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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Berufsunfähigkeits­­versicherung (BU) Verkehrsdelikt

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  • Ein Verkehrsdelikt ist eine Straftat, die im Straßenverkehr begangen und geahndet wurde. Die Spannbreite reicht von Gefährdung im Straßenverkehr bis hin zu fahrlässiger Tötung.
  • Bist du durch ein selbstverschuldetes Verkehrsdelikt von Berufsunfähigkeit betroffen, hast du keinen Anspruch auf die Rente deiner Berufsunfähigkeits­versicherung.
  • Unfälle sind per Definition ein häufiger Grund für eine Berufsunfähigkeit. Als Verkehrsdeliktopfer bekommst du, bei allen erfüllten Voraussetzungen, selbstverständlich deine Rente ausgezahlt.

Was ist ein Verkehrsdelikt?

Ein Verkehrsdelikt ist eine Straftat, die im Straßenverkehr begangen wird. Ein Delikt wiegt schwerer als eine Ordnungswidrigkeit, bei Letzterem wird in der Regel ein Bußgeld verhängt, während bei Delikten auch Freiheitsstrafen die Folge sein können. Als Verkehrsdelikt gilt beispielsweise

  • Trunkenheit am Steuer,
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis,
  • Nötigung im Straßenverkehr,
  • fahrlässige Körperverletzung und
  • Tötung oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

Auch Gefährdung im Straßenverkehr, wie Drängeln oder Schneiden anderer Verkehrsteilnehmer:innen, über Rot fahren oder rechts auf der Autobahn überholen, zählt bereits als Verkehrsdelikt.

Berufsunfähigkeit durch ein Verkehrsdelikt

Berufsunfähigkeit durch ein selbstverschuldetes Verkehrsdelikt

Bei einer Straftat oder Vorsatz erhalten Versicherte in der Regel keine Berufsunfähigkeitsrente. Die Auszahlung der BU-Rente bei einer vorsätzlich selbst herbeigeführten Berufsunfähigkeit wird grundsätzlich von den meisten Versicherern abgelehnt – hier herrscht ein Leistungsausschluss. Wie auch bei den meisten anderen deiner Versicherungen ist grobe Fahrlässigkeit ebenfalls selten im Leistungsfall versichert.

Bei den meisten Verkehrsdelikten ist eine dieser Voraussetzungen – Straftat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit – für die Nicht-Auszahlung der BU-Rente in der Regel erfüllt. Demnach wird die Auszahlung der Leistung der Berufsunfähigkeits­versicherung daher bei Verkehrsdelikte, die durch Versicherte verschuldet sind, häufig verweigert. Besonders bei Verkehrsdelikten ist die Beurteilung durch die Versicherungen jedoch ziemlich individuell – manche Versicherer zahlen dennoch.

Ob eine Berufsunfähigkeits­versicherung im Einzelfall tatsächlich auch bei durch Versicherte verschuldete Verkehrsdelikte zahlen würde, lässt sich anhand der Versicherungs­bedingungen erkennen. In den Ausschlussformulierungen ist festgelegt, in welchen Fällen deine Versicherung nicht zahlen muss. Ähnlich wie bei den Klauseln zur konkreten oder abstrakten Verweisung kommt es hier auf die genauen oder eben nicht so genauen Formulierungen an.

Wird hier eindeutig formuliert, dass Schäden nach vorsätzlich widerrechtlichen Handlungen von der Leistung der Versicherer ausgeschlossen sind, wird die Berufsunfähigkeit durch ein Verkehrsdelikt nicht durch den Versicherungsschutz gedeckt.

Die wenigen Versicherer, die auch bei Verschulden von Verkehrsdelikten ihre Leistung nicht verweigern, führen in ihren Versicherungs­bedingungen ausdrücklich aus, dass Verkehrsdelikte nicht zum Ausschluss führen – es besteht in jedem Fall eine Leistungspflicht. Dabei muss es sich aber auch hier um ein unbeabsichtigt begangenes Delikt handeln, vorsätzlich verschuldete führen bei jeder Versicherung zum Ausschluss und sind nicht mitversichert!

Auf schwammige Formulierungen solltest du dich hierbei aber nicht verlassen, nur wenn – vermeintlich – mutwillige Handlungen als Ausnahme in den Ausschlussformulierungen aufgeführt werden, ist der Versicherungsschutz umfassend. 

Die Regelungen der Berufsunfähigkeits­versicherung bei Verkehrsdelikten gelten natürlich nicht nur für Kraftfahrzeugführer:innen, sondern für sämtliche Teilnehmer:innen im Straßenverkehr – ob Beifahrer:innen, Fahrradfahrer:innen oder Fußgänger:innen! Als Fußgänger:in kannst du ebenso leicht Verursacher:in eines Unfalles sein – wenn du beispielsweise eine Straße bei Rot überquerst – wie ein:e Autofahrer:in. Hast du das Delikt vorsätzlich herbeigeführt, verlierst du jeglichen Anspruch auf eine BU-Rente, auch wenn du ohne Zweifel berufsunfähig bist.

Hast du ein schwerwiegendes, selbstverschuldetes Verkehrsdelikt begangen, musst du nicht nur damit rechnen, dass du deine Berufsunfähigkeitsrente nicht ausbezahlst bekommst, sondern auch, dass du ein Gerichtsverfahren durchstehen musst. Der Versuch, beabsichtigt eine Berufsunfähigkeit herbeizuführen, würde zusätzlich noch als versuchter Versicherungsbetrug gewertet werden.

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Berufsunfähigkeit als Opfer eines Verkehrsdelikts?

Bist du als Opfer eines Verkehrsdelikts von Berufsunfähigkeit betroffen, erhältst du die Rente aus deiner Berufsunfähigkeits­versicherung. Natürlich müssen alle Bedingungen zur Berufsunfähigkeit erfüllt sein: Du fällst in deinem zuletzt ausgeübten Beruf über 6 Monate aus und kannst deinen beruflichen Tätigkeiten nicht mehr zu 50 % nachgehen. Unfälle werden zusammen mit in der Definition von Berufsunfähigkeit eindeutig als eine ihrer Ursachen aufgeführt. Eine Erkrankung der Psyche ist rein statistisch gesehen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, gefolgt von Krebs und Krankheiten von Skelett, Muskeln und Bindegewebe. Unfälle kommen erst weiter hinten im Ursachenranking. 

Zusammenfassung

  • Der Versicherungsschutz mancher Berufsunfähigkeits­versicherung umfasst auch selbstverschuldete Verkehrsdelikte. Ob dies bei deiner BU-Versicherung der Fall ist, kannst du in den Ausschlussbestimmungen nachlesen.
  • Bei vorsätzlichem Verschulden von Verkehrsdelikten und Straftaten hast du nie Anspruch auf die Leistung deiner Berufsunfähigkeits­versicherung.
  • Die Regelungen der Berufsunfähigkeits­versicherung bei Verkehrsdelikten gelten für alle Straßenverkehrsteilnehmer:innen.
  • Bist du selbst Opfer eines Verkehrsdelikts geworden, greift natürlich deine Berufsunfähigkeits­versicherung. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen erfüllt sind.

Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall?

Zur Erinnerung: Als arbeitsunfähig giltst du, wenn du deine Arbeit vorübergehend nicht mehr ausüben kannst, beispielsweise durch eine Krankheit. In der Regel besteht hier jedoch eine Aussicht auf Besserung, die Arbeitsunfähigkeit ist auf einen kürzeren Zeitraum beschränkt. Bei der Erkrankung, durch die du arbeitsunfähig geworden bist, handelt es sich meistens um eine zeitlich abschätzbare Situation, wie beispielsweise bei Knochenbrüchen nach einem Unfall. Ein:e Ärzt:in kann die voraussichtliche Dauer deines Ausfalles angeben. 

Fällst du wegen einer Erkrankung nur bis zu 6 Wochen aus, bekommst du noch dein volles Gehalt vom Arbeitgeber. Überschreitet die Krankschreibung die 6 Wochen, übernimmt die Krankenkasse und zahlt dir ein Krankengeld aus. Dieses beträgt allerdings selbst im besten Fall nicht mehr als 70 % deines Bruttolohns.

Du kannst die Leistung der Krankenkasse nur beantragen, wenn du gesetzlich krankenversichert bist – bei einer privaten Kranken­versicherung musst du eine zusätzliche Krankentagegeld­versicherung als Absicherung bei längerer Krankheit abschließen. Die Auszahlung des Krankengeldes ist jedoch zeitlich beschränkt, als gesetzlich Versicherte:r hast du in einem Zeitraum von 3 Jahren maximal für 78 Wochen einen Anspruch auf das Krankengeld.

Hast du also nach einem Verkehrsunfall nicht so gravierende Verletzungen, dass du berufsunfähig werden würdest und besteht eine gute Aussicht auf Heilung in einem Zeitraum von 6 bis 78 Wochen, erhältst du Krankengeld und keine Berufsunfähigkeitsrente. In einigen Fällen kann es allerdings sein, dass du beide Leistungen in Anspruch nehmen kannst oder auch – abhängig von deiner Situation – musst.

Zusammenfassung

  • Fällst du für eine absehbare Zeit in deinem Beruf durch den Unfall aus, bist du arbeitsunfähig und beziehst von der Krankenkasse ein Krankengeld.
  • In einigen Fällen kannst du das gesetzliche Krankengeld sowie die private BU-Rente in Anspruch nehmen.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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