Private Pflege­­versicherung – sinnvoll

Wie sinnvoll ist die Private Pflege­versicherung?

Pro und Kontra der privaten Pflege­versicherung: Wann du reinkommst, was sie leistet, was sie kostet und welche Möglichkeiten sie dir bietet.
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Das Wichtigste in Kürze

In Deutschland muss jeder über eine Pflegepflicht­versicherung verfügen. Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen sowie privat Versicherte in der privaten Kranken­versicherung können dafür eine private Pflege­versicherung abschließen. Dabei gilt es jedoch, einige Besonderheiten zu beachten.

  1. Ob du in eine private Pflege­versicherung darfst, hängt von deiner individuellen (Arbeits-)Situation ab.
  2. Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflege­versicherung unterscheiden sich nicht.
  3. Ein Vergleich lohnt sich vor allem bei Risikozuschlägen oder der freien Wahl zwischen gesetzlichen und privaten Versicherern.

Jeder muss eine Pflege­versicherung haben

Die Frage, ob und ab wann du eine Pflege­versicherung abschließen solltest, stellt sich aufgrund der Versicherungspflicht nicht. Tatsache ist, dass du eine Pflege­versicherung brauchst. Diese wird für gewöhnlich mit der Kranken­versicherung gekoppelt, sprich dein Kranken­versicherer ist zugleich dein Pflege­versicherer.

In der Regel sind also gesetzlich Krankenversicherte auch in der gesetzlichen Pflege­versicherung und privat Krankenversicherte in der privaten Pflege­versicherung. Doch es gibt bekanntlich keine Regel ohne Ausnahmen.

Private oder gesetzliche Pflege­versicherung – was ist möglich?

Die gesetzliche Pflege­versicherung wird auch als soziale Pflege­versicherung bezeichnet. Wenn du in der gesetzlichen Kranken­versicherung pflichtversichert bist, musst du in die gesetzliche Pflege­versicherung. Du hast somit keine Wahlmöglichkeit.

Anders sieht das aus, wenn du freiwillig in der GKV versichert bist. Dann kannst du zwar in die gesetzliche Pflege­versicherung, aber auch eine private Versicherung kommt für dich infrage.

Nicht wählen kannst du wiederum, wenn du in der privaten Kranken­versicherung bist. Dann ist auch die private Pflege­versicherung für dich verpflichtend. In den meisten Fällen ist somit vorgegeben, welche Form der Absicherung du haben musst.

Gibt es Unterschiede bei den Leistungen?

Wenn es um die Leistungen geht, ist der Anbieter ohnehin nicht von Bedeutung, denn die Leistungen jeder Pflege­versicherung sind dieselben. Sie richten sich strikt nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Diese Pflegegrade geben an, inwiefern die Pflegebedürftigkeit das selbstständige Leben der Betroffenen beeinträchtigt:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen pflegerischen Anforderungen

Welche monatlichen Pflegekosten übernommen werden und welche weiteren Leistungen der pflegebedürftigen Person zustehen, ist nach Pflegegrad gestaffelt. Im Pflegegrad 5 werden durch die Pflege­versicherung mehr Pflegekosten erstattet als im Pflegegrad 3, der wiederum mehr Leistungen bietet als der Pflegegrad 1.

Eine stationäre Pflege muss gesondert beantragt werden. Die Pflege­versicherung bietet hierfür spezielle Leistungen. Auch bei der stationären Pflege gibt es keine Unterschiede zwischen den Pflicht­versicherungen.

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Wie berechnen sich jeweils die Beiträge?

Bei den Beiträgen unterscheiden sich die Pflege­versicherungen jedoch. Während in der gesetzlichen Pflege­versicherung die Beiträge strikt nach dem Einkommen bemessen werden, werden sie in der privaten Pflege­versicherung anhand individueller Faktoren berechnet. Dazu zählen vor allem das Alter, der Gesundheitszustand und das individuelle Risiko einer Pflegebedürftigkeit des jeweiligen Versicherungsnehmers.

Bei der Antragstellung musst du daher einen umfassenden Fragebogen beantworten. Darin werden dein Gesundheitszustand sowie eventuelle Vorerkrankungen abgefragt. Basierend auf deinen Angaben, berechnet die Versicherung deinen monatlichen Beitrag und macht dir ein individuelles Angebot. Dieses kannst du annehmen, musst es aber nicht.

Grundsätzlich hat die Versicherung somit die Möglichkeit, selbst festzulegen, wie hoch der Beitrag für den Versicherungsnehmer sein soll. Allerdings berechnet der PKV-Verband die Beiträge zentral für die gesamte Branche, woran sich die Versicherungen ausrichten.

Außerdem gilt ein Höchstbeitrag, der in keinem Tarif überschritten werden darf. Dieser orientiert sich an den Maximalbeiträgen der gesetzlichen Pflege­versicherung. Da er jedoch erst nach fünf Jahren greift, können die monatlichen Kosten für die Versicherung zu Beginn bei der privaten Pflege­vorsorge höher sein. Das gilt vor allem, wenn du sogenannte Risikozuschläge zum Beispiel aufgrund von Vorerkrankungen bezahlen musst.

Zusammenfassung

  • Um sich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit abzusichern, braucht jeder Deutsche eine Pflegepflicht­versicherung.
  • Diese wird in der Regel zusammen mit der Kranken­versicherung abgeschlossen, nur in Ausnahmefällen kannst du dabei zwischen GPV und PPV frei wählen.
  • Da alle Versicherer dieselben Leistungen bieten, ist ein Wechsel nur selten sinnvoll.
  • Es gibt bei den Beiträgen geringfügige Unterschiede zwischen den Versicherungsarten sowie -anbietern.

Für wen ist die private Pflege­versicherung sinnvoll(er)?

Zur Erinnerung: Diese Frage stellt sich nur, wenn du freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung bist, denn nur dann hast du die freie Wahl, ob du stattdessen freiwillig in die Pflege­versicherung eines privaten Anbieters willst.

Trifft diese Ausnahme auf dich zu, solltest du dir ein Angebot von einem oder mehreren Privat­versicherern einholen. Gleichzeitig solltest du ausrechnen, wie teuer deine Beträge für die gesetzlichen Leistungen wären.

Die Rechnung ist simpel: Kinderlose zahlen 3,4 Prozent und Versicherte mit Kindern 3,05 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens. Vor allem, wenn du mit deinem Einkommen unter den Höchstbeiträgen bleibst, kann ein Wechsel der Pflege­versicherungen lukrativ sein – in die eine oder in die andere Richtung.

Pflege- und Kranken­versicherung entkoppeln – ja oder nein?

Bist du in der privaten Kranken­versicherung, hast du freie Anbieterwahl zwischen allen privaten Pflege­versicherern. Du kannst also zwar nicht in die GPV, aber dennoch einen Versicherungswechsel vornehmen. Dann entkoppelst du die Pflege­versicherung von der Kranken­versicherung.

Sinnvoll ist das, wenn du aufgrund von Risikozuschlägen hohe Beiträge zahlen musst. Vor allem in den ersten fünf Jahren kannst du die hohen Kosten durch einen Anbietervergleich senken.

Aber auch, wenn du unter den Höchstbeiträgen liegst, kann es Unterschiede zwischen den Angeboten geben. Vor allem gesunde Personen in jungen Jahren können dadurch einige Euro pro Monat sparen.

Wie bereits erwähnt, sind die Preisunterschiede aber meistens gering. Die Pflege- und Krankenkasse zu entkoppeln, kann daher zwar zu Ersparnissen führen, bedeutet aber auch mehr Aufwand. Du musst also selbst abwägen, ob der Anbieterwechsel für dich sinnvoll ist oder nicht.

Wann und wie der Anbieterwechsel möglich ist

Aufgrund der Versicherungspflicht ist es nicht ohne Weiteres möglich, die Pflege­versicherung zu kündigen, denn du musst nachweisen, dass du eine andere Pflegepflicht­versicherung abgeschlossen hast.

Möchtest du von der sozialen in eine private Pflegepflicht­versicherung wechseln, musst du dich auf Antrag von deiner Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür gilt eine Frist von drei Monaten, nachdem du die freiwillige Versicherung abgeschlossen hast. Anschließend ist ein Wechsel nicht mehr möglich. Zudem musst du nachweisen, dass du nun über eine private Pflege­vorsorge verfügst.

Hast du hingegen eine private Pflegepflicht­versicherung und möchtest diese wechseln, kannst du den Vertrag mit der vereinbarten Kündigungsfrist auflösen. Auch dann musst du aber eine neue Pflege­versicherung nachweisen.

Zudem können Altersrückstellungen im Regelfall nicht übertragen werden und du musst erneut die Gesundheitsfragen beantworten. Es ist daher sinnvoll, dir vor der Kündigung verschiedene Angebote einzuholen. Beachten musst du dabei, ob die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist oder du ein Sonderkündigungsrecht besitzt, beispielsweise aufgrund von Beitragserhöhungen.

Zusammenfassung

  • Die PPV kann günstiger sein, wenn die persönlich berechneten Beiträge unter den pauschalen Beiträgen der gesetzlichen Pflege­versicherung liegen.
  • Die Kranken- und Pflege­versicherung zu entkoppeln, kann daher sinnvoll sein, wenn du durch den Versicherungswechsel Ersparnisse hast.
  • Für einen Wechsel von der sozialen in die private Pflege­versicherung musst du dich von deiner Versicherungspflicht befreien lassen und nachweisen, dass du eine neue Police abgeschlossen hast. Eventuell gibt es außerdem Kündigungsfristen zu beachten.

Die Pflegeleistungen privat erweitern

Neben der Pflicht­versicherung hast du die Möglichkeit, mit einer privaten Zusatz­versicherung für den Fall einer Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Die Leistungen aus den privaten oder gesetzlichen Pflege­versicherungen reichen in vielen Fällen nicht aus, um die Pflegekosten vollständig zu decken.

Im Pflegegrad 1 erhältst du bei einer Pflegebedürftigkeit eventuell sogar überhaupt keine Leistungen. Den Eigenanteil, der übrig bleibt, müsstest du bei einer Pflege aus der eigenen Tasche bezahlen. Wenn es um das Thema Pflege geht, ist daher eine private Pflegezusatz­versicherung sinnvoll, um die Lücke bei den Pflegekosten zu schließen.

Verschiedene Pflegezusatz­versicherungen

Hierbei hast du die Wahl zwischen drei verschiedenen Versicherungsarten:

  1. Pflegerenten­versicherung
  2. Pflegekosten­versicherung
  3. Pflegetagegeld­versicherung

Bei der Pflegerenten­versicherung wird dir eine monatliche Rente ausbezahlt, sobald eine Pflegebedürftigkeit besteht. Ihre Höhe kannst du individuell bestimmen. Das Geld steht dir zur freien Verfügung.

Die Pflegekosten­versicherung ist hingegen direkt an die Pflege­versicherung gekoppelt und deckt die Pflegelücke mit zweckgebundenen Leistungen, zum Beispiel für eine ambulante Pflege.

Bei der Pflegetagegeld­versicherung erhältst du ein Pflegegeld pro Tag der Pflegebedürftigkeit, das du ebenfalls frei verwenden kannst. Einige Pflegetagegeldtarife bieten sogar eine staatliche Förderung durch den Pflege-Bahr.

Der Pflege-Bahr ist eine geförderte Pflegezusatz­versicherung. Sie muss in Form einer Pflegetagegeld­versicherung vorliegen und du musst mindestens zehn Euro pro Monat einzahlen. Daraufhin stockt der Staat um 60 Euro im Jahr auf. Wenn du dich für den Pflege-Bahr interessierst, kannst du Tarife online vergleichen oder dich an die CLARK-Experten wenden.

Neben der zusätzlichen Pflege­versicherung gibt es noch weitere Möglichkeiten, um für eine Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen ETF-Sparplan handeln, um nur eine von vielen Optionen zu nennen.

Zusammenfassung

  • Um eine (noch) bessere Pflege zu erhalten, kann sich eine Zusatz­versicherung lohnen.
  • Es gibt drei verschiedene Arten der Pflegezusatz­versicherung.
  • Besonders beliebt ist der staatlich geförderte Pflege-Bahr.

Private Pflege­versicherung: Pro und Kontra

Die private Pflege­versicherung ist nicht die einzige Möglichkeit und meistens nicht ausreichend, um für eine Pflegebedürftigkeit vorzusorgen. Es lohnt sich, das Pro und Kontra abzuwägen. Auf der Pro-Seite stehen zum Beispiel:

  • die individuell berechneten Beiträge
  • die grundlegenden Leistungen als Basisabsicherung
  • die Senkung des finanziellen Risikos bei einer Pflegebedürftigkeit
  • die Möglichkeit zur unkomplizierten Kopplung mit der PKV

Viele dieser Punkte lassen sich aber auch für die soziale Pflege­versicherung nennen. Demgegenüber steht das Kontra:

  • die größeren Kostenunterschiede zwischen den Versicherern
  • das Risiko von Zuschlägen
  • höhere Beiträge innerhalb der ersten fünf Jahre

Ob die private Pflegepflicht­versicherung schlussendlich die günstigere Wahl ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Pro und Kontra musst du daher individuell abwägen. Klar ist, dass du eine Pflege­versicherung abschließen musst.

Diese Überlegungen lohnen sich deshalb nur, wenn du überhaupt die Wahl zwischen der sozialen und der privaten Pflege­versicherung hast. Ein Vergleich ist in jedem Fall bei der Pflegezusatz­versicherung sinnvoll.

Zusammenfassung

  • Private Pflege­versicherungen haben gegenüber der gesetzlichen sowohl Vor- als auch Nachteile.
  • Schlussendlich musst du im Einzelfall abwägen und entscheiden, was für dich sinnvoll ist.

Eine Private Pflege­versicherung abschließen

Die Suche nach der richtigen Pflege­versicherung muss nicht zeitintensiv sein. Überlass den Vergleich der privaten Pflege­versicherungen den Experten von CLARK. Sie kennen den Markt, die wichtigen Details und deine Lebenslage. Die unabhängige und persönliche Beratung gibt dir die Gewissheit, dass du später eine passende und bezahlbare Private Pflege­versicherung hast.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK-Experten. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns unten deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK-Experten beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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