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Rürup-Rente kündigen

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  • Einen Vertrag für die Rürup-Rente zu kündigen ist bis zum Beginn der Rentenauszahlung nicht mehr möglich. Als Basisrente ist sie insbesondere für Selbstständige meist die einzige Absicherung für den Ruhestand und wird deshalb mit hohen steuerlichen Freibeträgen von staatlicher Seite gefördert.
  • Falls du in finanzielle Schwierigkeiten gerätst und den Vertrag nicht mehr bedienen kannst, oder falls du lieber ein anderes Altersvorsorgeprodukt besparen willst, hast du jedoch Alternativen.
  • Du kannst den Rürup-Vertrag beitragsfrei stellen. Das einbezahlte Geld wird dir ab Rentenbeginn monatlich ausgezahlt.

Kündigung ausgeschlossen: Was tun, wenn das Geld knapp ist?

Für viele Selbstständige stellt die Rente nach Rürup die einzige Versicherung für das Alter dar. Als Angestellte:r hingegen sorgst du mit der staatlich begünstigten privaten Altersvorsorge für ein zusätzliches Einkommen neben der gesetzlichen Rente. Anders als etwa bei der Riester-Rente ist die Kündigung eines Rürup-Vertrags jedoch nicht möglich.

Bei Vertragsabschluss legst du mit deinem Versicherer fest, wann die monatliche Auszahlung starten soll. Der Zeitpunkt ist frei wählbar, kann jedoch frühestens mit dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnen. Eine frühere Auszahlung ist nicht möglich.

Falls du deinen Vertrag aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr bedienen kannst, beispielsweise, weil dein Business als Selbstständige:r nicht gut läuft oder sich deine Planung für das Einkommen im Alter ändert, gibt es 2 Möglichkeiten:

  1. Sieh in deinem Vertrag nach, ob es einen Mindestbeitrag gibt, auf den du deine monatliche Zahlung senken kannst. Wenn du lediglich diesen vertraglich vereinbarten Sockelbetrag einzahlst, sinkt zwar die spätere Basisrente, du erhältst aber oft noch eine kleine Steuerersparnis. Gleichzeitig entlastet dich der geringere Beitrag finanziell bei deinen monatlichen Ausgaben, auch wenn du die Versicherung nicht kündigen kannst.
  2. Die andere Möglichkeit ist es, deine Police beitragsfrei zu stellen. In diesem Fall musst du monatlich nichts mehr einzahlen. Dies hilft dir vor allem, wenn es in deinem Vertrag keinen vereinbarten Mindestbeitrag gibt. Das bedeutet aber auch, dass deine Rente im Alter geringer ausfällt.

Geht es dir finanziell wieder besser, kannst du jederzeit wieder (höhere) Beiträge einzahlen und, je nach Anbieter, auch nachzahlen (Stundung). Wirf vorher aber unbedingt einen Blick in deinen Vertrag. Manche Versicherer erlauben das Aussetzen von Beiträgen für die Basisrente nur für einen begrenzten Zeitraum.

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Kann ich Riester in Rürup umwandeln?

Die Riester-Rente ist ebenfalls eine staatlich begünstigte Altersvorsorge, folgt dabei aber einem anderen Prinzip. Riester- und Rürup-Rente sind demnach unterschiedlich aufgebaut und sprechen andere Zielgruppen an: Während Rürup als Basisrente fungiert, dient Riester der Aufstockung der gesetzlichen Rente durch eine privat finanzierte Zusatzrente mit staatlichen Zuschüssen. Eine Umwandlung von der einen in die andere Altersvorsorgeform ist daher nicht möglich.

Wenn du die Sparform wechseln möchtest, kannst du deinen Riester-Vertrag kündigen oder beitragsfrei stellen und einen neuen Rürup-Vertrag abschließen. Bedenke aber, dass du bei einer Kündigung die staatlichen Zulagen verlierst, die einen wesentlichen Anreiz der zusätzlichen Renten­versicherung nach Riester darstellen.

Zusammenfassung

  • Die Rürup-Rente kann nicht gekündigt werden.
  • Sie wird als Basisrente ab Rentenbeginn monatlich ausbezahlt.
  • Je nach Vertrag kannst du deinen Beitrag auf den Mindestbetrag senken oder den Vertrag beitragsfrei stellen.
  • Nach einem gewissen Zeitraum kannst du wieder Beiträge entrichten und das Geld ggfs. nachzahlen.
  • Die Umwandlung einer Riester-Rente in einen Rürup-Vertrag ist nicht möglich.

Ist eine vorzeitige Auszahlung der Rürup-Rente möglich?

Wann wird die Rürup-Rente ausgezahlt?

Im Laufe der Ansparphase einer Renten­versicherung kannst du vielen Veränderungen in deinem Leben ausgesetzt sein: Du wechselst den Job, du verdienst mehr oder weniger, du wechselst von einer Anstellung in die Selbstständigkeit, du gründest eine Familie oder trennst dich von deiner Ehepartnerin oder deinem Ehepartner.

Sehr oft haben solche Veränderungen Auswirkungen auf finanzielle Gesichtspunkte. In diesem Zusammenhang kann auch eine Anpassung deiner Altersvorsorge notwendig werden.

Hast du eine Renten­versicherung nach Rürup abgeschlossen, ist eine Anpassung allerdings nur in begrenztem Rahmen möglich. Eine vorzeitige Auszahlung der Rente ist – auch mit höheren Abzügen – nicht vorgesehen.

Du kannst die Beiträge senken oder freistellen und bekommst dann zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt deine entsprechende Basisrente. Oft ist dies ab dem 62. Lebensjahr der Fall, bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, möglicherweise schon ab dem 60. Lebensjahr.

Gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Auszahlung?

Eine weitere Frage, die sich in diesem Zusammenhang ergeben kann, ist die nach der einmaligen Auszahlung. Vielleicht benötigst du gegen Ende deines Berufslebens und mit der Veränderung von Lebensumständen eine größere Menge Geld statt einer Basisrente.

Oder du stellst fest, dass diese Form der Versicherung in Bezug auf dein Anstellungsverhältnis und dein Einkommen weniger Sinn ergibt als zu dem Zeitpunkt, zu dem du den Vertrag bei deinem Versicherer abgeschlossen hast.

Im Unterschied zu Lebens­versicherungen oder einem Riester-Vertrag kannst du eine Renten­versicherung nach Rürup allerdings nicht einmalig auszahlen lassen.

Bei einem Rürup-Vertrag wird die Rente monatlich ausgezahlt. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Wenn du in der Ansparphase nur sehr wenig Vermögen aufbauen konntest (vielleicht, weil du ab einem gewissen Zeitpunkt die Beiträge freigestellt hast), lohnt es sich für den Versicherer oft wirtschaftlich nicht, dir eine monatliche Rente auszuzahlen.

In diesem Fall spricht man von einer Kleinbetragsrente. Es ist möglich, eine geringe monatliche Rente in einer jährlichen Zahlung auszubezahlen. Manchmal zahlen Versicherer eine solche Kleinstrente auch komplett einmalig an einen Versicherten aus. Die Grenze für die Kleinbetragsrente liegt 2024 bei 35,35 € pro Monat.

Zusammenfassung

  • Veränderungen deiner Lebens- und Einkommenssituation können auch die Alters­vorsorge betreffen.
  • Sich die Rürup-Rente vorzeitig auszahlen zu lassen, ist nicht möglich.
  • Auch eine einmalige Auszahlung des angesparten Betrags zum Beginn der Rente sieht Rürup nicht vor.
  • Allenfalls bei sehr kleinen Ansparbeträgen zahlen Versicherer manchmal jährliche Renten aus.

Steuern und Sozial­versicherung bei der Auszahlung der Rürup-Rente

Einer der großen Anreize der Renten­versicherung nach Bert Rürup ist der Steuervorteil, den du als Versicherungsnehmer erlangst. Bis zu 27.565,20 € kannst du beispielsweise für das Jahr 2024 in deiner Steuererklärung geltend machen. Gleichzeitig unterliegt diese Form der privaten Alters­vorsorge der nachgelagerten Besteuerung.

Dies bedeutet, dass du die Rente, die du nach Ende der Vertragsdauer bekommst, zum zu diesem Zeitpunkt für dich gültigen Steuersatz versteuern musst. Das bringt den Vorteil mit sich, dass du bei reduzierten Bezügen im Alter meist weniger Steuer entrichten musst als während deines vollen Einkommens innerhalb des Berufslebens.

In der Auszahlungsphase der Rürup-Rente werden die monatlichen Rentenzahlungen ähnlich besteuert wie die Zahlungen der gesetzlichen Renten­versicherung. Einen festen Prozentsatz gibt es nicht, die Besteuerung hängt von deinem persönlichen Einkommenssteuersatz im Rentenalter ab.

Wenn du bis 2058 in Rente gehst, ist allerdings zunächst nur ein bestimmter Teil der Rürup-Rente steuerpflichtig. Zu Rentenbeginn wird einmalig ein steuerfreier Betrag festgelegt, der dann bis zu deinem Lebensende gilt. 2024 liegt dieser Besteuerungsanteil bei 83 %. Mit jedem Jahr steigt der Prozentsatz, der versteuert werden muss, um 0,5 % an. Ab 2058 wird dann der komplette Rentenbetrag besteuert.

Ob du bei der Rürup-Rente Beiträge zur Sozial­versicherung zahlen musst, hängt davon ab, wie du krankenversichert bist. Abgaben zur Sozial­versicherung fallen dann an, wenn du als Rentner:in freiwillig in der Kranken­versicherung der Rentner versichert bist.

Zusammenfassung

  • Die Rürup-Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung.
  • In der Auszahlung wird sie ähnlich besteuert wie die gesetzliche Rente.
  • 2024 werden 83 % der Rürup-Rente besteuert, erst ab 2058 die gesamte Rente.
  • Beiträge zur Sozial­versicherung hängen von deinen persönlichen Verhältnissen ab.

Eine Rürup-Rente abschließen

Der Abschluss einer Rürup-Rente sollte gut überlegt sein. Du solltest dir vor allem sicher sein, dass du die Beiträge regelmäßig zahlen kannst. Wenn du selbstständig bist und deine Auftragslage (noch) schwierig ist, kann es sinnvoll sein, noch ein wenig zu warten. Denn es ist nicht möglich, einen laufenden Vertrag zu kündigen.

Du kannst ihn höchstens beitragsfrei stellen oder die Beiträge reduzieren. Dann zahlst du keine oder geringere Beiträge, bekommst im Alter aber auch nur eine geringe Rente. Um an das eingezahlte Geld zu kommen, musst du aber auf jeden Fall bis zum Rentenalter warten. Die Expert:innen von CLARK helfen dir dabei, den Tarif zu finden, der am besten zu dir passt. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK Expert:innen stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.

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