
Im Todesfall erben die Angehörigen eines Riester-Sparers das selbst eingezahlte Vermögen. Die staatliche Förderung steht nur Ehepartnern zu.
Stirbt ein Riester-Sparer, sollten sich die Angehörigen möglichst bald an seinen Versicherungspartner wenden. Das Guthaben eines klassischen Riester-Vertrags wird im Todesfall nicht automatisch ausgezahlt beziehungsweise vererbt. Ebenso wenig kann der Riester-Anbieter den Vertrag per Mausklick auf ein beliebiges Familienmitglied übertragen. Vielmehr gilt es im Todesfall, eine Reihe gesetzlicher Bestimmungen einzuhalten.
Im Riester-Vertrag legen Versicherer und Sparer fest, ab wann die Rente ausgezahlt wird. Der Rentenbeginn lässt sich individuell festlegen, frühestens aber auf das 62. Lebensjahr. Stirbt der Sparer vor Rentenbeginn, also während der Ansparphase, gelten unterschiedliche Regeln für Ehepartner und andere Erben.
Hinterbliebene Ehepartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit, das Guthaben auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen zu lassen. Dadurch bleiben die Zulagen ebenso wie die Steuervorteile erhalten. Allerdings gelten zwei Bedingungen, damit ein Ehepartner Anspruch auf das gesamte Guthaben der Riester-Rente erheben kann: Er muss zum Todeszeitpunkt mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben. Außerdem muss der überlebende Ehegatte im Vertrag als Begünstigter erwähnt sein. Alternativ kann das Vermögen aus der Altersvorsorge auch ausgezahlt werden. Die staatliche Förderung, die das Finanzamt gewährt hat, geht so aber verloren.
Das Riester-Guthaben inklusive Zulagen lässt sich auch dann vererben, wenn der Ehegatte selbst nicht förderberechtigt ist. Damit der Versicherer das angesparte Vermögen übertragen kann, muss ein eigener Riester-Vertrag bestehen. Ehepartner ohne Riester-Vertrag haben für den Abschluss nach dem Tod des Riester-Sparers ein Jahr Zeit.
Dabei gibt es einen Haken: Riester lässt sich bis zum 60. Geburtstag abschließen. Danach findet sich in der Regel kein Anbieter mehr. Der Ehegatte sollte den Vertrag deshalb möglicherweise schon zu Lebzeiten des Riester-Sparers abschließen. Daraus ergeben sich keine finanziellen Nachteile. Denn die private Altersvorsorge muss nicht zwangsläufig bespart werden. Sucht euch einen Anbieter, der geringe Gebühren verlangt, und setzt die Beiträge auf null.
Je nachdem, wie viel und wie lange die verstorbene Person eingezahlt hat, kann die angesparte Summe erheblich sein. Hinterbliebenen steht mindestens die Auszahlung der eingezahlten Beiträge zu. War der Versicherte verheiratet, wird in der Regel der Witwer oder die Witwe begünstigt. Ansonsten wird das Guthaben beispielsweise den Kindern ausgezahlt. Die Förderung, die der Staat in der Ansparphase gewährt hat, wird in diesem Fall zuvor aber abgezogen. Das bedeutet, eventuelle Steuervorteile und die erhaltenen Zulagen gehen verloren. Das kann man als Nachteil der klassischen Riester-Rente verstehen.
Sobald die Ansparphase vertragsgerecht endet, beginnt bei Riester die Auszahlungsphase. Der Zeitpunkt hängt davon ab, was die Vertragspartner individuell vereinbart haben.
Für den Sparer persönlich bedeutet Riester eine lebenslange Rente – ohne Wenn und Aber. Dieser Anspruch geht aber nicht automatisch auf Angehörige über. War der Verstorbene mehr als 85 Jahre alt, gilt die Rentenversicherung als ausgeschöpft. Die Erben bekommen kein Riester-Geld mehr.
Abgesehen davon muss der Versicherte bei Vertragsabschluss eine Garantiezeit festgesetzt haben, damit Hinterbliebene erben können. Darunter verstehen Versicherer eine Mindestdauer für Auszahlungen im Todesfall. Meistens bieten die Unternehmen Zeiträume zwischen fünf und 23 Jahren an.
Solltest du vor Ablauf der Garantiezeit sterben, bekämen deine Hinterbliebenen die Rente Monat für Monat ausgezahlt. Läuft die vertragliche Garantiezeit ab, fließt auch kein Geld mehr. Hast du keine Garantiezeit vereinbart, würde der Versicherer deinen Erben auch keine Rente auszahlen.
Gehört zur Erbmasse ein Riester-Vertrag, fällt theoretisch auch Erbschaftssteuer an. Allerdings gelten relativ hohe Freibeträge für Ehepartner und Kinder. In der Praxis führen sie zu einer allenfalls marginalen Steuerlast. Geht das Erbe an entfernte Verwandte, langt der Staat kräftiger zu. Eventuell kann es in diesem Fall sinnvoller sein, das Erbe auszuschlagen. Das funktioniert unabhängig vom Rest der Erbschaft. Besonders hart trifft es Lebensgefährten. Unverheiratete erben das Riester-Vermögen ihres verstorbenen Partners nur nach heftigen Steuerabzügen.
Alternativ zur klassischen Riester-Rentenversicherung haben Banken und Versicherungen jahrelang für Riester-Banksparpläne geworben. Mittlerweile bieten nur noch wenige Unternehmen diese Form der Riester-Rente an. Dennoch stellt sich die Frage, wie das Geld im Todesfall den Erben zugutekommt.
Wer mehr Risiko wagt, kann statt eines Banksparplans in eine fondsgebundene Rentenversicherung einzahlen oder einen Riester-Fondssparplan eröffnen. Auch dieses Vermögen lässt sich vererben.
Was Hinterbliebene erben, hängt beim Banksparplan von der Vertragsphase ab. Die Phasen:
Zunächst zahlt der Versicherte ein.
Darauf folgt die erste Rentenphase, in der das Geld aus dem Sparplan ausgezahlt wird. Sie dauert bis zum 85. Lebensjahr.
Danach wandelt sich der Sparplan automatisch in eine klassische Riester-Rentenversicherung um. Der Sparer erhält in dieser zweiten Rentenphase bis zum Lebensende eine normale Riester-Rente.
Angenommen der Versicherte stirbt, bevor er seine Altersvorsorge in Anspruch nehmen konnte. Dann geht das angesparte Vermögen aus dem Banksparplan auf die Erben über. Die staatliche Förderung darf aber nur der Ehepartner behalten. Die Kinder wären dazu nicht berechtigt. Der Ehepartner darf das Kapital alternativ auch in einen eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen.
Stirbt der Inhaber des Sparplans nach Rentenbeginn, bekommen die Hinterbliebenen das Kapital, das noch nicht als Rente geflossen ist. War der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes älter als 85 Jahre, steht den Erben kein Geld mehr zu. Denn ab 85 überweist der Versicherer eine lebenslange Rente. Die bezugsberechtigte Person ist ausschließlich der Vertragsinhaber.
Die Riester-Rente gilt als eher renditeschwach, trotz staatlicher Zulagen. Eine Ausnahme können Fondssparpläne bilden – solange der Aktienmarkt mitspielt. Sinken die Kurse, verliert das Vermögen an Substanz. Der Chance auf gute Gewinne steht also das Risiko gegenüber, weniger als die angesparten Beiträge herauszubekommen. Das gilt nicht nur für den Sparer selbst, sondern auch für seine Erben.
Als weitere Alternative zur klassischen Riester-Rentenversicherung hat sich die Wohn-Riester-Förderung etabliert. Sie dient in erster Linie dazu, Wohneigentum zu erwerben. Die Rentenversicherung besteht in diesem Fall im Besitz einer selbst bewohnten Immobilie.
Stirbt der Inhaber eines Wohn-Riester-Vertrags, bevor er eine Wohnung oder ein Haus erworben hat, gelten die Bestimmungen einer klassischen Riester-Rente (siehe oben). Der Ehepartner darf das angesparte Vermögen inklusive Förderung auf einen eigenen Vertrag überschreiben lassen. Die Kinder und andere Erben würden das Kapital ohne die staatlichen Zulagen ausgezahlt bekommen.
Ist die Wohnung bereits angeschafft, erben die Hinterbliebenen das Vermögen inklusive der Förderung. Allerdings müssen sie auf das Guthaben des Wohn-Riesters kräftig Steuern zahlen.
Angenommen der Vertragsinhaber stirbt, bevor die Familie das neue Heim bezogen hat. Dann bleibt nach dem Todesfall ein Jahr Zeit für den Einzug. Darüber hinaus müssen sich die Erben als Eigentümer registrieren lassen.
Eine private Altersvorsorge abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung und Unabhängigkeit im Alter, den man gar nicht früh genug gehen kann. Dafür braucht es nicht einmal viel Geld. Eine Riester-Rente erhältst du schon ab 5 Euro im Monat.
Ob die Riester-Rente für dich jedoch das beste Vorsorgeprodukt ist, ist maßgeblich von deiner persönlichen Lebenssituation abhängig. Darum ist eine persönliche Beratung so wichtig. Lass dich deshalb unbedingt beraten. Unsere CLARK Experten helfen dir dabei, durch den Vorsorge-Dschungel zu navigieren. Sie gehen mit dir deine finanzielle Situation durch, ermitteln deinen Bedarf und finden für dich das Angebot, das am besten zu dir und deiner Lebenssituation passt.