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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) Ursache Migräne

Alles Wichtige zur Berufsunfähigkeit durch Migräne

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  • Viele Menschen in Deutschland leiden manchmal oder regelmäßig unter Migräne. Diese kann in Extremfällen im Versicherungsfall sogar bis zur Berufsunfähigkeit führen.
  • Allerdings gilt die Migräne bei einigen Versicherern als Vorerkrankung und somit als ein erhöhtes Risiko.
  • Wenn du eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen möchtest, musst du daher einige Besonderheiten beachten.

Berufsunfähig durch Kopfschmerzen?

Kopfschmerzen als Volkskrankheit in Deutschland

Beinahe jede:r kennt Kopfschmerzen. Manchmal sind sie einem übermäßigen Alkoholkonsum am Vortag geschuldet, ein anderes Mal der Sommerhitze. In vielen Fällen treten Kopfschmerzen aber auch aufgrund von Stress, während der Periode oder als begleitendes Symptom einer anderen Erkrankung auf. Von harmlosen Ursachen bis hin zu psychischen Erkrankungen oder schwerwiegenden Krankheiten wie einer Multiplen Sklerose können Kopfschmerzen also vielerlei Ursachen haben.

Während einige Personen eher selten unter Kopfschmerzen leiden, kommt es bei anderen zu einem episodischen Kopfschmerz. Allerdings handelt es sich dabei nicht immer um Migräne. Sie wird definiert als ein anfallsartiger Kopfschmerz, der pochend, pulsierend oder stechend spürbar ist und in unregelmäßigen Abständen wiederkehrt.

Es gibt Personen, die nur im Abstand von einigen Jahren unter leichten Kopfschmerzen leiden, andere jedoch erleben die Migräne fast täglich. Unterschieden wird außerdem zwischen verschiedenen Arten der Migräne. Migräne ohne Aura, sprich ohne Begleiterscheinungen, oder mit Aura, bei der weitere Symptome wie Sehstörungen oder Übelkeit auftreten.

Der Schmerz kann also mildere Formen annehmen, die sich mit Medikamenten gut behandeln lassen, aber sich auch als schwere Migräne mit Erbrechen und weiteren Symptomen äußern. Dadurch werden die Betroffenen zeitweise arbeitsunfähig. Handelt es sich um eine chronische Migräne, die über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft bestehen, können diese zu einer Berufsunfähigkeit führen. Selbst Schmerzmittel sind dann oft keine Hilfe mehr, sondern die Krankheit bedarf einer komplexen Behandlung durch eine:n spezialisierte:n Ärzt:in.

In dieser Zeit ist es wichtig, dass der Patient oder die Patientin die finanziellen Einbußen durch eine Berufsunfähigkeits­versicherung abfängt. Wer häufiger unter Symptomen wie Spannungskopfschmerzen und Erbrechen leidet, sollte daher frühzeitig eine:n Neurolog:in für eine Diagnose aufsuchen, aber gleichzeitig direkt eine BU-Versicherung abschließen.

Wer sollte eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen?

Wenn du bereits Patient:in mit Migräne bist oder häufiger unter einem Spannungskopfschmerz leidest, ist die Versicherung für dich also empfehlenswert – aber auch, wenn du in deinem Leben noch keine Migräneattacke hattest. Denn Gründe für eine Berufsunfähigkeit kann es viele geben, von Unfällen über chronische Krankheiten bis hin zu Erkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck oder Allergien.

Obwohl sich die medizinische Versorgung in den letzten Jahren stetig verbessert hat, ist die Behandlung solcher Symptome oftmals nicht (zufriedenstellend) möglich, sodass du wieder voll berufsfähig wirst. Das gilt auch, aber eben nicht nur, beim Schmerz durch eine Migräne. Eine BU-Rente kann dir in all diesen Fällen helfen, deine Finanzen zu sichern und damit auch deinen Lebensstandard. Es ist daher für jeden Menschen, mit oder ohne Spannungskopfschmerzen, sinnvoll, eine Berufsunfähigkeits­versicherung abzuschließen.

Wann zahlt die Berufsunfähigkeits­versicherung bei Kopfschmerzen?

Als Zwischenfazit lässt sich festhalten, dass Kopfschmerzen durchaus zu einer Berufsunfähigkeit führen können. Ein Versicherungsschutz durch eine Berufsunfähigkeits­versicherung fängt dann das wegfallende Einkommen auf. Allerdings kann es je nach Tarif und Beruf der Versicherten Unterschiede geben, ab wann die Leistungen ausgezahlt werden.

Es ist daher wichtig, schon beim Antrag die Details der Versicherung zu prüfen und den Versicherer passend zur eigenen Situation auszuwählen. Sinnvoll sind bei Patient:innen, die regelmäßig oder manchmal unter starken Kopfschmerzen leiden, zum Beispiel die Leistungen ab 50-prozentiger Berufsunfähigkeit sowie ab einem Zeitraum von 6 Monaten und ein Ausschluss der sogenannten abstrakten Verweisung.

Da es sich bei den auftretenden Kopfschmerzen oftmals um vorübergehende Symptome handelt, leisten die Versicherer in der Regel nur, wenn ein:e Ärzt:in die längerfristige Arbeitsunfähigkeit des Patienten oder der Patientin trotz Therapie glaubhaft begründet. Wählen die Betroffenen also eine passende private Berufsunfähigkeits­versicherung aus und stellen den Antrag im Fall der Fälle richtig, zahlt der Versicherer durchaus auch bei einer Arbeitsunfähigkeit durch Kopfschmerzen.

Zusammenfassung

  • Viele Menschen leiden zeitweise oder regelmäßig unter Kopfschmerzen.
  • Kopfschmerzen mit weiteren Symptomen wie Übelkeit oder Erbrechen können auf eine Migräneattacke hindeuten.
  • Diese Erkrankung kann zu einer zeitweisen oder dauerhaften Berufsunfähigkeit führen, wenn sie chronisch wird.
  • Eine Berufsunfähigkeits­versicherung ist daher wichtig, denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht in den meisten Fällen nicht aus.
  • Jeder Mensch sollte daher eine solche Versicherung abschließen, nicht nur, aber vor allem bei Kopfschmerzen.
  • Wichtig ist jedoch, dass die Betroffenen den richtigen Versicherer sowie Tarif auswählen und bei ihrem Antrag eine ärztliche Stellungnahme vorlegen können.

BU-Versicherung trotz Kopfschmerzen – aber wie?

Wann Betroffene eine Versicherung abschließen sollten

Fakt ist also, dass Patient:innen mit regelmäßigen Kopfschmerzen besonders von der Berufsunfähigkeits­versicherung profitieren können. Allerdings ist es sinnvoll, diese abzuschließen, noch bevor du das erste Mal wegen des Schmerzes in Behandlung bist. Denn sobald Spannungskopfschmerzen oder Migräne als Diagnose in der Akte des Patienten oder der Patientin stehen, schätzen die Versicherungen das individuelle Risiko als sehr hoch ein.

Um dieses individuelle Risiko zu prüfen, musst du vorvertraglich beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung sogenannte wahrheitsgemäße Gesundheitsfragen beantworten. Hierbei zu lügen, ist nicht empfehlenswert, denn im Leistungsfall erhält die Versicherung Einsicht in die Akte des Patienten oder der Patientin. Sie kann die Leistung verweigern, solltest du vor dem Vertragsabschluss von der Migräne gewusst haben. Je jünger du bist, umso besser stehen also deine Chancen auf einen vollumfänglichen Versicherungsschutz.

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Bekommst du mit Migräne noch eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Dennoch gibt es viele Personen, bei denen bereits Spannungskopfschmerzen oder andere Vorerkrankungen diagnostiziert wurden. Das bedeutet nicht, dass du dann keine Chance mehr auf eine BU-Versicherung hast und automatisch nicht versicherbar bist. Allerdings gibt es 2 Möglichkeiten: Entweder musst du einen Risikozuschlag bezahlen oder der Versicherer besteht auf einen Leistungsausschluss.

In letzterem Fall kann es passieren, dass die Versicherung zwar bei anderen Ursachen oder Schmerzen leistet, nicht aber bei einer Arbeitsunfähigkeit durch chronische Kopfschmerzen oder damit einhergehende Erkrankungen wie Übelkeit. Auch weitere Folgen der Schmerzen, beispielsweise durch die Einnahme von Schmerzmitteln oder weiteren Medikamenten, sind dann unter Umständen nicht durch die BU-Police abgedeckt. Selbst wenn du dich also bereits in Therapie für chronische Kopfschmerzen befindest oder andere Vorerkrankungen aufweist, kannst du unter Umständen einen Versicherungsvertrag abschließen – allerdings nur selten ohne Nachteile.

Schritt für Schritt zur Berufsunfähigkeitsrente trotz Schmerzen

Leidest du bereits unter einem Spannungskopfschmerz oder anderen Schmerzen beziehungsweise Erkrankungen, empfiehlt sich eine anonyme Risikovoranfrage. Dadurch erfährst du, ob du gute Chancen auf eine Berufsunfähigkeits­versicherung hast, bei wem und zu welchen Bedingungen. Bestenfalls findest du einen Versicherer, der Spannungskopfschmerzen nicht in den Gesundheitsfragen abfragt. Du hast dann keine Pflicht, ihn aktiv über den Schmerz oder dessen Therapie zu informieren.

Andernfalls gibt es eventuell Versicherer, bei denen leichte oder seltene Spannungskopfschmerzen kein Grund für weitere Maßnahmen wie einen Risikozuschlag oder einen Leistungsausschluss für die Betroffenen darstellen.

Bei chronischen Kopfschmerzen wird hingegen häufig eine Stellungnahme des Arztes oder der Ärztin zu deren Ursachen sowie eine Prognose verlangt. Ein Attest kann dir dann unter Umständen helfen, wenn dieses eine harmlose Ursache bestätigt und mit entsprechender Therapie eine optimistische Prognose erlaubt.

Besteht die Versicherung dennoch auf eine zusätzliche Absicherung, ist der Risikozuschlag dem Leistungsausschluss vorzuziehen. Manchmal kannst du diesbezüglich verhandeln. Klappt auch das nicht, so kannst du durch eine Berufsunfähigkeits­versicherung mit Leistungsausschluss zumindest andere Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit absichern, beispielsweise Schmerzen im Rücken. Sinnvoll ist daher, deine Möglichkeiten sorgfältig zu prüfen und jene Lösung zu finden, die am besten zu dir und deiner Lebenssituation passt. Kontaktiere dazu am besten die CLARK Expert:innen.

Zusammenfassung

  • Bestenfalls schließt du eine BU-Police bereits vor oder bei der Aufnahme deiner beruflichen Tätigkeit ab – bevor Vorerkrankungen in der Patientenakte stehen.
  • Sind die chronischen Kopfschmerzen hingegen bereits aufgetreten oder du befindest dich in Behandlung, beispielsweise mit Schmerzmitteln, musst du die Gesundheitsfragen der Versicherer ehrlich beantworten.
  • Einige Versicherer fragen jedoch chronische Spannungskopfschmerzen nicht ab.
  • Andernfalls kann der Arzt oder die Ärztin vielleicht ein Attest über die Ursachen der Beschwerden und die Prognose bei einer Therapie mit Schmerzmitteln sowie weiteren Medikamenten ausstellen, das dir trotzdem einen vollumfänglichen Versicherungsschutz ermöglicht.
  • Eine anonyme Risikovoranfrage hilft dir, deine Möglichkeiten im Detail zu prüfen.
  • Ansonsten kann der oder die Versicherte bei einer chronischen Migräne zumindest einen Tarif mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss abschließen, um trotzdem eine bestmögliche Absicherung zu erhalten.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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