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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Wohn Riester kündigen

Die Kündigung als letzte Option

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  • Der Wohn-Riester als Art der Riester-Rente dient dem Erwerb eines Eigenheims – mit der Unterstützung durch staatliche Zulagen. Das Auszahlen einer Altersrente ist im Unterschied zur klassischen Geld-Riester-Rente nicht vorgesehen.
  • Das Auszahlen einer Altersrente ist im Unterschied zur klassischen Geld-Riester-Rente nicht vorgesehen. Du bist mit deiner Situation unzufrieden? Dennoch solltest du als Wohn-Riester-Sparer:in die Kündigung als letzte Option ansehen.
  • Kündigst du, musst du die vollen Zulagen zurückzahlen, Steuern und Kosten begleichen. Der ausbezahlte Betrag? Oftmals geringer als deine Einzahlungen. Es gibt alternative Lösungen: Vertragsumwandlung in eine klassische Riester-Rente, den Vertrag ruhen und dein Guthaben verzinsen lassen.

Die Riester-Rente seit 2022

Niedrige Zinsen und die gesetzliche Vorgabe zur Beitragsgarantie ermöglichen es Versicherern derzeit kaum, dir ein attraktives Angebot mit einer Rendite über dem aktuellen Inflationsniveau zu machen. Das kann die Riester-Rente unattraktiv machen, wenn du nicht in besonderem Maße von den Zulagen profitierst

Schau dir deshalb unbedingt auch die private Renten­versicherung oder die Rürup-Rente an, die vom Problem der niedrigen Zinsen weniger betroffen sind. Und sprich mit unseren CLARK-Expert:innen, wenn du dir unsicher bist.

Wohn-Riestern – dein Weg zur Eigenheimrente

Immer mehr Menschen träumen vom Eigenheim. Die Investition in das „Beton-Gold“ als private Alters­vorsorge kann sich lohnen und hat unter anderem etwas mit den dauerhaft niedrigen Zinsen oder den immer geringer ausfallenden Leistungen aus der gesetzlichen Renten­versicherung zu tun. Niedrigzinsumfelder erschweren das klassische Sparen und lassen den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie als lohnend erscheinen.

Banken und Bausparkassen gewähren den nötigen Kredit, wenn ausreichend Eigenkapital vorhanden ist. Als Alternative kommt ein Darlehen infrage: Du schließt einen Bausparvertrag ab, sparst ein paar Jahre und bekommst dann eine bestimmte Summe für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Wohnung vorgestreckt.

Beim Sparen und später bei der Tilgung deiner Schulden in monatlichen Raten kannst du dir die Hilfe des Staates sichern. Sie besteht in Zulagen zum Bausparvertrag und Steuervorteilen. Für diese Form des Bausparens hat sich der Begriff Wohn-Riester durchgesetzt.

Seit dem Jahr 2008 besteht die Option, dass du die staatliche Förderung auch für die Finanzierung deiner eigenen Immobilie nutzen kannst. Der Grundgedanke des Wohn-Riesters ist es, dass du die Rückzahlung deiner selbstgenutzten Immobilie beschleunigen kannst.

Durch das Modell des Wohn-Riesters samt Riester-Förderung soll es dir möglich gemacht werden, während deines Rentenalters mietfrei zu wohnen. Daraus folgt, dass du im Alter ein deutlich geringeres Maß an Lebenshaltungskosten zu tragen hast und somit auch mit Auszahlung einer niedrigeren Rente auskommst. Die Voraussetzung, um vom Wohn-Riester zu profitieren, ist, dass du die Immobilie selbst nutzt.

So kannst du den Wohn-Riester nutzen

Bei der Beantragung der Eigenheimrente gibt es 2 unterschiedliche Szenarien, welche du beachten solltest. Entweder du hast vor einiger Zeit in einen Geld-Riester Vertrag eingezahlt und entscheidest dich für eine Entschuldung deiner Immobilie durch Auszahlung einer Summe. Oder du wählst eine Finanzierung aus einer der folgenden Wohn-Riester Varianten:

Möchtest du heute eine Immobilie erwerben (oder bauen), dann kann sowohl das Modell der Bausparkombifinanzierung oder des Annuitätendarlehens nützlich für dich sein, wenn du staatliche Förderung und dein Eigenheim verbinden möchtest.

Bei der Bausparkombifinanzierung nimmst du heute ein Vorausdarlehen auf, bei dem du lediglich die Zinslast abträgst und nicht tilgst. Da für das Vorausdarlehen somit keine Tilgung stattfindet, zahlst du nebenbei in einen klassischen Bausparvertrag ein. Dieser hat das Ziel, das Vorausdarlehen in voller Gänze abzulösen. Nach Ablösung zahlst du dann eine sich aus Zins und Tilgung ergebende Rate für den Bausparvertrag.

Das Annuitätendarlehen beschreibt eine festgeschriebene Rate, die aus der Kombination von Zins und Tilgung besteht. Wichtig für dich zu wissen ist, dass es für meist 10 bis 15 Jahren eine Zinsbindung gibt. Das heisst, dass dein Zins innerhalb deiner Rate festgesetzt ist (zum Beispiel 3 %). Mit Annähern an das Vertragsende steigt der Tilgungsanteil deiner Rate kontinuierlich an, da der Zins auf eine immer geringer ausfallende Restschuld berechnet wird. Das Annuitätendarlehen endet mit der vollständigen Rückzahlung und dem Saldo von Null.

Anders verhält es sich beim Bausparvertrag. Beim Bausparen planst du zukünftig eine Immobilie zu erwerben oder zu bauen. Deshalb sparst du heute eine Summe X als Eigenkapital an. Das besondere beim Bausparen ist, dass du bei Vertragsablauf nicht nur über die eingesparte Summe verfügen kannst, sondern auch ein zinsgünstiges Darlehen in selber Höhe aufnehmen kannst. Anschließend tilgst du die aufgenommene Darlehenssumme.

Weitere Nutzungsmöglichkeiten der Wohn-Riester-Produkte

Du musst nicht gleich ein komplettes Eigenheim finanzieren, um die Wohn-Riester-Förderung einzusetzen. Mit Riester-Geld darfst du beispielsweise die Pflichtanteile einer Wohnungsgenossenschaft bezahlen. Manche Menschen erhalten so erst die Chance auf eine geräumige Mietwohnung in guter Lage. Außerdem eignet sich ein Wohn-Riester, um mit einem Pflegeheim oder Seniorenheim ein Dauerwohnrecht zu vereinbaren.

Nutz das Geld für einen altersgerechten Umbau

Nicht zuletzt sind auch Umbauten förderfähig. Gemeint sind aber keine Verschönerungen. Vielmehr fördert der Staat altersgerechtes Umbauen. Du darfst mit dem Geld beispielsweise eine Badewanne entfernen lassen, in die du nur noch mit Mühe einsteigen kannst. Sie durch eine stufenlose Dusche zu ersetzen, gilt als barrierefreies Bauen. Auch für einen Treppenlift oder breitere Türen wird dir angespartes Kapital ausgezahlt.

Tipp: Suche dir für einen barrierefreien Umbau am besten eine Firma, die sich mit den gesetzlichen Mindestanforderungen auskennt.

Zusammenfassung

  • Durch das Niedrigzinsumfeld lohnt es sich den Blick auf alternative Produkte zur Alters­vorsorge zu richten.
  • Der Wohn-Riester besteht aus 3 Varianten: Der Bausparkombifinanzierung, dem Riester-Bausparvertrag und dem Annuitätendarlehen.
  • Das Guthaben kannst du auch für altersgerechte Umbauten am Haus nutzen.

Für wen eignet sich der Wohn-Riester?

Der Staat bietet beim Bausparen Unterstützung an. Dazu dient das System der Riester-Rente, weil ein eigenes Zuhause im Alter die Miete spart und somit der Altersvorsorge dient. Der Riester-Bausparvertrag ist allerdings an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft. Zudem kann Verbraucher:innen die nachträgliche Steuer auf die Füße fallen, wenn sie in Rente gehen.

Diese Bedingungen gelten für die staatliche Förderung

Die staatliche Förderung besteht aus staatlichen Zulagen und Vorteilen bei der Einkommensteuer. Bis zur Rente können etliche Tausend Euro zusammenkommen. Im Gegenzug verlangt der Gesetzgeber, dass du deine Immobilie selbst bewohnst. Du darfst sie auch im Alter weder verkaufen noch vermieten. Ausnahmen musst du bei der Zentralen Zulagenstelle beantragen.

Beispiel: Du wechselst berufsbedingt den Wohnort. Dann muss aus dem Mietvertrag für deine geförderte Immobilie hervorgehen, dass du spätestens mit 67 wieder selbst einziehst. Du möchtest dir das nicht vorschreiben lassen? Zwar darfst du die Immobilie in diesem Fall verkaufen. Du musst das Geld aber fristgerecht wieder in eine selbst bewohnte Behausung stecken. Andernfalls gilt der Verkauf als „schädliche Verwendung“ von Zulagen. Eine weitere Vorgabe des Staates besteht darin, dass du das Darlehen für deine Immobilie vor Rentenbeginn getilgt haben musst.

Steuervorteile? Ja – aber beachte die nachgelagerte Besteuerung

Wohn-Riester-Sparer:innen profitieren von steuerlichen Vorteilen: Du darfst die Beiträge von der Steuer absetzen, solange du auf das Darlehen für deine Immobilie sparst. Auch in der Tilgungsphase des Wohn-Riester-Darlehens tastet der Staat dein gefördertes Kapital nicht an. So manche:r Riester-Sparer:in vergisst allerdings, dass Vater Staat die Steuern nicht einfach erlässt. Sobald du in Rente gehst, musst du das Vermögen aus deinem Riester-Vertrag versteuern. Finanzbeamt:innen verwenden den Begriff nachgelagerte Besteuerung.

Unterm Strich rentiert sich das bei Riester, denn der persönliche Steuersatz für Rentner:innen ist meistens niedriger als für Erwerbstätige. Zudem liegt das zu versteuernde Einkommen im Alter niedriger, sodass die Steuerlast in der Rente ohnehin geringer ausfällt. Dennoch solltest du genug Geld zurücklegen, um die Steuerschuld aus dem Riester-Vertrag später begleichen zu können. Wer dies versäumt, fällt womöglich aus allen Wolken, denn bei einer jahrzehntelangen Riester-Förderung sammelt sich einiges an. Steuernachzahlungen von rund 25.000 € sind keine Seltenheit.

Zwei Möglichkeiten in Sachen Besteuerung

Um die Steuerschuld aus deinem Wohn-Riester-Vertrag zu begleichen stehen dir zwei Optionen zur Verfügung. Erstens: Du kannst alles auf einen Schlag einzahlen. Das Finanzamt gewährt dir dann einen Nachlass von 30 %. Zweitens: Für viele Menschen ist es  sinnvoll, die Steuerlast auf den Lebensabend zu verteilen. Du zahlst in diesem Fall Jahr für Jahr. Hast du eine schmale Rente, fällt das möglichweise kaum ins Gewicht. Am besten legst du für die Steuer schon Geld zurück, während dein Bausparvertrag noch läuft.

Zusammenfassung

  • Der Wohn-Riester dient der Finanzierung einer eigenen Immobilie, damit im Rentenalter keine Mietzahlungen für dich fällig werden.
  • Auch ein Immobilienverkauf gilt in vielen Fällen als „Schädliche Verwendung“.
  • Ein Wohn-Riester-Vertrag hilft, Steuern zu sparen. Einen Teil dieser Ersparnis müssen Sparer:innen im Alter zurückzahlen.

Riester-Vertrag: Kündigen als letzte Option? Ja!

Vor diesem Hintergrund überdenkt so manche:r Sparer:in die Entscheidung für eine Riester-Rente. Zu kündigen wäre allerdings eine Kurzschlussreaktion, denn die Kosten können die Haushaltskasse sprengen. Vielmehr solltest du kühlen Kopfes über Alternativen zur Kündigung nachdenken. Beispielsweise kannst du das angesparte Guthaben in eine klassische Riester-Rente überführen.

Kündigen eines geförderten Riester-Bausparvertrages

Wenn staatliche Zuschüsse in deinen Bausparvertrag einzahlen, dann verlangt der Staat die Zulagen zurück. Das Finanzamt würde sich also die bisherige Ersparnis bei der Einkommensteuer holen. Zudem müsstest du die Zulagen zurückzahlen. Und zwar auf einen Schlag. Diese Gesamtkosten lassen die Kündigung als die wirklich letzte Option eines geförderten Vertrages dastehen.

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Kündigen eines ungeförderten Bausparvertrags

Die vorzeitige Kündigung eines Bausparvertrags ist an sich kein Drama. In der Ansparphase musst du lediglich die Kündigungsfrist einhalten. Dann wird der Anbieter die eingezahlten Beträge auszahlen. Die Frist beträgt in der Regel 3 Monate zum Quartalsende. Eine schnellere Auszahlung wäre möglich, aber nicht zu empfehlen. Denn die Bank kann eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Rechenbeispiel: Marie hat 5 Jahre in einen Bausparvertrag mit Wohn-Riester eingezahlt. Dafür hat sie insgesamt fünfmal 175 € Grundzulage bekommen. Außerdem wurden pro Jahr 600 € Zulage für 2 Kinder ausgezahlt. In Summe belaufen sich die staatlichen Zulagen auf 3.875 €. Bei einer Kündigung des Bausparvertrags wird dieses Geld von der Auszahlung abgezogen. Hinzu kommen die Gebühren für den Abschluss des Riester-Vertrags und eventuelle Steuerersparnisse die dann fällig werden. Dieses Geld setzt du in den Sand, wenn du kündigst.

Keine Panik: Es gibt alternative Lösungen

Eine Kündigung deines Riester-Vertrages sollte wirklich die letzte, beziehungsweise gar keine Option für dich sein. Im schlechtesten Fall bekommst du nach allen Abzügen der Kosten und staatlichen Förderungen weniger aus- als du einbezahlt hast. Es gibt andere Möglichkeiten, die du unbedingt in Betracht ziehen solltest.  

Alternative 1: Vertragsumwandlung – Wohn-Riester ist keine Einbahnstraße

Das System der Riester-Rente hat unterschiedliche Produkte hervorgebracht: die klassische Zusatzrente, den Wohn-Riester und die Riester-Fondssparpläne. Zwischen diesen Produkten können Sparer:innen bei Bedarf wechseln. Das geht nicht beliebig oft, kann aber sinnvoll sein, wenn du genau weißt, wozu du das Geld einsetzen möchtest.

So kann beispielsweise ein:e Rentner:in das Riester-Guthaben zur Tilgung eines Baudarlehens nutzen, obwohl sie oder er jahrzehntelang auf eine klassische Riester-Rente gespart hat. Statt einer monatlichen Auszahlung kommt ihr oder ihm das angesparte Kapital sofort zugute. Beispielsweise für den altersgerechten Umbau des Hauses.

Umgekehrt können Riester-Sparer:innen ihren Wohn-Riester-Vertrag in eine klassische Riester-Rente oder einen Fondssparplan umwandeln. So gehst du dafür vor:

  1. Vergleiche die Tarife und wähle den besten Anbieter.
  2. Informiere diesen Anbieter darüber, dass du bereits ein Riester-Produkt (den Wohn-Riester) besitzt. Besprich das Prozedere eventuell telefonisch und lass es dir per Mail bestätigen.
  3. Gib im Antragsformular den Namen des alten Anbieters sowie die Vertragsnummer an.

Dein neuer Riester-Anbieter wickelt den Wechsel anschließend für dich ab. Er kommuniziert beispielsweise mit der Zentralen Zulagenstelle, um deine Riester-Zulagen in den neuen Riester-Vertrag umzuleiten. Wichtig: den alten Vertrag nicht kündigen!

Alternative 2: Lass den Vertrag ruhen

Du musst einen laufenden Wohn-Riester-Vertrag nicht zwangsläufig bedienen. Wenn du unzufrieden bist oder das Bausparen keinen Sinn mehr für dich hat, lass den Vertrag ruhen. Dazu teilst du deinem Anbieter mit, dass du den Vertrag beitragsfrei stellen möchtest.

Das heißt, du sprichst keine Kündigung aus, sondern zahlst keine Beiträge mehr. Das angesparte Kapital aus dem Wohn-Riester wandelt sich bei Rentenbeginn automatisch in eine (kleine) lebenslange Rente um. Du bekommst dann also monatlich eine Auszahlung und dein Kapital hat sich über Jahre weiter verzinsen können.

Zusammenfassung

  • Grundsätzlich kann man einen Bausparvertrag kündigen, ohne hohe Kosten zu befürchten.
  • Ist der Vertrag staatlich gefördert, gehen die erhaltenen Zulagen allerdings verloren. Weiterhin kommen Kosten der Kündigung eventuelle Steuernachzahlungen auf dich zu.
  • Deshalb: Wechsel in einen anderen Riester-Vertrag oder lass dein angespartes Kapital ruhen.

Lass dich persönlich beraten – direkt bei CLARK

Bist du als Wohn-Riester-Sparer:in unzufrieden, musst du deinen Vertrag nicht gleich kündigen, denn es gibt verschiedene Alternativen, mit denen du deinen Vertrag an deine Bedürfnisse anpassen kannst.

Lass dich unbedingt zu deinem Riester-Vertrag beraten. Wenn du dir unsicher bist, für welche Option du dich entscheiden sollst, kannst du dich an die CLARK Expert:innen wenden. Wir helfen dir mit persönlicher und unverbindlicher Beratung weiter.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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