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Pflegezusatz­­versicherung – Beamte & Beamtinnen

Optimale Vorsorge für den Pflegefall für Beamte

Für Beamte greifen einige Besonderheiten bei den Versicherungen. Das gilt auch für die Pflegezusatz­versicherung. Hier erfährst du alles Wichtige.
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Das Wichtigste in Kürze

Eine Pflege­versicherung gehört zu den essenziellen Versicherungen, die jeder Deutsche haben muss. Unterschieden wird hierbei zwischen der Pflegepflicht­versicherung und der Pflegezusatz­versicherung. Letztere sollte auch von Beamten abgeschlossen werden, um im Fall einer Pflegebedürftigkeit optimal abgesichert zu sein.

  1. Mit einer Pflegezusatz­versicherung lässt sich die sogenannte Pflegelücke schließen.
  2. Sie kann zusätzlich zur gesetzlichen oder privaten Pflege­versicherung abgeschlossen werden.
  3. Trotz Beihilfe ist diese auch für Beamte in den meisten Fällen sinnvoll.

Pflege­versicherung und Pflegezusatz­versicherung

Die Pflegepflicht­versicherung für Beamte

Niemand kann ausschließen, im Laufe seines Lebens einmal auf Pflege angewiesen zu sein. Ursachen können zum Beispiel Krankheiten, ein Unfall oder Alterserscheinungen sein. Eine Pflege bedeutet hohe Kosten für die pflegebedürftigen Menschen oder ihre Angehörigen. Aus diesem Grund muss in Deutschland jeder eine sogenannte Pflegepflicht­versicherung abschließen. Sie leistet im Fall der Fälle einen Zuschuss zu den Pflegekosten.

Wenn du verbeamtet bist, greifen für dich einige Besonderheiten im Bereich der Versicherungen. Du hast die freie Wahl, ob du dich gesetzlich oder privat krankenversichern möchtest. Die Kranken­versicherung wird häufig in Kombination mit der Pflege­versicherung abgeschlossen. Die meisten Beamten entscheiden sich für die private Kranken­versicherung, um von der Beihilfe durch ihren Dienstherrn zu profitieren. Sie sind in der privaten Kranken­versicherung ebenfalls pflege­versicherungspflichtig.

In der PKV ist es kein Muss, die Pflegepflicht­versicherung in Kombination mit der Kranken­versicherung abzuschließen, auch die Wahl anderer Anbieter ist möglich. Das gilt für auch Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Als freiwillig Versicherte können sie sich ebenso von der Versicherungspflicht der gesetzlichen Pflege­versicherung befreien lassen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis einer privaten Pflegepflicht­versicherung. Beamte genießen bezüglich ihrer Pflege­versicherung demnach mehr Freiheiten als viele andere Berufsgruppen.

Das Problem mit der Pflegelücke

Die Pflegepflicht­versicherung leistet also Unterstützung bei den Pflegekosten. Allerdings deckt das monatliche Pflegegeld aus einer solchen Pflege­versicherung nur einen Teil der Kosten ab, sodass eine Finanzierungslücke entsteht.

Diese Pflegelücke liegt häufig bei Hunderten Euro pro Monat, welche die Betroffenen aus eigener Tasche zahlen müssen. Vor allem in der Rente beziehungsweise Pension ist das nicht jedem Menschen möglich. Die Pflegezusatz­versicherung erweitert die Leistungen der privaten oder sozialen Pflege­versicherung, um dich im Pflegefall finanziell zu entlasten. 

Was ist eine Pflegezusatz­versicherung?

Jeder kann zusätzlich zur privaten oder sozialen Pflege­versicherung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, eine Pflegezusatz­versicherung abschließen. Diese ist freiwillig und unabhängig von der Kranken- und Pflege­versicherung. Sie kann sowohl von Versicherten der gesetzlichen Kranken­versicherung als auch der PKV abgeschlossen werden, um die Pflegelücke zu schließen.

Eine private Pflegezusatz­versicherung bietet weiterführende Leistungen, um Versicherte und Angehörige bei einer Pflege finanziell zu helfen. Welche Leistungen in Anspruch genommen werden können, hängt beispielsweise von Faktoren wie dem Pflegegrad oder der Art der Pflege ab (häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, vollstationäre Pflege, ambulanter Pflegedienst, betreute Wohngruppe etc.).

Zusammenfassung

  • Auch als Beamter bist du zum Abschluss einer Pflege­versicherung verpflichtet.
  • Diese wird oft in Kombination mit einer privaten oder gesetzlichen Kranken­versicherung abgeschlossen.
  • Beamte können die Versicherungen aber auch voneinander trennen, um optimale Bedingungen zu erhalten, zum Beispiel bei den monatlichen Kosten.
  • Um die Pflegekosten abzudecken, reicht die private oder gesetzliche Pflege­versicherung trotzdem nicht (immer) aus.
  • Eine Pflegezusatz­versicherung kann für dich daher eine sinnvolle Ergänzung sein, um bei einer Pflegebedürftigkeit die Pflegekosten zu decken oder einen Anspruch auf bessere Leistungen zu haben.

Die Pflegezusatz­versicherung für Beamte

Es gibt drei Arten der Pflegezusatz­versicherung

  1. Pflegekosten­versicherung: Die gesetzliche Pflegepflicht­versicherung deckt längst nicht alle Kosten, die im Rahmen einer Pflegebedürftigkeit anfallen können. Und auch die private Pflegepflicht­versicherung kann, je nach Tarif, Leistungen ausklammern. Die Pflegekosten­versicherung schließt diese Lücke. 
  2. Pflegerenten­versicherung: Wie der Name erahnen lässt, handelt es sich hierbei um eine besondere Form der Renten­versicherung. Mit den regelmäßig entrichteten Beiträgen wird ein Kapital gebildet, das im Versicherungsfall – der Pflegebedürftigkeit – in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt wird. Mit der Pflegerente sollen anfallende Pflegekosten abgedeckt werden. Die Höhe der Rente wird bei Vertragsabschluss festgelegt, wobei in der Regel zwischen verschiedenen Pflegegraden unterschieden wird.
  3. Pflegetagegeld­versicherung: Sobald eine Pflegebedürftigkeit eintritt, zahlt diese Versicherung ein fixes Tagesgeld, unabhängig vom Pflegegrad. Dieses darf frei verwendet werden, zum Beispiel für eine stationäre Pflege oder eine ambulante Pflege oder als Unterstützung für pflegende Angehörige. Attraktiv an der Pflegetagegeld­versicherung sind außerdem die Zuschüsse im Rahmen einer staatlichen Förderung namens Pflege-Bahr.

Wenn du dich optimal für den Fall einer Pflegebedürftigkeit absichern möchtest, solltest du die Optionen gegenüberstellen und miteinander vergleichen. Als Beamter solltest du die Möglichkeit zur Beihilfe durch deinen Dienstherrn dabei nicht außer Acht lassen.

Reicht die Beihilfe zur Pflege­versicherung für Beamte?

Wenn du verbeamtet bist und pflegebedürftig wirst, hast du einen Beihilfeanspruch. Die Höhe dieser Beihilfe ist abhängig vom Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Bei der ambulanten Pflege entspricht die Kostenübernahme aus der Pflege­versicherung in Kombination mit der Beihilfe den Leistungen aus der gesetzlichen Pflege­versicherung. Eine Zusatz­versicherung ist dann für Beamte besonders sinnvoll. Pflegebedürftige Pensionäre, die außerdem verheiratet sind, haben jedoch gegenüber Rentnern eine deutlich bessere Absicherung, da sie eine überdurchschnittlich hohe Beihilfe erhalten. Die zusätzliche Versicherung kann in solchen Ausnahmefällen überflüssig sein. Eine Berechnung der Pflegelücke kann hier für Klarheit sorgen.

Wann brauchen Beamte die Zusatz­versicherung?

Immer wenn eine Pflegelücke entstehen könnte, ist eine Pflegezusatz­versicherung sinnvoll. Da die Pflegepflicht­versicherung nur die allernötigsten Kosten abdeckt und es hierbei auch irrelevant ist, ob du privat oder gesetzlich versichert bist, da die Leistungen identisch sind, ist eine zusätzliche finanzielle Absicherung in jedem Fall zu empfehlen.

Dank der Beihilfe für Pensionäre ist die Pflegelücke zwar oftmals nicht so groß wie bei regulären Rentnern, jedoch kann die Pflege je nach Pflegegrad dennoch schnell zur finanziellen Belastung für dich und deine Familie werden. Da man selbst nicht voraussehen kann, ob und wie stark man in seinem Leben pflegebedürftig wird, sollte man sich frühzeitig informieren wieviel die eigene Pension im Pflegefall abdecken würde. Die CLARK-Experten können dir dabei helfen.

Zusammenfassung

  • Es werden drei Arten der Pflegezusatz­versicherung unterschieden.
  • Sie alle dienen dem Zweck, für Pflegebedürftige und Angehörige die Pflegelücke zu schließen.
  • Zudem ermöglicht die Zusatz­versicherung mehr und bessere Leistungen, abhängig vom Pflegegrad.
  • Wenn du verbeamtet bist, hast du Anspruch auf Beihilfe, ebenfalls abhängig vom Pflegegrad.
  • Nur in Sonderfällen macht diese Beihilfe eine Pflegezusatz­versicherung überflüssig.
  • In der Regel lohnt sich die Pflegezusatz­versicherung auch für Beamte.

Kosten für die Pflegezusatz­versicherung als Beamter

Ein Kostenvergleich ist angeraten, denn die einzelnen Tarife unterscheiden sich stark hinsichtlich ihrer Kosten und Leistungen. Zudem bieten sie teilweise zusätzliche Vorteile wie der bereits erwähnte Pflege-Bahr. Eine pauschale Aussage, wie viel eine Zusatz­versicherung kostet, lässt sich aufgrund dieser Verschiedenheiten nicht treffen. Es handelt sich jedoch im Regelfall um einen kleineren und bezahlbaren Betrag. Der Nutzen der Pflegezusatz­versicherung im Pflegefall liegt somit deutlich über den Kosten für den jeweiligen Tarif.

Zusammenfassung

  • Die Angebote unterscheiden sich deutlich in Kosten und Leistungen. Ein Tarifvergleich ist daher angeraten, um das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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