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Focus Money - Beste Kundenbetreuung - Versicherungsmanager CLARK - Ausgabe 18/2023

Alters­­vorsorge (AV) Rente im Ausland

Rentenzahlung: Als Rentner oder Rentnerin im Ausland leben?

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  • Sowohl gesetzliche als auch private Renten können auf ausländische Konten ausbezahlt werden.
  • Der Auslandsaufenthalt kann sich aber auf verschiedene Aspekte wie die Steuerpflicht auswirken.
  • Unterschieden wird zwischen einem dauerhaften oder zeitweisen Aufenthalt, dem Land und der Art der Rente.

Als Rentner oder Rentnerin ins Ausland: Das ist möglich

Wie lange dürfen deutsche Rentner und Rentnerinnen im Ausland bleiben?

Viele Menschen träumen davon, im Alter zu reisen, solange es gesundheitlich möglich ist. Sie wollen sich häufiger und für einen längeren Zeitraum außerhalb von Deutschland aufhalten, zum Beispiel in anderen EU-Ländern.

Solange du als Ruheständler:in deinen deutschen Wohnsitz behältst, ist das kein Problem. Die Rente wird auch bei einem Auslandsaufenthalt wie gewohnt ausgezahlt. Allerdings nur bis zu einem halben Jahr.

Das bedeutet: Lebst du weniger als 6 Monate im Ausland, gilt dein Aufenthalt als vorübergehend und bleibt ohne Auswirkungen auf deine Rente oder ihre Besteuerung.

Als Rentner oder Rentnerin ins Ausland auswandern

Möchtest du dich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhalten, sondern laut Lebensbescheinigung umziehen, gilt das als Auswanderung. Dadurch können sich Änderungen bei deinem Rentenanspruch ergeben. Es ist daher wichtig, dass du dich vor dem Auswandern ums Thema Rente kümmerst.

Prinzipiell bleibt der Rentenanspruch bestehen, wenn du in die Deutsche Renten­versicherung eingezahlt und deshalb Anspruch auf Rente erworben hast.

Das bedeutet: Du kannst frei entscheiden, wo du deinen Ruhestand verbringen möchtest. Trotzdem bringt ein Wohnsitz im Ausland einige Besonderheiten mit sich, zum Beispiel Abzüge bei der Rente.

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Dauerhafter Aufenthalt: EU vs. andere Länder

Während es bei einem vorübergehenden Aufenthalt irrelevant ist, ob du dich in EU-Ländern oder anderen Staaten befindest, gilt das bei einem Umzug nicht. Willst du dich dauerhaft im Ausland niederlassen, unterscheidet die Deutsche Renten­versicherung zwischen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums – hierzu zählen auch Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz – und anderen Ländern.

In ersterem Fall beziehst du, bis auf wenige Ausnahmen, deine Rente wie gewohnt in voller Höhe. Wenn du in ein Land, das kein EU-Staat ist, auswanderst, können sich hingegen außergewöhnliche Belastungen ergeben.

Unterschieden werden hierbei 2 Fälle:

  1. Land mit Sozial­versicherungsabkommen: Deutschland hat mit vielen Ländern ein sogenanntes Sozial­versicherungsabkommen getroffen, um Nachteile für deutsche Auslandsrentner:innen zu verhindern. Besteht ein solches Sozial­versicherungsabkommen, bleiben deine Ansprüche aus der gesetzlichen Renten­versicherung außerhalb des europäischen Auslands bestehen. Auch hier kann es jedoch Sonderfälle geben, die du vorab prüfen solltest. Du kannst dich dazu von der Deutschen Renten­versicherung beraten lassen.
  2. Land ohne Sozial­versicherungsabkommen: Beim Auswandern in ein Land ohne Abkommen, das nicht im EU-Raum liegt, kann es Schwierigkeiten bei der Rentenzahlung geben. Es kann zum Beispiel passieren, dass doppelte Steuern für deine Rente fällig werden. Auch hierzu solltest du dich beraten lassen.

Zusammenfassung

  • Als deutsche:r Rentner:in kannst du deinen Wohnort frei wählen. Deine Ansprüche aus der Renten­versicherung bleiben auch im Ausland bestehen.
  • Wenn du weniger als 6 Monate im EU-Ausland oder in einem anderen Land verbringst, gilt dein Aufenthalt als vorübergehend und hat keine Auswirkungen auf deine Rente und wie sie besteuert wird.
  • Hältst du dich hingegen länger in einem anderen Land auf oder wanderst dauerhaft aus, solltest du prüfen, in welche Kategorie das Land fällt. Es wird unterschieden zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Ländern sowie nach Ländern mit oder ohne Sozial­versicherungsabkommen.
  • In Sonderfällen kann sich das Auswandern somit nachteilig auf den Bezug einer deutschen Rente auswirken.

Fragen und Antworten zur Rente im Ausland

Rente für Auswanderer:innen: Steuerfrei oder nicht?

Alle Rentner:innen, die in Deutschland eine volle Rente beziehen, sind wegen der sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“ steuerpflichtig. Sie müssen außerdem eine Steuererklärung abgeben.

Wie hoch der zu versteuernde Teil deiner Rentenbezüge ist, hängt davon ab, in welchem Jahr du in den Ruhestand gehst beziehungsweise gegangen bist. Erfasst werden im Rahmen dieser Besteuerung auch Rentner:innen, die im Ausland leben. Für sie ist das Finanzamt Neubrandenburg zuständig.

Durch einen Umzug ins Ausland, sei es innerhalb oder außerhalb der EU, ist deine Rente deshalb nicht automatisch steuerfrei.

Wie werden deutsche Renten mit Wohnsitzstaat im Ausland versteuert?

Das Finanzamt unterscheidet, ob ein:e Rentner:in im In- oder Ausland lebt. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bist du voll steuerpflichtig, während ein:e im Ausland lebende:r Rentner:in nur beschränkt steuerpflichtig sind. Letzteres ist in der Praxis eher Nachteil statt Vorteil.

Du hast dann nämlich keinen Anspruch auf einen steuerfreien Grundfreibetrag und musst deshalb die gesamte Rente versteuern. Zudem kann es passieren, dass du auch in deiner neuen Heimat steuerpflichtig wirst. Dadurch musst du unter Umständen doppelt Steuern bezahlen.

Solche doppelten Steuerforderungen werden durch ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen durch den Renten­versicherungsträger vermieden (das Deutschland jedoch nicht mit allen Ländern geschlossen hat). Je nach Regelung musst du dann in Deutschland oder an deinem neuen Wohnort Steuern zahlen und kannst somit den Grundfreibetrag nutzen.

Eine Steuerbefreiung ist nicht immer möglich. Wenn du als Rentner:in im Ausland leben möchtest, solltest du daher vorab alle Fragen rund um Steuern und Doppelbesteuerungsabkommen klären.

Sonderfall 1: Die Erwerbsminderungsrente für Auswanderer

Während deine Rentenansprüche weiterhin bestehen, wenn du deinen Ruhestand im Ausland verbringst, ist das bei der Erwerbsminderungsrente nur bedingt der Fall. Ausschlaggebend sind die Gründe für ihren Bezug.

Erhältst du sie ausschließlich aus medizinischen Gründen, wird sie dir auch bei einem dauerhaften Aufenthalt im Ausland ausgezahlt. Bekommst du in Deutschland hingegen die volle Erwerbsminderungsrente, aber nicht ausschließlich aus medizinischen Gründen, beziehst du als Auswanderer:in nur noch eine eingeschränkte Rente.

Sonderfall 2: Die Riester-Rente für deutsche Senioren und Seniorinnen im Ausland

Auch bei der Riester-Rente können die Bezüge gekürzt werden, wenn du deinen Wohnsitz in einen anderen Staat verlagerst. Hierbei wird unterschieden, ob du innerhalb der EU beziehungsweise des EWR lebst oder nicht:

  • Wenn ja, beziehst du die Riester-Rente in voller Höhe.
  • Wenn nein, verlierst du deine Förderung und musst alle bereits bezogenen Zulagen zurückzahlen.

Was mit der privaten Alters­vorsorge passiert

Hast du zusätzlich privat fürs Alter vorgesorgt, erhältst du die Bezüge auch als Ausgewanderte:r. Das gilt zum Beispiel für private Renten­versicherungen, für die Rürup-Rente oder andere Modelle.

Allerdings ist es in solchen Fällen wichtig, frühzeitig mit dem Versicherer zu klären, wie die Rentenbezüge ins Ausland ausbezahlt werden. Manchmal ist hierfür ein deutsches Konto notwendig.

Überweisung auf ein ausländisches Konto – ja oder nein?

Die Frage, ob die Rente nach der Auswanderung auf ein deutsches oder ausländisches Konto ausgezahlt werden soll, ist wichtig für dich. Denn die Überweisung auf ein ausländisches Konto kann Nachteile wie Bankgebühren oder Wechselkursverluste mit sich bringen. Hier gilt es daher im Einzelfall abzuwägen, welche die beste Lösung ist.

Zusammenfassung

  • Rentner:innen, die im Ausland leben möchten, sollten Steuerfragen vorab klären.
  • Die Rente im Ausland ist nicht prinzipiell steuerfrei. In Einzelfällen können sogar steuerliche Nachteile entstehen.
  • Wichtig ist daher, dass du als Rentner:in prüfst, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und deiner Wahlheimat besteht und wie die Besteuerung deiner Alters­vorsorge geregelt ist.
  • Bei der Erwerbsminderungs- und Riester-Rente kann der dauerhafte Aufenthalt im Ausland zu geringeren Bezügen führen.
  • Hast du zusätzlich privat eine Alters­vorsorge abgeschlossen, erhältst du das Geld aus der Versicherung unabhängig von deinem Wohnort.
  • Prüfe in jedem Fall, ob eine Auszahlung auf ein deutsches oder ausländisches Konto sinnvoller ist.

Nächste Schritte

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