Die Haftpflicht kündigen – das kann mitunter ratsam sein. Verbraucher sollten aber an die Anschlussversicherung denken. Was es noch zu berücksichtigen gilt.
Von Zeit zu Zeit sollten Verbraucher ihre Haftpflicht überprüfen: Ist der Schutz noch aktuell? Bin ich mit den Leistungen und der Höhe der Beiträge zufrieden? Falls nicht, kann es sich lohnen, Tarife zu vergleichen, einen neuen Vertrag abzuschließen und den alten zu kündigen. Dazu ist es nicht notwendig, online nach einer Vorlage beziehungsweise einem Musteranschreiben zu suchen. Für eine ordentliche Kündigung der Privathaftpflichtversicherung genügt ein einfacher Brief.
Die private Haftpflichtversicherung gehört zu den Policen, die du regelmäßig überprüfen solltest. Denn mit den Lebensumständen ändert sich möglicherweise der Bedarf an individuellem Schutz. Das geschieht beispielsweise, wenn du mit einem Partner zusammenziehst oder wenn du ein Kind bekommst. Auch die einst vereinbarten Vertragsbedingungen können sich als überholt herausstellen, beispielsweise die Höhe der Selbstbeteiligung. In solchen Fällen kann es sich lohnen, den alten Tarif zu kündigen und eine neue Haftpflicht abzuschließen.
Wenn du deine alte Haftpflicht kündigen möchtest, könnten folgende Merkmale im neuen Vertrag relevant sein:
Mietsachschäden
Forderungsausfalldeckung
Schutz im Ausland
Schlüsselverlust
Gefälligkeitsschäden
Internetschäden
Schadensregulierung bei deliktunfähigen Kindern (bis 7 Jahre).
Lies dazu unseren Ratgeber Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung.
In der Regel werden Haftpflichtversicherungen für ein Jahr abgeschlossen. Der Versicherungsvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Versicherungsnehmer nicht fristgerecht kündigt. Bei einem solchen Jahresvertrag hast du also jedes Jahr die Chance, unter Angabe deiner Versicherungsnummer ordentlich zu kündigen. Anders sieht es aus, wenn du eine längere Vertragsdauer gewählt hast. Längere Vertragslaufzeiten haben sich etabliert, weil die Versicherer im Gegenzug niedrigere Beiträge anbieten können.
Fall 1: Dein Vertrag sieht eine Laufzeit von zwei oder drei Jahren vor. Dann kannst du ihn erst zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit ordentlich kündigen.
Fall 2: Dein Vertrag sieht eine Laufzeit von vier oder fünf Jahren vor. Dann darfst du ihn schon zum Ende des dritten Jahres kündigen. Das schreibt der Gesetzgeber so vor.
Eine weitere Option wäre gegebenenfalls die außerordentliche Kündigung (siehe unten).
Verträge über Haftpflichtversicherungen laufen niemals von selbst aus, sondern verlängern sich automatisch. Das ist auch gut so, weil viele Verbraucher andernfalls nicht oder zu spät an die Verlängerung denken würden. Alle Tarife verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit aber um ein Jahr. Es spielt also keine Rolle, ob eine Laufzeit von beispielsweise drei Jahren im Versicherungsvertrag steht: Ist die Mindestlaufzeit vorüber, hast du ab diesem Zeitpunkt einmal im Jahr die Chance zur Kündigung der Haftpflicht.
Du kündigst einen Vertrag ordentlich, wenn du ihn fristgerecht zum Ablauf der Vertragslaufzeit beendest. Die Kündigungsfrist der Haftpflicht beträgt in der Regel drei Monate, nicht anders als beispielsweise bei einer Hausratversicherung. Beginnt der Vertragszeitraum am 1. Januar, muss deine Kündigung also Ende September vorliegen. Das Gegenteil einer ordentlichen Kündigung ist nicht „unordentlich“, sondern außerordentlich (siehe nächste Frage).
Du kannst deinen Vertrag außer der Reihe kündigen, falls der Anbieter den Beitrag erhöht. Denn damit ändert er den Vertrag ohne deine Zustimmung, so dass ein Sonderkündigungsrecht entsteht. Die Frist bei einer Kündigung nach Beitragserhöhung beträgt einen Monat. Ebenfalls einen Monat hast du Zeit, wenn der Versicherer eine Schadensregulierung verweigert hat. Gib bei einer Kündigung stets die Versicherungsnummer an.
Wenn du eine Haftpflicht ordentlich kündigen willst, musst du das nicht begründen. Es genügt, den Versicherer fristgerecht über deinen Wunsch zu informieren. Bei der außerordentlichen Kündigung kann es sinnvoll sein, sich auf den Grund zu berufen, beispielsweise bei einer Kündigung nach Beitragserhöhung. Du findest online zur Kündigung der Privathaftpflicht ausreichend Muster. Eine solche Vorlage ist für eine einfache Kündigung aber nicht unbedingt notwendig. Es sollte lediglich stets der Satz enthalten sein, dass du „zum nächstmöglichen Termin“ kündigst.
Viele Versicherer dulden diesen Kommunikationsweg mittlerweile. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Deshalb unser Rat: Wenn du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausreichend Zeit hast, kannst du eine Kündigung per Mail versuchen. Bitte darin um eine schriftliche Bestätigung. Bleibt diese aus, schickst du rechtzeitig ein Einschreiben hinterher.
Das darf er und es ist gar nicht so selten. Versicherungsunternehmen machen von ihrem Recht auf außerordentliche Kündigung beispielsweise Gebrauch, wenn ein Versicherungsnehmer wiederholt kleinere Schäden anrichtet und somit viel Verwaltungsaufwand produziert. Außerdem dürfen Unternehmen ihren Kunden kündigen, wenn diese trotz Mahnungen ihre Beiträge nicht entrichten.
Das Wichtigste ist, dass keine Versicherungslücke entsteht. Wenn du deine Police kündigst, sollte sich der neue Vertrag also direkt an den alten anschließen. Nur so bist du auf der sicheren Seite, falls eine Schadensregulierung notwendig werden sollte.
Stelle einen Tarif-Vergleich an. So kannst du dich ganz gut darüber informieren, welche Leistungen und Preise derzeit üblich sind.
Besprich deine Favoriten unter den Haftpflichtversicherungen mit einem kompetenten Ratgeber. CLARK steht dir gerne zur Verfügung.
Schau in deinem Vertrag nach, wann der gegenwärtige Versicherungszeitraum endet.
Schließe eine neue Haftpflicht ab. Gib als Vertragsbeginn den ersten Tag nach dem vertraglich möglichen Ablauf deiner alten Police an.
Warte auf die Bestätigung deiner neuen Haftpflichtversicherung.
Kündige deinen alten Vertrag mindestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit.
Eine Kündigung des Single-Tarifs ist in diesem Fall nicht notwendig. Du musst den Versicherer lediglich darüber informieren, dass dein Angehöriger verstorben ist. Sobald die Mitteilung beim Adressaten eingeht, endet der Haftpflicht-Vertrag. Darüber hinaus gilt der Posteingang als Stichtag für die Rückzahlung des Beitrags. Das heißt, der Versicherer überweist zu viel gezahlten Beitrag an die Erben.
Du kannst den Tarif aufgrund der außerordentlichen Situation jederzeit in einen Single-Tarif der Haftpflicht ändern.
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