Auch Beschäftigte des Öffentlichen Diensts machen Fehler, die im Schadensfall teuer werden können. Eine Diensthaftpflicht bietet Schutz. Jetzt informieren.
Viele Beamte und andere Beschäftigte im Öffentlichen Dienst wähnen sich bei individuellen Fehlern in Sicherheit: Für eventuelle Schäden steht meistens der Dienstherr gerade. Doch in bestimmten Fällen haften Staatsdiener persönlich – und zwar mit ihrem gesamten Vermögen. Eine Diensthaftpflichtversicherung beziehungsweise Amtshaftpflicht übernimmt dieses Risiko.
Wenn ein Beamter oder Angestellter im Öffentlichen Dienst einen Dritten schädigt, muss zunächst einmal der Dienstherr die Verantwortung übernehmen (Amtshaftung). Das heißt, der Dienstherr hat den Dritten zu entschädigen. So sieht es das Grundgesetz vor. Kann der Dienstherr einem Lehrer oder Polizisten allerdings grobe Fahrlässigkeit nachweisen, darf er Schadenersatz verlangen. Ohne eine Diensthaftpflichtversicherung können Sachschäden und vor allem Personenschäden schnell den persönlichen Ruin bedeuten.
Die Diensthaftpflicht bietet Schutz, wenn geschädigte Dritte oder dein Dienstherr Schadenersatz fordern. Die Versicherung sichert also dein Haftungsrisiko im Dienst ab. Bestimmte Berufsgruppen schützen sich mit einer Diensthaftpflicht nicht nur vor den finanziellen Folgen von Personenschäden oder Sachschäden. Vielmehr können beispielsweise Finanzbeamte auch bei Vermögensschäden belangt werden. Unterläuft ihnen bei der Arbeit ein Fehler, der den Geprüften Geld kostet, können Mitarbeiter des Finanzamts haftpflichtig werden. So gut wie jeder Berater würde deine Frage also mit Ja beantworten.
Kein Arbeitnehmer muss dafür haften, wenn er im Büro beispielsweise aus Versehen die Kaffeemaschine kaputt macht. Diese leichte Fahrlässigkeit lässt sich am besten mit dem Satz umschreiben: „Das kann jedem passieren.“ Grob fahrlässig handelt vielmehr, wer seine Pflicht schwerwiegend und in unentschuldbarer Weise verletzt. Beispiel: Ein Beamter verursacht im Dienst einen Auto-Unfall mit Sach- und Personenschaden, weil er mit dem Handy am Ohr telefoniert. Die Folgekosten reicht der Dienstherr an den Unfallverursacher weiter und dieser im besten Fall an eine Berufshaftpflichtversicherung für Beschäftigte des Öffentlichen Diensts: die Amtshaftpflicht beziehungsweise Diensthaftpflicht.
Mittlere Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn ein Beamter nach dem Motto „wird schon nichts passieren“ verfährt. Das geschieht beispielsweise, wenn der Staatsdiener eine Auskunft erteilt, obwohl er nicht sicher ist, ob sie stimmt. Grob fahrlässig wäre es hingegen, eine Anweisung zu missachten. Kommt es dann zu einem Schaden, besteht vollumfänglich persönliche Haftpflicht.
Ob Gerichte einen Fehler als normal oder grob fahrlässig einschätzen, hängt letztlich von der jeweiligen Situation ab. Für den Fall der Fälle wappnet eine Diensthaftpflichtversicherung. Du ergänzt entweder deine bereits existierende private Haftpflicht oder schließt eine separate Diensthaftpflicht ab.
Kann dir Vorsatz nachgewiesen werden, zahlt der Versicherer nicht. Wie bei einer privaten Haftpflichtversicherung sind Schäden aus absichtlichen Taten nicht abgesichert. Der Schutz der Versicherung erlischt und der Versicherte muss die Regressansprüche selbst bedienen.
Für die meisten Beamten und Angestellten des Öffentlichen Dienstes gehört die Diensthaftpflicht genau wie die Privathaftpflichtversicherung zu den freiwilligen Assekuranzen. Dennoch halten fast alle Berater diese Police für sinnvoll und notwendig. Das gilt ganz besonders für Beschäftigte, die während der Arbeit Waffen tragen, scharfe Hunde führen oder Dienstpferde reiten. Doch auch im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sowie bei einer reinen Schreibtischarbeit kann es zu Schadensfällen kommen, die der Dienstherr und später ein Gericht als grob fahrlässig einstufen.
Wer in einem Kammerberuf für den Öffentlichen Dienst arbeitet, muss eine Diensthaftpflicht abschließen. Kammerberufe üben zum Beispiel Architekten und Ingenieure aus, auch wenn sie eine Aufgabe als Berater wahrnehmen.
CLARK rät zum Abschluss. Stell dir einfach vor, du unternimmst eine Klassenfahrt und ein Schüler kommt zu Schaden. Dann stehst du dafür gerade, solltest du deine Aufsichtspflicht verletzt haben. Auch im Sportunterricht oder beim Chemie-Experiment können Unfälle passieren. Sichere dich mit einer Diensthaftpflicht ab.
Die Frage „Brauchen Referendare eine Diensthaftpflicht?“ beantwortet sich durch eine Gegenfrage fast von selbst: Nimmst du im Praxissemester die Aufgaben eines Lehrers wahr? Eben! Du solltest deine Diensthaftpflicht also abschließen, bevor du dein Referendariat beginnst.
Über den Abschluss einer Diensthaftpflicht sollten folgende Beschäftige nachdenken:
Lehrer und Erzieher
Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung
Sozialarbeiter, die nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TvöD) bezahlt werden
Polizisten und Zollbeamte
Bedienstete des Ordnungsamts
Feuerwehrleute
Justizbeamte und Richter
Soldaten und andere Angehörige der Bundeswehr
Freiberufler, die im Auftrag einer Behörde agieren
Du kennst sicher den Spruch „Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“. Das gilt auch für die Haftpflicht. Deine private Haftpflichtversicherung bietet dir Schutz in der Freizeit. Berufliche Belange sind in normalen Tarifen ausgenommen. Am besten gehst du deinen Vertrag einmal durch. Ist die Diensthaftpflicht explizit integriert, hast du Glück. Steht nichts dergleichen in der Police, solltest du einen Tarif-Vergleich starten und deine potenziellen Kosten berechnen.
Viele Versicherer verknüpfen auf Wunsch die private Haftpflicht mit einer Diensthaftpflicht. Frag also bei deiner Versicherungsgesellschaft nach, zu welchen Konditionen sie die Diensthaftpflicht nachträglich aufnehmen würde. Sollte dir das neue Gesamtpaket teuer erscheinen, hast du zwei Optionen:
Lass deinen Haftpflicht-Vertrag unverändert und schließe eine separate Diensthaftpflicht ab.
Nutze die nächste Gelegenheit zur Kündigung und suche dir einen neuen Anbieter.
Solltest du dich für die Option „neue Privathaftpflichtversicherung mit Diensthaftpflicht“ entscheiden, betrachte bei deinem Vergleich den gesamten Leistungsumfang. Es genügt nicht, in einem Online-Rechner einfach nur das Häkchen bei „Einschluss Diensthaftpflicht“ zu setzen. Mehr dazu liest du im Ratgeber Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung.
Achte bei deinem Online-Vergleich darauf, bis zu welcher Höhe die Versicherer in einem Schadensfall die Kosten übernehmen. Manche Anbieter staffeln diese sogenannte Deckungssumme nach Sachschaden, Personenschaden und Vermögensschaden. Andere Versicherer gehen von einer pauschalen Deckungssumme für alle Schadensfälle aus. Wie hoch die Deckungssumme in deinem Fall sein sollten, hängt unter anderem von deiner Tätigkeit ab. Als Polizist oder Sozialarbeiter wirst du wahrscheinlich eher an das Risiko von Sach- und Personenschäden denken. Dabei kommen Vermögensschäden im Öffentlichen Dienst recht häufig vor. Ganz generell: Die Diensthaftpflicht sollte – ähnlich wie die private Haftpflicht – potenzielle Schäden in Millionenhöhe absichern.
Angestellte und Beamte mit Schlüsselgewalt sollten darauf achten, ihre Dienstschlüssel in die Versicherung aufnehmen zu lassen. Diese Leistung ist in den meisten Tarifen der Diensthaftpflichtversicherung nicht automatisch enthalten. Ganz generell solltest du die Policen außerdem auf Ausnahmen durchsuchen.
Die Beiträge berechnen sich aus den Leistungen, der Deckungssumme und der Höhe der Selbstbeteiligung. Im Vergleich zu vielen anderen Versicherungen ist die Diensthaftpflicht günstig. Tarife sind ab etwa 80 Euro im Jahr zu haben. Üblicherweise zahlst du deinen Beitrag jährlich.
Manche Versicherer bieten neben Single-Tarifen auch Paar-Tarife an. Ihr könnt eure Diensthaftpflicht also gemeinsam abschließen. Denkt bei eurem Tarif-Vergleich aber über die Beiträge hinaus. Die Leistungen sollten jeweils für beide Partner optimalen Schutz bieten.
„Berufshaftpflicht“ ist ein Oberbegriff für Haftpflichtversicherungen, die im Beruf gelten. So brauchen etwa Ärzte und Rechtsanwälte eine Berufshaftpflicht. In Abgrenzung dazu verwendet der Öffentliche Dienst die Begriffe Amtshaftpflicht beziehungsweise Diensthaftpflicht. Sie bezeichnen das gleiche. Amtshaftpflicht wird lediglich etwas seltener verwendet.
Beschäftigte der Bundeswehr brauchen auf jeden Fall eine Diensthaftpflicht, müssen sie aber nicht selbst abschließen. Der Versicherungsschutz besteht für alle Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbands automatisch. Der Verband kooperiert zu diesem Zweck mit einem großen deutschen Versicherer.
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