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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Private Alters­­vorsorge (AV) Steuern

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Das Wichtigste in Kürze

Es ist kein Geheimnis: Arbeitslosen und Alleinerziehenden droht die Altersarmut – Rentnern aber auch. Die Auszahlungen der gesetzlichen Renten­versicherung fallen trotz gutem Bruttoeinkommen und hohen Beitragszahlungen häufig zu gering aus, um den Lebensstandard im Alter zu halten. Viele sichern sich deshalb selbst ab. Bleibt nur eine Frage: Gehört die private Alters­vorsorge eigentlich in die Steuererklärung? Wie läuft die Rentenbesteuerung ab? Was fällt unter den Sonderausgabenabzug oder die Basisversorgung?

  1. Ob und in welcher Höhe du deine private Alters­vorsorge von der Steuer absetzen kannst, kommt darauf an, um welche Form der Versicherung es sich handelt.
  2. Rürup- und Riester-Zahlungen kannst du steuerlich geltend machen.
  3. Zahlungen in eine private Renten­versicherung sind nicht von der Steuer absetzbar und gelten nicht als Altersvorsorgeaufwendungen.

Ist die Private Altersvorsorge steuerlich absetzbar?

Die gesetzliche Altersvorsorge reicht selten aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig um eine private Altersvorsorge zu kümmern. 

Doch bereits vor Abschluss einer solchen Versicherung solltest du dich mit der Frage beschäftigen, wie sowohl die Beiträge als auch die Rentenzahlung in der Rentenphase steuerlich behandelt werden.

Welche Alters­vorsorge ist steuerlich absetzbar? Was du wann absetzen kannst und im Alter versteuern musst, hängt von der Versicherung ab. Die steuerliche Behandlung einer Rürup– oder Riester-Versicherung unterscheidet sich sehr von einer privaten Renten­versicherung – besonders in Einzahlungs- und Auszahlungsphase.

Wie die Einzahlung in die private Alters­vorsorge besteuert wird

Wenn du in eine private Altersvorsorge investierst, solltest du (oder dein Steuerberater) die Versicherungsbeiträge in jeder Einkommensteuererklärung angeben. Wo sie ihren Platz haben, kommt darauf an, um welche Form der Alters­vorsorge es sich handelt.

Viele Unterlagen liegen dem Finanzamt elektronisch vor. Wenn du deine Steuererklärung über Elster oder mit einer anderen Steuersoftware erledigst, kannst du die Bescheinigungen in der Regel über eine Funktion abrufen. Dann übernimmst du die Daten und ergänzt sie gegebenenfalls.

Wenn du das nicht möchtest, kannst du alles auch manuell eintragen. Die benötigten Informationen findest du auf deinem Lohnsteuerbescheid und den regelmäßigen Informationsschreiben deiner Versicherung. Alternativ kannst du einen Blick in die Unterlagen deines Rürup-Anbieters oder Versorgungswerkes werfen.

Die beiden wichtigsten Formulare sind die Anlage Vorsorgeaufwand und, für Riester-Sparer, die Anlage AV.

Deine Zahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung trägst du in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeilen 4 bis 11 ein. Dabei macht es keinen Unterschied, ob du als Arbeitnehmer, Azubi oder geringfügig Beschäftigter eingezahlt hast. 

Auch ist es egal, ob es sich um Zahlungen an eine der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die landwirtschaftliche Alterskasse oder deinen Eigenanteil an die Künstlersozialkasse handelt. 

Auch, wenn du einen Rürup-Vertrag abgeschlossen hast, gehören deine Zahlungen für die sogenannte Basis-Rente in diese Anlage. Trage sie in die Zeile mit dem Titel „Beiträge zu zertifizierten Basisrentenverträgen“ ein.

Für Riester-Sparer ist die Anlage AV (Altersvorsorge) relevant. In Zeile 7 teilst du dem Finanzamt mit, für wie viele Riester-Verträge du staatliche Förderung beziehst. Zeile 8 ist für die Höhe der Beiträge vorgesehen. Damit sind auch Tilgungszahlungen für den sogenannten Wohn-Riester gemeint.

Außerdem musst du eintragen, ob du mittelbar oder unmittelbar begünstigt warst. Wenn es Riester-Zulagen für Kinder gab, musst du außerdem Anzahl und Geburtsjahre der Kinder eintragen.

Auch musst du einige Informationen über deinen Riester-Vertrag angeben, zum Beispiel den Anbieter und die Zertifizierungsnummer. Du kannst sie dem jährlichen Schreiben der Versicherung entnehmen, das dich über die gezahlten Beiträge informiert.

Welche steuerlichen Vorteile habe ich bei der Rürup-Rente?

Im Einführungsjahr der Rürup-Renten­versicherung konnten Sparer rund 60 Prozent der Höchstbeiträge als Sonderausgaben deklarieren. Pro Jahr steigt dieser Satz um zwei Prozentpunkte. Im Jahr 2023 sind bereits 96 Prozent abziehbar. Ab dem Jahr 2025 erkennt das Finanzamt die vollen Höchstbeiträge als Sonderausgaben an.

Auch steigt der Freibetrag für die Altersvorsorge immer weiter an. Im Jahr 2023 liegt er bei 26.528 Euro (53.056 Euro für Verheiratete). Davon werden 100 Prozent steuermindernd berücksichtigt.

Nicht nur Selbstständigen und Freiberuflern, sondern auch Angestellten bietet diese Form der privaten Alters­vorsorge zahlreiche Steuervorteile. Gerade für Arbeitnehmer mit hoher Steuerlast ist die Rürup-Rente oft steuerlich von Vorteil, da sie es ermöglicht, den vollen Freibetrag zu nutzen.

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Welche steuerlichen Vorteile habe ich bei der Riester-Rente?

Mit der Riester-Rente verbindet man in der Regel die attraktive staatliche Förderung. Doch auch ihre steuerlichen Vorteile sind nicht zu unterschätzen. Schließlich kannst du die Beiträge zur Riester-Rente als sogenannte Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Bis 2.100 Euro pro Jahr können so als Sonderausgaben abgesetzt werden.

Welche Vorsorgeaufwendungen gehören noch in die Steuererklärung?

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist auch für weitere Versicherungsleistungen gedacht. Hier trägst du nicht nur deine Renten­versicherungen, sondern auch deine Beiträge zur Kranken- und Pflegepflicht­versicherung ein.

Wenn diese den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag von 1.900 Euro, bei Selbstständigen 2.800 Euro, nicht ausgeschöpft haben, kannst du weitere Versicherungsleistungen geltend machen.

Unter dem Punkt „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ kannst du deine Pflegezusatz­versicherung, Unfall­versicherungHaftpflicht­versicherung und Berufsunfähigkeits­versicherung eintragen.

Diese Angaben zahlen sich besonders für kinderlose Selbstständige, Angestellte mit niedrigem Einkommen und Rentner aus. Theoretisch kannst du hier sogar deine Kfz-Haftpflicht­versicherung eintragen, wenn du zugleich Halter und Versicherungsnehmer bist.

Steuerlich absetzbar sind diese Versicherungen aber nur selten. In der Regel wird der Höchstbetrag bereits von anderen Leistungen ausgeschöpft, oft bereits von der Kranken- und Pflege­versicherung.

Weitere private oder betriebliche Alters­vorsorge von der Steuer absetzen

Möglicherweise hast du eine private Renten- oder Kapitallebens­versicherung abgeschlossen. Sie werden während der Einzahlung steuerlich nicht gefördert: Deine Einzahlungen sind also nicht absetzbar. 

Die einzige Ausnahme sind Verträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden. Die Beiträge für diese Versicherungen kannst du bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen eintragen. Bei neueren Verträgen ist die steuerliche Absetzbarkeit nicht mehr gegeben.

Möglicherweise bietet dir dein Arbeitgeber eine betriebliche Alters­vorsorge (bAV). Mit dieser Form der Vorsorge sparst du indirekt Steuern, da die von dir gezahlten Beiträge direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen werden.

Du musst also ein geringeres Einkommen versteuern. Dafür wird die Auszahlung voll besteuert. Außerdem fallen dann Beiträge zur Kranken- und Pflege­versicherung an.

Zusammenfassung

  • Rürup-Beiträge und Zahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung werden bei der Steuererklärung in die Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Riester-Beiträge gehören in die Anlage AV.
  • Für 2023 kannst du deine Riester-Rente bis 2.100 Euro und deine Rürup-Rente bis 26.528 Euro (53.056 Euro für Verheiratete) von der Steuer absetzen. Davon wirken sich 100 Prozent steuermindernd aus.
  • Du kannst bis zu 1.900 Euro (als Selbstständiger bis zu 2.800 Euro) sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Oft schöpfen Zahlungen zur Kranken- und Pflege­versicherung diesen Beitrag voll aus.
  • Die Beiträge für private Renten­versicherungen kannst du nicht von der Steuer absetzen – es sei denn, dein Vertrag wurde vor 2005 abgeschlossen.

Wie wird die Auszahlung der privaten Alters­vorsorge besteuert?

Wenn du eine Rente beziehst, ist sie als Einkommen steuerpflichtig. Seit 2005 regelt das Alterseinkünfte­gesetz die nachgelagerte Besteuerung für Renten. Auszahlungen aus einer Riester-Rente oder betrieblichen Alters­vorsorge sind zu 100 Prozent steuerpflichtig, bei Auszahlungen aus der gesetzlichen Rente oder der Rürup-Rente gilt der nach dem zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung geltende Einkommenssteuersatz.

Im Jahr 2023 beträgt der Besteuerungsanteil der gesetzlichen wie der Rürup-Rente 83 Prozent. Er wird schrittweise steigen, bis auf 100 Prozent im Jahr 2040. Ab dann musst du also die gesamte Rentenauszahlung versteuern. 

Wie wird die Auszahlung aus der Rürup- oder Basisrente besteuert? Welchen Teil deiner Rentenauszahlung du versteuern musst, hängt davon ab, in welchem Jahr du das erste Mal eine Auszahlung aus deiner Rüruprente erhältst. Ab 2040 müssen 100 Prozent deiner Rentenauszahlung versteuert werden. 2021 sind es zum Beispiel nur 81 Prozent.

Selbst im Alter kann es sich lohnen, eine Steuererklärung zu machen. Deine Rente trägst du in Anlage R (Rentenbezieher) als Einkünfte ein. Wenn du eine Pension beziehst, nutzt du Anlage N (nichtselbstständige Arbeit). Das gilt für Zahlungen aus der gesetzlichen Renten­versicherung und von berufsständischen Versorgungswerken, aber auch für die Auszahlungen deiner Rürup-Rente.

Vorsicht: Die Auszahlung der Riester-Rente ist eine Ausnahme. Sie wird auf der zweiten Seite der Anlage R unter dem Punkt „Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag“ angegeben.

Anders funktioniert es bei einer privaten Renten­versicherung.

Die Zahlungen aus einer privaten Renten­versicherung versteuern

Auch die Zahlung einer privaten Renten­versicherung ist steuerpflichtig. Zum Vertragsende musst du jedoch erst eine wichtige Entscheidung treffen: Möchtest du eine Kapital- oder Rentenauszahlung?

  • Wählst du die Auszahlung als regelmäßige monatliche Rente, entscheidest du dich für einen Bonus bei der Besteuerung. Das Finanzamt zieht hier nämlich nur den sogenannten Ertragsanteil ein.

Hierbei handelt es sich um einen klar definierten Anteil. Der festgelegte Betrag bleibt über die gesamte Rentenbezugszeit konstant. Eine wichtige Rolle für seine Höhe spielt dein Alter bei Renteneintritt: Je älter du bist, desto niedriger der steuerpflichtige Ertragsanteil.

Wie die Auszahlung der Privaten Rentenversicherung besteuert wird, Ertragsanteilsbesteuerung
  • Wenn du dich für die Kapitalauszahlung entscheidest, musst du den erzielten Gewinn zur Hälfte versteuern. Als Gewinn wird dabei die Differenz zwischen der Summe aller Einzahlungen und der Kapitalauszahlung definiert.

Zwei Voraussetzungen müssen für die Kapitalauszahlung erfüllt sein: Zum einen muss der Vertrag eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben. Zum anderen muss der Antragsteller mindestens 62 Jahre alt sein.

In der Regel ist die Auszahlung als Rente steuerlich günstiger. Allerdings hast du dann keinen großen Geldbetrag zur Verfügung.

Zusammenfassung

  • Renten sind als Einkommen steuerpflichtig. Für die gesetzliche, Riester- und Rürup-Rente beträgt der Besteuerungsanteil 83 Prozent. Bis 2040 wird er auf 100 Prozent ansteigen.
  • Bei der regelmäßigen Auszahlung einer privaten Renten­versicherung wird nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert.
  • Bei einer Kapitalauszahlung wird der halbe Gewinn versteuert.

Welche Möglichkeiten der Alters­vorsorge gibt es? Eine Übersicht

Hier noch einmal eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten der Alters­vorsorge und ihre steuerliche Behandlung.

ModellIn der AnsparphaseIm Rentenbezug
Gesetzliche RenteBeiträge zur Renten­versicherung mindern als Sozialabgaben dein zu versteuerndes Einkommen.Nachgelagerte Besteuerung: Die Rente muss versteuert werden – im Jahr 2023 zu 83 Prozent. Der Besteuerungsanteil steigt schrittweise bis auf 100 Prozent im Jahr 2040.
Rürup-RenteBeachtliche Steuervergünstigungen: Bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro (53.056 Euro bei Verheirateten) sind 2023 100 Prozent der Beiträge absetzbar.Nachgelagerte Besteuerung: Die Rente muss versteuert werden – im Jahr 2023 zu 83 Prozent. Der Besteuerungsanteil steigt schrittweise bis auf 100 Prozent im Jahr 2040.
Riester-RenteSteuervergünstigungen: Beiträge und Zulagen sind bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.Nachgelagerte Besteuerung: Die Rente muss versteuert werden – im Jahr 2023 zu 83 Prozent. Der Besteuerungsanteil steigt schrittweise bis auf 100 Prozent im Jahr 2040.
Private RenteKeine Steuervorteile.Bei Auszahlung als Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert. Bei Kapitalauszahlung wird die Hälfte der Erträge mit deinem Einkommenssteuersatz besteuert.

Eine private Alters­vorsorge abschließen

Eine private Alters­vorsorge abzuschließen ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Absicherung und Unabhängigkeit im Alter, den man gar nicht früh genug gehen kann. Dafür braucht es nicht einmal viel Geld. Eine Riester-Rente erhältst du schon ab 5 Euro im Monat.

Dennoch solltest du deine Entscheidung nicht leichtfertig treffen. Zwar kannst du nahezu jede Alters­vorsorge zumindest beitragsfrei stellen, wenn du sie nicht mehr fortführen möchtest oder kannst, aber es wäre doch schade, wenn du über Jahre Geld in eine Vorsorge gesteckt hättest, von der du am Ende nicht überzeugt bist.

Lass dich deshalb unbedingt beraten. Unsere CLARK Experten helfen dir gerne dabei, durch den Vorsorge-Dschungel zu navigieren. Sie gehen mit dir deine finanzielle Situation durch, ermitteln deinen Bedarf und finden für dich das Angebot, das am besten zu dir und deiner Lebenssituation passt.

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