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Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) Berufsunfähigkeitsrente

Wie wird sie ausgezahlt?

  • Jede:r Vierte wird berufsunfähig
  • Flexibilität bei Beitrag & Rentenhöhe
  • Ein früher Abschluss lohnt sich doppelt

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Was beschreibt deine berufliche Tätigkeit?

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  • Die Berufsunfähigkeitsrente sichert dir im Leistungsfall ein regelmäßiges Einkommen, wenn du deinem Job zu mehr als 50 % nicht mehr nachkommen kannst – so schließt du deine Versorgungslücke.
  • Der Staat gewährt nur eine Erwerbsminderungsrente. Diese Rentenhöhe ist deutlich niedriger als eine Berufsunfähigkeitsrente und an einige Hürden geknüpft.
  • Eine Berufsunfähigkeitsrente wird so lange bezahlt, wie du als berufsunfähig giltst, maximal jedoch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.

Wer erhält eine Berufsunfähigkeitsrente?

Wenn du aufgrund eines persönlichen Schicksalsschlags berufsunfähig werden solltest, erhältst du eine Berufsunfähigkeitsrente, vorausgesetzt, dass du zuvor eine private Berufsunfähigkeits­versicherung abgeschlossen hast. Denn eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit der Reform des Rentengesetzes im Jahr 2001 nicht mehr – es gibt hier also keinen gesetzlichen Rentenanspruch.

Hast du privat also keine Vorkehrung getroffen, gehst du (fast) leer aus. Denn die staatliche Berufsunfähigkeitsrente wurde im Zuge der Reform durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt, die erst später greift und deutlich geringere Leistungen bereitstellt. Lediglich Personen, die vor dem 1. Januar 1961 geboren wurden und 3 Jahre lang vor dem Eintreten ihrer Berufsunfähigkeit eine sozial­versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, haben einen Anspruch auf die Auszahlung einer gesetzlichen BU-Rente. Ihre Höhe entspricht etwa zwei Drittel der gesetzlichen Altersrente.

Die monatliche Rente deiner privaten Berufsunfähigkeits­versicherung entspricht dem, was du versichert hast. Wenn du in deinem Versicherungsvertrag 75 % deines Nettoeinkommens versichert hast, bekommst du diese Summe auch im Falle einer BU monatlich ausbezahlt.

Erwerbsminderungsrente vs. Berufsunfähigkeitsrente

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann weder die vorherige gesetzliche noch die private Berufsunfähigkeitsrente in einem ausreichenden Maß ersetzen. Zudem unterscheidet sich die Definition, wann eine Erwerbsminderung vorliegt, erheblich vor den Voraussetzungen, die Versicherer an den Erhalt einer privaten BU-Rente knüpfen. Bei einer privaten Berufsunfähigkeits­versicherung erhältst du eine monatliche Rente, sobald du deinen zuletzt ausgeübten Beruf für mindestens 6 Monaten nicht mehr nachgehen oder die dazugehörigen Tätigkeiten zu nicht mehr 50 % ausüben kannst. Es spielt keine Rolle, ob du nicht noch irgendeiner anderen Tätigkeit nachgehen könntest.

Im Vergleich dazu ist die Einstufung zur Erwerbsunfähigkeit bei der Erwerbsminderungsrente an strengere Vorgaben gekoppelt: Voraussetzung für die staatliche Unterstützung ist, dass du überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kannst. Solltest du in deinem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten können, heißt das für die gesetzliche Renten­versicherung nicht automatisch, dass du gar keiner Tätigkeit mehr nachgehen kannst.

Könntest du noch in irgendeinem anderen Beruf mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten, hättest du nur Anspruch auf eine teilweise EM-Rente. Ob dieser Beruf deinen Fähigkeiten und Interessen entspricht oder dir den gleichen Lebensstil und Anerkennung wie deine erlernte Arbeit gewähren kann, spielt für die Einstufung zur Erwerbsunfähigkeit keine Rolle. Da es sich hierbei um eine staatliche Leistung handelt, ist es außerdem Voraussetzung, dass du insgesamt mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt hast, davon mindestens 3 Jahre unmittelbar vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Doch selbst bei voller Anerkennung der Erwerbsunfähigkeit musst du mit hohen persönlichen Einschränkungen rechnen. Die Leistung der Erwerbsminderungsrente beträgt in der Regel weniger als ein Drittel deines letzten Bruttogehalts. In deinem Versicherungsvertrag zur BU kannst du dagegen selbst über die Höhe deiner zukünftigen Rente entscheiden. 

Klauseln in Versicherungsverträgen zur Berufsunfähigkeit beachten

Beim Abschließen einer Berufsunfähigkeits­versicherung solltest du den Formulierungen im Versicherungsvertrag besondere Aufmerksamkeit schenken, denn Klauseln wie die zur abstrakten Verweisung oder schwammige Formulierungen in den „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ können die Leistungen der Versicherer bei im Falle einer Berufsunfähigkeit beschränken.

Besonders auf die abstrakte Verweisung musst du achten. Hinter dieser Formulierung verbirgt sich das Recht des Versicherers, dich im Fall einer Berufsunfähigkeit auf irgendeine andere Tätigkeit zu verweisen – ähnlich wie das die gesetzliche Renten­versicherung tut, bevor sie dich als erwerbsgemindert einstuft. In den Verträgen seriöser Versicherer kommt die abstrakte Verweisung allerdings schon lange nicht mehr vor. Wenn du dir nicht sicher bist, ruf unsere CLARK-Expert:innen an. Sie wissen, wie man einen BU-Vertrag liest und können deine Police bewerten.

Zusammenfassung

  • Eine BU-Rente erhält, wer rechtzeitig eine Berufsunfähigkeits­versicherung abgeschlossen hat.
  • Staatlich gibt es nur die Erwerbsminderungsrente.
  • Die ist deutlich niedriger als die Leistung aus einer privaten BU-Versicherung und an deutlich höhere Hürden geknüpft.
  • Die Höhe deiner BU-Rente bestimmst du selbst über deinen Vertrag.

Die Berufsunfähigkeitsrente

Wie lange erhältst du die Berufsunfähigkeitsrente?

Du erhältst eine BU-Rente solange, wie dein Berufsunfähigkeits­versicherungsvertrag läuft. Da du ab dem Eintritt ins gesetzliche Rentenalter in der Regel eine staatliche Rente bekommst, schließt du deine BU-Versicherung am besten gleich bis zu dem Jahr ab, in dem du 67 beziehungsweise 65 Jahre alt wirst ab. Je jünger und gesünder du bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits­versicherung bist, desto wahrscheinlicher ist es auch, dass Versicherer dich in eine BU-Versicherung aufnehmen.

Da du während der Zeit deiner Berufsunfähigkeit nicht automatisch in die staatliche Rentenkasse einzahlst, solltest du entweder eine private Alters­versicherung abschließen oder freiwillig in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen. Die Beiträge für diese gehen von deiner BU-Rente ab.  

Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente sein? Abhängig vom Netto- oder Bruttoeinkommen?

Entschließt du dich dazu, eine Berufsunfähigkeits­versicherung abzuschließen, legst du als Versicherte:r die Höhe deiner BU-Rente fest. Entscheidend ist, dass die monatliche Rentenzahlung deinen Einkommensverlust im Falle der Berufsunfähigkeit ausgleichen kann. Unsere CLARK-Expert:innen empfehlen, 70 bis 80 % des Nettoeinkommens zu versichern. Eine geringere BU-Rente wird wahrscheinlich nicht ausreichen, um deinen Lebensstandard zu halten.

Wie hoch du dich versichern lassen kannst, hängt auch mit den verschiedenen Versicherungsanbietern zusammen. Eine 100-prozentige Versicherung des Nettoeinkommens ist nicht bei allen Versicherern eine optionale Leistung. Damit deine Berufsunfähigkeits­versicherung immer an deine sich verändernden Lebensumstände angepasst ist, solltest du bei einem frühen Vertragsabschluss darauf achten, dass bei deinem Versicherer die Möglichkeit zur Nach­versicherung besteht. Wenn sich beispielsweise durch eine Beförderung dein Gehalt signifikant steigert, solltest du auch deine BU-Rente entsprechend einer Nach­versicherungsgarantie anpassen können. 

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Was kostet eine Berufsunfähigkeits­versicherung?

Wie viel du für deine Berufsunfähigkeits­versicherung bezahlst, hängt von persönlichen und beruflichen Faktoren ab. Zum einen beeinflusst die Höhe deiner Rente, die sich an deinem Nettogehalt orientiert, den Versicherungsbeitrag. Auch welchen Beruf du ausübst, wird in die Versicherungskosten mit einkalkuliert. Hast du einen Job mit einem relativ hohen Verletzungsrisiko, steigen dementsprechend die Kosten für eine Berufsunfähigkeits­versicherung. Da Versicherer das Berufsunfähigkeitsrisiko von verschiedenen Berufen zum Teil sehr unterschiedlich beurteilen, lohnt sich hier besonders ein Vergleich der Anbieter.

Persönliche Faktoren wie dein gesundheitlicher Zustand und Alter bei Versicherungsabschluss spielen ebenfalls eine große Rolle. Je jünger du bei Vertragsabschluss bist, desto weniger bezahlst du für deine Berufsunfähigkeits­versicherung. Als Student:in kannst du eine Versicherung bereits für 30 € abschließen. Je früher du eine BU-Versicherung abschließt, desto besser. Denn mit zunehmendem Alter nehmen in der Regel auch die Vorerkrankungen zu und diese wirken sich negativ auf deinen Beitrag aus.

Zuletzt spielen auch vereinbarte Zusatzpakete (zum Beispiel eine mit der BU kombinierte private Alters­vorsorge (Berufsunfähigkeitszusatz­versicherung (BUZ)) oder die Dauer deines Versicherungsschutzes eine Rolle für deinen monatlichen Versicherungsbeitrag, wobei es hier am sinnvollsten ist, wenn du einen Vertrag abschließt, der bis zum Eintritt ins gesetzliche Rentenalter gültig ist. Vor Abschluss der Versicherung zur Berufsunfähigkeit musst du deinen Versicherer über deinen Gesundheitszustand anhand einer Gesundheitsprüfung samt Gesundheitsfragen informieren. Oft füllst du bei deinem Antrag einfach einen Fragebogen aus, in Print oder online, wobei du etwaige Vorerkrankungen angeben solltest. Möglich ist auch eine zusätzliche ärztliche Untersuchung. 

Zusammenfassung

  • Eine Berufsunfähigkeitsrente wird bezahlt, solange du berufsunfähig bist, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit oder bis zum Erreichen des Rentenalters. Demnach sollte die Laufzeit deines BU-Vertages bis zu diesem Alter reichen.
  • Empfehlenswert ist es, mindestens einen 70 bis 80 prozentigen Anteil des Nettoeinkommens als zukünftigen Rentenbeitrag zu versichern.
  • Die Kosten deiner Versicherung bei Berufsunfähigkeit hängen von beruflichen und persönlichen Faktoren, wie deiner beruflichen Tätigkeit, deinem Alter oder Gesundheitszustand ab.

Was du sonst noch wissen solltest

Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente versteuert?

Grundsätzlich gilt, dass du auch die Rentenbeiträge, die du von deiner BU-Versicherung bekommst, versteuern musst. Besteuert wird allerdings nur der Ertragsanteil. Wie hoch die Versteuerung ausfällt, hängt damit zusammen, wann die Berufsunfähigkeit eintritt und wie lange der Versicherungsvertrag läuft. Je länger du deine BU-Rente erhältst, desto höher ist der Anteil der Rente, der versteuert werden muss. Der zu versteuernde Anteil steigt äquivalent mit steigender Bezugsdauer. Im Allgemeinen lässt sich allerdings sagen, dass Versicherte für die ausgezahlte Rente wenig Steuern zahlen müssen. Oft liegt die Summe des zu versteuernden Ertragsanteil sogar unter dem steuerfreien Grundbeitrag. 

Würdest du beispielsweise eine BU-Rente für einen Zeitraum von 28 Jahren beziehen, beläuft sich in diesem Fall der zu versteuernde Ertragsanteil auf 29 % der Bruttorente. Erhältst du einen Rentenbeitrag von 2.000 € brutto, würden dementsprechend 580 € davon steuerpflichtig, was aufs Jahr hochgerechnet unter dem Freibetrag von 11.604 € für 2024 liegt. Demnach müsstest du gar keine Steuern von deiner BU-Rente zahlen und auch keine Steuererklärung machen. Deine Steuerklasse bleibt dieselbe wie vor Eintritt deiner Berufsunfähigkeit, sie ändert sich nur bei sich verändernden Lebensumständen – beispielsweise durch Heirat oder Elternschaft.

Kranken­versicherungsbeiträge nicht vergessen

Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung müssen weiterhin bezahlt werden. Bist du zuvor privat krankenversichert gewesen und möchtest es auch während deiner Berufsunfähigkeit bleiben, musst du weiterhin den vollen Beitrag für die private Kranken­versicherung selbst bezahlen. Bei der gesetzlichen Kranken­versicherung kannst du dich, solltest du nur die BU-Rente erhalten, freiwillig versichern. Dann musst du auf deine Bruttorente 14,6 % Kranken­versicherungsbeitrag bezahlen, zuzüglich des zusätzlichen Beitrags der jeweiligen Krankenkasse. Für die Pflege­versicherung muss zudem ein prozentualer Anteil von 3,4 % bei einem Kind bzw. von 4 % bei Versicherten ohne Kinder gezahlt werden.

Versicherte, die zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente erhalten, können in die sogenannte Kranken­versicherung der Rentner wechseln und so an Kranken­versicherungsbeiträgen sparen. Zum einen müssen sie nur auf die ohnehin geringere Erwerbsminderungsrente Beiträge zahlen und zum anderen übernimmt die Rentenkasse die Hälfte der Krankenkassenbeiträge.

Zusätzliche staatliche Leistungen

Erhältst du eine Rente aus deiner privaten Berufsunfähigkeits­versicherung, kannst du zusätzlich noch staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Du kannst beispielsweise einen Antrag auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld I stellen. Außerdem besteht die Möglichkeit, zusätzlich zu dem Beitrag aus deiner Berufsunfähigkeits­versicherung eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Da der Rentenbezug aus einer privaten Berufsunfähigkeits­versicherung nicht als Einkommen gewertet wird, kann der Staat das Arbeitslosengeld I nicht kürzen. Auch das Krankengeld kann nicht gekürzt werden, wenn du gleichzeitig eine BU-Rente bekommst. 

Was darf man bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente dazu verdienen?

Da sich die Regelungen zur Berufsunfähigkeit nur auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf beziehen, kannst du theoretisch einen komplett anderen Beruf ausüben und ein unbegrenztes Einkommen erhalten, ohne dass deine BU-Rente gekürzt wird. Sofern deine gesundheitlichen Beeinträchtigungen dies natürlich überhaupt ermöglichen würden. Eine Hinzuverdienstgrenze besteht nicht. Anders verhält es sich mit der staatlichen Erwerbsminderungsrente. Hier darfst du die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten. Erhältst du die volle Erwerbsminderungsrente, liegt die Grenze bei jährlich 18.558,75 € (Stand 2024). Es wäre demnach also durchaus möglich, noch einem Aushilfsjob auf 538 €-Basis nachzugehen.

Zusammenfassung

  • Grundsätzlich musst du deine Berufsunfähigkeitsrente versteuern. Oft liegt der insgesamt zu versteuernde Ertragsanteil aber unter dem jährlichen Steuerfreibetrag. Unterm Strich bezahlst du deshalb in den meisten Fällen keine Steuern von deiner privaten BU-Rente.
  • Kranken- und Pflege­versicherung musst du auch bei Berufsunfähigkeit selbst bezahlen. Ob du den Beitrag dazu anteilig oder voll bezahlen musst, hängt davon ab, ob du gesetzlich- oder privatversichert bist.
  • Du kannst Anträge auf zusätzlich staatliche Hilfen stellen, ohne eine Kürzung deiner Rente befürchten zu müssen.
  • Bei BU besteht keine Hinzuverdienstgrenze, theoretisch könntest du so viel dazu verdienen, wie du möchtest, bzw. kannst.

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