. So können Monate und Jahre vergehen, in denen du finanzielle Schwierigkeiten hast.
Fazit: In den ersten fünf Dienstjahren und auch, bis du ein ausreichendes Ruhegehalt erreicht hast, solltest du dich mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. So lange also, bis die Absicherung durch deinen Dienstherrn finanziell ausreicht.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist umso günstiger, je früher du dich als Beamter absicherst. Schon etwa zehn Euro monatlich sichern dir eine niedrige vierstellige Rente.
Wichtig: Die Absicherung sollte eine sogenannte DU-Klausel enthalten, also eine Klausel für Dienstunfähigkeit. Sie verpflichtet den Versicherer dazu, seiner Leistung nachzukommen, sobald du einen amtlichen Ruhestandsnachweis deiner Dienstunfähigkeit vorlegst. Ohne DU-Klausel könnte der Versicherer dich zwingen, wie bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzliche ärztliche Nachweise zu erbringen.
Achte darauf, dass der Versicherungsvertrag keine Zusätze wie „Vorbehalt medizinischer Nachprüfungen“, „medizinische Gründe“ und dergleichen enthält. Mit derartigen Formulierungen versuchen manche Versicherungen, sich vor der Leistung zu drücken. Im Zweifelsfall kannst du Vertragsunterlagen vor der Unterzeichnung auch unseren CLARK-Experten zeigen. Sie prüfen dann, ob es Fallstricke gibt.
Lehrer zu sein bedeutet in der Regel, sich einer Menge stressiger Situationen auszusetzen - was oftmals zu Burn-out führen kann. Eine BU-Versicherung ist daher für Lehrer besonders sinnvoll.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Absicherung überhaupt. Im Idealfall wird sie nur einmal abgeschlossen und sichert dich für den Rest deines Erwerbslebens ab. Du solltest deswegen nicht leichtfertig einen Vertrag abschließen, sondern dir den Versicherer genau aussuchen.
Online kannst du vergleichen, was Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Der Tarif-Dschungel ist außerdem weitläufig und unübersichtlich. Schneller und sicherer kommst du voran, wenn du einen Experten heranziehst. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt.
Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. Schließlich geht es um deine Existenz. So gehst du vor: