
Kinderlose zahlen in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Zuschlag. Erfahre, wie hoch der Zusatzbeitrag ist und ab wann er fällig wird.
Wenn du keine Kinder hast, zahlst du etwas mehr in die gesetzliche Pflegeversicherung ein. So belohnt der Staat Eltern, weil sie Kinder bekommen. Davon befreien lassen können Kinderlose sich leider nicht – nur die Elterneigenschaft führt dazu, dass der zusätzliche Beitragssatz wegfällt.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung basiert auf einem Umlageverfahren. Die Beiträge, die heute eingezahlt werden, werden nicht etwa zur Seite gelegt und kommen zum Einsatz, wenn der Einzahlende selbst pflegebedürftig wird. Stattdessen werden sie dazu verwendet, die Leistungen aktuell Pflegebedürftiger zu finanzieren. Man kann also sagen, dass die jüngere Generation die ältere Generation durch ihre gezahlten Beitragssätze unterstützt. Da unsere Kinder die Generation sind, die später einmal unsere Leistungen aus der Pflegeversicherung bezahlen, sollen Eltern dafür „belohnt“ werden, dass sie Kinder großziehen. Kinderlose zahlen deshalb einen Beitragszuschlag in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ihr Beitragssatz ist somit etwas höher als der von Eltern.
Der Zuschlag beträgt aktuell 0,25 Prozentpunkte. Der Basisbeitrag, den jeder Versicherte einzahlt, liegt bei 3,05 Prozent. Damit zahlen Kinderlose als Beitrag zur Pflegeversicherung insgesamt 3,30 Prozent ihres monatlichen Bruttoeinkommens (Stand: 2021).
Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung ist altersabhängig. Sobald du 23 Jahre alt bist, zahlst du ihn zusätzlich zum Pflegeversicherungsbeitrag.
Der Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung fällt an, wenn man weder leibliche Kinder noch Stiefkinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder hat. Sobald Sie ein Kind bekommen, fällt der Zuschuss weg und eine Elterneigenschaft liegt vor.
Die Berechnung der Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung basieren nicht auf der Höhe des Einkommens, sondern sind von Alter und Gesundheitszustand abhängig. Die private Pflegeversicherung basiert auf dem Prinzip der Altersrückstellungen. Jeder Versicherte sorgt mit seinen Beiträgen für sich selbst vor. Einen Zuschlag für Kinderlose gibt es deshalb nicht.
Den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung zahlen alle Personen, die keine Kinder haben, unabhängig davon, warum sie kinderlos sind. Wenn du Leistungen nach SGB III beziehst, zum Beispiel Arbeitslosengeld II, zahlst du den Zuschlag nicht selbst. Er wird zusammen mit dem eigentlichen Beitragssatz zur Pflegeversicherung von der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Personen, die Wehr- oder Zivildienst leisten, sind ebenfalls befreit.
Der Kinderlosenzuschlag wird bei allen Beitragszahlern ab 23 Jahren erhoben, wenn sie nicht nachweisen, dass sie Kinder haben. Bei gesetzlich und freiwillig versicherten Angestellten zieht der Arbeitgeber den Beitrag für die Pflegeversicherung direkt vom Lohn ab. Wenn du ein Kind bekommst, musst du deinem Arbeitgeber nachweisen, dass du den Kinderzuschlag nicht mehr zahlen musst. Dafür reicht der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte aus.
Bist du als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, musst du direkt gegenüber deiner Krankenkasse nachweisen, dass du ein Kind hast. Als Nachweis dienen zum Beispiel:
Geburtsurkunde
Adoptionsurkunde
Erziehungs- oder Kindergeldbescheid
Vaterschaftsurkunde
Bescheid über Mutterschaftsgeldbezug
Heiratsurkunde (bei Stiefkindern)
Wenn du ein Kind bekommst, musst du innerhalb von drei Monaten nachweisen, dass du den Kinderlosenzuschlag nicht mehr zahlen musst. Dann bist du rückwirkend ab der Geburt deines Kindes oder der Adoption befreit und erhältst zu viel Gezahltes zurück. Weist du deine Mutter- oder Vaterschaft erst später nach, entfällt der Zuschlag erst ab dem folgenden Monat.
Es mag ungerecht klingen, aber auch wer unfreiwillig kinderlos bleibt, muss den Zusatzbeitrag zahlen. Dies hat das Bundessozialgericht in einem Urteil vom 27. Februar 2008 entschiedenen. Eine Verfassungsbeschwerde des Klägers vor dem Bundesverfassungsgericht blieb ebenfalls erfolglos. Das Urteil bestätigt, dass der Beitrag an das Merkmal der Kinderlosigkeit ohne Rücksicht auf deren Gründe geknüpft ist.
Obwohl die soziale Pflegeversicherung für fast alle Menschen in Deutschland verpflichtend ist und als finanzielle Absicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit dienen soll, deckt sie nur die grundlegendsten Kosten im Pflegefall ab. Durch die Einstufung der fünf verschiedenen Pflegegrade können sich die eigenen Kosten, trotz der Bezuschussung der Pflegekasse, in immensen Höhen bewegen. Da sich die verschiedenen Anbieter jedoch kaum in den Kosten und den Leistungen unterscheiden, lohnt sich der Vergleich kaum.
Wenn du dir deshalb zusätzliche Leistungen wünschst und die privaten Kosten von dir und deinen Angehörigen in Pflegefall möglichst gering halten willst, solltest du dich frühzeitig um eine Pflegezusatzversicherung kümmern. Wie bei allen Vorsorgeversicherungen entscheiden der Moment des Abschlusses und der Gesundheitszustand des zu Versichernden über die Höhe des Tarifs. Je früher man beginnt, umso günstiger ist sie.
Online kannst du vergleichen, was Pflegezusatzversicherungen leisten und wie viel sie kosten. Doch der Vergleich ersetzt keine Beratung. Die Versicherungsexperten von CLARK helfen dir dabei, den Versicherer herauszusuchen, der am besten zu dir passt. Denn am Ende zählt bei deiner Absicherung die Leistung mehr als der Preis. So gehst du vor: