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Pflegepflicht­­versicherung Beamte & Beamtinnen

Hand in Hand mit der PKV

Auch Beamte müssen eine Pflegepflicht­versicherung abschließen. Du hast die Wahl, ob gesetzlich oder privat. Was du zu Leistungen und Beihilfe wissen musst.
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Das Wichtigste in Kürze

Es gibt zwei Arten der Pflege­versicherung: die freiwillige Pflegezusatz­versicherung und die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflicht­versicherung. Letztere müssen auch alle Beamten sowie Beamtenanwärter nachweisen können. In den meisten Fällen wird die Pflege­versicherung direkt in Kombination mit der Kranken­versicherung abgeschlossen. Ein Muss ist das allerdings nicht.

  1. Die Pflege­versicherung sichert dich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit finanziell ab.
  2. Eine private Pflege­versicherung allein ist als Vorsorge für den Pflegefall jedoch oft nicht ausreichend, weshalb sich auch die private Pflegezusatz­versicherung empfiehlt.
  3. Beamte können die Pflegepflicht­versicherung über die gesetzliche oder über eine private Kranken­versicherung abschließen.

Brauchen Beamte eine Pflege­versicherung?

In Deutschland besteht eine Pflicht zur Pflege­versicherung

Es ist in Deutschland jedem gesetzlich vorgeschrieben, kranken- und pflegeversichert zu sein. Die Pflege­versicherung wurde zum 1. Januar 1995 eingeführt und gilt seither als eigener Zweig der Sozial­versicherungen.

Unabhängig davon, ob du über eine gesetzliche Kranken­versicherung oder über eine private Kranken­versicherung verfügst, musst du also auch eine Pflegepflicht­versicherung abschließen. Das gilt genauso für Beamte oder Anwärter. Für sie gibt es allerdings einige Besonderheiten.

Gesetzliche vs. private Pflegepflicht­versicherung

Die meisten Menschen haben, abhängig von ihrer Arbeitssituation und ihrem Einkommen, nicht die freie Wahl, sondern müssen in die gesetzliche Kranken­versicherung und damit in die gesetzliche Pflege­versicherung (auch soziale Pflege­versicherung genannt). Beamte können sich hingegen entscheiden, ob sie in die gesetzliche Kranken­versicherung wollen oder eine private Versicherung bevorzugen.

In der Regel wird die Pflege­versicherung bei demselben Anbieter abgeschlossen, sprich über deine Kranken­versicherung. Bist du privat krankenversichert, musst du eine private Pflege­versicherung wählen. Du kannst dann also nicht in die gesetzliche Pflege­versicherung, hast aber die freie Wahl aus den Privatanbietern. Du kannst also einen Tarif auswählen, der von einem anderen Anbieter als deiner Krankenkasse stammt.

Bist du freiwillig gesetzlich versichert, so hast du ebenfalls die Wahl. Du hast die Möglichkeit, dich von deiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Pflege­versicherung befreien zu lassen und stattdessen eine private Pflegepflicht­versicherung abzuschließen – mit freier Anbieterwahl.

Als Beamter genießt du somit mehr Flexibilität, wenn es um die Entscheidung für eine Pflege­versicherung geht. Da die Pflegeleistungen jedoch überall dieselben sind, bedeutet das nur bedingt einen Vorteil.

Zusammenfassung

  • Jeder Deutsche braucht eine Pflegepflicht­versicherung.
  • Das gilt auch für Beamte, die jedoch im Unterschied zu den meisten Angestellten frei zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Pflege­versicherung wählen können.

Die Leistungen der Pflegepflicht­versicherungen

Die Pflegegrade

Deine Absicherung bei einer Pflegebedürftigkeit ist unabhängig von deiner Versicherung. Wie hoch das Pflegegeld ist und welche Pflegesachleistungen du in Anspruch nehmen kannst, hängt vom Pflegegrad ab:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung

Wie die Pflege der Versicherten aussieht, ob diese beispielsweise durch Angehörige, als ambulante Pflege oder in betreuten Wohngruppen durchgeführt wird, ist für die Leistungen unerheblich.

Lediglich für eine stationäre Pflege, sei es als teilstationäre Pflege oder vollstationäre Pflege, werden höhere Pflegekosten der Versicherten übernommen. Die Art der Pflege, die von der privaten oder gesetzlichen Pflegepflicht­versicherung übernommen wird, hängt vom Pflegegrad ab. Im Detail sehen die Leistungen aus der Pflegekasse für Versicherte und ihre Angehörigen je nach Pflegegrad wie folgt aus (Stand 2024):

PflegegradSachleistung in €häusliche Pflege in €stationäre Pflege in €
Pflegegrad 100125
Pflegegrad 2761332770
Pflegegrad 31.4325731.262
Pflegegrad 41.7787651.775
Pflegegrad 52.2009472.005

Wünschst du dir zusätzliche Leistungen, brauchst du als private Pflege­vorsorge eine Pflegezusatz­­versicherung – Pro und Contra sind hier zumeist sehr klar gewichtet, denn dieser Schutz bietet wesentliche Vorteile für Verbeamtete. Du kannst dafür sogar eine staatliche Förderung nutzen, den sogenannten Pflege-Bahr. So ist ein höheres monatliches Pflegegeld möglich, um die Aufwendungen für die Pflege zu bezahlen.

Zusammenfassung

  • Die Leistungen sind bei allen Anbietern dieselben und richten sich nach dem Pflegegrad.
  • Relevant ist neben dem Pflegegrad, ob die Pflege stationär stattfindet.
  • Wer bessere Leistungen wünscht, muss eine private Pflegezusatz­versicherung abschließen, um die monatlichen Kosten für eine Pflege zu decken.

Beiträge und Beihilfe für Beamte

Beiträge in der Pflege­versicherung

Während die Leistungen je nach Pflegegrad bei allen Versicherern dieselben sind, gilt das nicht für die Höhe der Beiträge, denn diese werden in der gesetzlichen Versicherung anders berechnet als in der privaten Pflege­versicherung. Hast du die freie Wahl, so kannst du Geld sparen, indem du dich zwischen privater und sozialer Pflegepflicht­versicherung richtig entscheidest.

Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse können auf Wunsch in die soziale Pflege­versicherung. Ihre Beiträge richten sich dann strikt nach ihrem Einkommen. Sie betragen bis zu 4 % des Einkommens (3,4 % für Versicherte mit Kind, 4% für Versicherte ohne Kind). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 5.175 € pro jahr (Stand 2024).

Demgegenüber berechnen sich die Beiträge in der privaten Pflegepflicht­versicherung individuell. Dabei spielen persönliche Faktoren wie dein Alter oder eventuelle Vorerkrankungen eine Rolle.

Der Versicherer wägt anhand deiner wahrheitsgemäßen Angaben ab, wie hoch dein individuelles Pflegerisiko ist, und macht dir darauf basierend ein Angebot. Allerdings werden die Beiträge vom PKV-Verband zentral für die gesamte Branche berechnet. Daher sind die Unterschiede minimal.

In den ersten fünf Jahren sind Risikozuschläge erlaubt, weshalb die Privat­versicherung teurer sein kann – bei geringem Pflegerisiko aber auch günstiger. Nach fünf Jahren greift ein Höchstbeitrag, der dem Maximalbeitrag der sozialen Pflege­versicherung entspricht. Ein Wechsel zwischen den Versicherern lohnt sich daher nur in Ausnahmefällen. Trotzdem ist ein Vergleich sinnvoll.

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Hast du einen Anspruch auf Beihilfe – und wann?

Bei den Beiträgen gibt es eine weitere Besonderheit, wenn der Versicherte verbeamtet ist. Beamte haben bei einer Pflegebedürftigkeit Anspruch auf die Beihilfe durch den Dienstherrn. Durch diese Beihilfe zahlen Beamte für ihre private Pflege­versicherung maximal 70,38 € (Stand 2024) pro Monat.

Nimmst du Pflegeleistungen in Anspruch, teilen sich je nach Beihilfebemessungssatz die private Kranken­versicherung und die Beihilfe die Pflegekosten auf. Die Beihilfe wird als prozentualer Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen zwischen 50 und 80 % gezahlt.

Nicht inbegriffen sind in der Regel etwaige Kosten für die Unterkunft, Verpflegung oder Instandhaltung (kurz UVI-Kosten). Es gibt jedoch Sonderfälle, in denen du hierfür eine ergänzende Beihilfe beantragen kannst.

Zusammenfassung

  • Die Beiträge in der sozialen Pflegepflicht­versicherung richten sich nach deinem Einkommen.
  • In der privaten Pflege­versicherung werden sie anhand individueller Faktoren berechnet.
  • Die Unterschiede sind meistens gering, da der PKV-Verband die Beiträge zentral berechnet und dieselben Höchstbeiträge wie in der gesetzlichen Pflege­versicherung gelten.
  • Die größten Unterschiede gibt es in den ersten fünf Versicherungsjahren.
  • Beamte erhalten eine Beihilfe durch den Dienstherrn. Pflegebedürftige Beamte können sich auf diese Weise oft eine bessere Pflege leisten als andere Personen, dennoch ist eine Pflegezusatz­versicherung in vielen Fällen notwendig oder als zusätzliche Absicherung sinnvoll.

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Die Suche nach der richtigen Pflege­versicherung muss nicht zeitintensiv sein. Überlass den Vergleich der privaten Pflege­versicherungen den Expert:innen von CLARK. Sie kennen den Markt, die wichtigen Details und deine Lebenslage. Die unabhängige und persönliche Beratung gibt dir die Gewissheit, dass du später eine passende und bezahlbare Private Pflege­versicherung hast.

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