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Private Pflege­­versicherung – Leistungen

Alle Leistungen im Überblick

Wenn du in der privaten Pflege­versicherung bist, stehen dir gesetzlich festgeschriebene Leistungen zu. Welche das sind & wie du diese gut ergänzen kannst.
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Das Wichtigste in Kürze

Wenn du in der privaten Pflege­versicherung bist, stehen dir gesetzlich festgeschriebene Leistungen zu. Hier erfährst du, welche das sind.

  1. Die private Pflege­versicherung deckt dieselben Leistungen ab wie die soziale Pflege­versicherung.
  2. Welche Leistungen den Pflegebedürftigen zustehen, hängt von ihrem Pflegegrad ab.
  3. Um die tatsächlichen Kosten zu decken, ist eine private Zusatz­versicherung auch für privat Versicherte sinnvoll.

Grundlegendes zur Pflegepflicht­versicherung

Gibt es eine Pflicht zur Pflege­versicherung?

Eine Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Daher besteht in Deutschland eine Pflicht zur Pflege­versicherung. Ob für dich die private oder die gesetzliche Pflege­versicherung infrage kommt, hängt von deiner individuellen Situation ab.

In vielen Fällen musst du in die soziale Pflege­versicherung, sofern du auch in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert bist. Bist du hingegen privat krankenversichert, bist du auch privat pflegeversichert.

Die freie Wahl hast du nur, wenn du freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung bist. Dann kannst du dich von der Versicherungspflicht befreien lassen und für die Pflege­versicherung zu einem Anbieter deiner Wahl wechseln. In jedem Fall musst du aber nachweisen können, dass du über eine Pflege­versicherung verfügst.

Es handelt sich dabei um die sogenannte Pflegepflicht­versicherung. In den meisten Fällen wird die Pflege­versicherung mit der Kranken­versicherung gekoppelt. Es handelt sich jedoch um zwei unterschiedliche Versicherungen.

Hängt die Pflege- mit der Kranken­versicherung zusammen?

Zwar wird die Pflege­versicherung häufig mit der Kranken­versicherung verbunden, dennoch hängen sie nicht unbedingt zusammen. Im Jahr 1995 wurde die gesetzliche Pflege­versicherung als eigener Zweig der Sozial­versicherungen eingeführt. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im SGB XI zu finden.

Daraufhin haben die gesetzlichen Krankenkassen eine Pflegekasse eingerichtet. Seither wirst du über diese eigenständige soziale Pflegekasse automatisch bei dem Versicherer pflegeversichert, der auch für deine Kranken­versicherung zuständig ist.

Dabei ist es unerheblich, ob du freiwillig oder pflichtversichert bist. Bei der gesetzlichen Pflege­versicherung besteht daher ein direkter Zusammenhang mit der Krankenkasse und du kannst die Versicherungen nicht getrennt voneinander kündigen. Einzige Ausnahme ist, wie bereits erwähnt, dass du freiwillig in der GKV bist, dich aber privat pflegeversicherst.

Bei der privaten Pflege­versicherung ist das Prinzip anders. Der privat Krankenversicherte kann hier frei entscheiden, bei welcher Versicherung er die Pflege­vorsorge abschließen möchte, Hauptsache, er hat eine Pflegepflicht­versicherung.

Er kann diese somit über seine private Kranken­versicherung abschließen, wenn gewünscht. Er kann aber auch einen anderen privaten Versicherer wählen. Viele Privatversicherte fragen sich daher, ob sie durch einen Wechsel der privaten Pflege­versicherung bessere Leistungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit erhalten. Die Frage lässt sich noch etwas allgemeiner beantworten.

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Unterscheiden sich die soziale und die private Pflege­versicherung?

Hinsichtlich ihrer Leistungen unterscheiden sich die private und die gesetzliche Pflege­versicherung nicht. Wann uns was sie leisten, ist gesetzlich festgeschrieben und nach Pflegegrad gestaffelt. Du kannst dir somit sicher sein, bei jeder Pflege­versicherung gleich für eine Pflege abgesichert zu sein.

Dennoch gibt es Unterschiede bei den Versicherern:

  • Die soziale Pflegepflicht­versicherung funktioniert nach demselben Prinzip wie die gesetzliche Kranken­versicherung: die Versicherten zahlen einkommensabhängige Beiträge. Kinderlose müssen dabei einen etwas höheren Beitragssatz zahlen als Eltern mit Kindern. Arbeitnehmer müssen zudem nur die Hälfte aus der eigenen Tasche bezahlen, da der Arbeitgeber ebenfalls einen Anteil übernimmt. 
  • Bei den privaten Versicherungsunternehmen wird der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern wie bei der privaten Kranken­versicherung an individuellen Faktoren bemessen. Wie viel du für deine private Pflege­versicherung bezahlen musst, hängt somit von deinem Alter, deiner Berufsgruppe, deinem Gesundheitszustand, eventuellen Vorerkrankungen und deinem individuellen Risiko für eine Pflegebedürftigkeit ab. Während die Pflegeleistungen dieselben sind, können sich somit die Beiträge für die Pflegepflicht­versicherung unterscheiden.
  • In der privaten Pflegepflicht­versicherung gilt das Prinzip der Kostenerstattung, sprich der Versicherungsnehmer geht in Vorleistung über die Pflegekosten und kann den Beleg bei der Versicherung für eine Erstattung einreichen. Demgegenüber wird in der sozialen Pflegepflicht­versicherung direkt mit dem Versicherer abgerechnet. Ausgenommen ist ein eventueller Eigenanteil.

Zwar können die Beiträge verschiedener Tarife voneinander abweichen, sie werden aber zentral vom PKV-Verband für die gesamte Branche berechnet. Dadurch sind die tatsächlichen Preisunterschiede meist sehr gering.

Zudem gilt nach fünf Jahren Versicherungsdauer ein Höchstbeitrag, der jenem in der gesetzlichen Pflege­versicherung entspricht. Somit zahlen Privatversicherte maximal denselben Betrag wie in der sozialen Pflege­versicherung auch. Nur in den ersten fünf Jahren oder wenn du unter dem Höchstbetrag bleibst, können sich Prämienunterschiede ergeben.

Es gibt somit mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede. Gemeinsamkeiten liegen neben den Leistungen auch im Annahmezwang: Keinem gesetzlich oder privat Krankenversicherten darf die Pflegepflicht­versicherung vollständig verwehrt werden.

Ebenfalls für beide gilt, dass Kinder beitragsfrei mitversicherbar sind. Bei der privaten Pflege­versicherung braucht somit nicht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag wie bei der privaten Kranken­versicherung.

Zusammenfassung

  • In Deutschland gibt es eine Pflege­versicherungspflicht. Jeder braucht eine gesetzliche oder eine private Pflege­versicherung.
  • Nur in Ausnahmefällen kannst du frei entscheiden, welche Versicherungsart du nutzen möchtest.
  • Das bedeutet jedoch keine Leistungsunterschiede, denn die Leistungen im Pflegefall sind unabhängig vom Versicherer dieselben.
  • Für Personen in der privaten Pflege­versicherung oder freiwillig Versicherte in der GKV ist ein Anbieterwechsel möglich.
  • Die Unterschiede zur gesetzlichen Pflege­versicherung liegen in der Art der Beitragsberechnung, wodurch sich geringe Preisunterschiede ergeben können.

Das leistet die private Pflege­versicherung

Übersicht der Leistungen in der PPV nach Pflegegrad

Die Leistungen, welche dir in deiner privaten Pflegepflicht­versicherung zustehen, sind gesetzlich festgesetzt. Es ist daher einfach zu recherchieren, inwiefern Pflegebedürftige abhängig von ihrem Pflegegrad unterstützt werden.

Erst einmal ist dafür wichtig, dass überhaupt ein Pflegegrad festgesetzt wird. Diese Aufgabe übernimmt für gesetzlich Versicherte der Medizinische Dienst, bei Versicherungsnehmern der privaten Pflegepflicht­versicherung ist hingegen die Medicproof GmbH zuständig. Die Pflegegrade, früher Pflegestufen, sind wie folgt eingeteilt:

  1. Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  2. Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  3. Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  4. Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  5. Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen pflegerischen Anforderungen

Je nach Einstufung erhalten die Pflegebedürftigen ein Pflegegeld für die häusliche Pflege oder eine stationäre Pflege sowie Pflegesachleistungen. Dabei gilt: je höher der Grad, desto mehr Aufwendungen werden übernommen:

PflegegradSachleistung in EuroHäusliche Pflege in EuroStationäre Pflege in Euro
Pflegegrad 100125
Pflegegrad 2761332770
Pflegegrad 31.4325731.262
Pflegegrad 41.7787651.775
Pflegegrad 52.2009472.005

Welche dieser Leistungen den Pflegebedürftigen oder Pflegepersonen zustehen, ist außerdem je nach Kategorie weiter spezifiziert:

  • Zu den Pflegesachleistungen zählen Hilfeleistungen im Bereich der Pflege, die zwar als häusliche Pflegehilfe gewährt, aber von professionellen Pflegekräften durchgeführt werden. Hierbei handelt es sich meist um die ambulante Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
  • Zur häuslichen Pflege zählen ebenfalls Pflegeleistungen, die im eigenen Zuhause erbracht werden, allerdings durch eine private Pflegeperson wie Angehörige. Auch eine Kombination mit den Pflegesachleistungen ist möglich.
  • Zur stationären Pflege zählt eine teilstationäre Pflege oder eine vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung wie einem Pflegeheim. Der Eigenanteil kann auch bei vollstationärer Pflege im Pflegegrad 5 noch sehr hoch sein.

Prinzipiell umfasst der Leistungskatalog der gesetzlichen und der privaten Pflegepflicht­versicherung vielfältige Maßnahmen zur Rehabilitation und Pflegehilfe für Pflegebedürftige.

Diese können unterschiedliche Formen wie eine Tages- und Nachtpflege, ein Pflegegeld für pflegende Angehörige, eine Verhinderungspflege, das Pflegeunterstützungsgeld, Sachleistungen oder eine Kurzzeitpflege umfassen. Anders als bei den Krankenkassen gibt es bei den Pflegekassen aber keine Garantie auf vollständige Kostenübernahme. 

Zusammenfassung

  • Die PPV-Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person.
  • Diese können als Pflegegeld oder als Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.

Die Pflegelücke schließen

Gibt es unterschiedliche Pflegetarife?

Unabhängig von deiner Pflege­versicherung werden nicht unbedingt die tatsächlichen Pflegekosten übernommen. Vielmehr erhalten Pflegebedürftige nur die oben aufgeführte finanzielle Unterstützung. Dadurch entsteht häufig eine Versorgungslücke, auch Pflegelücke genannt, weshalb es sich bei der Pflicht­versicherung eher um eine Teil­versicherung handelt.

Bei der Pflegepflicht­versicherung gibt es keine unterschiedlichen Tarife, um die Lücke zu schließen, da die Leistungen, wie bereits erwähnt, bei jedem Versicherer dieselben sind, sowohl für privat Versicherte als auch für gesetzlich Versicherte.

Du kannst die Pflegelücke somit nicht über eine private Pflegepflicht­versicherung schließen. Möchtest du aber die hohen Kosten vollständig absichern, eignet sich dazu eine private Pflegezusatz­versicherung.

Warum eine Pflegezusatz­versicherung sinnvoll ist

Die Zusatz­versicherung bietet gegen einen monatlichen Beitrag bessere Leistungen als private oder gesetzliche Pflegekassen, zum Beispiel bei ambulanter Pflege. Die private Pflegezusatz­versicherung kann von gesetzlich und von privat Versicherten abgeschlossen werden.

Bei dieser Form der Pflege­versicherung gibt es durchaus Leistungsunterschiede. Jeder Versicherer kann selbst sein Preis-Leistungs-Verhältnis bestimmen und entscheiden, welche Anträge er bewilligt und welche nicht. Du hast somit keine Garantie auf eine Zusatz­versicherung, weshalb sich der Abschluss in jungen Jahren empfiehlt, wenn du noch ein geringes Pflegerisiko hast.

Aufgrund der Unterschiede lohnt es sich, weitere Informationen einzuholen und die Tarife sowie die Versicherer zu vergleichen, damit du eine bestmögliche Vorsorge für deine Gesundheit erhältst. Erst einmal gilt es dabei, drei Arten der Pflegezusatz­versicherung zu unterscheiden:

  1. Pflegekosten­versicherung: Sie kooperiert direkt mit der Pflegepflicht­versicherung und deckt die Pflegelücke bis zur vereinbarten Höhe. Du kannst die Leistungen demnach nicht frei verwenden, vielmehr sie sind zweckgebunden.
  2. Pflegerenten­versicherung: Sobald eine Pflegebedürftigkeit eintritt, wird (meistens) unabhängig vom Pflegegrad eine Pflegerente ausbezahlt. Dabei spielt keine Rolle, wie groß die Versorgungslücke tatsächlich ist. Du hast das Geld zur freien Verwendung.
  3. Pflegetagegeld­versicherung: Die Pflegetagegeld­versicherung zahlt ebenfalls einen fixen Betrag aus, unabhängig von der eigentlichen Pflegelücke. Allerdings wird dieser nicht monatlich, sondern pro Kalendertag bezahlt. Diese Form der Pflegezusatz­versicherung ist durch den Pflege-Bahr förderfähig und daher besonders beliebt.

Die staatliche Förderung findet bei der Pflegetagegeld­versicherung über den Pflege-Bahr statt. Dabei handelt es sich um Pflegetagegeldtarife, die gewisse Anforderungen erfüllen, zum Beispiel eine Einzahlung von mindestens zehn Euro pro Monat. Dann schießt der Staat 60 Euro pro Jahr zu.

Interessierst du dich für diese Form der geförderten Zusatz­versicherung, suchst du am besten direkt nach speziellen Pflege-Bahr-Tarifen und vergleichst diese oder fragst einfach die CLARK-Experten, sie helfen dir gerne weiter.

Zusammenfassung

  • Die tatsächlichen Kosten für die Pflege übersteigen oft die Leistungen der Pflegepflicht­versicherungen und es kommt zu einer Versorgungslücke.
  • Bei der Pflicht­versicherung gibt es keine unterschiedlichen Tarife, um die Leistungen auszuweiten und diese Lücke zu schließen.
  • Eine Pflegezusatz­versicherung kann helfen, die Lücke zu schließen. Es gibt drei verschiedene Arten.
  • Unter Umständen kannst du für eine Pflegetagegeld­versicherung eine staatliche Förderung durch den Pflege-Bahr in Anspruch nehmen.

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