
Wer als Selbstständiger krank wird hat schnell mit Existenzängsten zu kämpfen. Mit dem Krankentagegeld kannst du den Verdienstausfall ausgleichen.
Fällst du als Selbstständiger krankheitsbedingt aus:
springt naturgemäß kein Arbeitgeber ein.
musst du eigenverantwortlich mit einer Absicherung gegen den Verdienstausfall vorsorgen.
gerätst du schnell in finanzielle Bedrängnis, da die laufenden Kosten weiterhin anfallen.
Um diese existenzbedrohende Situation zu verhindern, solltest du frühestmöglich eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Die Höhe der Auszahlung ist dabei ganz individuell auf dein Einkommen zugeschnitten und den Auszahlungsbeginn kannst du frei wählen. In der Regel zahlt die Versicherung frühestens ab der zweiten Krankheitswoche.
Krankentagegeld ist nicht dasselbe wie Krankengeld. Auch wenn diese Begriffe sehr ähnlich klingen, solltest du sie nicht durcheinander bringen.
Das Krankentagegeld:
ist eine Leistung der privaten Krankenversicherung.
ist in der Regel Bestandteil eines jeden PKV-Tarifs. Überprüfe jedoch unbedingt, ob dein Tarif diese Leistung auch wirklich beinhaltet.
kannst du zudem auch als Zusatzversicherung abschließen. Dies gilt sowohl für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, als auch für PKV-Mitglieder, die sich nach einem günstigeren Tarif umschauen.
Das Krankengeld:
ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
steht in der Regel nur Angestellten mit gesetzlicher Krankenversicherung zu.
kann je nach Tarif auch freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen zustehen. Jedoch würde dies frühestens nach 6 Wochen von der Krankenkasse gezahlt werden.
Egal ob du also privat oder gesetzlich versichert bist, du solltest als Selbstständiger in jedem Fall eine Krankentagegeldversicherung besitzen, da du im Ernstfall sonst ohne finanzielle Unterstützung dastehst.
Bist du als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert, musst du eine Wahlerklärung abgeben. Dies ist eine schriftliche Mitteilung an deine Krankenkasse in der du erklärst, dass du deinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld geltend machst.
Im Gegenzug zahlst du fortan statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14,0 Prozent den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent + den Zusatzbeitrag der derzeit im Durchschnitt 1,3 Prozent beträgt. Wenn du dies nicht möchtest, hast du auch keinen Anspruch auf das Krankengeld.
Du erhältst dann ab dem 43. Krankheitstag bis zu 70 Prozent deines Arbeitseinkommens als Krankengeld. Der Höchstbetrag liegt wiederum bei 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze und damit bei 112,88 Euro am Tag (2021). Wenn du höhere Einnahmen hast, liegt dein Krankengeld demnach unter 70 Prozent deines Einkommens und es entsteht eine noch größere Versorgungslücke. An die Wahlerklärung bist du zudem drei Jahre gebunden.
Außerdem hast du die Möglichkeit, dich für einen zusätzlichen Beitrag um einen sogenannten Wahltarif deiner Krankenversicherung zu bemühen. Damit kannst du das gesetzliche Krankengeld ergänzen. Wahltarife eröffnen dir zum Beispiel die Möglichkeit, Krankengeld schon ab dem 22. Tag einer Erkrankung zu beziehen oder es aufzustocken. Die Krankenkasse kann niemandem den Wahltarif verwehren.
Trotzdem ist das Krankengeld auch mit Wahltarif keine gute Alternative zur privaten Zusatzversicherung. Denn selbst mit Wahltarif musst du mindestens 3 Wochen ohne Gehalt auskommen. Mit den erwähnten rund 70 Prozent des Arbeitseinkommens, welche die gesetzliche Krankenversicherung Selbstständigen und Freiberuflern mit Anspruch auf Krankengeld zahlt, kann es am Monatsende knapp werden.
Zur Berechnung des Krankengelds zieht die Krankenkasse jenes Einkommen heran, auf das du bisher deine Krankenkassenbeiträge gezahlt hast. Sie berücksichtigt dabei nur deine Honorare. Mieteinnahmen spielen für das Krankengeld beispielsweise keine Rolle. Hast du vor deiner Arbeitsunfähigkeit ausschließlich Akquise betrieben und nichts verdient, bekommst du also auch kein Krankengeld.
Es gibt aber noch weitere Gründe, wieso sich stattdessen eine Krankentagegeldversicherung lohnt.
Krankentagegeld kann dir bereits ab dem 8. Krankheitstag ausgezahlt werden.
Mit dem Krankentagegeld kannst du bis zu 100 Prozent deiner errechneten Einnahmen absichern.
Krankentagegeld ist steuerfrei und unterliegt im Gegensatz zum gesetzlichen Krankengeld auch nicht dem Progressionsvorbehalt, der im Folgejahr zu höheren Steuern führt.
Bist du als Selbstständiger privat versichert, musst du in der Regel weniger beachten als jemand, der freiwillig gesetzlich versichert ist. Du hast keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld und kannst daher auch keine Wahlerklärung oder einen Wahltarif abgeben.
Da du bei Arbeitsunfähigkeit jedoch ab dem ersten Tag ohne staatliche Hilfe dastehst, bist du auf Krankentagegeld angewiesen. Glücklicherweise ist das Krankentagegeld eine Leistung deiner Krankenversicherung. Beim Abschluss des Tarifs solltest du also darauf achten, dass du diese Leistung nicht aussortierst - es ist deine einzige Möglichkeit bei Arbeitsunfähigkeit ein Einkommen zu erzielen.
Falls dein Tarif kein Krankentagegeld umfasst, solltest du es schnellstmöglich hinzufügen lassen oder dich alternativ nach einer Zusatzversicherung umsehen. Hierbei kannst du möglicherweise Geld sparen, solltest du bei deinem Vergleich ein besseres Angebot finden. Die CLARK-Experten können dir dabei helfen.
Bei Abschluss der Krankentagegeldversicherung kannst du deinen Auszahlungsbeginn frei wählen.
Die meisten Zusatztarife beginnen die Zahlung frühestens nach einer Woche Krankheit, in Ausnahmefällen sogar ab dem vierten Krankheitstag.
Danach geht es zunächst im Wochentakt weiter.
Du berechnest also, wie lange du von deinen Ersparnissen leben willst, und nennst dem Versicherer für das Krankentagegeld dann einen der folgenden Einstiegstage: 15., 22., 29., 43. und so weiter. In manchen Policen kannst du auch eine Staffelung einbauen. Du bekommst dann anfangs weniger Krankentagegeld und lässt es mit der Dauer einer Erkrankung steigen.
Gut zu wissen: Um die Zahlung von Krankentagegeld auszulösen, musst du rechtzeitig ein ärztliches Attest vorlegen. Dazu steht eine Frist in deinem Vertrag.
Ein wichtiger Aspekt beim Tarifvergleich ist die Karenzregelung. Das ist besonders relevant, falls dieselbe Krankheit dich mehrfach arbeitsunfähig macht. Der Versicherer sollte die Karenzzeit in diesem Fall anrechnen.
Karenzzeit bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Tag der ärztlichen Feststellung deiner Erkrankung und dem Beginn des Krankentagegeldanspruchs. Vereinbarst du beispielsweise den 22. Kalendertag für den Zahlungsbeginn, wertet der Versicherer die 21 Tage zuvor als Karenzzeit. Du erhältst an Karenztagen also kein Krankentagegeld.
Wenn dein Arzt dich krankschreibt, bekommst du laut Vertrag ab dem 22. Tag Krankentagegeld. Eine Woche später stellt der Arzt fest, dass du wieder erwerbsfähig bist. Du arbeitest drei Wochen – und fällst wegen der gleichen Krankheit erneut aus. Dann müsstest du nun noch einmal 21 Tage warten, bis du Krankentagegeld bekommst. Besser wäre es also, würden die Karenztage angerechnet.
Achte daher darauf, was dein Vertrag zur Karenzzeit vorsieht. Die Klauseln sind oft schwer verständlich. Findest du eine Formulierung wie diese, hast du einen guten Vertrag:
„Stellt ein Arzt innerhalb von XY Monaten nach Ende einer Arbeitsunfähigkeit erneut Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit fest, werden die in den XY Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten auf die Karenzzeit angerechnet.“
Die Höhe der Leistungen kannst du mit deinem Versicherer individuell vereinbaren. Gib bei Vertragsabschluss unbedingt eine realistische Summe an. Da die Auszahlung steuerfrei ist, bekommst du auch die volle Versicherungssumme ausgezahlt. Trotzdem darf diese Summe niemals höher sein als der für dich errechnete Nettoverdienst.
Um zu ermitteln, wie viel Krankentagegeld du absichern solltest, kalkuliere, wie viel Geld du monatlich brauchst, und teile diese Summe durch 30. Das Ergebnis entspricht in etwa dem Krankentagegeld, das du im Krankheitsfall benötigst (ggf. abzüglich Krankengeld, wenn du nur die Lücke schließen willst).
Fallbeispiel 1:
Du bist freiwillig gesetzlich versichert und hast ein monatliches Arbeitseinkommen von 3.000 Euro.
Du hast eine gesetzliche Krankengeldabsicherung von 2.100 Euro im Monat, da du die Wahlerklärung abgegeben hast, jedoch greift diese erst ab dem 43. Krankheitstag.
Mit einer Krankentagegeldversicherung könntest du zusätzlich nur 900 Euro im Monat absichern.
In den ersten 6 Wochen würdest du also nur 900 Euro im Monat erhalten.
Es empfiehlt sich daher, die Wahlerklärung auslaufen zu lassen und ausschließlich die Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
Hierdurch kannst du die vollen 3.000 Euro absichern und diese steuerfrei bereits ab der zweiten Krankheitswoche ausgezahlt bekommen.
Fallbeispiel 2:
Du bist privat versichert und hast ein monatliches Arbeitseinkommen von 3.000 Euro.
Mit der Krankentagegeldversicherung, die du entweder bereits als Leistung innerhalb deines PKV-Tarifs oder als Zusatzversicherung abgeschlossen hast, kannst du einen Tagessatz von bis zu 100 Euro am Tag vereinbaren und somit die vollen 3.000 Euro im Monat absichern.
Wenn du jetzt den 8. Krankheitstag als Auszahlungsbeginn gewählt hast, bekommst du ab diesem Tag dein Krankentagegeld ausgezahlt.
Nach oben ist das Krankentagegeld für Selbstständige in der Regel auf 300 Euro pro Tag gedeckelt. Freiberufler dürfen in der Regel mehr Tagegeld vereinbaren als Selbstständige (siehe unten). Dort liegt die Deckelung bei bis zu 520 Euro.
Als frischgebackener Selbstständiger darfst du ungefähr bis zu 50 Euro Tagegeld absichern. Nach etwa einem Jahr hängt die Höhe des versicherbaren Krankentagegelds von deinem Gewinn ab.
Wichtig: Achte unbedingt darauf, wie der Versicherer das Nettogehalt berechnet. Sinnvoll ist ein Tarif, der dein Einkommen auf Grundlage des Gewinns vor den Steuern berechnet. Wenn du unsicher bist, rede lieber mit deinen CLARK-Experten.
Im allgemeinen Sprachgebrauch sind die Begriffe selbstständig und freiberuflich synonym. Für das Finanzamt und die Versicherungsbranche gibt es aber Unterschiede, die sich nur schwer auf eine einfache Formel bringen lassen. Oft wissen nicht einmal die Betroffenen selbst, dass sie keine Freiberufler sind, sondern Selbstständige. Im Zweifel definiert das Finanzamt, ob du Selbstständiger oder Freiberufler bist. Hier ein paar Faustregeln:
Selbständige:
zahlen Gewerbesteuer.
müssen in der Regel Mitglieder der Industrie- und Handelskammer (IHK) sein.
sind zum Beispiel Onlinehändler und Handwerker.
Freiberufler:
zahlen keine Gewerbesteuer.
sind freiwillig Mitglieder der IHK.
sind zum Beispiel Ärzte, Architekte und Anwälte. Auch Texter oder Dozenten sind Freiberufler.
Für die Krankentagegeldversicherung spielt es lediglich in bestimmten Vertragsdetails eine Rolle, ob du selbstständig oder Freiberufler bist.
Die Spanne ist bei Selbstständigen und Freiberuflern beträchtlich, denn über die Höhe des Monatsbeitrags für eine Police entscheiden individuelle Faktoren wie das Alter, der Gesundheitszustand, der Auszahlungsbeginn und die Höhe des gewünschten Tagegelds.
Ein Beispiel:
Eine 30-Jährige hat sich vor Kurzem selbstständig gemacht. Sie bringt keine Vorerkrankungen mit und ist privat versichert, möchte ihr Krankentagegeld jedoch aus einer Zusatzversicherung beziehen. Sie möchte im Fall einer Erkrankung einen Tagessatz von 50 Euro beziehen.
Laut Angebot einer Versicherungsgesellschaft zahlt die junge Frau:
90 Euro im Monat, wenn sie Tagegeld ab dem 8. Tag bekommen möchte,
40 Euro im Monat für Tagegeld ab dem 22. Tag und
25 Euro im Monat für Tagegeld ab dem 43. Tag.
Wenn du andererseits Mitte 40 bist, zahlst du mehr für die gleiche Absicherung.
130 Euro im Monat, wenn du Tagegeld ab dem 8. Tag bekommen möchtest,
65 Euro im Monat, für Tagegeld ab dem 22. und
45 Euro im Monat für Tagegeld ab dem 43. Tag.
Je früher du deine Krankentagegeldversicherung abschließt, desto besser. Du sparst nicht nur bei den monatlichen Beiträgen, sondern bist auch für den Krankheitsfall abgesichert. Für dich als Selbstständigen ist dieser Schutz unverzichtbar.
Einen Anspruch gibt es nicht. Um die Versicherung abzuschließen musst du:
in der Regel unter 60 Jahre alt sein und
eine Gesundheitsprüfung ablegen.
Die Krankentagegeldversicherung ist ein Angebot privater Unternehmen. So wie du frei wählen darfst, bei welchem Versicherer du den Versicherungsschutz beantragst, darf eine Versicherungsgesellschaft potenzielle Kunden auch ablehnen. Dass du komplett abgelehnt wirst, ist jedoch unwahrscheinlich, eher musst du mit Risikozuschlägen und erhöhten Beiträgen rechnen.
Krankentagegeldversicherungen ohne Gesundheitsprüfung gibt es ausschließlich für Arbeitnehmer und auch nur in bestimmten Tarifen. Falls du fürchtest, die Bedingungen für eine Krankentagegeldversicherung nicht zu erfüllen, wende dich an CLARK. Eventuell findet sich eine Lösung.
Als Selbstständiger bist du dein eigener Chef. Im Krankheitsfall heißt das jedoch auch, dass es niemanden gibt, der dein Gehalt übernimmt. Somit stehst du bei Arbeitsunfähigkeit plötzlich ohne Einnahmen da – bei gleichbleibenden Kosten. Eine Krankentagegeldversicherung ist für dich daher unverzichtbar und je früher du sie abschließt, desto günstiger ist sie in der Regel auch.
Doch die Auswahl an verschiedenen Tarifen und Leistungen ist riesig. Am Ende kommt es darauf an, dass eine Krankentagegeldversicherung dir genau die Leistungen garantiert, auf die du besonders Wert legst.
Die CLARK-Experten helfen dir, durch den Tarifdschungel zu navigieren und finden gemeinsam mit dir den Tarif, der am besten zu dir passt. So gehst du vor:
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