Manche Kassenpatienten dürfen die gesetzliche Krankenversicherung verlassen. Bleiben sie dennoch, gelten sie als freiwillig versichert. Für wen lohnt sich das?
Jeder Deutsche muss sich krankenversichern. Für die meisten besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Selbstständige, Gutverdiener, manche Studenten und manche Rentner hingegen haben die Wahl. Sie sind entweder in der GKV freiwillig versichert oder wechseln zu einer privaten Krankenkasse.
In Deutschland besteht die Pflicht, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Wieso gibt es also „freiwillig Versicherte“, wenn niemand auf eine Krankenversicherung verzichten darf? Der Begriff bezieht sich auf Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die sich auch bei einer privaten Krankenkasse versichern könnten. Sie versichern sich freiwillig gesetzlich, während die meisten anderen Mitglieder der GKV pflichtversichert sind. Pflichtversicherten steht es lediglich frei, von einer gesetzlichen Krankenkasse in eine andere zu wechseln. Ein solcher Krankenkassenwechsel kann sich auch durchaus lohnen.
Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kommt für jeden infrage, dessen GKV-Pflichtversicherung endet. Laut Sozialgesetzbuch gehören dazu:
Selbstständige/Freiberufler,
Beamte,
Menschen, die bisher bei einem Familienmitglied versichert waren und deren Mitversicherung endet,
Studenten, die aus der Krankenversicherung der Studenten (KVdS) herausfallen
Promovierende
Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 64.350 Euro im Jahr (Versicherungspflichtgrenze, Stand 2021),
Kinder, die nicht mitversichert sind, weil mindestens ein Elternteil die Versicherungspflichtgrenze überschreitet,
deutsche Staatsbürger, die nach einem längeren Auslandsaufenthalt wieder eine Arbeit in Deutschland aufnehmen.
Wenn du in der bisherigen Krankenkasse bleiben möchtest, brauchst du nichts zu veranlassen. Sobald deine Pflichtversicherung endet, beginnt automatisch die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Zu einer solchen Anschlussversicherung kommt es zum Beispiel, wenn eine Mitversicherung bei den Eltern ausläuft oder wenn du dich selbstständig machst. Allerdings kann es sinnvoll sein, sich früh genug nach alternativen Tarifen umzusehen und einen Vergleich anzustellen. Schließlich muss die Krankenkasse, der deine Eltern die Treue halten, für dich nicht immer die beste Wahl sein. Auch Selbstständige sollten vergleichen statt ungeprüft in ihrem alten Tarif zu bleiben. Denn sie tragen die Kosten ihrer Krankenversicherung in der Regel allein.
Bei deiner Online-Recherche könntest du auf folgende Regel stoßen: Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichern will, muss in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mindestens zwei Jahre gesetzlich pflichtversichert gewesen sein. Alternativ kann der Antragsteller nachweisen, dass er ein Jahr lang durchgängig in der GKV gewesen ist, bevor seine Pflichtversicherung endete. Diese Regel gilt für Rentner, die aus der Pflichtversicherung herausfallen (siehe unten). CLARK ist kein Fall bekannt, in dem eine gesetzliche Krankenkasse derlei Nachweise von anderen Interessenten verlangt hätte.
Erst pflichtversichert, dann freiwillig versichert, dann zurück in die Pflichtversicherung – das kommt durchaus vor. Deine freiwillige GKV-Mitgliedschaft endet, wenn du
neuerlich gesetzlich versicherungspflichtig wirst (Beispiel: dein Einkommen fällt unter die Versicherungspflichtgrenze zurück),
dich familienversichern darfst (Beispiel: du heiratest und kommst in der Krankenversicherung des Partners unter),
fristgerecht kündigst (Beispiel: du wechselst in die private Krankenversicherung).
Umgekehrt kann es auch zu einem automatischen Wechsel von der Pflichtversicherung in die freiwillige Versicherung kommen, zum Beispiel bei Aufnahme eines Studiums. Diesen Automatismus vermeidest du, wenn du innerhalb von zwei Wochen den Austritt aus der GKV erklärst.
Oft wären junge Menschen mit hohem Einkommen besser in der privaten Krankenversicherung (PKV) aufgehoben als in der GKV: Die PKV bietet ihnen mehr Leistung für geringere Beiträge und diese Beiträge steigen auch im Alter eher moderat.
Es gibt aber auch Kriterien, die für einen Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse sprechen können. Dazu gehören vor allem die mögliche Mitversicherung von Kindern sowie bestimmte Vorerkrankungen. Wer beispielsweise eine Erbkrankheit hat, würde in einer privaten Krankenkasse höhere Beiträge zahlen als ein gesunder Altersgenosse. Ob sich der Wechsel dann noch lohnt, darüber entscheidet ein sorgfältiger Vergleich von Preisen und Leistungen. CLARK unterstützt dich dabei.
Die für Senioren beste Lösung der GKV ist zweifellos die Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Ruheständler dürfen beitreten, wenn sie in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert waren. Das senkt die Kosten deutlich.
Bleibt der Zugang zur KVdR verschlossen, können sich Rentner unter Umständen freiwillig gesetzlich versichern. Auch dafür müssen sie aber lange genug bei einer gesetzlichen Kasse gewesen sein: entweder ein Jahr lang unmittelbar vor Renteneintritt oder zwei Jahre unterbrechungsfrei innerhalb der letzten fünf Jahre vor Rentenbeginn.
Generell gilt: Wie bei Pflichtversicherten wird ein Basisbeitrag fällig. Den Beitragssatz gibt der Gesetzgeber vor. Darüber hinaus erhebt jede Krankenkasse einen individuellen Zusatzbeitrag. Der Basisbeitrag liegt derzeit bei 14,6 Prozent des Einkommens. Der Zusatzbeitrag liegt zwischen 0,39 und 1,60 Prozent. Bei Angestellten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.
Bei freiwilligen Mitgliedern beziehen die gesetzlichen Krankenkassen mehr Einnahmequellen in die Rechnung ein als bei Pflichtversicherten.
Die KV-Beitragssätze werden prozentual auf das Einkommen angewendet, bis die Beitragsbemessungsgrenze erreicht ist. Sie liegt 2021 bei 4.837,50 Euro im Monat. Das heißt, jeder Euro, den du darüber hinaus einnimmst, bleibt beitragsfrei. Aus der Beitragsbemessungsgrenze, dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem höchstmöglichen Zusatzbeitrag von 1,60 Prozent ergibt sich ein maximaler Beitrag von 783,67 Euro.
Wenn du wenig verdienst, sinken deine Beiträge. Ein bestimmter Betrag wird allerdings in der Regel nicht unterschritten, denn der Gesetzgeber hat eine sogenannte Mindestbemessungsgrundlage definiert. Du kannst dir darunter eine Art fiktives Mindesteinkommen vorstellen, das die Krankenkasse ansetzt. Es liegt bei 1.096,67 Euro. Legt man diese Summe und die geringstmöglichen Beitragssätze zugrunde, zahlen freiwillig Versicherte einen Mindestbeitrag von rund 153 Euro im Monat.
1.096 Euro und 67 Cent – das klingt merkwürdig krumm. Der Grund für diese Mindestbemessungsgrundlage ist eine weitere wesentliche Rechengröße der Sozialversicherung: die Bezugsgröße. Sie liegt 2021 bei 3.290,00 Euro im Monat. Teilt man diese Summe durch drei, erhält man die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte: 3.290,00 : 3 = 1.096,67 Euro.
Die Bezugsgrenze gehört zu den wesentlichen Rechenfaktoren der Sozialversicherung und damit auch der Krankenversicherung. Sie dient beispielsweise dazu, die Mindestbemessungsgrundlage zu berechnen (siehe oben). Die Höhe der Bezugsgröße ergibt sich aus dem leicht gerundeten Durchschnittsentgelt aller gesetzlich Rentenversicherten des vorvergangenen Kalenderjahres. Aufgerundet wird das Jahresdurchschnittsgehalt auf einen Betrag, der sich durch 420 teilen lässt. Das ist notwendig, damit sich die Bezugsgröße bequem durch 5, 7, 12 und 30 teilen lässt (“5” entspricht beispielsweise den Arbeitstagen pro Woche oder “12” den Monaten des Jahres).
Die Bezugsgröße für 2021 liegt bei 39.480,00 Euro. Geteilt durch 12 ergibt sich die monatliche Bezugsgröße von 3.290,00 Euro. Da sich die Einkommen ändern, wird die Bezugsgrenze jedes Jahr neu ermittelt, meistens gleich zu Beginn. Zuständig ist das Bundesarbeitsministerium. In der Krankenversicherung gilt sie für den Osten Deutschlands in gleicher Höhe wie für den Westen.
Eine Krankenversicherung ohne Einkommen zu bezahlen, kann zum Beispiel für Existenzgründer zur Herausforderung werden. Aller Erfahrung nach kommt dir die Kasse aber entgegen. Dazu beantragst du bei deiner Krankenkasse, die Beiträge nach unten anzupassen. Zum Antrag gehören Nachweise, dass du tatsächlich weniger verdienst als die Mindestbemessungsgrundlage. Aber Obacht: Bist du verheiratet, verpartnert oder lebst in einer eheähnlichen Gemeinschaft, zieht die Kasse das Einkommen deines Partners für die Berechnung heran.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich lediglich in ihren Zusatzbeiträgen. Ein Vergleich kann sich dennoch lohnen. Eine vollständige Liste findest du beispielsweise online beim Spitzenverband der GKV. Generell gilt aber: Achte nicht ausschließlich auf die Beiträge, auch die Zusatzleistungen der gesetzlichen Kassen können ein Grund sein, zu einer anderen Kasse zu wechseln.
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