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Riester Rente Selbstständige

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  • Selbstständige können Riester-Förderung erhalten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
  • Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen unmittelbar und mittelbar förderfähigen Sparer:innen.
  • Als Alternative bietet sich für Freiberufler:innen und Selbstständige die Rürup-Rente an.

Riester-Rente – was du grundsätzlich wissen solltest

Die Riester-Rente ist eine private Renten­versicherung, die der Staat gegebenenfalls mit Zulagen fördert. Zudem sind Vorteile bei der Einkommensteuer möglich.

Die staatlich geförderte Vorsorge ist an die gesetzliche Renten­versicherung geknüpft. Förderberechtigt sind demnach in erster Linie ­versicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen. Wer seinen Job verliert und von Arbeitslosengeld I lebt, kann weitersparen.

Auch als Selbstständige:r kannst du Zulagen zu einem Riester-Vertrag erhalten. Dazu musst du entweder selbst Beiträge an die Renten­versicherung des Staates abführen oder dein:e Lebens- oder Ehepartner:in ist angestellt und bespart einen eigenen Riester-Vertrag.

Förderung per Zulage

Angenommen du bist förderberechtigt. Dann schießt der Staat Geld zu deiner Alters­vorsorge hinzu, wenn du im Jahr zuvor deinen Mindestbeitrag entrichtet hast: 

  • jährliche Grundzulage von 175 €
  • jährliche Kinderzulage von 185 € für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde und für das noch Kindergeld fließt
  • jährliche Kinderzulage von 300 € für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde
  • einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 € für Menschen, die den Vertrag bis zum 25. Geburtstag abgeschlossen haben

Die Zulagen bekommst du nicht aufs Girokonto überwiesen. Vielmehr gehen sie direkt an den Versicherer, sofern du rechtzeitig einen Dauerzulagenantrag gestellt hast.

Deshalb hilft der Staat bei der privaten Vorsorge

Mit der Förderung will der Staat erreichen, dass mehr Menschen zusätzlich zur gesetzlichen Renten­versicherung privat vorsorgen. Hintergrund ist der demografische Wandel. Er bringt das Solidarprinzip ins Wanken, auf dem die gesetzliche Renten­versicherung beruht: Immer weniger Beitragszahler:innen versorgen immer mehr Rentner:innen. Schon seit Jahren stopft der Staat die entstehenden Lücken mit Steuergeld.

Zusammenfassung

  • Staatliche Förderung für Selbstständige und Freiberufler:innen ist möglich.
  • Möglichkeit 1: Selbstständige zahlen selbst Beiträge zur gesetzlichen Rente und werden so unmittelbar förderfähig.
  • Möglichkeit 2: Die oder der Selbstständige ist mit einer oder einem Riester-Sparer:in verheiratet und mittelbar förderfähig.
  • Die Riester-Rente lohnt sich vor allem wegen der staatlichen Zulagen und der steuerlichen Begünstigung.

Staatliche Förderung – wann sie dir zusteht

Jede Person, die in Deutschland wohnt, darf einen Riester-Vertrag abschließen, also auch jede:r Selbstständige und jede:r Freiberufler:in. Das gilt für alle Riester-Produkte, neben der klassischen Riester-Rente also etwa für Riester-Sparpläne und die fondsgebundene Riester-Rente.

Bei der klassischen Riester-Rente zahlst du in der Ansparphase steuerfrei deine Beiträge und bekommst in der Auszahlungsphase eine monatliche Rente. Auch Auszahlungen auf einen Schlag sind möglich. Wie alle anderen Riester-Kund:innen wirst du diese Einkünfte im Alter versteuern müssen (nachgelagerte Besteuerung).

Vom Anspruch auf einen Vertrag musst du allerdings die staatliche Förderung unterscheiden: Die staatlichen Zulagen sowie Vorteile bei der Steuer sind an Bedingungen geknüpft. Darin liegt oft das Missverständnis, Freiberufler:innen seien von der Riester-Rente ausgeschlossen.

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Diese Selbstständigen sind unmittelbar förderfähig

Wenn du Beiträge zur gesetzlichen Rente entrichtest, kommst du relativ leicht in den Genuss einer zusätzlichen Altersvorsorge per Riester, denn die Riester-Rente ist an die gesetzliche Rente gekoppelt. Du wirst durch diese Zahlungen unmittelbar förderfähig. Einzahlen kannst du entweder freiwillig – oder du bist ohnehin dazu verpflichtet.

Künstlersozialkasse und zusätzlich Riester-Rente – wie das geht

Viele Publizist:innen, Illustrator:innen, Grafikdesigner:innen, Künstler:innen und andere kreative Freiberufler:innen gehören der Künstlersozialkasse (KSK) an. KSK-Mitglieder sind in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert und erfüllen damit die Grundvoraussetzung für eine unmittelbare Förderung einer privaten Alters­vorsorge per Riester.

So gehst du die Riester-Rente als KSK-Mitglied an:

  1. Stelle einen Riester-Rente-Vergleich an. Lass dir dabei gerne von den CLARK-Expert:innen helfen. Sie kennen die Tarife der Anbieter.
  2. Schließe einen Vertrag ab.
  3. Berechne 4 % des Arbeitseinkommens, das du der KSK gemeldet hast.
  4. Errechne die Summe der Zulagen, die du erwarten kannst (Grundzulage plus gegebenenfalls Kinderzulagen, siehe oben).
  5. Ziehe die zu erwartenden Zulagen von den 4 % des Einkommens ab. Die sich ergebende Summe ist der Riester-Beitrag, den du an die Versicherung zahlst. Das gilt aber nur bis zu 2.100 € (abzüglich der zu erwartenden Zulagen), denn das ist der Höchstbetrag, den das Finanzamt bei der Steuer berücksichtigt. 
  6. Im Jahr darauf bekommst du deine Zulagen. Außerdem werden deine Beiträge bei der Einkommensteuer berücksichtigt.

Ebenfalls renten­versicherungspflichtig sind unter anderem selbstständige …

  • Lehrer:innen und Erzieher:innen 
  • Pfleger:innen und Physiotherapeut:innen
  • Hebammen und Entbindungspfleger:innen
  • Seelots:innen, Küstenschiffer:innen und Küstenfischer:innen
  • Hausgewerbetreibende
  • Handwerker:innen in bestimmten Berufen

Freiwillig zahlen macht Freiberufler:innen förderfähig

Mehr als 300.000 Menschen zahlen Beiträge an die Deutsche Renten­versicherung, obwohl sie laut Gesetz dazu nicht verpflichtet sind. Zu diesen freiwillig Versicherten gehören neben Hausfrauen und -männern und Deutschen, die im Ausland leben, auch Selbstständige und Freiberufler:innen.

Die freiwillige Versicherung musst du beantragen. Das Formular findest du bei der Deutschen Renten­versicherung. Anschließend entscheidest du innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst, wie viel du einzahlen möchtest: Mindestens musst du derzeit 100,07 € im Monat überweisen. Höchstens möglich sind 1.404,30 € im Monat (Stand 2024). Jeweils bis Ende März darfst du Beiträge rückwirkend für das Vorjahr entrichten.

Diese Zahlungen legen die Basis für deinen Anspruch auf die Förderung eines Riester-Vertrags. Zudem sicherst du dir eine gesetzliche Rente. Ob diese Kombination als Alters­vorsorge sinnvoll ist, lässt sich nur individuell beantworten. Ruf CLARK an. Unsere Expert:innen beraten dich gern.

Volle Zulagen und Steuervorteile in der Ehe

Es liegt im Interesse der gesamten Gesellschaft, wenn so viele Bürger:innen wie möglich privat fürs Alter vorsorgen. Deshalb lässt der Gesetzgeber bei der Riester-Rente eine Hintertür offen. Selbstständige und Freiberufler:innen können auch dann die jährlichen Zulagen und gewisse Steuervorteile bekommen, wenn sie keine Beiträge zur Renten­versicherung des Staats zahlen. Die Voraussetzung ist die Ehe oder eingetragene Partnerschaft mit einer Person, die bereits einen eigenen Riester-Vertrag bespart.

Hat dein:e Ehepartner:in einen direkten Förderanspruch, kannst auch du als Selbstständige:r die vollen Zulagen mitnehmen. Dazu brauchst du einen eigenen Riester-Vertrag. Außerdem musst du den Sockelbeitrag von 60 € im Jahr entrichten und mit deinem Herzblatt zusammenleben. Steuerlich steht dir in diesem Modell nicht die volle Förderung zu. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zur mittelbaren Förderung.

Zusammenfassung

  • Mitglieder der Künstlersozialkasse gelten automatisch als förderfähig.
  • Das gilt auch für andere Selbstständige, die Pflichtbeiträge zur Renten­versicherung zahlen.
  • Eine freiwillige Zahlung von Rentenbeiträgen dient ebenfalls als Basis für die Riester-Förderung.
  • Bei Riester ist alternativ eine mittelbare Förderung über die Lebens- oder Ehepartnerin bzw. den Lebens- oder Ehepartner möglich.

Die Alternative: Rürup-Rente erwägen

Als Alternative zur Riester-Rente steht Selbstständigen die Rürup-Rente offen, eine weitere Form der geförderten Altersvorsorge. Im Unterschied zur Riester-Rente ist sie nicht an Beiträge zur gesetzlichen Rente geknüpft. Dein:e Ehepartner:in braucht auch nicht angestellt zu sein, um dir dadurch einen indirekten Zugang zu Vorteilen zu verschaffen.

Um etwas für deine Rente zu tun und in der Ansparphase gleichzeitig Steuern zu sparen, kann die Rürup-Rente sinnvoll sein. Die Anbieter sprechen bei dieser Form der privaten Alters­­vorsorge gern auch von Basisrente.

Garantiezins auf die Beiträge

Einen Rürup-Vertrag kannst du als klassische Renten­versicherung abschließen. Der Anbieter wird deine Beiträge nach seinem Ermessen am Kapitalmarkt anlegen. Du selbst bekommst dafür einen gesetzlich garantierten Zins. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase fällt der maximale Garantiezins eher mager aus, um 1 Prozent.

Zuzüglich Überschussbeteiligung ist das aber besser als nichts. Alternativ kannst du bei Rürup auf eine fondsgebundene Renten­versicherung setzen oder einen Fondssparplan abschließen.

Sonderausgaben zu 100 % absetzbar

Zulagen wie bei der Riester-Rente stehen dir mit der Rürup-Rente nicht zu. Der Vorteil besteht vielmehr darin, dass du per Einzahlung dein zu versteuerndes Einkommen senkst. Als Single darfst du 2024 maximal 27.565 € anlegen. Diesen Betrag kannst du zu 100 % als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Ehepaare können gut 55.130 € jährlich anlegen.

In der Auszahlungsphase bekommst du die Rürup-Rente monatlich ausgezahlt. Eine komplette Auszahlung des Kapitals im Alter ist nicht vorgesehen, ebenso wenig wie eine Teilkapitalzahlung.

Die Rente musst du nachträglich versteuern. Das ist für dich unterm Strich aber günstig: Heute sparst du Steuern, weil du gut verdienst. Im Alter zahlst du weniger Steuern, weil deine Einkünfte niedriger liegen. Unterm Strich ein Plusgeschäft. Du musst dir freilich überlegen, ob deine Ersparnisse nicht mehr Rendite bringen, wenn du sie anderweitig anlegst. 

Zusammenfassung

  • Als Alternative zur Riester-Rente steht Selbstständigen und Freiberufler:innen die Rürup-Rente offen.
  • Sparer:innen können 100 % ihrer Beiträge steuerfrei in die Alters­vorsorge stecken.
  • Der Zins ist nicht üppig, aber gesetzlich garantiert.

Nächste Schritte

  • Kontaktiere unsere CLARK Expert:innen. Das geht ganz einfach per Chat in der CLARK App oder indem du uns deine Kontaktdaten hinterlässt.
  • Die CLARK Expert:innen beraten dich völlig unverbindlich. Auf Wunsch erhältst du ein individuell auf deine Lebenssituation angepasstes Angebot.
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