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Berufsunfähigkeits­­versicherung: Wann ist man berufsunfähig?

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  • Als berufsunfähig gilt, wer den Beruf ab einer voraussichtlichen Zeit von mindestens sechs Monaten nicht mehr ausüben kann.
  • Eine Berufsunfähigkeit wird diagnostiziert, sobald 50 % der beruflichen Aufgaben nicht erledigt werden können.
  • Die Ursache für eine Berufsunfähigkeit wird von deinem Arzt oder deiner Ärztin festgestellt und von den Leistungsprüfer:innen der Versicherung bestätigt.

Wann ist man berufsunfähig?

Solltest du auf längere Zeit ungeplant deinem ausgeübten Beruf aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht nachkommen können, kann dich eine Berufsunfähigkeits­versicherung vor privaten Geldnöten bewahren. Doch ab wann gilt man als berufsunfähig und hat einen vollen Anspruch auf seine Berufsunfähigkeitsrente?

Per Definition giltst du als berufsunfähig, wenn du deinen aktuellen Beruf ab mindestens sechs Monaten auf unbestimmte Zeit hin nur noch zu maximal 50 % ausüben kannst. Die Grundlage für diese Regelung liefert deine wöchentliche Arbeitszeit. Arbeitest du normalerweise in Vollzeit 40 Stunden die Woche, kannst du bereits berufsunfähig werden, falls du nur noch die 20 Stunden in Teilzeit arbeiten könntest.

Diese 50-Prozent-Regel kann jedoch nicht immer sinnvoll angewendet werden. Von Berufsunfähigkeit wird auch gesprochen, wenn du den prägenden Hauptteil deiner Arbeit nicht mehr ausführen kannst – auch wenn dieser vielleicht nicht 50 % entspricht. Damit du auch in diesem Fall deine monatliche BU-Rente erhältst, kann es sein, dass du deinen üblichen Tagesablauf vor der BU bei deiner Versicherung aufführen musst, um nachzuweisen, welche der wichtigsten Aufgaben du aufgrund deiner Einschränkung nicht mehr ausüben kannst. 

Nicht auf die Erwerbsminderungsrente verlassen

Eine staatliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit gibt es nicht, daher kannst du nur eine private Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann nicht wirklich als gleichwertiger Ersatz zur BU-Versicherung betrachtet werden, denn für sie gelten deutlich größere Hürden. Denn solltest du in deinem ausgeübten Beruf von Berufsunfähigkeit getroffen werden, heißt dies für die Deutsche Renten­versicherung, die eine Erwerbsminderungsrente auszahlt, nicht automatisch, dass du keine andere Arbeit antreten kannst.

Du wärst demnach nicht erwerbsunfähig, da du in einem anderen Beruf arbeiten könntest und hättest daher keinen Anspruch auf staatliche Hilfe. Dass dieser andere Beruf dir möglicherweise nicht deinen bisherigen Lebensstil und gesellschaftliche Anerkennung garantieren kann wie dein vorheriger, spielt für die Erwerbsunfähigkeit keine Rolle. 

Private Berufsunfähigkeits­versicherungen halten ihre Definition von Berufsunfähigkeit – und damit ihre Auffassung, wann du den vollen Beitrag deiner BU-Rente erhalten solltest – in dem „Allgemeinen Versicherungsbedingungen“-Teil  deines Versicherungsvertrages fest. Bei dieser Definition müssen sich BU-Versicherungen eigentlich an die gesetzlich geltenden Vorgaben hinsichtlich Berufsunfähigkeit halten. Also dass du berufsunfähig bist, wenn du deinen ausgeübten Beruf ab einer Zeit von 6 Monaten nicht mehr nachgehen kannst oder eben nur noch bis zu 50 % deine beruflichen Aufgaben übernehmen kannst.

Dennoch solltest du gerade die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“gründlich lesen, bevor du deinen Vertrag zur Berufsunfähigkeits­versicherung unterschreibst. Schwammige Formulierungen oder eingebaute Klauseln können dazu führen, dass sich Versicherer aus der Zahlungspflicht winden können und du deine BU-Rente im Zweifelsfall nicht ausbezahlt bekommst.

Ein Tipp: Vereinbare in jedem Fall die Nach­versicherungsgarantie. Hier hast du die Möglichkeit, dass deine Berufsunfähigkeitsrente mit deinem steigenden Einkommen im Arbeitsleben mit wachsen kann. Meist kannst du deine Rentenzahlung ohne erneute Gesundheitsprüfung samt Gesundheitsfragen an deine neue Gehaltshöhe anpassen und es besteht bei optimaler Rentenhöhe Leistungspflicht für das Versicherungsunternehmen.

Um als Versicherter nicht in eine solche Situation zu geraten, solltest du deinen Vertrag zur BU-Versicherung unbedingt auf zu vermeidende optionale Klauseln hin überprüfen. Zu diesen gehört vor allem die Klausel einer abstrakten Verweisung. Der Versicherer muss dir bei dieser die Leistung einer BU-Rente nicht gewähren, solange du noch irgendeine andere Tätigkeit, die deiner Ausbildung und bisherigen Lebensstellung – bis hin zu einer 50-prozentigen Erwerbsminderung – entspricht, ausführen könntest. Deine Berufsunfähigkeits­versicherung wird durch die abstrakte Verweisung zu einer Erwerbsminderungs­versicherung, obwohl du den entsprechenden Beitrag für erstere zahlst. 

Wenn du dir nicht sicher bist über die Details in deinem Vertrag, zögere nicht, dich an unsere CLARK Expert:innen zu wenden. Sie kennen die entsprechenden Formulierungen und helfen dir, deinen Vertrag zu verstehen.

Zusammenfassung

  • Per Definition bist du berufsunfähig, wenn du deinem bisher ausgeübten Beruf voraussichtlich für mindestens 6 Monate auf unbestimmte Zeit hin nicht mehr nachkommen kannst.
  • Ob du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst, wird mit der 50-Prozent-Regel beurteilt.
  • Wie Berufsunfähigkeit definiert wird, legen die Versicherer in ihren Verträgen fest. Achte darauf, dass sich keine schwammige Formulierungen oder eine sogenannte abstrakte Verweisung darin befinden.
  • Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente kann die Berufsunfähigkeits­versicherung nicht gleichwertig ersetzen.

Wie lange ist man berufsunfähig?

Dauer der Berufsunfähigkeit laut Versicherungsvertragsgesetz

Von deinem Arzt oder deiner Ärztin solltest du dir eine voraussichtliche Dauer bzw. Prognoszeitraum und Ursache der Berufsunfähigkeit diagnostizieren lassen, da diese bei der BU-Versicherung vorgewiesen werden muss. Besonders bei weniger schwerwiegenden Krankheiten, bei denen sich der voraussichtliche Ausfall der Arbeitskraft gut prognostizieren lässt, kann dies sinnvoll sein. Wenn du dir zum Beispiel bei einem Unfall eher mindere Verletzungen zugezogen hast und nach einem Reha-Aufenthalt wahrscheinlich wieder in deinen Beruf zurückkehren kannst, kannst du deinen Versicherern die voraussichtliche Dauer deines Ausfalls mitteilen.

Deine Berufsunfähigkeits­versicherung greift, sobald du dich in deinem zuletzt ausgeübten Beruf für eine Zeitspanne von 6 Monaten nicht mehr betätigen kannst – alles Übrige stellt einen Leistungsausschluss und fehlende Leistungspflicht dar. Deine BU-Rente wird rückwirkend vom ersten Krankheitstag ausgezahlt und weiterhin solange, bis du wieder arbeiten gehen kannst. Dabei kann es sich um deinen alten Beruf handeln oder auch um eine neue Tätigkeit, die du erlernt hast. 

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Vertragsende der Berufsunfähigkeits­versicherung

Ab 67 oder vielleicht etwas früher bist du dann offiziell Rentner:in und erhältst den monatlichen Beitrag deiner Altersrente. Vor allem, wenn du deinen Vertrag direkt bis zu dem Jahr abschließt, in dem du 67 wirst, beziehungsweise dein Senior:innenleben beginnt, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeits­­versicherung sinnvoll.

Was vielen in diesem Zusammenhang nicht bewusst ist: Während du berufsunfähig bist und eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehst, zahlst du keine Beiträge in die gesetzliche Renten­versicherung. Das heißt, mit fortdauerndem Bestehen deiner Berufsunfähigkeits­versicherung sinken auch deine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente. Um zu vermeiden, dass du mit Eintritt in den Ruhestand auf staatliche Grundsicherung angewiesen bist, solltest du rechtzeitig auch über eine private Altersvorsorge nachdenken.

Zusammenfassung

  • Bei weniger schweren Beeinträchtigungen der Arbeitskraft kann dein Arzt oder deine Ärztin die voraussichtliche Dauer deiner Abwesenheit prognostizieren.
  • Die BU-Rente wird bis zu deinem Wiedereintritt in die Arbeit ausgezahlt.
  • Solltest du nicht wieder in deinen Beruf zurückkehren können, wärt deine Berufsunfähigkeits­versicherung bis du das gesetzliche Rentenalter erreichst.
  • Dein Berufsunfähigkeits­versicherungsvertrag sollte demnach mindestens bis zu deinem 65. oder 67. Lebensjahr laufen.
  • Während der Zeit, in der du deine Berufsunfähigkeitsrente erhältst, werden für dich keine Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung eingezahlt. Deine gesetzliche Rente sinkt. Du solltest also rechtzeitig eine private Alters­vorsorge abschließen.

Was zu Berufsunfähigkeit führt und wie sie nachgewiesen wird

Die Ursache für eine Berufsunfähigkeit hängt oft direkt mit dem ausgeübten Beruf zusammen – er ist auch im Leistungsantrag zentral enthalten. Bei handwerklichen Berufen spielen oft Verletzungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates eine Rolle, während bei besonders stressigen Berufen eher psychische Erkrankungen der Auslöser für einen Ausfall sein können.

Welche Krankheiten führen zur Berufsunfähigkeit?

Vor allem psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten sind die häufigsten Ursache für eine Berufsunfähigkeit, sie machen mehr als 40 % der Fälle aus. Krankheiten der Psyche wie Depressionen oder Burnouts führen demnach besonders häufig dazu, dass Versicherte an der Ausübung ihres Berufes gehindert werden. Gefolgt werden psychische Erkrankungen von physischen Verletzungen wie Wirbelsäulen-, Gelenk- und Muskelbeschwerden. Besonders bei Berufen, in denen eine hohe körperliche Belastung zum Standard gehört, führen gesundheitliche Beeinträchtigungen des Bewegungsapparates zu einem Arbeitsausfall. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs und Unfälle sind weitere häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit.

Wie wird die Berufsunfähigkeit nachgewiesen?

Die Berufsunfähigkeit muss bei der Versicherung meist durch die Diagnose eines Arztes oder einer Ärztin nachgewiesen werden. Hierbei ist es wichtig auszuführen, inwiefern die Erkrankung die tatsächliche Ausübung der Arbeit als unmöglich gestaltet. Es muss ein konkreter Bezug der Krankheit zum Beruf vorhanden sein. 

Bekunden die Versicherer Zweifel, inwieweit die Ausübung des Berufes tatsächlich betroffen ist und der oder die Versicherte demnach keinen vollen Anspruch auf die Leistungen der Berufsunfähigkeits­versicherung haben könnte, kann ein:e Gutachter:in herangezogen werden. Ein Streitfall zwischen dem oder der Versicherungsnehmer:in und Versicherer kann vor allem bei schwer nachweisbaren Erkrankungen entstehen wie zum Beispiel bei chronischen Schmerzen, die sich der objektiven Beurteilung entziehen.

Oder es ist nicht ganz eindeutig, inwieweit sich das diagnostizierte Leiden auf deinen Beruf auswirkt. Ein Bandscheibenvorfall kann sich beispielsweise auf das Ausführen von beruflichen Tätigkeiten sehr unterschiedlich auswirken, je nachdem, ob man vielleicht als Verkäufer:in den ganzen Tag steht oder einen Bürojob hat. In dem Fall kann es sein, dass du deinen Versicherern sehr konkrete Fragen zu deinem Arbeitsalltag oder deiner gesundheitlichen Verfassung beantworten musst.

Wer stellt eine Berufsunfähigkeit fest?

Dein behandelnder Arzt oder deine behandelnde Ärztin kann dir ein Attest ausstellen, in dem die Ursache, die dich zu einer Berufsunfähigkeit zwingt, diagnostiziert wird. In manchen Fällen kann der Arzt oder die Ärztin bereits auch eine Prognose über die Dauer deiner Krankheit geben und dementsprechend beurteilen, wie lange du die Leistung der Versicherer in Anspruch nimmst. Dieses Attest ist zum größten Teil ausreichend für deine Berufsunfähigkeits­versicherung, in speziellen nicht eindeutigen Fällen kann jedoch ein zusätzliches Gutachten nötig sein. Letztendlich entscheidet aber nicht der Arzt oder die Ärztin, ob du als berufsunfähig eingestuft wirst, sondern der oder die Leistungsprüfer:in der Versicherung. 

Welche Ärzt:innen stellen eine Berufsunfähigkeit fest?

Da sich die Berufsunfähigkeit aufgrund der Beschwerden, die sie ausgelöst haben, bescheinigen lässt, stellen entweder Haus- oder Fachärzt:innen die Diagnose. Spezifische Krankheiten, die sich auf den Beruf auswirken, verlangen oft nach einer Beurteilung durch Fachärzt:innen. Bei Erkrankungen des Skeletts oder Bewegungsapparats ist es wahrscheinlicher, dass ein Orthopäde oder eine Orthopädin die genaue Diagnose stellt, genauso wie bei Herz- und Gefäß-Krankheiten ein Kardiologe oder eine Kardiologin und bei Krebs oder anderen bösartigen Geschwüren ein Onkologe oder eine Onkologin. Betroffene von psychischen Erkrankungen – der häufigsten Ursache für eine Berufsunfähigkeit –, müssen sich von einem Psychiater, einer Psychiater oder einem Therapeuten, einer Therapeutin beurteilen lassen. Oft ist es der erste Schritt, zum Hausarzt oder zur Hausärztin zu gehen, der die entsprechende Überweisung an eine:n Fachärzt:in ausstellt. 

Zusammenfassung

  • Für die Bewilligung einer Leistung muss ein Bezug der Krankheit zum Beruf des Versicherten vorhanden sein.
  • Ein:e Ärzt:in diagnostiziert die Ursache und stellt das entsprechende Attest aus.
  • Die Ursache einer Berufsunfähigkeit wird häufig von behandelnden Fachärzt:innen festgestellt.
  • Psychische Erkrankungen diagnostizieren Psychiater:innen oder Therapeut:innen.
  • Letztendlich entscheidet der oder die Leistungsprüfer:in der Versicherung über die Einstufung des Betroffenen.

Eine Berufsunfähigkeits­versicherung abschließen

Ob Risikozuschlag oder nicht: Die Berufsunfähigkeits­versicherung ist im Versicherungsfall die wichtigste Absicherung und Versicherungsleistung überhaupt – auch um deinen Lebensstandard zu halten. Im Idealfall wird sie nur einmal abgeschlossen und sichert dich für den Rest deines Erwerbslebens ab. Du solltest deswegen nicht leichtfertig einen Vertrag abschließen, sondern dir den Versicherer genau aussuchen.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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