Pflege­­versicherung – Leistungen

Diese Leistungen kann man erwarten

Die Leistungen der sozialen Pflege­versicherung sind beschränkt: Private Pflegezusatz­versicherungen bieten mehr. Doch wie viel genau?
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Der Leistungsumfang der sozialen Pflege­versicherung reicht selten aus, um alle Kosten abzudecken, die aufgrund einer Pflegebedürftigkeit auftreten. Mit einer privaten Pflegezusatz­versicherung kannst du die Leistungen aufstocken und so optimal vorsorgen. Diese zusätzliche private Pflege­versicherung erhöht den gesetzlichen Versicherungsschutz. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den verschiedenen privaten Pflege­versicherungen und ihren Tarifmodellen.

Was zahlt die gesetzliche Pflegepflicht­versicherung?

Um zu wissen, wo Lücken entstehen könnten, solltest du zunächst über die gesetzliche Pflege­versicherung und ihre Leistungen Bescheid wissen. Grundsätzlich zahlen gesetzlich Krankenversicherte in die gesetzliche Pflegepflicht­versicherung ein, während privat Krankenversicherte eine private Pflegepflicht­versicherung abschließen: Denn ein Grundschutz bei der Pflege muss in Deutschland gewährleistet sein. Die Pflegeleistungen sind bei beiden Modellen der Pflegepflicht­versicherungen gleich.

Die folgende Tabelle gibt dir einen Überblick über die Leistungen der sozialen Pflege­versicherung. Die Höhe der Leistungszahlungen hängt vom Pflegegrad ab und richtet sich zudem danach, wo und von wem du gepflegt wirst.

Festgestellter PflegegradLeistungen
Pflegegrad 5häusliche Pflege: maximal 2.200 Euro Sachleistung, 947 Euro Geldleistung, teilstationäre Pflege: maximal 1.995 Euro, stationäre Pflege: maximal 2.005 Euro
Pflegegrad 4häusliche Pflege: maximal 1.778 Euro Sachleistung, 765 Euro Geldleistung, teilstationäre Pflege: maximal 1.612 Euro, stationäre Pflege: maximal 1.775 Euro
Pflegegrad 3häusliche Pflege: maximal 1.432 Euro Sachleistung, 573 Euro Geldleistung, teilstationäre Pflege: maximal 1.298 Euro, stationäre Pflege: maximal 1.262 Euro
Pflegegrad 2häusliche Pflege: maximal 761 Euro Sachleistung, 332 Euro Geldleistung, teilstationäre Pflege: maximal 689 Euro, stationäre Pflege: maximal 770 Euro
Pflegegrad 1häusliche Pflege: –, teilstationäre Pflege: –, stationäre Pflege: 125 Euro
Alle PflegegradeZusätzlich stehen dir in der sozialen Pflege­versicherung Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125 Euro monatlich zu. Mit diesen kannst du dir zusätzliche Ausgaben, wie Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter – beispielsweise für Arztbesuche – Kurzzeitpflege oder Gruppenangebote im Pflegeheim erstatten lassen.

Grundsätzlich werden die Leistungen in Pflegesachleistungen und Pflegegeld unterschieden. Zu den Sachleistungen der Pflege­versicherung zählen zum Beispiel die Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Unterbringung in einem Pflegeheim, während die Versicherung bei der Betreuung durch Angehörige ein Pflegegeld zahlt. Es ist außerdem möglich, Kombinationsleistungen aus beiden Bereichen in Anspruch zu nehmen: Dabei reduziert sich das Pflegegeld für die Angehörigen um die Kosten für die Pflegesachleistungen.

Gut zu wissen

Wenn du Angehörige zuhause pflegst, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat. Der Entlastungsbetrag kann zweckgebunden eingesetzt werden – zum Beispiel für Pflegeleistungen, die dich entlasten, etwa für Kurzzeitpflege oder einen Pflegedienst. 

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Wie kann ich den Leistungskatalog der sozialen Pflege­versicherung aufstocken?

Dank der gesetzlichen Pflicht­versicherung bleibst du im Pflegefall nicht auf allen Kosten sitzen. Nichtsdestotrotz bleibt stets ein meist nicht geringer Eigenanteil übrig, den du selbst zahlen musst. Vor allem die dauerhafte Unterbringung in einem Pflegeheim ist teuer. Doch auch die Kosten für eine Betreuung im eigenen Zuhause samt eventueller Umbauten können sich schnell summieren. Zudem ist bei vielen Menschen die Rente im Alter nicht hoch genug, um diese Zusatzkosten vollständig stemmen zu können. 

Du kannst auf unterschiedliche Arten vorsorgen: Eine umfangreiche Altersvorsorge, ein Aufstocken der gesetzlichen Rente oder anderweitig angespartes Geld kannst du im Alter und bei aufkommender Pflegebedürftigkeit für die Pflegekosten nutzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, eine private Pflegezusatz­versicherung abzuschließen und so die ansonsten entstehende Deckungslücke zu reduzieren oder ganz zu schließen. Dabei gibt es unterschiedliche Varianten der privaten Pflegezusatz­versicherung mit verschiedenen Tarifmodellen und Zahlungsweisen.

Mit welchen Leistungen kann ich bei einer privaten Pflege­versicherung rechnen?

Die Leistungen der Pflege­versicherung können nach Pflicht und Zusatz unterschieden werden. Als Pflichtteil und damit Basisversorgung fungiert die soziale Pflege­versicherung, die jeder um eine private Pflege­versicherung ergänzen kann. Dabei kannst du aus drei unterschiedlichen Varianten wählen.

Flexibler Einsatz der Zahlungen: Pflegetagegeld­versicherung

Die meistgewählte Form der privaten Pflege­versicherung ist das Pflegetagegeld. Hierbei sind keine Nachweise über getätigte Ausgaben notwendig. Die Pflege­versicherung zahlt monatlich einen Betrag aus, der auf einem vertraglich fest vereinbarten Tagessatz basiert.

Entweder vereinbarst du mit deiner Pflegetagegeld­versicherung einen festen Betrag für jeden Pflegegrad. Oder aber – und das ist meistens der Fall – im Vertrag ist ein Höchstsatz für den Pflegegrad 5 festgelegt, nach dem sich die Zahlungen für die niedrigeren Pflegegrade prozentual richten.

Je nach gewähltem Tarif können die Leistungen der privaten Pflege­versicherung variieren. Außerdem spielt es eine Rolle, ob du zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung betreut wirst. Eine weitere Zusatzoption ist eine Einmalzahlung. Diese wird von der Versicherung ausgezahlt, wenn erstmalig eine Pflegebedürftigkeit eintritt.

Zusätzliches Einkommen im Pflegefall: Pflegerenten­versicherung

Ebenfalls ohne Nachweis über einzelne Ausgaben erhältst du Leistungen aus einer Pflegerenten­versicherung. Sobald du pflegebedürftig wirst, zahlt dir die Versicherung eine monatliche Rente aus, die du nach Belieben für deine Pflege nutzen kannst. Viele Versicherungsverträge sind mit einer Risikolebens­versicherung oder ähnlichem gekoppelt.

Ein großer Pluspunkt ist, dass du keine Beiträge mehr zahlen musst, sobald der Pflegefall eingetreten ist. Bei den meisten anderen privaten Pflege­versicherungen sind Beiträge während der gesamten Vertragslaufzeit fällig. Und der Vertrag läuft natürlich auch dann noch, wenn die Pflege­versicherung Leistungen auszahlt.

Zahlungen basierend auf tatsächlichen Kosten: Pflegekosten­versicherung

Ein anderes Prinzip verfolgt die Pflegekosten­versicherung. Hierbei übernimmt das Versicherungsunternehmen ausschließlich tatsächlich entstehende Kosten, wofür du Nachweise vorlegen musst. Die Pflegekosten­versicherung gibt es grundsätzlich in zwei verschiedenen Ausführungen:

  • Sie stockt die Pflegeleistungen der sozialen Pflegepflicht­versicherung um einen bestimmten Prozentsatz auf. Wenn also die gesetzliche Pflicht­versicherung 500 Euro zahlt, legt die private Pflegekosten­versicherung beispielsweise 40 Prozent davon drauf. 
  • Alternativ stockt die private Zusatz­versicherung so viel auf, bis ein vereinbarter Anteil der Gesamtkosten beglichen ist. Bei dieser Lösung könntest du beispielsweise sichergehen, dass du nie mehr als 20 Prozent der Kosten selbst übernehmen musst.

Da du die Zahlungen der Versicherung nicht frei einsetzen kannst, ist im Vertrag genau geregelt, welche Leistungen erstattet werden: Dies reicht von ambulanten Pflegediensten über die Unterbringung im Pflegeheim bis zu Umbau­maßnahmen im eigenen Zuhause. Der Umfang der abgedeckten Leistungen ist grundsätzlich groß, jedoch solltest du auf die Details achten, gerade wenn dir bestimmte Leistungspunkte wichtig sind.

Welche weiteren Service-Leistungen bieten private Pflege­versicherungen an?

Bei den zusätzlichen Leistungen der privaten Pflege­versicherungen handelt es sich nicht nur um die Erweiterung der Kostenübernahme der gesetzlichen Versicherung. Zusatz­versicherungen bieten nämlich häufig weitere Services an, auch als Assistance-Leistungen bezeichnet.

Diese reichen von Beratungsangeboten rund um die vielen Veränderungen, die ein Pflegefall mit sich bringt, über Hilfe bei der Suche nach Pflegediensten oder anderen Hilfskräften bis hin zu Fahrdiensten. Auch Schulungen für die pflegenden Angehörigen können dazu gehören. Diese Zusatzleistungen der Pflege­versicherung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter.

Wann zahlt eine private Pflege­versicherung?

Die private Pflegezusatz­versicherung zahlt stets nur dann, wenn der Versicherte als pflegebedürftig anerkannt ist. Das heißt, dass offiziell ein Pflegegrad festgelegt wurde. Das Versicherungsunternehmen hat jedoch auch die Möglichkeit, eine eigene Bewertung durch einen Arzt oder andere Stellen zu beauftragen.

Meistens akzeptiert die Zusatz­versicherung die Einschätzung der gesetzlichen Pflegekasse. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können mit dem entsprechenden Gutachten sowie häufig zusätzlich mit der Zahlungszusage der gesetzlichen PV bei der privaten Pflegezusatz­versicherung Leistungen beantragen. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen: Nicht jeder Anbieter zahlt rückwirkend ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern manche erst ab dem Datum der Antragsstellung.

Je nachdem, welcher Pflegegrad vorliegt, zahlt die private Pflege­versicherung nach der Beantragung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung ihre Leistungen aus. Dies kann im Einzelfall wieder je nach Tarif unterschiedlich ausfallen. Auch beim Zusatzschutz können die Leistungen der Pflege­versicherung bei häuslicher Pflege geringer ausfallen als beim Einsatz professioneller Pflegedienstleister. Gerade für Kinderlose kann es sinnvoll sein, darauf zu achten, was die Pflege­versicherung bei Heimunterbringung zahlt.

Gut zu wissen

Wer sich einen Alterssitz in der Ferne wünscht, kann dennoch beruhigt eine private Zusatz­versicherung abschließen. Die meisten Pflege­versicherungen zahlen nämlich auch dann die Leistungen, wenn du dich im Ausland pflegen lässt.

Wie hoch sind die Leistungen bei der staatlich geförderten privaten Pflege­versicherung?

Der Staat fördert freiwillige zusätzliche Vorsorge: Schließlich müsste als letzte Instanz das Sozialamt einspringen, sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen anfallende Kosten nicht selbst zahlen können. Der sogenannte Pflege-Bahr ist eine Pflegetagegeld­versicherung. Sie wird monatlich mit fünf Euro gefördert, sofern der Versicherte mindestens zehn Euro an Monatsbeiträgen selbst zahlt. Die Versicherung kann ab einem Alter von 18 Jahren abgeschlossen werden. Ein maximales Eintrittsalter oder eine Gesundheitsprüfung gibt es dabei nicht.

Die Ausschüttung der Leistungen erfolgt gestaffelt:

  • Pflegegrad 5 = mindestens 600 Euro monatlich
  • Pflegegrad 4 = mindestens 40 Prozent vom Monatsgeld bei Pflegegrad 5
  • Pflegegrad 3 = mindestens 30 Prozent vom Monatsgeld bei Pflegegrad 5
  • Pflegegrad 2 = mindestens 20 Prozent vom Monatsgeld bei Pflegegrad 5
  • Pflegegrad 1 = mindestens 10 Prozent vom Monatsgeld bei Pflegegrad 5

Der Höchstbetrag, den die Versicherung im Pflegegrad 5 auszahlt, richtet sich danach, wie lange du in die private Pflege­versicherung eingezahlt hast. Wer die Versicherung bereits in jungen Jahren abschließt, kann seine Leistungen dementsprechend steigern.

Der Pflege-Bahr ist eine günstige Möglichkeit, die soziale Pflege­versicherung freiwillig zu erhöhen. Dennoch bleibt auch mit dieser staatlich geförderten privaten Pflegezusatz­versicherung meistens noch eine Versorgungslücke übrig. Um auch sie zu schließen, gibt es weitere Pflegezusatz­versicherungen, die speziell darauf ausgelegt sind, den Pflege-Bahr zu ergänzen. Beispielsweise indem sie vor allem in den niedrigeren Pflegegraden mehr Leistungen ausschütten.

Wie wähle ich die richtige Pflegezusatz­versicherung für die optimale Absicherung im Ernstfall?

Obwohl die soziale Pflege­versicherung für fast alle Menschen in Deutschland verpflichtend ist und als finanzielle Absicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit dienen soll, deckt sie nur die grundlegendsten Kosten im Pflegefall ab. Durch die Einstufung der fünf verschiedenen Pflegegrade können sich die eigenen Kosten, trotz der Bezuschussung der Pflegekasse, in immensen Höhen bewegen. Da sich die verschiedenen Anbieter jedoch kaum in den Kosten und den Leistungen unterscheiden, lohnt sich der Vergleich kaum.

Wenn du dir deshalb zusätzliche Leistungen wünschst und die privaten Kosten von dir und deinen Angehörigen in Pflegefall möglichst gering halten willst, solltest du dich frühzeitig um eine Pflegezusatz­versicherung kümmern. Wie bei allen Vorsorge­versicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.

Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatz­versicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor:

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
  • Du wählst deinen Wunsch­versicherer. Gemeinsam mit den CLARK-Experten stellst du den Antrag und unterschreibst komplett digital. So einfach geht Versicherung heute.
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