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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Alters­­vorsorge (AV) Selbstständige

Auch „selbst und ständig" musst du vorsorgen

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  • Als Selbstständige oder Freiberufler:in bist du in der Regel nicht gesetzlich rentenversichert und musst dich selbst und ständig um Alters­vorsorge kümmern.
  • Denn: Weder erwirbst du einen Anspruch auf Rente, noch bist du im Fall einer Berufsunfähigkeit über die Erwerbsminderungsrente abgesichert.
  • Eine private Vorsorge abzuschließen sollte daher das Erste sein, was du nach der Gründung deines Unternehmens angehst.

Warum Selbstständige unbedingt eine private Alters­vorsorge brauchen

Wer sich in Deutschland dazu entschließt, dem Angestelltenverhältnis den Rücken zu kehren und stattdessen auf eigenen Beinen zu stehen, der ist in der Regel voll und ganz auf sich allein gestellt. Das betrifft nicht nur die Frage, wie man das eigene Geschäft führt, sondern auch, wie man sich vor Risiken schützt, etwa vor dem Risiko zu erkranken, seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können oder vor Altersarmut. Selbstständige und Freiberufler:innen sind in der Regel weder krankenversichert noch gesetzlich rentenversichert. Und weil die Erwerbsminderungsrente aus der Deutschen Renten­versicherung gezahlt wird, sind sie auch im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht geschützt.

Während Arbeitnehmer:innen sich um nichts kümmern müssen, musst du selbst aktiv werden. Und das besser heute als morgen. Denn je früher du mit passender Beitragshöhe beginnst, fürs Alter vorzusorgen, desto unbeschwerter kannst du später deinen Lebensabend genießen. Du kannst deine Alters­vorsorge über eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten organisieren:

Berufsständische Versorgungswerke

Über ein Berufsständisches Versorgungswerk kannst du nur dann deine Alters­vorsorge organisieren, wenn du auch einem „verkammerten“ Beruf nachgehst. Zu diesen gehören Ärzt:innen, Apotheker:innen, Architekt:innen, Ingenieur:innen, Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Zahnärzt:innen und Psychotherapeut:innen. Eine echte Wahl hast du hierbei aber nicht, denn Berufsständische Versorgungswerke treten an die Stelle der gesetzlichen Renten­versicherung, an deren Beitrag sich auch der Beitrag zur Kammer­versicherung orientiert. Ob du Selbstständige:r oder Arbeitnehmer:in bist, spielt hierbei übrigens noch keine Rolle. Auch angestellte Angehörige eines Kammerberufs sind über ihr Versorgungswerk abgesichert.

Weil das Lohnniveau unter den Einzahlenden in der Regel höher ist und das Lohngefälle nicht so groß ist wie in der gesetzlichen Renten­versicherung, sind Rentenauszahlungen aus einem Berufsständischen Versorgungswerk im Schnitt höher als die der gesetzlichen Rente.
Allein darauf verlassen solltest du dich dennoch nicht. Eine Versorgungslücke bleibt. Zudem sind auch Berufsständische Versorgungswerke zuletzt wegen der anhaltenden Niedrigzinssituation unter Druck geraten, was dazu führte, dass einige Versorgungswerke ihre Verrentungssätze und damit die Rentenerwartungen der Versicherten absenken mussten. Eine private Altersvorsorge, um die Rentenlücke zu schließen, wird dadurch immer wichtiger.

Freiwillig gesetzlich versichert

Wer nicht in der Deutschen Renten­versicherung pflichtversichert ist, kann sich genauso wie in der Kranken­versicherung freiwillig gesetzlich versichern lassen. Anspruch auf eine gesetzliche Rente hast du, sobald du 5 Jahre in die Renten­versicherung eingezahlt hast. Dieser Anspruch bleibt auch dann bestehen, wenn du aus dem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselst. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, auch erst einmal weiter in die Renten­versicherung einzubezahlen, bis du dich mit deiner Selbstständigkeit etabliert hast und klar ist, dass du auch selbstständig bleiben wirst.

Dann jedoch solltest du dir Gedanken machen, wie du deine Alters­vorsorge künftig aufbauen willst. Denn klar ist: Die gesetzliche Rente allein reicht bei weitem nicht aus, um den eigenen Lebensstandard im Alter zu halten. Das Rentenniveau liegt bei nur 48 % des Durchschnittsverdienstes und wird aufgrund des demographischen Wandels voraussichtlich weiter fallen. Eine private Alters­vorsorge brauchst du deshalb so oder so.

Hinzu kommt, dass du in der gesetzlichen Renten­versicherung gedeckelt bist. Deine Beiträge sind grundsätzlich einkommensabhängig. Sie betragen 18,6 % deines Bruttoeinkommens. Der zu zahlende Höchstbetrag richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Renten­versicherung. Diese wird jährlich vom Staat angepasst und beträgt 2023 87.600 € in den alten und 85.200 € in den neuen Bundesländern. In den alten Bundesländern ergibt sich für 2023 so ein Höchstbetrag von 16.293,60 € pro Jahr, bzw. von 1.357,80 € pro Monat. Liegt dein Einkommen über dieser Grenze, zahlst du für alles über den Höchstgrenzen keine Beiträge mehr zur Renten­versicherung. Allerdings erwirbst du auch keine Ansprüche mehr auf gesetzliche Rente. Es entsteht eine umso größere Versorgungslücke.

Infografik, die die Rentenlücke eines Normal- und eines Gutverdieners visualisiert. Weil Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) gezahlt werden, erwerben Gutverdiener, die über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung verdienen, für den Teil ihres Gehalts, der über dieser Grenze liegt, keinen Rentenanspruch. Ihre Rentenlücke ist also noch größer als die eines Normalverdieners. Eine zusätzliche Absicherung ist unerlässlich.

Außerdem kannst du keinen Einfluss auf die Wertentwicklung deiner Beiträge nehmen. Abhängig von der Höhe deines Beitrags erwirbst du pro Jahr bis zu 2 Rentenpunkte. Welchen Wert ein Rentenpunkt hat, legt jedoch der Staat jährlich fest. Zwar ist es nicht möglich, dass der Wert eines Punktes abgesenkt wird, die Erhöhung – und damit ein Inflationsausgleich – ist jedoch nicht garantiert. Derzeit hat ein Rentenpunkt einen Wert von bundesweit 37,60 €. Im Vergleich dazu kannst du bei manchen Formen der privaten Alters­vorsorge Einfluss darauf nehmen, wie dein Geld investiert wird und so auch Renditen erzielen, die über der durchschnittlichen Inflation liegen.

Freiwillig gesetzlich versichert oder nicht: Das alleine reicht nicht. Du musst auch privat vorsorgen, beispielsweise mit einer privaten Altersvorsorge.

Private Altersvorsorge

Wer weder über ein Berufsständisches Versorgungswerk noch über die Deutsche Renten­versicherung abgesichert ist, der sollte unbedingt mit einer privaten Altersvorsorge für den Ruhestand vorsorgen. Versicherungen, die dem Zweck der Altersabsicherung dienen, werden vom Staat steuerlich gefördert, entweder während der Ansparphase oder bei der Auszahlung, und sind anderen privaten Vorsorgemöglichkeiten wie Tagesgeldkonten oder ETF-Sparplänen bessergestellt.

Diese Besserstellung begründet sich aus der Zweckgebundenheit einer solchen Versicherung. Während du an dein Erspartes im ETF-Sparplan jederzeit rankannst und es deshalb auch für andere Dinge als die Ruhestands­vorsorge ausgeben kannst, geht das im Rahmen einer Alters­vorsorge gar nicht oder nur mit hohen Kosten.

Dafür bleibt eine Alters­vorsorge aber auch unangetastet, wenn du zwischenzeitlich auf Bürgergeld angewiesen bist. Sie gehört zum Schonvermögen. Die Rürup-Rente ist überhaupt erst zu dem Zweck geschaffen worden, Selbstständigen und Freiberufler:innen ein attraktives Modell zur Altersvorsorge anzubieten. Aber auch eine private Renten­versicherung mit festem Regelbeitrag kann deinen Vorsorgemix abrunden.

Das gilt auch dann, wenn du über ein Berufsständisches Versorgungswerk oder die gesetzliche Renten­versicherung abgesichert bist. Beides reicht nicht aus, damit du im Alter dasselbe Leben führen kannst wie vor Eintritt in den Ruhestand. Auch hier benötigst du eine private Altersvorsorge, um deine Versorgungslücke zu schließen.

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Wichtig ist: Hast du keine Privatrente abgeschlossen und bist du weder freiwillig gesetzlich versichert (keine Renten­versicherungspflicht) noch über ein Berufsständisches Versorgungswerk, hast du im Alter lediglich Anspruch auf die Grundsicherung, was eine Art Bürgergeld für Rentner:innen darstellt. Wer das vermeiden will, dem bleibt nur das sprichwörtliche Arbeiten bis zum Umfallen.

Was hat es mit der Versicherungspflicht für Selbstständige auf sich?

Dass Selbstständigen und Freiberufler:innen im Alter Altersarmut droht, ist inzwischen auch der Politik aufgefallen. Deshalb ist bereits seit 2012 eine Versicherungspflicht bzw. Pflicht­versicherung auch für Selbstständige im Gespräch. Eingeführt ist sie aber noch immer nicht. Nach jahrelangen Diskussionen und Entwürfen soll es ab 2024 klappen. Noch ist der Gesetzesentwurf nicht ausformuliert, aber die Eckpunkte stehen. Selbstständige sollen sich künftig für eine dieser 3 Vorsorge-Varianten entscheiden müssen: 

  • die gesetzliche Renten­versicherung
  • die Rürup-Rente als private Altersvorsorge
  • ein berufsständisches Versorgungswerk.

Klar ist: Die neue Regelung wird die Alters­vorsorge für Selbstständige und Freiberufler:innnen sicherstellen. Sie soll insolvenz- und pfändungssicher sein und eine Rente über der Grundsicherung von rund 800 € im Monat ermöglichen. Aber warum darauf warten, dass man als Selbstständige:r dazu gezwungen wird? Gerade bei der Alters­vorsorge kommt es am Ende auf jeden Beitragsmonat an. Und je früher du dein Schicksal selbst in die Hand nimmst, desto mehr Zeit haben deine Beiträge, um Rendite zu erwirtschaften.

Ausnahmen: Selbstständig und trotzdem gesetzlich pflichtversichert

Auch ohne allgemeine Versicherungsplficht sind schon heute einige Selbstständige und und Freiberufler:innen Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Renten­versicherung. Folgende Berufsgruppen zählen dazu:

  • freiberufliche Lehrer:innen
  • Künstler:innen und Publizist:innen
  • Hebammen
  • Pflegende
  • Handwerker:innen

Wenn du über die Künstlersozialkasse versichert bist, zahlst du ebenfalls in die gesetzliche Rentenkasse ein.

Zusammenfassung

  • Wer sich in Deutschland dazu entschließt, selbstständig zu sein, ist in der Regel gesetzlich nicht rentenversichert.
  • Du kannst dich jedoch freiwillig gesetzlich versichern lassen.
  • Manche Berufe sind auch in sogenannten Berufsständischen Versorgungswerken versichert.
  • Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten­versicherung gilt nur für wenige Gruppen von Feberufler:innen.
  • In jeden Fall musst du als Selbstständige:r selbst vorsorgen. Auch eine Absicherung über die gesetzliche Renten­versicherung oder ein Versorgungswerk ist nicht.

Was du jetzt tun solltest

Um im Alter im schlimmsten Fall nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein, solltest du heute damit beginnen, vorzusorgen. Am besten im Rahmen einer privaten Altersvorsorge, denn im Gegensatz zum privaten Sparplan hat die einige unschlagbare Vorteile.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

Rürup-Rente

Wenn es um Altersvorsorgemöglichkeiten für Selbstständige und Freiberufler:innen geht, dann muss die Rürup- oder auch Basisrente als erstes genannt werden, denn die Rürup-Rente wurde genau zu dem Zweck, Selbstständigen eine sichere Alters­vorsorge zu bieten, entwickelt. Die Rürup-Rente ist vor allem in der Ansparphase attraktiv, denn sie bietet erhebliches Steuersparpotenzial. Du kannst monatlich, jährlich oder auch unregelmäßig in die Alters­vorsorge einzahlen und Beiträge (Höchstbeiträge) bis zu einer Höhe von 27.5656 € voll (2024) von der Steuer absetzen. Bist du verheiratet, verdoppelt sich dieser Freibetrag auf 55.130 €!

Für Freiberufler:innen ist sie deshalb sinnvoll, weil sich einerseits Steuern sparen und andererseits gerade in wirtschaftlich guten Zeiten fürs Alter vorsorgen lässt. Zudem ist sie auch sehr gut mit einer Berufsunfähigkeits­versicherung kombinierbar. Da Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, auch keine Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit haben, ist die Kombination aus beiden Versicherung für sie besonders interessant.

Rürup-Rente – Fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen
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Rürup-Rente – Fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen Preview Image

Wie dein Geld in der Basisrente angelegt wird, bestimmst du selbst. Genauso wie bei einem ETF-Sparplan kannst du deine Rente in Fonds und Aktien anlegen mit denselben Risiken und Renditechancen. Du kannst Garantien vereinbaren, um dich gegen plötzliche Schwankungen am Kapitalmarkt kurz vor Rentenbeginn abzusichern, oder direkt in klassischere Renten­versicherungen investieren. Während der Ansparphase kannst du dein Portfolio sogar kostenlos umschichten – etwas, das im ETF-Sparplan immer mit Ordergebühren und Kapitalertragssteuern verbunden wäre.

Im Gegensatz zum ETF-Sparplan kommst du allerdings nicht vor dem 62. Lebensjahr an dein Geld. Die Rürup-Rente dient der Alters­vorsorge und kann deshalb nicht vorher aufgelöst, sondern nur beitragsfrei gestellt werden. Die Auszahlung kann frühestens ab 62 erfolgen und auch nur in Form einer lebenslangen Rente. Dafür ist ein laufender Rürup-Vertrag in gewissen Grenzen vor der Pfändung im Insolvenzfall geschützt.

Während du bei der Einzahlung Steuern sparst, wird die Auszahlung ganz normal versteuert. Die meisten haben jedoch im Alter einen niedrigeren Steuersatz als während des Erwerbslebens.

(Fondsgebundene) private Renten­versicherung

Deutlich mehr Flexibilität als die Basisrente weist die private Renten­versicherung auf. Genauso wie in der Rürup-Rente kannst du deine Beiträge zu 100 % in Fonds und Aktien investieren, Beitragsgarantien vereinbaren oder lieber sicherheitsorientiert in verzinste Versicherungsprodukte investieren. Auch das Umschichten von Fonds und Aktien während der Ansparphase ist steuer- und gebührenfrei. Einen Garantiezins gibt es in der gegenwärtigen Zinsphase aktuell noch nicht wieder.

Private Renten­versicherung – Größte Flexibilität bei der Altersvorsorge
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Im Gegensatz zur Rürup-Rente ist die private Renten­versicherung allerdings erst in der Auszahlungsphase steuerbegünstigt. Du kannst deine Beiträge in der Ansparphase nicht steuerlich geltend machen. Dafür bist du aber deutlich flexibler, was den Zeitpunkt und die Art der Auszahlung betrifft: Du kannst dir eine private Renten­versicherung als lebenslange Rente ebenso wie in Form einer Einmalzahlung oder in jährlichen Raten auszahlen lassen und den Zeitpunkt des Auszahlungsbeginns relativ frei bestimmen – also auch vor 62, wenn du das möchtest.

Entscheidend ist dabei nur, dass der Vertrag mindestens 12 Jahre bestanden hat, damit du im Fall der Einmalauszahlung von den Steuervorteilen profitierst. Dann gilt nämlich die sogenannte Halbeinkünfteregelung: Du zahlst Steuern nur auf die Hälfte der Kapitalerträge, die du mit deinen Beiträgen erwirtschaftet hast. Eine lebenslange Rente kannst du dir auch vor den 12 Jahren Laufzeit auszahlen lassen. Allerdings lohnt sie sich umso mehr, je älter du zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung bist. Sie wird nämlich steuerlich nur mit der viel günstigeren Ertragssteuer versteuert und deren Steuersatz richtet sich nach dem Alter bei Erstbezug. Wer mit 67 Jahren die Rente abruft, zahlt nur auf 17 % der Auszahlung Ertragssteuer. Wer mit 60 Jahren die Rente abruft, muss 22 % versteuern.

Wie die Auszahlung der Privaten Rentenversicherung besteuert wird, Ertragsanteilsbesteuerung

Anders als die Rürup-Rente kannst du die private Renten­versicherung jederzeit kündigen und dir das angesparte Kapital zum Rückkaufswert – also abzüglich von Abschluss- und Verwaltungskosten – auszahlen lassen. Dadurch ist dein Kapital aber auch nicht pfändungssicher. Musst du Insolvenz anmelden, haftest du auch mit deiner Altersabsicherung.

Riester-Rente

Die Riester-Rente lockt mit üppigen staatlichen Förderungen, wenn der Riester-Sparer 4 % seines letzten Bruttojahresgehalts, maximal jedoch 2.100 €, als Beitrag einzahlt. Dafür gibt es pauschal 175 € Grundzulage und für jedes nach 2008 geborgene Kind sogar 300 € Kinderzulage. Mit 3 Kindern kommt man so beispielsweise auf 1.075 € Förderung pro Jahr. Hat man keine Kinder, macht das Finanzamt eine sogenannte Günstigerprüfung: Es prüft, ob du mehr von den Zulagen profitieren würdest oder von der steuerlichen Absetzbarkeit der Riester-Rente, und gewährt dir die für dich bessere Förderung.

Für Selbstständige nur bedingt geeignet

Jedoch profitieren Selbstständige und Freiberufler:innen von der Riester-Rente kaum. Zum einen bist du nur direkt förderfähig, wenn du auch in der gesetzlichen Renten­versicherung versichert bist. Bist du das nicht, bist nur dann förderfähig, wenn du verheiratet bist und dein:e Ehepartner:in förderberechtigt ist. Zum anderen wird die Riester-Rente nur bis zu einem Höchstbetrag von 2.100 € pro Jahr gefördert. Für jeden Euro darüber gibt es weder Zulage noch Steuervergünstigung. Damit reicht die Riester-Rente bei höherem Einkommen (etwa ab 50.000 €) nicht aus, um dich damit für den Ruhestand abzusichern.

Merke: Im Falle eine Erwerbsunfähigkeit fällst du ebenfalls auf ein Minimum zurück. Deshalb ist die Absicherung mit einer passenden Berufsunfähigkeits­versicherung unerlässlich. Sie schützt dich mit der passenden Berufsunfähigkeitsrente und ermöglicht dir zumindest finanziell eine Absicherung im Ernstfall.

Niedrigzinsumfeld macht Rentenansprüche im Riestern unattraktiv:

Hinzu kommt das allgemeine Niedrigzinsumfeld: Der Höchstrechnungszins für Renten­versicherungen ist zum Jahr 2022 auf 0,25 % abgesenkt worden. Das bedeutet, dass klassische Renten­versicherungen mit nicht mehr als 0,25 % verzinst werden dürfen. Das reicht bei weitem nicht aus, um damit die Inflation von zuletzt über 3 % auszugleichen.

Dieses Problem mit dem Höchstrechnungszins gilt für alle Formen der privaten Altersversorgung. Doch bei der Riester-Rente schlägt es besonders durch. Denn im Gegensatz zu Rürup-Rente oder Privater Renten­versicherung kannst du in der Riester-Rente maximal einen Teil am Kapitalmarkt in Aktien oder Fonds anlegen. Der Grund ist, dass der Staat aufgrund seiner Förderungen darauf besteht, dass dir bei Renteneintritt mindestens die Summe der von dir eingezahlten Beiträge plus erhaltene Förderungen zur Verfügung stehen. Der Versicherer muss dir also diese Summe garantieren. Dafür muss er Rückstellungen bilden, die er nur sehr konservativ anlegen darf. Und weil es darauf praktisch keine Zinsen gibt, sind die Renditeerwartungen entsprechend gering.

Eine Riester-Rente lohnt sich also nur noch dann, wenn der eigene Beitrag in einem sehr günstigen Verhältnis zu den zu erwartenden Zulagen steht: Beispielsweise wenn du 3 Kinder hast und 25.000 € brutto verdienst. Dann zahlst du 4 %, also 1.000 € im Jahr ein und erhältst 1.075 € Zulagen. Das ist eine Rendite von 107 %.

Zusammenfassung

  • Wer mit einer privaten Alters­vorsorge für den Ruhestand vorsorgt, wird staatlich gefördert.
  • Eine private Alters­vorsorge ist steuerlich immer bessergestellt als beispielsweise ein privater Sparplan.
  • Am meisten profitieren Selbstständige von der für sie gemachten Rürup-Rente, bei der in der Ansparphase sehr hohe Beiträge in die Renten­versicherung die Steuerlast mindern. Die Rürup-Rente kann jedoch nur als lebenslange Rente ausbezahlt und erst ab 62 Jahren ausgezahlt werden. Dafür ist sie in einem bestimmten Rahmen pfändungssicher.
  • Viel Flexibilität verspricht eine Private Renten­versicherung. Sie ist jederzeit kündbar und die Auszahlung kann jederzeit in Form einer lebenslangen Rente, als Kapitalauszahlung oder als Rate erfolgen. Dafür wird sie aber erst bei der Auszahlung steuerlich begünstigt und ist nicht vor Pfändung im Falle einer Insolvenz geschützt.
  • Die Riester-Rente ist für Selbstständige kaum geeignet. Die maximale Förderung ist schon bei 2.100 € Jahresbeitrag erreicht. Außerdem erhält die Förderung nur, wer entweder selbst in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlt oder eine:n förderberechtigte:n Ehepartner:in hat.

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Vor allem Selbstständige haben eine besonders große Versorgungslücke. Wer nicht freiwillig gesetzlich versichert oder über ein Berufsständisches Versorgungswerk abgesichert ist, fällt ohne private Alters­vorsorge im Alter in die Grundsicherung. Eine private Alters­vorsorge ist deshalb unverzichtbar!

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