Die Privathaftpflicht gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Worauf es beim Tarif-Vergleich ankommt und wie man den günstigsten Tarif findet.
Wer anderen versehentlich einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Dieses Prinzip ist gerecht und unter dem Begriff „Haftpflicht“ auch gesetzlich verankert. Für den Fall, dass die „Pflicht zur Haftung“ eintritt, sollte jeder über eine Versicherung verfügen. Die private Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Einbußen und oft auch vor dem finanziellen Ruin. Außerdem bietet der Versicherer rechtlichen Beistand, falls ein Schadensfall vor Gericht landet.
Haftpflichtversicherung ist der Oberbegriff einer ganzen Reihe von Produkten. Dazu gehören unter anderem die
Kfz-Haftpflichtversicherung
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
private Haftpflichtversicherung
Allen gemeinsam ist, dass sie dir ein großes Risiko abnehmen: Fügst du einem anderen Menschen versehentlich Schaden zu, musst du für die Kosten aufkommen. Die Haftpflichtversicherung schützt dich vor diesen finanziellen Einbußen. Eine Privathaftpflicht steht für Schäden ein, die du persönlich oder ein mitversichertes Familienmitglied einem anderen Menschen (Personenschaden) oder dessen Eigentum (Sachschäden) zufügen. Im Vergleich dazu bezahlt die Hundehalterversicherung, wenn der Hund etwas angestellt hat.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie ist für ausnahmslos jeden Erwachsenen sinnvoll und zu empfehlen. Stell dir einfach einen der folgenden Versicherungsfälle vor, die so oder so ähnlich jeden Tag passieren.
Sachschäden: Du bist bei deinem Chef zum Abendessen eingeladen. Alles läuft prima, bis du beim Händewaschen eine Glasflasche von der Bad-Konsole stößt. Die Flasche hinterlässt einen Sprung im Waschbecken. Du verfügst entweder über eine Haftpflichtversicherung, der du den Schadensfall melden kannst, oder ersetzt den Sachschaden selbst.
Personenschäden: Du rennst los, um einen Bus zu erwischen. Dabei kreuzt du einen Radweg und reißt eine Radfahrerin um. Im Sturz verletzt sich die Frau Ellenbogen und Schulter. Du bist zur Haftung verpflichtet. Das heißt, du zahlst den Notarzteinsatz, die Behandlung im Krankenhaus, die Reha und Schmerzensgeld. Insgesamt kann dafür schnell ein Jahresgehalt draufgehen. Eine Privathaftpflicht käme für den Schaden auf.
Vermögensschäden: Haftpflichtig wirst du nicht nur, wenn du Sachschäden anrichtest oder jemanden verletzt. Entgeht einem anderen Menschen deinetwegen Einkommen, musst du dafür unter Umständen aufkommen. Noch ein Beispiel: Du bringst die Radfahrerin zu Fall. Sie verstaucht sich dabei das Handgelenk. Nicht so schlimm? Dummerweise ist die Frau Musikerin und muss deinetwegen ein Konzert absagen. Du zahlst Schadenersatz.
Konsumartikel verlieren schnell an Wert. Wenn du aus Versehen den Laptop eines Bekannten von der Tischplatte fegst, erstattet der Versicherer deshalb nicht den Kaufpreis. Das Versicherungsunternehmen ermittelt und erstattet bei Sachschäden vielmehr den Zeitwert. Das ist der Wert des gebrauchten Laptops zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Diesen Zeitwert bekommt dein Bekannter, sollte sich der Laptop als irreparabel erweisen.
Eine Versicherungsgesellschaft hat Interesse daran, ihren eigenen finanziellen Einsatz so gering wie möglich zu halten. Sie wird dir deshalb rechtlich beistehen – zur Not auch vor Gericht. Versicherungsexperten nennen diesen Service „passiven Rechtsschutz“. Wichtig ist, den Anbieter stets über alle Schritte der Gegenseite zu informieren.
Achte beim Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung vor allem auf
die Deckungssumme
die Selbstbeteiligung
zusätzliche Leistungen wie etwa den Ersatz von Schlüsseln einer Schließanlage
deinen Schutz bei Schäden im Ausland
die Zahlweise (zum Beispiel vierteljährlich oder einmal im Jahr)
die Vertragslaufzeit (üblich ist ein Jahr)
die Formalitäten, falls du deine Haftpflichtversicherung kündigen möchtest.
Unter Deckungssumme verstehen Versicherungsexperten die Summe, bis zu der ein Versicherer Schäden abdeckt beziehungsweise übernimmt. Liegt die Deckungssumme beispielsweise bei fünf Millionen Euro, zahlt der Versicherer Kosten bis zu dieser Höhe.
Du bist im Ernstfall verpflichtet, einen Schaden vollständig zu ersetzen – auch wenn du dich dafür ein Leben lang verschulden musst. Für die Haftung spielt es also keine Rolle, ob du den Laptop einer Freundin fallen lässt oder ob dein Kind beim Spielen ein ganzes Haus in Brand steckt. Für das Haus haftest du mit deinem gesamten Vermögen. Das Beispiel zeigt, dass die Deckungssumme deutlich in die Millionen gehen muss. CLARK empfiehlt dir, bei deinem Privathaftpflicht-Vergleich eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro anzunehmen.
Selbstbeteiligung beziehungsweise Selbstbehalt bedeutet, dass du Schäden bis zu einer vereinbarten Höhe aus eigener Tasche bezahlst. Angenommen, in deinem Tarif liegt die Selbstbeteiligung bei 150 Euro. An einem Sommernachmittag am See schaust du dir auf dem Smartphone einer Freundin Fotos an. Dabei entgleitet dir das Gerät und rutscht ins Wasser. Der Gebrauchtwert des Modells liegt noch bei rund 180 Euro. Die Versicherung zahlt diesen Gebrauchtwert abzüglich der Selbstbeteiligung, also 30 Euro. Schon für das nächstältere Modell hättest du den Schaden komplett selbst bezahlen müssen, denn es ist nur noch 100 Euro wert.
Beide Tarif-Optionen haben Vor- und Nachteile. Eine Privathaftpflicht ohne Selbstbeteiligung kostet etwas mehr Beitrag. Im Gegenzug zahlt die Versicherung aber auch kleinere Schäden. Bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung hingegen stehst du bis zu einer festgesetzten Höhe selbst für Schäden gerade. Im Gegenzug sinkt dein Beitrag ein wenig. Letztlich musst du selbst entscheiden, ob du genug Geld auf dem Konto hast, um im Notfall kleinere Schäden selbst bezahlen zu können.
Das Prinzip kennst du von manchen Online-Händlern: „Finden Sie unser Angebot anderswo günstiger, zahlen wir die Differenz.“ Auf die private Haftpflichtversicherung bezogen bedeutet Best-Leistungs-Garantie, dass sich dein Anbieter im Versicherungsfall so kulant zeigt wie die Konkurrenz. Kannst du nachweisen, dass ein anderer Versicherer einen Schaden für dich bezahlt hätte, deckt auch dein eigener Anbieter die Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, was sonst noch im Vertrag steht.
Es gibt Tarife für Familien und Policen für Alleinerziehende mit Kind. In Familientarifen sind Verheiratete oder Verpartnerte sowie ihre Kinder gemeinsam versichert. Im Vergleich zu Single-Tarifen sind Tarife für Familien besonders günstig, zumal die Nachkommenschaft unter Umständen lange mitversichert bleibt: Junge Menschen brauchen keine eigene Haftpflicht, bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben beziehungsweise zuhause ausgezogen sind. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber zur Familienhaftpflicht.
Wenn du bedenkst, was eine gute Privathaftpflichtversicherung im Ernstfall für dich tut, sind die Beiträge erstaunlich niedrig. Gute Single-Tarife gibt es bereits für rund 50 Euro pro Jahr. Je nach Leistungsumfang und Selbstbeteiligung liegen die Beiträge etwa zwischen 50 und 90 Euro jährlich. Mehr dazu liest du in unserem Ratgeber Kosten.
Für gewöhnlich wird dein Beitrag einmal im Jahr fällig. Solltest du dich für eine Zahlweise in kürzeren Abständen entscheiden, verlangt der Versicherer möglicherweise einen geringen Aufschlag: Er hat mehr Aufwand mit dir.
Du zahlst dem Geschädigten nie eigenständig Geld. Die Abwicklung übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Von ihr bekommt der Geschädigte seine Kosten erstattet. Dein Versicherer behält sich nämlich das Recht vor, die Ansprüche des Geschädigten erst einmal zu prüfen. Stellt sich heraus, dass du nicht alleine Schuld hast, fließt unter Umständen weniger Geld.
Hier der Ablauf anhand eines Beispiels: Ein Auto bremst vor dir und du rauschst mit dem Fahrrad ins Heck. Kratzer und eine Beule im Lack.
Ihr ruft die Polizei, die den Schaden aufnimmt. Du schilderst den Hergang, gestehst aber mit keinem Wort deine Schuld ein. Die Schuldfrage klärt die Versicherungsgesellschaft.
Du meldest deinem Versicherer den Schaden und übermittelst ihm das Dokument, das dir die Polizei ausgestellt hat.
Dein Versicherer dürfte dich auffordern, den Vorgang noch einmal schriftlich zu schildern. Das erledigst du detailliert und wahrheitsgemäß.
Geht es dem Geschädigten nicht schnell genug und er beantragt gerichtlich einen Mahnbescheid, bleib ruhig: Du zahlst nichts selbst. Du reichst den Bescheid weiter an deinen Versicherer.
Für private Haftpflichtversicherungen gelten keine Wartezeiten. Du kannst heute den Antrag abschicken und bist morgen schon versichert. Stelle dafür lediglich sicher, dass dein erster Beitrag pünktlich beim Versicherer eingeht. Falls du einen späteren Versicherungsbeginn wünschst, gib das Datum beim Antrag an. Beachte aber: Der Versicherer kommt nicht für Missgeschicke auf, die dir vor Vertragsbeginn unterlaufen sind. Es zählt also nicht das Datum deiner Schadensmeldung, sondern der Zeitpunkt des Schadens.
Ein Privathaftpflicht-Vergleich online oder ein Vergleichsrechner liefern dir gute erste Anhaltspunkte. Du solltest auf jeden Fall unterschiedliche Anbieter vergleichen. Wichtig ist, dass du dir über wichtige Eckpunkte vorab Gedanken machst: Willst du eine Selbstbeteiligung? Wie hoch soll die Deckungssumme sein? Sollen auch Kosten durch beispielsweise Schlüsselverlust oder ähnliches abgedeckt sein? Erst wenn du dir über diese Fragen im Klaren bist, kannst du eine günstige Privathaftpflicht finden, die auch deinen gewünschten Leistungen entspricht.
Außerdem macht sich ein regelmäßiger Vergleich der Privathaftpflichtversicherung auf jeden Fall Sinn. Denn bei den Tarifen tut sich jedes Jahr so einiges und ein Tarif, den du günstig vor fünf Jahren abgeschlossen hast, kann heute unter Umständen schon völlig überteuert sein.
Viele Webseiten versprechen dir optimalen Versicherungsschutz innerhalb weniger Minuten. Versicherungen sind aber komplexe Produkte, die zu deiner Situation passen müssen. Schnell ist eine vermeintlich billige Privathaftpflicht abgeschlossen, die dich später teuer zu stehen kommt. So bezahlen beispielsweise längst nicht alle Haftpflichtversicherungen einen Schaden, den du als privater Umzugshelfer bei einem Freund anrichtest.
Theoretisch ja, praktisch macht es keinen Sinn. Anders als du vielleicht annimmst, gehört die private Haftpflicht nicht zu den Werbungskosten. Es handelt sich vielmehr um einen Vorsorgeaufwand. Die Höchstgrenzen für die steuerliche Absetzung sind so niedrig, dass du sie wahrscheinlich schon mit deiner Krankenversicherung überschreitest.
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