
Die Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte, auch Dienstunfähigkeitsversicherung, sichert dich bei vorzeitigem Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen ab.
Ob du Feuer löschst, Kinder unterrichtest oder in der Verwaltung tätig bist, ein Beamtenstatus schützt dich nicht davor, aus gesundheitlichen Gründen deinem Beruf nicht mehr nachgehen zu können. Berufsunfähigkeit kann dich auch als Beamter treffen. Und Dienstunfähigkeit, wie es bei Beamten heißt, ist alles andere als selten. Laut Statistischem Bundesamt fanden 2018 16 Prozent der Versetzungen in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit statt – also fast jede sechste.
Zwar ist die Absicherung für Beamte nicht schlecht, dennoch reicht sie nicht immer aus. Besonders wenn du früh aus medizinischen Gründen aus dem Dienst ausscheidest, sei es wegen psychischer Probleme oder aufgrund körperlicher Einschränkungen, bekommst du oft nur eine niedrige Pension.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung federt in einem solchen Fall die finanziellen Folgen ab. Sie zahlt dir eine monatliche Rente.
Das Ruhegehalt steigt mit jedem Dienstjahr an. Es liegt nach einer fünfjährigen Wartezeit allerdings erst bei rund 35 Prozent deines letzten Gehalts. Kurz vor der Pension, nach 40 Jahren im Dienst, erreichst du aktuell 71,75 Prozent deiner Bezüge. Es kann aber sein, dass dieser Prozentsatz wegen der knappen Gelder in der Staatskasse weiter sinkt. Dein Ruhegehalt ist zudem steuerpflichtig.
All dies solltest du in deine Überlegungen bezüglich einer Dienstunfähigkeitsversicherung einbeziehen. Wenn deine Pension (noch) nicht ausreicht, um die Lebenshaltungskosten zu decken, ist es ratsam, sich zusätzlich abzusichern.
Dein Dienstherr erklärt dich für dienstunfähig, wenn du dauerhaft oder auf absehbare Zeit deinen dienstlichen Pflichten nicht mehr nachkommen kannst – sprich, wenn du nicht mehr arbeiten kannst. In solch einer Situation ist es hilfreich, eine Dienstunfähigkeitsversicherung, also eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte zu haben.
Als Beamter auf Lebenszeit bist du laut Bundesbeamtengesetz dienstunfähig, wenn du wegen einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate nicht arbeiten kannst. Außerdem darf keine Aussicht darauf bestehen, dass du in den kommenden sechs Monaten wieder vollständig dienstfähig wirst. Um das zu klären, erstellt ein Amtsarzt ein entsprechendes Gutachten.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Erkrankung körperlich oder psychisch ist. Beides kann ein Grund für den vorzeitigen Verlust der Dienstfähigkeit sein. Bei Staatsdienern wie auch in der freien Wirtschaft sind psychische Erkrankungen wie beispielsweise Depressionen mittlerweile der häufigste Grund für frühzeitiges Ausscheiden.
Bei einer zeitlich begrenzten Dienstunfähigkeit geht es primär darum, die Dienstfähigkeit bald wieder herzustellen. Bei einer dauerhaften Dienstunfähigkeit werden Beamte auf Lebenszeit oft in den Ruhestand versetzt und erhalten ein Ruhegehalt. Beamte auf Probe und auf Widerruf werden ebenso wie Beamtenanwärter in der Regel entlassen.
Dienstunfähigkeit muss jedoch nicht zwangsläufig Entlassung oder Ruhestand bedeuten. Es kann auch sein, dass dir dein Dienstherr eine andere Tätigkeit überträgt. Dies ist häufig dann der Fall, wenn dir das amtsärztliche Gutachten eine begrenzte Dienstfähigkeit bescheinigt, du also zum Beispiel noch Bürotätigkeiten übernehmen kannst.
Die beiden Begriffe werden häufig durcheinander geworfen. Aus Sicht des Gesetzes und der Versicherer unterscheiden sie sich jedoch, auch wenn du in beiden Fällen, zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung, nicht mehr arbeiten kannst. Trotzdem: Dienstunfähigkeit ist nicht gleich Berufsunfähigkeit.
Dienstunfähig bist du, wenn du in drei von sechs Monaten nicht arbeiten kannst und sich dies voraussichtlich auch in den kommenden sechs Monaten nicht ändern wird.
Berufsunfähig bist du, wenn du deinen aktuellen oder gleichwertigen Beruf – oder Dienst – für mindestens sechs Monate nur noch zu maximal 50 Prozent ausüben kannst.
In vielen Fällen tritt beides zusammen ein. Trotzdem kann es bei einer Dienstunfähigkeit vorkommen, dass du nicht automatisch auch berufsunfähig bist.
Diese komplizierte Definition wirkt sich auf die angebotenen Versicherungstarife aus. Da ist dann teilweise die Rede von einer Dienstunfähigkeitsversicherung, einer Beamten-BU oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel).
Die sogenannte Beamtenklausel oder auch Dienstunfähigkeitsklausel stellt die Dienstunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeit gleich. Das bedeutet, dass Berufsunfähigkeit durch Dienstunfähigkeit ausgelöst wird. Wenn dich dein Dienstherr für dienstunfähig erklärt, übernimmt dein Versicherer dann diese Entscheidung ohne Vorbehalte oder weiteres Gutachten und zahlt dir deine Rente aus. Achte darauf, dass dein Versicherer dir im Vertrag eine sogenannte echte Dienstunfähigkeitsklausel anbietet. Sie gibt dir die Sicherheit, dass du bei einer Dienstunfähigkeit die vertraglich vereinbarte BU-Rente bekommst.
Außerdem solltest du bei Vertragsabschluss darauf achten, dass dir dein Versicherer Schutz für eine allgemeine Dienstunfähigkeit bietet. Diese darf nicht auf eine bestimmte Berufsgruppe oder eine bestimmte Tätigkeit beschränkt sein. Dann würde sie nämlich nur in dem Fall greifen, dass du in deiner bisherigen Tätigkeit dienstunfähig wirst. Möglicherweise kannst du jedoch noch in einem anderen Bereich weiter arbeiten.
Wenn deine Police also keine allgemeine Dienstunfähigkeit abdeckt, kann es sein, dass du bei Dienstunfähigkeit doch keine BU-Rente bekommst, sondern in einem anderen Bereich weiter arbeiten musst, einfach weil du die Anforderungen an die vertraglich geregelte Berufsunfähigkeit nicht erfüllst. Achte also beim Vertragsabschluss auf den entsprechenden Schutz.
Für Beamte gilt eine Wartezeit von fünf Jahren. Erst dann hast du einen Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst. Das heißt für junge Beamte, dass sie in den ersten fünf Jahren im Staatsdienst bei einer Dienstunfähigkeit keine Pension erhalten. Dabei wird kein Unterschied zwischen Beamtenanwärtern, Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf gemacht. Verlierst du in den ersten fünf Jahren deine Dienstfähigkeit und fällst im Job aus, gibt es kein Ruhegehalt. Zu den wenigen Ausnahmen von dieser Regelung zählen Dienstunfälle.
Üblicherweise meldet dich dein Dienstherr bei Dienstunfähigkeit innerhalb der ersten fünf Jahre nach Berufsbeginn bei der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Du wirst dann wie jeder andere Arbeitnehmer behandelt und kannst die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beantragen. Bei dieser hast du allerdings erst Anspruch auf Leistungen, wenn du fünf Jahre in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hast. Zudem beträgt die Erwerbsminderungsrente oft kaum mehr als die Grundsicherung.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher sinnvoll, um dein fehlendes Einkommen abzusichern und deine Lebensunterhaltskosten bedienen zu können. Doch auch nach den ersten fünf Jahren im öffentlichen Dienst fällt das Ruhegehalt noch klein aus. Zurzeit liegt es zu diesem Zeitpunkt bei etwa 35 Prozent deines letzten Gehalts. Das reicht im Fall einer Dienstunfähigkeit möglicherweise nicht für deine Lebenshaltungskosten. Eine DU-Versicherung bietet also besonders jungen Beamten Schutz. Am besten schließt du sie demnach möglichst früh ab.
Im Verlauf deiner Dienstzeit steigt die Höhe deiner zukünftigen Pension an. Entsprechend kannst du die Versicherungsbeiträge und die daraus zu erwartende Rente senken oder die Versicherung später kündigen.
Wer gegen Kriminelle vorgeht, Brände löscht oder in Krisenregionen im Einsatz ist, geht im Dienst immer ein höheres Risiko ein. Wenn du in einem dieser risikoreichen Berufe arbeitest, solltest du dich besonders für den Ernstfall absichern. Für diese Beamtengruppen gibt es spezielle Versicherungstarife, die auf die besonderen Berufsrisiken zugeschnitten sind. Damit du im Fall der Fälle die vereinbarte Rente erhältst, solltest du bei der Auswahl des Tarifs unbedingt auf das Kleingedruckte für deinen Beruf achten.
Unterricht, Sitzungen, Klausurkorrekturen: Als Lehrer übernimmst du oft einen stressigen Job. Psychische Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen, können auch bei dir dazu führen, dass du nicht mehr arbeiten kannst. Wirst du dienstunfähig, hilft eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte, die Lücke, die durch das fehlende Einkommen entsteht, zu schließen.
Die Versicherungssituation ist jedoch nicht für alle Lehrer gleich. Mittlerweile werden nicht mehr alle Lehrer verbeamtet, ein Teil hat einen Vertrag als Angestellter. Wenn das bei dir der Fall ist, solltest du dich erst recht um eine private Absicherung kümmern, da du keinen Anspruch auf eine Pension hast. Fällst du für längere Zeit aus, hast du nur Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente. Die reicht jedoch bei weitem nicht aus, um deinen täglichen Bedarf abzudecken.
Da diese oft gerade die Grundsicherung abdeckt, tust du gut daran, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Einige Anbieter haben für deinen Beruf speziell zugeschnittene Versicherungen im Angebot.
Die Versicherungskosten können sehr unterschiedlich ausfallen. Sie hängen von deiner persönlichen Situation ab. So beeinflussen beispielsweise die Risiken, die du in deinem alltäglichen Dienst eingehst, die Kosten. Sollte sich daran im Laufe der Zeit etwas ändern, beispielsweise durch eine Versetzung, kannst du deinen Vertrag immer entsprechend anpassen lassen. Die Beitragshöhe ist also nicht in Stein gemeißelt. Auch gibt es bei Vertragsanpassungen üblicherweise keine erneute Gesundheitsprüfung.
Neben den Risiken wirken sich dein Alter und deine individuelle gesundheitliche Situation auf die Kosten aus. Für Letztere musst du, ähnlich wie beim Abschluss einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung, deinem Versicherer einige Gesundheitsfragen beantworten. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass der Abschluss in jungen Jahren günstiger ist.
Außerdem wirkt sich auch auf die Beitragshöhe aus, was deine Versicherung genau abdeckt. Eine gute Dienstunfähigkeitsklausel sorgt teilweise für etwas höhere Kosten. Dafür bietet sie dir im Fall der Fälle Rechtssicherheit.
Weil sich die genauen Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung unterscheiden können, lohnt es sich immer, vor einem Versicherungsabschluss zwischen verschiedenen Tarifen zu vergleichen. Wie auch bei sonstigen Fragen unterstützen dich die CLARK-Experten gern dabei.
Beamte sind zwar grundsätzlich gut über ihren Dienstherrn abgesichert, doch leider ist dies nicht immer ausreichend. Besonders zu Beginn deiner Dienstzeit ist die finanzielle Absicherung bei unerwarteter Dienstunfähigkeit nicht ausreichend. Wenn du plötzlich wegen einer Erkrankung längerfristig ausfällst, kann eine Dienstunfähigkeitsversicherung die finanziellen Folgen abfedern.
Online hast du die Möglichkeit, einen Vergleich zwischen den verschiedenen Versicherer anzustellen. Damit deine Versicherung jedoch wirklich zu dir, deiner Tätigkeit und deinen individuellen Risiken passt, lohnt sich eine persönliche Beratung.
Die Experten von CLARK helfen dir, deinen Versicherungsschutz individuell für dich zu gestalten.