Auch gehorsame Tiere können Schäden verursachen. Manchmal genügt die Privathaftpflicht – oder es wird eine Tierhalterhaftpflicht fällig. Alle Infos hier.
Zahlreiche Haustiere sind in der Privathaftpflicht des Tierhalters mitversichert. Zu den Ausnahmen zählen Hunde und Pferde. Die Besitzer sollten eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. In manchen Bundesländern ist das sogar Pflicht.
Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haftest du für Schäden, die dein Haustier verursacht. Dabei ist es unerheblich, ob du eine unmittelbare Mitschuld trägst. Die reine Tatsache, dass du ein oder mehrere Tiere angeschafft hast, birgt Risiken für dich und andere. Denke an ein Aquarium, das auslaufen kann oder an einen Dackel, der unter den teuren Rosen des Nachbarn nach Mäusen buddelt. Für diese Risiken übernimmst du automatisch die sogenannte „Gefährdungshaftung“. Sie gilt im Vergleich zur „Verschuldenshaftung“ ohne dein Zutun.
Manche Online-Ratgeber legen die Vermutung nahe, die Größe entscheide darüber, welche Tiere durch eine Privathaftpflicht versicherbar seien. Das stimmt nur bedingt. Manche Hunderassen bleiben kleiner als eine Hauskatze. Trotzdem braucht der Hundehalter für den Versicherungsfall eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung, während für den Katzenhalter eine Privathaftpflichtversicherung genügt.
Wenn du im Zusammenhang mit der Tierhaftpflicht online das Wort „zahm“ liest, handelt es sich allenfalls um einen vagen Anhaltspunkt. Wie zahm ein Tier ist, spielt für den notwendigen Versicherungsschutz keine Rolle. Den Ausschlag geben die Art beziehungsweise Rasse sowie die Nutzung. Hält sich jemand zuhause ein Hängebauchschwein, genügt die Privathaftpflicht. Der Züchter, bei dem dieses Hängebauchschwein gekauft wurde, braucht hingegen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Die private Haftpflicht schließt das Halten unter anderem folgender Tiere ein:
Fische
Katzen
Nager als Heimtiere (zum Beispiel Meerschweinchen, Hamster, weiße Mäuse)
Singvögel
In einer Grauzone bewegen sich die Halter bestimmter Exoten. Wer eines oder mehrerer der folgenden Tiere hält, sollte sich am besten beim Versicherer informieren, ob die Privathaftpflicht ausreicht:
Reptilien (zum Beispiel Schlangen, Leguane)
Spinnen
Raubvögel
Diese Frage lässt sich für manche Tiere eindeutig beantworten. Dazu gehören
Hunde (egal ob niedlicher Rehpinscher oder stattliche Dogge)
Pferde, Esel, Ponys
Rinder
Bei bestimmten Nutztieren hängt die Wahl des Versicherungsschutzes davon ab, ob sie privat oder gewerblich gehalten werden:
Schweine
Schafe und Ziegen
Kaninchen
Tauben und Hühner
Bienen
Wer sich privat drei Zwergschafe als „Rasenmäher“ anschafft, kann sich auf seine Privathaftpflicht verlassen. Wer Ziegenkäse aus eigener Herstellung verkauft, braucht hingegen eine Betriebshaftpflicht, die eine Tierhalterhaftpflicht enthält.
Die Privathaftpflicht deckt Schäden ab, die du selbst anderen Menschen zufügst. Mitversichern lassen sich in bestimmten Tarifen die Kinder und der Partner. Natürlich gehört dein Hund für dich auch zur Familie. Für den Versicherer aber ist er ein Risiko, das er nicht in einer gewöhnlichen Haftpflicht absichern kann. Das gilt schon allein deshalb, weil Hundebesitzer laut Gesetz für jedes Fehlverhalten ihres Tieres haften müssen. Das unterscheidet sie sehr grundsätzlich von Eltern. Läuft beispielsweise ein neunjähriger Junge auf die Straße und wird von einem Auto angefahren, trägt der Autofahrer die Verantwortung. Reißt sich dein Hund los und läuft vor ein Auto, haftest du.
Viele Online-Ratgeber führen Bienen als Beispiel für Tiere an, die in der privaten Haftpflicht versichert seien. Das stimmt nur für Hobby-Imker. Wer aus der Imkerei einen Nebenerwerb macht, braucht gegebenenfalls eine Betriebshaftpflichtversicherung inklusive Tierhalterhaftpflicht.
In Imkerforen wird mit ironischem Unterton diskutiert, welche Schäden Bienen denn bitte anrichten sollen. Denke an die natürliche Schwarmteilung. So mancher Imker hat es schon versäumt, den Bienenstock rechtzeitig selbst zu teilen. Gründen die überzähligen Bienen im Dachboden des Nachbarn eine „Bienen-Filiale“, muss ein Fachmann sie gegebenenfalls kostenpflichtig umsiedeln.
Die Schäden, die eine Katze anrichten kann, sind in der Regel durch eine private Haftpflichtversicherung gedeckt. Du musst keine separate Tierhalterversicherung abschließen.
Für diesen Vermögensschaden kommt die Tierhalterhaftpflicht nicht auf: Genauso wie bei der normalen Haftpflicht gilt auch für die Tierhalterhaftpflicht, Versichert sind ausschließlich Schäden, die Dritte erleiden.
Angenommen dein Pferd wirft einen fremden Reiter ab, der daraufhin Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangt. Dann übernimmt der Anbieter deiner Tierhaftpflichtversicherung die Auseinandersetzung, sofern dies vertraglich so vereinbart ist. Wird Haftpflicht festgestellt, zahlt der Versicherer. Lässt du dein eigenes Kind reiten, zahlt die Versicherung hingegen nicht. Denn die Mitglieder deines Haushalts sind keine „Dritten“. Es handelt sich um einen Eigenschaden.
Mietsachschäden an unbeweglichen Gütern sind bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert. Für bewegliche Objekte brauchst du eine Zusatzvereinbarung. Bedenke dies, falls dir eine besonders günstigste Tierhalterhaftpflichtversicherung vorschwebt.
Das hängt von den Leistungen und der im Tarif versicherten Tierart ab. Eine Pferdehaftpflicht kostet mehr Jahresbeitrag als die Police für einen Hund. Außerdem kommt es auf den gewählten Selbstbehalt an. Selbstbehalt beziehungsweise Selbstbeteiligung bedeutet, dass du einen Schaden bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche bezahlst. Der Versicherer übernimmt Kosten, die darüber hinausgehen. Im Vergleich zur Privathaftpflicht kann die Selbstbeteiligung bei der Tierhalterhaftpflicht hoch erscheinen. Durchaus im Rahmen des Üblichen bewegen sich beispielsweise Selbstbehalte von 150 bis 300 Euro pro Schadensfall. Geht man von dieser Summe aus, kosten Tarife für Pferde zwischen 100 und 280 Euro im Jahr. Die Hundehaftpflicht schlägt mit 50 bis 150 Euro im Jahr zu Buche. Meldepflichtige Hunde sind allerdings teurer.
Je größer ein denkbarer Schaden, desto höher sollte die maximale Summe ausfallen, die der Versicherer theoretisch zahlt. Hund und Pferd können außer Sachschäden auch Personenschäden und Vermögensschäden verursachen. Die Deckungssumme einer Pferdehaftpflicht oder Hundehaftpflicht sollte deshalb deutlich in die Millionen gehen. Wir empfehlen, Schäden von mindestens zehn Millionen Euro abzusichern.
Üblicherweise dauert ein Versicherungszeitraum ein Jahr. Manche Versicherer bieten aber Rabatt beim Jahresbeitrag, wenn du dich zunächst für drei Jahre vertraglich bindest. Erst dann wandelt sich die Tierhalterhaftpflicht automatisch in einen Jahresvertrag um.
Hunde haben ihren eigenen Kopf. Ihre Besitzer sind deshalb in den folgenden Bundesländern grundsätzlich verpflichtet, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen:
Berlin
Brandenburg
Hamburg
Niedersachsen
Thüringen
Einige Länder setzen eine Hundehalterhaftpflicht für bestimmte Rassen voraus – oder verlangen den Abschluss einer Police, wenn ein einzelnes Tier auffällig geworden ist. Erkundige dich am besten bei deiner Gemeinde nach den Regelungen.
Das kommt in vielen Fällen auf den gewählten Tarif und das Kleingedruckte an. Hier nur zwei Klassiker:
An deinem Wohnort besteht Leinenzwang. Du lässt deinen Liebling trotzdem von der Leine und er wirft im Überschwang einen Kinderwagen um. Solltest du grobe Fahrlässigkeit mitversichert haben, zahlt der Versicherer. Andernfalls haftest du persönlich – und schlimmstenfalls mit deinem gesamten Hab und Gut.
Dein Vertrag schließt Schäden an gemieteten Objekten nicht ausdrücklich ein. Du bleibst gegebenenfalls auf den Kosten sitzen, falls sich dein Hund den Polstersessel in einer Ferienwohnung vornimmt.
Die Tierhalterhaftpflicht erstreckt sich in der Regel auch auf Aufenthalte im Ausland, sofern sie nicht länger als ein Jahr dauern. Dein Urlaub mit Hund ist also auf jeden Fall abgesichert.
Das kommt darauf an, ob du ordentlich oder außerordentlich kündigst. Ordentlich kündigen bedeutet, dass du den Vertrag zum vereinbarten Vertragsende aufhebst. Die Frist beträgt so gut wie immer drei Monate. Ein außerordentliches Kündigungsrecht hast du, wenn
der Versicherer den Beitrag erhöht
ein Schadensfall abgewickelt wurde
der Anbieter eine Leistung nachträglich ausschließt
Du kannst dann mit einer Frist von einem Monat kündigen. Andernfalls gilt die Änderung als akzeptiert.
Die Versicherer gehen davon aus, dass du einen Schaden innerhalb einer Woche meldest. Diese Frist wird nur hinfällig, falls du selbst mit Verzögerung von dem Schaden erfährst. Das kann zum Beispiel passieren, wenn dein Hund ausbüchst, die Gänse eines Bauern in die Flucht schlägt und die Polizei dich erst Wochen später als Besitzer des Hundes identifiziert.
Einen aktuellen, seriösen Tierhalterhaftpflichtversicherung-Test wirst du kaum finden. Der ausführliche Vergleich lohnt sich für unabhängige Institutionen nicht. Wende dich am besten an einen kompetenten Ratgeber. CLARK steht zur Verfügung.
Vor dem Abschluss steht der Tarif-Vergleich. Manche Anbieter werben online mit den besten Tarifen und locken mit niedrigen Prämien. Lies auch das Kleingedruckte. Erst wenn du dir Übersicht verschafft hast, lohnt sich der Abschluss online.
Jetzt kostenlose und unverbindliche Beratung anfordern.
Beratung anfordern
Bereits über 300.000 zufriedene Kunden managen ihre Versicherungen mit CLARK. Erfahre, was die Community über CLARK denkt.