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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) Definition & Diagnose

Berufs­unfähigkeit – Alles Wichtige zu Diagnose & Definition

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  • Du giltst als berufsunfähig, wenn du aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden deiner Arbeit langfrisig nicht mehr nachgehen kannst.
  • Das Ausmaß der Erkrankung unterscheidet zw. Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit. Die BU-Verischerung ist privat, während Krankengeld und Erwerbsminderungsrente staatliche Leistungen sind.
  • Bei abgeschlossener Berufsunfähigkeits­versicherung hast du einen vollen Anspruch auf deine BU-Rente, wenn du für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten zu 50 % berufsunfähig bist.

Wie definiert sich eine Berufsunfähigkeit?

Wann ist man berufsunfähig?
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Berufsunfähigkeit als ­versicherungsrechtlicher Begriff wird im Versicherungsvertrags­gesetz (VVG) § 172 wie folgt definiert: 

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Die Kernaussage dieser Definition ist demnach, dass du berufsunfähig bist, wenn du aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden deinen Beruf auf eine längere Zeit hin nicht mehr ausüben kannst. Für die meisten Versicherer musst du, um Anspruch auf die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu haben, mindestens für 6 Monate ausfallen. 

In den allgemeinen Versicherungs­bedingungen deiner Berufsunfähigkeits­versicherung wird die Definition festgehalten, wann du berufsunfähig bist und deine Versicherung greift. Bei dieser müssen sich die Versicherer natürlich an die gesetzlichen Vorgaben halten – dennoch solltest du die Formulierungen in den Versicherungs­bedingungen genauestens überprüfen. 

Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit sind von der Berufsunfähigkeit zu unterscheiden, da sie an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden sind und andere Versicherungen betreffen, wie die Erwerbsunfähigkeits­versicherung

Wann genau bist du also berufsunfähig?

Versicherte haben nur einen Anspruch auf eine BU-Rente, wenn sie eine private Berufsunfähigkeits­versicherung abgeschlossen haben. Das gesetzliche Äquivalent der Erwerbsminderungsrente ist an strengere Voraussetzungen gekoppelt und kann auch hinsichtlich des Rentenbeitrages nicht als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsrente gelten.

Maßgeblich für die Einstufung als ‚berufsunfähig‘ ist die Dauer des Ausfalls der Arbeitskraft und die Unwahrscheinlichkeit, dem zuletzt ausgeübten Beruf jemals wieder nachzugehen. Du giltst als berufsunfähig, wenn du durch Erkrankung, Verletzung oder Unfall auf deiner letzten Arbeit für mindestens 6 Monate ausfällst. Ob dies der Fall ist, wird durch die Versicherer anhand der 50 % Regel beurteilt.

Versicherte müssen, um ihre Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten, nachweisen, dass sie aufgrund ihrer Krankheit bis zu 50 % der beruflichen Tätigkeit nicht mehr übernehmen können. Diese 50-Prozent-Regel der Versicherer kann jedoch nicht immer sinnvoll angewendet werden. Berufsunfähig bist du auch, wenn du den prägenden Hauptteil deiner Arbeit nicht mehr ausführen kannst – auch wenn dieser vielleicht nicht 50 % entspricht.

Wer entscheidet, wann du berufsunfähig bist?
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Damit du auch in diesem Fall Anspruch auf deine monatliche Berufsunfähigkeitsrente hast, kann es sein, dass du deinen üblichen Tagesablauf vor der Berufsunfähigkeit bei deiner Versicherung aufführen musst und dementsprechend nachweisen kannst, welche der wichtigsten Aufgaben du auf Grund deiner Einschränkung nicht mehr ausüben kannst. Ob du noch eine andere Tätigkeit ausüben könntest, spielt für die Berufsunfähigkeits­versicherung keine Rolle, da sie sich ausschließlich auf deine letzte Arbeit bezieht.

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Und was meint eine Arbeitsunfähigkeit?

Der wesentliche Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit liegt in ihrer Dauer und den Leistungen, die du währenddessen erhältst. Als arbeitsunfähig giltst du für eine absehbare Zeit. Berufsunfähig bist du dagegen ab 6 Monaten bis hin zu einer – relativ – unbegrenzten Zeit. Die Absicherung durch deine Berufsunfähigkeits­versicherung endet spätestens mit dem Eintritt ins offizielle Rentenalter.

Während deiner Arbeitsunfähigkeit erhältst du Krankengeld, sofern du gesetzlich krankenversichert bist. Beim Vorliegen einer Berufsunfähigkeit bekommst du von deiner Berufsunfähigkeits­versicherung eine Rente ausbezahlt. Letztendlich ist bei der Unterscheidung von Berufs- und Arbeitsunfähigkeit auch die Einschätzung deines Arztes oder deiner Ärztin hilfreich: Geht er oder sie davon aus, dass du dich nach einer Zeit zu Hause und eventuellen Reha-Maßnahme wieder erholen wirst, wird er oder sie dich für eine kürzere Zeit krank schreiben und dir somit eine Arbeitsunfähigkeit attestieren. Sobald du dich erholt hast, kannst du in deinen Beruf zurückkehren. 

Zusammenfassung

  • Der Begriff der Berufsunfähigkeit wird im VVG definiert, wonach Versicherte mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung deren Leistung dann in Anspruch nehmen können, wenn sie für mindestens 6 Monate ihrem zuletzt ausgeübten Beruf nicht nachgehen können.
  • Der Unterschied zwischen Berufs-, Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit liegt vor allem in Dauer und Ausmaß der Ursache.
  • Um eine BU-Rente zu erhalten, musst du eine private Berufsunfähigkeits­versicherung abgeschlossen haben. Bei der Erwerbsminderungsrente und dem Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit handelt es sich dagegen um staatliche Leistungen.
  • Die BU-Rente wird in vollem Ausmaß von den Versicherern ausbezahlt, wenn du von einem 50-prozentigem BU-Grad betroffen bist.

Welche Ursachen führen zur Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit kann durch unterschiedliche Beschwerden verursacht werden – je nach Lebensstellung. Laut Definition können Krankheiten, Verletzungen oder Kräfteverfall zur Berufsunfähigkeit führen. Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit hängen oft direkt mit dem ausgeübten Beruf zusammen. Bei handwerklichen Berufen spielen oft Verletzungen eine Rolle, während bei besonders stressigen Berufen eher psychische Krankheiten der Auslöser für eine Berufsunfähigkeit sein können.

Vor allem psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten gehören zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit. Insgesamt haben mehr als 40 % der Versicherten eine psychische Erkrankung als Ursache in ihrem Leistungsantrag angegeben. Vor allem Depressionen und Burnouts führen besonders häufig dazu, dass Versicherte an der Ausübung ihres Berufes gehindert werden. 

Nach psychischen Problemen werden hauptsächlich physische Erkrankungen des Bewegungsapparates, wie Wirbelsäulen-, Gelenk- und Muskelbeschwerden, als Auslöser bei Berufsunfähigkeits­versicherungen angegeben. Besonders bei Berufen mit hoher körperlicher Belastung führen gesundheitliche Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates häufig zu einer Berufsunfähigkeit. Herz- und Kreislauferkrankungen, Krebs und Unfälle sind weitere häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Wie wahrscheinlich ist es, dass du berufsunfähig wirst?
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Risikobeurteilung durch die Versicherer – Gesundheitsprüfung anhand von Gesundheitsfragen

Je älter du als angehende:r Versicherungsnehmer:in bei Abschluss bist, desto wahrscheinlicher ist es, dass bei dir Erkrankungen und Verletzungen vorliegen, die sich negativ auf den monatlichen Beitrag (durch einen Risikozuschlag) oder auf mögliche Ausschlussklauseln und Leistungsausschlüsse auswirken. Um das zu ermitteln, lässt der Versicherer dich vor Versicherungsabschluss einige Gesundheitsfragen beantworten.

Diese Gesundheitsprüfung bzw. Risikoprüfung ist im Versicherungsvertrag Teil der vorvertraglichen Anzeigepflicht. Beachte: Eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen sichert deine volle Absicherung im Leistungsfall. Falsche Angaben gelten leider als Anzeigepflichtverletztung und können im Krankheitsfall problematisch in Zusammenhang mit der Rente werden. Bist du dir über deinen Risikostatus unsicher, dann können wir auch eine Risikovoranfrage bei den Versicherungsunternehmen stellen. So kann anonym eine Risikoeinschätzung zu deiner Situation gegeben werden.

Weiterhin wird bei Antragsstellung einer Berufsunfähigkeits­versicherung dein Beruf in eine Gefahrenklasse eingeteilt. Anhand dieser beurteilt deine Versicherung, wie wahrscheinlich du von einem Versicherungsfall und einer damit anstehenden Rentenzahlung betroffen sein könntest. Die meisten Versicherer unterteilen grob in 3 Gefahrenklassen:

  • In die Gefahrenklasse A werden alle Bürojobs mit gar keiner bis nur sehr geringer körperlicher Belastung eingeteilt. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit ist hier eher gering.
  • Berufe mit einem höheren Berufsunfähigkeitsrisiko und größerer körperlicher Belastung, wie handwerkliche Berufe oder auch Arbeiten im Labor, zählen zu der Gefahrenklasse B.
  • Zu der höchsten Gefahrenklasse C werden Berufe gezählt, die nicht versicherbar sind – wie etwa bei Soldat:innen.

Jede Berufsunfähigkeits­versicherung beurteilt die einzelnen Berufe zum Teil recht individuell und besonders für Versicherte, bei denen es fraglich ist, ob sie in die Gefahrenklasse A oder B eingeteilt werden, kann sich ein Vergleich der Versicherer lohnen.

Diagnose der Berufsunfähigkeit

Die Ursache der Berufsunfähigkeit wird von einem Arzt/einer Ärztin oder einem Gutachter/einer Gutachterin bei einem Arztbesuch diagnostiziert. Dein: behandelnde:r Ärzt:in kann dir ein Attest oder Arztbericht ausstellen, in dem die Krankheit, die zu deiner Berufsunfähigkeit führt, festgestellt wird. In manchen Fällen kann der Arzt oder die Ärztin bereits eine Prognose über die Dauer deiner Krankheit geben und dementsprechend, wie lange du die Leistung der Versicherer in Anspruch nimmst und krankgeschrieben bist. Auch hinsichtlich der Unterscheidung von Berufs- und Arbeitsunfähigkeit kann dies hilfreich sein.

Das ärztliche Gutachten ist zum größten Teil ausreichend für die Bestätigung der Ursache bei deiner Berufsunfähigkeits­versicherung. In einigen speziellen und nicht eindeutigen Fällen kann jedoch ein zusätzliches Gutachten nötig sein. Letztendlich entscheidet aber nicht der Arzt oder die Ärztin, ob und in welchem Grad eine BU vorliegt, sondern der oder die Leistungsprüfer:in der Berufsunfähigkeits­versicherung. Diese:r hat Einsicht in deine genauen beruflichen Tätigkeiten und wird daher beurteilen, in wie weit die vorliegende Krankheit sich auf deine Arbeit auswirkt.

Durch die Diagnose der Berufsunfähigkeit wird auch ihr Grad durch die Versicherer festgestellt. Die gesundheitlichen Einschränkungen müssen dazu auf die Tätigkeiten im Beruf bezogen werden. Damit du einen Anspruch auf die volle Leistung der Berufsunfähigkeits­versicherung hast, muss üblicherweise ein BU-Grad von 50 % vorliegen.

Zusammenfassung

  • Die bei Berufsunfähigkeits­versicherungen am häufigsten angegebene Ursache, um deren Leistung in Anspruch zu nehmen, sind psychische Krankheiten. Im Leistungsantrag muss der Bezug der Krankheit zu den beruflichen Tätigkeiten ausgearbeitet werden.
  • Jede Berufsunfähigkeits­versicherung untersucht das Risiko zur BU aufgrund des aktuellen Berufes vor Vertragsabschluss und unterteilt Versicherte in Gefahrenklassen.
  • Die Diagnose der Ursache der BU wird von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt; das Vorliegen dieser wird allerdings von einem oder einer Leistungsprüfer:in der Berufsunfähigkeits­versicherung bestätigt.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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